Über die Gültigkeitsdauer von Rezepten (in der Schweiz)

Wie lange ist ein Rezept gültig?  Das ist die Neuauflage einer alten Frage, die ich hier auch als Service für die mitlesenden Ärzte gerne beantworten will.

Ein normales Rezept ist nach dem Ausstellen (siehe Datum, das auf das Rezept muss) 1 Jahr lang „gültig“. Das bedeutet, dass darauf verschriebenes innerhalb dieses Jahres bezogen werden kann entsprechend der verordneten Menge. Wenn keine genaue Mengenangabe, sondern nur „1 OP“ darauf steht, ist das 1 Original-Packung in der kleinsten Grösse.

Für Antibiotika und derartiges, deren Bezug nach einer gewissen Zeit keinen Sinn mehr macht, gilt das nicht: hier muss von der Apotheke abgeklärt werden, ob es das Medikament wirklich noch braucht.

Medikamente die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen müssen benötigen einerseits spezielle Rezeptformulare, andererseits ist ein solches Betäubungsmittelrezept nach Ausstellungsdatum nur 1 Monat gültig. Benzodiazepine, Zolpidem etc. brauchen zwar kein Betäubungsmittelrezept, Rezepte dafür sind aber ebenfalls nur einen Monat lang gültig!

Es gibt einige (wenige) Medikamente, die zusätzliche Einschränkungen haben. Rezepte für Isotretinoin müssen für Frauen im gebärfähigen Alter innert 7 Tagen nach dem Ausstellen eingelöst werden, manche Medikamente haben Limitationen welche Menge die Krankenkasse bezahlt.

Dauerrezepte und Dauer der Rezepte:

Es gibt in der Schweiz die Möglichkeit Dauerrezepte auszustellen – der Arzt muss das auf dem Rezept selber kennzeichnen. Er kann das, indem er darauf vermerkt „Dauerrezept“, „ad rep“„Rep“ „zu wiederholen bis …“ etc.

Aber wie lange kann so ein Dauer-Rezept gültig sein?

In der Schweiz ist das etwas verwirrlich, da das die Kantone in ihren Gesundheitsgesetzen entscheiden können. Da gibt es also kantonale Unterschiede von 6 Monaten, 1 Jahr bis zu (in wenigen Kantonen) 2 Jahren. Dazu kommt noch, dass die Apothekerverbände oder die Kantonsapotheker und Katonsärzte Empfehlungen herausgeben. Also kann es sein, dass das kantonale Gesundheitsgesetz 1 Jahr zulässt, die Empfehlung aber ist, das Dauerrezept „nur“ für 6 Monate einzugeben. Das hat auch den Sinn, dass der Patient gelegentlich mal wieder den Arzt sieht und der schauen kann, ob sich am gesundheitlichen Zustand etwas geändert hat, das eine medikamentöse Anpassung erfordert. Den Ärzten steht es frei Dauerrezepte auch für kürzere Zeiträume auszustellen (zum Beispiel: für 10 Wochen, 3 Monate, 4 Monate …).

Interessant hier ist auch, was im Vertrag der Apotheken mit den Krankenkassen steht: (Repetitionsregelung gemäss LOA IV-Vertrag (Anhang 3, Art. 4, Abs. 2):

Bringt der Arzt zum Arzneimittel auf dem Rezept einen allgemeinen Repetitionsvermerk an, so ist eine wiederholte Abgabe nach Massgabe der verordneten Tagesdosis oder der Normaldosierung während 6 Monaten oder bis zum nächsten Arztbesuch bzw. max. 1 Jahr erlaubt.

Legt der Arzt für das Dauerrezept eine Gültigkeitsdauer fest, so darf diese zwölf Monate nicht überschreiten.

Das bedeutet: Auch wenn der Arzt in einem Kanton, wo das erlaubt wäre ein Dauerrezept für 2 Jahre ausstellt, muss die Krankenkasse das nicht anerkennen und nur während 1 Jahr zahlen. Dann braucht es ein neues Rezept.

Auch ein Betäubungsmittelrezept kann ein Dauerrezept sein. Dafür gibt es allerdings spezielle und strengere Vorschriften: Wie schon geschrieben gilt ein Betäubungsmittelrezept für 1 Monat nach Ausstellungsdatum – für maximal einen Monatsbedarf. Wenn es die Umstände rechtfertigen, darf eine Menge für maximal 3 Monate verschrieben werden: mit genauer Angabe der Dosierung und Behandlungsdauer!

Die Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, aber kein BG-Rezept brauchen: „Arzneimittel mit kontrollierten Substanzen gemäss Verzeichnis b und c BetmVV-EDI“: wie die Benzodiazepine und Zolpidem: hier sind Dauerrezepte bis maximal 6 Monate möglich – auch hier muss unbedingt die Dosierung angegeben werden. – (und ehrlich: ich finde Dauerrezepte dafür sind eigentlich auch Kunstfehler: hier steht in der Packungsbeilage sehr, sehr deutlich, dass die nur zur kurzzeitigen Anwendung gedacht sind!)

Übrigens: In der Schweiz darf der Apotheker (unter bestimmten Voraussetzungen) auch bei normalen Rezepten eine Wiederholung des Medikamentes machen:

Verschreibt der Arzt auf dem Rezept ein Medikament ohne Repetitionsvermerk, so ist eine einmalige erneute Abgabe höchstens der verordneten Packungsgrösse in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Der Apotheker dokumentiert den Grund der Repetition. Die Ausnahme hier ist die Liste A, die nicht wiederholt werden darf, wenn das nicht ausdrücklich auf dem Rezept steht.

Und bei Dauerrezepten mit allgemeinem Repetitionsvermerk dürfen wir Apotheker (ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen) die Dauer verlängern – zum Beispiel bis zum nächsten Arztbesuch, Maximal aber auf die Länge eines Jahres nach Ausstelldatum des Dauerrezeptes. Letzteres hat (zumindest bei uns in der Gegend) etwas zu Diskussionen geführt, da es Apotheken gibt, die das sehr häufig gemacht haben – was letztlich nicht im Sinne des Arztes war. Das kann ich verstehen, weshalb ich diese Option nur selten einsetze und nicht „grundsätzlich“ so mache.

18 Kommentare zu „Über die Gültigkeitsdauer von Rezepten (in der Schweiz)

  1. Wer muss eigentlich die Gültigkeitsdauer von Rezepten kontrollieren – der Arzt, der Apotheker oder die Versicherung?

    Ich habe hier noch ein Rezept. Tramadol, mit Befristung „bis auf weiteres“…

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    1. Nun, das bedeutet: bis die (eine) Packung fertig ist. Sorry, falls du dir Hoffnungen gemacht hast (und ich hoffe, du brauchst die nicht so lange).

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      1. Nein, die habe ich tatsächlich nicht gebraucht – ausser kurz vor dem Ablauf, da habe ich mit einer kleinen Dosis getestet, wie ich darauf reagiere. duck

        Ich muss eben als Bergtourenleiter ein stärkeres Schmerzmittel dabeihaben.

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  2. Bei uns sind die BTM Rezepte ja nur ne Woche gültig… da bin ich schonmal fast drauf reingefallen, hatte nichtmehr genug Geld, als ich mir endlich Geld besorgt hatte war das Rezept gerade noch gültig.

    @ turtle: Tramal? stark? dein Ernst? :D
    Wie funktioniert das eigentlich wenn es für Bergtouren ist? Privatrezept? und wer haftet wenn du jemandem sowas gibst und er starke Nebenwirkungen kriegt?

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  3. Hallo,
    Ich habe einen Dauerezept eingelöst(davor hatte ich noch einen anderen dauerezept benzo von einem anderen Arzt). Nun sagten Die Apothekerin das dass alte Rezept überschrien wird und das neue Rezept gelte von den datum an der neue arzt es ausgestellt hat , ich aber 1 woche später eingelöst habe. Gilt jetzt der rezept an dem ich eingelöst hab, also 1woche später als arzt oder muss ich jeden monat dann zur apo wenn ich das Rezept eingelöst hab oder gilt das datum welche der Arzt eingelöst hat??? Muss ich dann zur apo welche ich 1woche später eingelöst hab oder das datum welche der Arzt den rezept 1woche Früher ausgeschrieben hab? Sollte der frühere Rezept nicht auch gültig sein ?Sie sagte mir einfach es wird überschrieben und das datum welche ich vom neuen arzt ausgestellt bekam Aber 1woche später eingelöst hab gilt das datum welche vom neuen Arzt Rezept datum ausgestellt worden ist,relevant sei.
    Wann kann ich die Medikamente nun holen an dem ich Es eingelöst hab oder der datum welche 1woche früher vom Arzt ausgestellt worden ist? Es ist etwas kompliziert tut mir leid. Auf eine Antwort würde ich mich freuen.
    Vielen Dank

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    1. Glaub Deiner Apotheke. Benzodiazepine gehören zu den strenger kontrollierten Medikamenten (fallen faktisch unter das Betäubungsmittelgesetz). Es macht auch keinen Sinn (für dasselbe?) von zwei verschiedenen Ärzten ausgestellte Rezepte laufen zu haben – das neue ersetzt deshalb das alte Rezept. Für die Dauer des Dauerrezepts ist das Ausstellungsdatum massgebend und Nicht das Einlösedatum.

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      1. Danke für deine Antwort. Heisst das nun dass ich jeden monat dann wieder holen muss ab welchem der Arzt es ausgestellt hat oder dann wenn ich Es eingelöst hab (also 1woche später ab dem ausstellungsdatum)?

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        1. Sorry, aber betreibst Du eventuell Ärztehopping, um möglichst viele Benzos abgreifen zu können? Hört sich für mich irgendwie so an…

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          1. Ich hatte schon einiges geschrieben danach aber wieder gelöscht, weil ich dachte was geht dem Typen eigentlich mein Privatleben an? Denkst du ich würde die gleichen Rezepte an die gleiche Apotheke bringen wenn ich ärztehopping betreiben würde? Weisst du was , ja ich betreibe Ärztehopping . Deshalb hab ich auch ein Hauarzt und einen Spezialisten und deshalb gehe ich auch immer in die gleiche Apotheke. Beantwortet das deine Neugier? Der Flo klar doch…

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          2. Nebenbei falls du es nicht verstanden hast, Das war ironisch gemeint! Oder kann man mit 2 Ärzten Ärztepopping ähm Ärztehopping betreiben? Ausserdem stehen die beide Ärzte in engem kontakt und wissen über mein zustand bestens bescheid. Ausserdem bekommen doch die Krankenkassen mit wenn man sowas macht oder nicht? Und glaub mir ich will sicher nicht in die Schwarze Liste der Krankenkassen…!

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  4. Sie haben mir absichtlich falsche Informationen gegeben Frau Pharmama und dass zwar NUR aus einem Grund!
    Sie wollten die Apotheke beschützen bzw. „ihre Kolleginnen“ .Dafür danke ich Ihnen. Wenn Sie die Mut haben dann werden Sie dies veröffentlichen . Meinungsfreiheit für alle oder nur für Sie?

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    1. Steile Ansage. Würden Sie dann erläutern, was an dem, das ich geschrieben habe nicht stimmen soll? (Nur weil es nicht das ist, was man hören will zählt nicht) :)

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    1. Nö. Ich war nur 2 Tage in einem idyllischen Funkloch. Ich sehe, sie haben die Ursprüngliche Mailadresse wieder gefunden – aber immer noch nicht meine Frage beantwortet?

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      1. Nein sie sagen nur nicht die ganze Wahrheit und daz zählt… Darf ich fragen in welchem Kanton Sie arbeiten?
        Sie dürfen auch privat antworten.

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        1. Das ist eine Relativierung und keine Antwort. Und nein, den Kanton gebe ich wirklich nicht an- Deutschschweiz muss reichen. Sooo unterschiedlich sind die Grundlagen nicht.

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