Online Apotheken beliefern gefälschte Rezepte

Dass in Deutschland für Online-Apotheken offenbar andere Gesetze gelten als die Vor-Ort Apotheken merkt man noch relativ schnell – und ich spreche hier nicht einmal von denen, die sich ausserhalb der Landesgrenzen befinden, oder denen, die ihre Produkte aus Asien schicken (häufig gefälschte Medikamente).

Während auch wir hier bei Medikamenten, die abhängig machen oder bei falscher Anwendung unangenehme bis gefährliche Nebenwirkungen haben können (wie Nasenspray oder Schmerzmittel) nur jeweils eine oder zwei Packungen für die Person abgeben, darf man das in den Online Apotheken offensichtlich in 10er Grosspackungen bestellen.

Während wir Notdienst anbieten müssen, Rezepturen herstellen und jederzeit für Fragen um die Medikamente da sind, haben Online Apotheken Geschäfts-Öffnungszeiten, es ist okay, wenn es ein paar Tage dauert, bis es kommt – und Rezepturen machen sie auch nicht. Beratung findet nur statt, wenn der Patient selber aktiv wird uns (von 9-12 und 14-17 Uhr oder so) anruft.

Während bei uns vorgeschrieben ist, dass beim Rezept abgeklärt wird, ob es nicht gefälscht ist: Der richtige Patient, der richtige Verschreiber und das richtige Medikament … scheint auch das bei Online Apotheken nicht so zu sein: Testbericht.de hat 10 online Apotheken getestet, indem sie mit Rezeptvordrucken, Stempel von falschen (nicht vorhandenen)  Ärzten rezeptpflichtige Medikamente bestellt hat. Nachzulesen hier: https://www.testbericht.de/publikationen/10-online-apotheken.html.

Die Ergebnisse finde ich verheerend: 8 von den 10 Apotheken (willkürlich ausgewählt, darunter auch so bekannte wie docmorris, pharmeo, medpex) haben die Rezepte anstandslos beliefert.

Bestellt wurden Medikamente wie Viagra, Dolomagon, Deltaran, Losartan, Lorazepam, Vigil, Modafinil, Fluoxetin, Gabapentin und Hydrocortison. Alles aus gutem Grund rezeptpflichtige Medikamente, viele davon missbrauchgefährdet.

Bei 3 Online Apotheken konnte mit dem erfundenen Kundennamen auch auf Rechnung bestellt werden.

Nur 2 Online Apotheken haben die Testperson nicht beliefert: vitalix24 und apomagic. Diese beiden haben sich offenbar die Mühe gemacht nachzuschauen, ob es die Ärzte überhaupt gibt.

Wie kann so etwas sein?

Es handelte sich hier um Privatrezepte, für die keine Formvorschriften gelten wie für die Kassenrezepte. Das wären bei uns in der Schweiz übrigens so ziemlich alle Rezepte: ausser bei den Betäubungsmittelrezepten gibt es auch bei uns keine „offiziellen“ Rezeptformulare, wodurch wir alles sehen: A5, A4, Fresszettel, handgeschrieben, Computerausdrucke, gemischte …. Die normale Apotheke in Deutschland kann schon Probleme bekommen, wenn schon nur die Telefonnummer des Arztes nicht auf dem Rezept ist und muss erkennen können, dass es sich vielleicht um eine Fälschung handelt – vor allem bei den Rezepten, die den Krankenkassen eingeschickt werden, aber theoretisch auch sonst. Und hier reden sich die Online Apotheken heraus mit ebenden fehlenden Vorschriften bei Privatrezepten. Es sei nicht möglich alle auf ihre Herkunft zu prüfen. Man habe auch keine zentrale Datenbank aller verschreibungsberechtigten Personen (weder von Deutschland, noch der EU – deren Rezepte in Deutschland ja auch gelten müssen) und die Prüfplicht ende ja nicht bei den Pharmazeuten sondern bei den Kostenträgern (Und wenn das nicht der Krankenkasse eingeschickt wird, sondern selber bezahlt macht das denen ja nichts?).

Einige weisen darauf hin, dass es deshalb entweder Formular-Vorschriften auch für Privatrezepte brauche … oder nur noch die elektronische Verschreibung. Damit bin ich nicht ganz einverstanden.

Am besten gefiel mir die Antwort von apomagic (eine der 20%, die das Rezept nicht beliefert haben):

Versuche, mitttels gefälschter Rezepte verschreibungspflichtige Arzneimittel, auch Psychopharmaka oder Schlafmittel zu bestellen, sind leider nicht selten. Leider ist nicht auszuschließen, dass einzelne Versandapotheken hier nachlässig arbeiten. Dabei mögen sich widersprechende Interessen eine Rolle spielen. Der Gesetzgeber muss überlegen, ob ein Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel in dieser Form gewollt und sinnvoll ist.

In der Schweiz wird der Medikamentenversand übrigens so eingeschränkt, dass auch für rezeptfreie Medikamente ein Rezept vonnöten ist. Und seit neuerem darf das auch nicht ein Arzt (zum Beispiel in der Versandapotheke selber) nach Ausfüllen eines einfachen Fragebogens im Internet ausstellen – er muss zuvor direkten Kontakt mit dem Patienten gehabt haben. Rezeptkopien dürfen Versandapotheken auch nicht annehmen – und ausländische Rezepte sind in der Schweiz nicht gültig.

 

34 Kommentare zu „Online Apotheken beliefern gefälschte Rezepte

  1. Sehr interessanter und auch erschreckender Artikel.
    Aber letzten Endes werden in den nicht-Versandapotheken doch auch nur die dilettantischen Fälschungsversuche erkannt.
    Ein hübsches, weißes A5-Blatt, mit einem „Rp.“ ausdrucken, Praxis-Stempel online bestellen, Unterschrift fälschen… Welchem Apotheker würde das auffallen?
    Außerdem: „Diese beiden haben sich offenbar die Mühe gemacht nachzuschauen, ob es die Ärzte überhaupt gibt.“ Wissen Sie in der Apotheke tatsächlich bei JEDER Verschreibung ob es den entsprechenden Arzt wirklich gibt? Und falls ja, ist dies in einer Großstadt mit hunderten Ärzten umsetzbar?
    Es mag etwas einfacher sein, ein gefälschtes Rezept mit Hilfe einer online Apotheke einzulösen, doch eine wirkliche Sicherheit wird es ohne beispielsweise ein TAN-Verfahren nicht geben.

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  2. Das wundert mich nicht.

    Als Mitarbeiter einer der genannten Apotheken kann ich dir sagen dass dort nur 2 Dinge gemacht werden.

    Das Rezept wird auf Formfehler überprüft und ob eines der eventuell mitgesendeten Rezepten etwas drauf hat dass nicht damit zusammen genommen werden sollte.
    Letzteres geschieht je nach System automatisch bei der Eingabe der Bestellung.

    Das war es, weitere Überprüfungen nur wenn die beim Bestellvorgang vom Kunden gewünscht wird.

    Ich glaube jedoch nicht, nein ich weiß sogar dass dem nicht so ist, dass jede „echte Apotheke“ bei jedem Arzt den sie nicht kennen überprüfen ob es diesen wirklich gibt.
    Das findet schlicht und ergreifend so gut wie nicht statt.

    Allerdings eines, mindestens eine Versandapotheke bietet Rezepturen an, sie werden nur nicht beworben auf der Homepage.
    Kommt aber eine Rezeptur per Rezept rein, wird diese auch gemacht.
    Dann von einer PTA der „Echten Apotheke“ die ja immer irgendwo die Betreiber der Versandapotheke sind.

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    1. Ich weiß nicht ob du nun dort arbeitest wo ich gearbeitet habe, aber das deckt sich eigentlich auch mit meinen Beobachtungen zum Großteil.

      Bei uns hat das System aber auch Alarm geschlagen wenn in mehreren Bestellungen erhöhte Mengen von bestimmten Wirkstoffen bestellt wurden.

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  3. Abschwellendes Nasenspray muss man hier ja nicht mal mehr in der Apotheke (egal ob echter oder Versandapo) kaufen. Das gibts auch schon in der Drogerie. Da würde die Dame an der Kasse sicher auch nichts sagen, wenn man da gleich ein Dutzend von auf Vorrat kauft.

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    1. Öhm, wenn Du das aus Deutschland schreibst, sollte mich das wundern. In deutschen Drogeriemärkten dürfte man theoretisch nur nicht-apothekenpflichtige Arzneimittel und Medizinprodukte bekommen.

      Nicht-apothekenpflichtige Arzneimittel als „abschwellender Nasenspray“ dürften z.B. ätherische Öle enthalten.

      Medizinprodukte als „abschwellender Nasenspray“ dürften z.B. hypertone Meerwasserlösung enthalten.

      Apothekenpflichtige Arzneimittel (im Falle des abschwellenden Nasensprays z.B. mit den Wirkstoffen Xylomethazolin oder Naphazolin), die sich in einem Drogeriemarkt zum Kauf finden, sollte man der Apothekerkammer dieses Landes melden (mit Beweisfoto), und dann dürfte es ziemlichen Ärger geben…

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      1. Ich meinte über deutsche Verhältnisse zu schreiben.
        Da habe ich mich wohl in die Irre führen lassen von dem Versprechen, dass das abschwellendes Spray sein soll. Ich habe nicht auf die Inhaltsstoffe geguckt sondern mich nur sehr gewundert, dass im Regal der Drogerie stehen zu sehen, eben wegen der abhängig machenden Wirkung.
        Da bin ich ja beruhigt, dass das doch nicht frei verkäuflich ist.

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    2. Und wenn Du aus der Schweiz schreibst: da haben die Drogisten noch eine richtige Ausbildung und deshalb auch die Erlaubnis abschwellende Nasensprays zu verkaufen. Die sind (wenn sie es richtig machen) auch ziemlich gut und können dazu beraten. Ich kenne hier auch keinen, der da grad 12 (oder 6) abgibt.

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  4. Prinzipiell – denke ich – muss man zwischen in Deutschland niedergelassenen und im „europäischen Ausland sitzenden nach Deutschland liefernden“ Versand-Apos unterscheiden.

    Erstere kommen um eine Rezeptur-Rezeptbelieferung nicht herum, allein wegen der Kontrahierungspflicht. Da eine Präsensapotheke (mit Mindestausstattung) zwingend ist, kann (wenn nicht „per Chefanweisung ausgeschlossen“) durchaus eine Rezeptur beliefert werden. Da Präsensapotheke, nimmt diese auch am Notdienst teil. Da in D niedergelassen, zahlt diese auch zwangsverpflichtet in den Nacht-&-Notdienstfonds ein.

    Anders siehst im Ausland aus. Wenn man ehrlich ist kommt man nicht umhin zuzugeben, dass MocDorris NUR gegründet wurde, um Deutsche Rechtslage effektiv zu missachten.Das ging beim Rx-Versand los (der schon durchgeführt wurde, als der in D noch verboten war), das geht über in Deutschland illegale Rx-Rabatte, über MwSt.-Abrechnungsprobleme bei Kassen-Rezepten und das endet NICHT bei dem Problem der Eintreibung der Strafgelder. Hier sei mal daran erinnert, dass Herr Mähnindaus (oder so) angetreten war als kreativer Zerstörer des deutschen Apothekensystems – und das hat er selbst so formuliert, mehrfach vor Politikern! (Und die fanden das alle super unterstützenswert.) Wenn man nun noch weiß, dass MocDor unter Mithilfe der CDU-nahen Bertelsmann-Stifung gegründet wurde, die schon lange Jahre vorher in D den Rx-Versand einführen wollte, bekommt das noch eine zusätzliche Dimension. Na egal, Hauptsache Geiz ist auch weiterhin geil und die Arzneimittel costa fast gar nix!

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      1. Letzthin ja.

        Aber ich würde mich ungern mit MocDor anlegen. Ich habe vor langer Zeit mal mit denen auf ihrer eigenen Forumshompage diskutiert – und wurde da mehrfach scharf angegangen. Deutsche Politiker protegieren und schützen dieses System des kalkulieren Rechtsbruchs. Um nicht Opfer einer Suchmaschine und nachfolgend Klageschriftempfänger wegen „Verunglimpfung“, „Beleidigung“, „Behauptung unbewiesener Tatsachen“ usw. zu werden, baue ich Buchstabendreher in meine Meinung ein. In sofern dürfen gerne meine Argumente übernommen werden, aber vielleicht nicht mein (Anonym-)Name… denn mit NSA und den 5 Augen ist eh nix mehr anonym – nicht mal, wenn man vorher durch die drei Tore einer Zwiebel geht…

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  5. Überprüfen wir Privatrezepte? Hm, gute Frage, erstmal ja, besonders, wenn es Ärzte sind, die nicht aus der Umgebung, fremde Kunden und die typischen Medis sind (Tramal, Benzos, Tilidin, Viagra etc.). So hatte ich letzthin ein Formular auf dem noch die alte Postleitzahl des Ortes stand…..daraufhin hab ich mal eine Apotheke dort angerufen und gefragt, ob die Ärztin bekannt ist. War sie nicht. So ging das an die Polizei. Aber könnte ich eine (gute) Fälschung immer entdecken? Nein, vermutlich nicht. Aber die Chance eine zu erkennen ist IMHO bei einer „normalen“ Apotheke größer, da wir eben die umliegenden Ärzte und ihre Handschrift und Formulare kennen, und unser Klientel. Ich sehe ja, wer da vor mir steht und ein verdächtiges Rezept anreicht. Ein klein wenig Menschenkenntnis haben wir ja schon im Laufe der Zeit entwickelt.
    Alles das geht beim Versand nicht, und so finde ich, daß man schon erwarten kann, daß sie dann doch mal den Arzt googlen, das geht doch schnell. Und so könnten diese Fälschungen schnell auffliegen.

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    1. Also würde ich ein Rezept fälschen, würdest du das vermutlich nicht entdecken mit diesen Methoden.

      Einen erfundenen Arzt in Google auffindbar machen ist nicht schwer, und auch nicht dass der gerade in Urlaub ist, und ich weswegen ich das Rezept nicht mehr einlösen konnte in meiner Heimatstadt.
      
      Wenn du dann auch nicht meinen Ausweis sehen willst, tja der Rest ist Geschichte.
      
      Ja klar, gehört eine Menge Kriminelle Energie dazu, die ich nicht besitze.
      
      Aber mein Beruf bringt es mit sich mir Solche Dinge auszudenken, um dann Lösungen zu finden das zu verhindern:)
      
      Was mich zur Frage bringt, gibt es kein Zentrales Ärzteverzeichnis?
      
      Warum werden nicht alle Rezepte grundsätzlich mich Sicherheitsmerkmalen ausgestattet wie die von Betäubungsmitteln?
      
      Inklusive einer fortlaufenden Seriennummer, wenn welche abhanden kommen werden sie gesperrt.
      
      Zumindest bei den Medikamenten wo hohes Missbrauchspotential besteht.
      Also nicht bei Ibuprofen 800mg oder sowas.
      

      Kommentar zum Kommentar: Diesen Kommentar musste ich nun 3 mal absenden weil WordPress irgendwie jedes mal meinen Login verhauen hat!

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  6. Ichbin dazu übergegangen, bei „fraglichen“ Privatrezepten den Arzt bei der entsprechenden Ärztekammer zu suchen. Die haben einen „Arztfinder“ auf ihrer Internetseite, wenn der Arzt dort nicht auftaucht, ist das meist ein schlechtes Zeichen…

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  7. Hmm… ich glaube, dass mein Kommentar irgendwo in Deinem Spamordner verschwunden ist. Machst Du ihn wieder sichtbar? :-)

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      1. Habs gerade nochmal probiert und dabei den Namen von zwei Versandapotheken und einen Link gelöscht, den ich genannt hatte. Irgendwie wurde das wieder verschluckt. Ich hab Dir den Kommentar via Mail zugesendet. Keine Ahnung, warum der Kommentar gleich nach Absenden geschluckt wird – dieser wird ja auch gleich veröffentlicht.

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  8. Ich bin kein Freund der Versandapotheken. In zwei Punkten bin ich trotzdem anderer Meinung als Du. Du tust den Versandapotheken da etwas Unrecht.

    a. In Zeiten leistungsfähiger Laserdrucker ist es wirklich sehr leicht, ein gefälschtes Privatrezept herzustellen. Es ist absolut leichtsinnig, dass es keine verpflichtenden Vorgaben für das Papier von Privatrezepten gibt. Es wäre sinnvoll, dass die Ärzteschaft verpflichtet wird, nur Standardformulare mit Sicherheitspapier zu verwenden. Diese Standardformulare könnten – im Falle Deutschlands – beispielsweise von der Bundesdruckerei hergestellt werden. Diese Standardformulare sollten gewisse Sicherheitsmerkmale aufweisen wie man sie beispielsweise von den Geldscheinen kennt. Wasserzeichen, Mikroschrift, ertastbare Schrift, ein eingearbeiteter Metallfaden oder eine Schrift, die sich beim Kippen ändert – das könnte man relativ leicht einführen.
    Folgendes ist widersinnig: Eine Krankschreibung muss ein Arzt auf spezielles Papier drucken, welches die Fälschung erschwert. Für das parallel aufgeschriebene Diazepam reicht ein Bierdeckel.
    Man kann das den Versandapotheken nicht ankreiden, dass sie gefälschte Rezepte nicht erkennen. Das geht heutzutage einfach schlicht oft nicht mehr. Das würde auch die niedergelassene Apotheke nicht schaffen, wenn so professionell gefälscht wird, wie test***de das gemacht hat.

    b. Was die Bestellung von größeren Mengen an Schmerzmitteln oder Nasensprays angeht. Es gibt Kunden, die sich im Freundes- oder Kollegenkreis zusammentun und gemeinsam eine Bestellung von Medikamenten aufgeben. Man macht das, um sich Versandkosten zu sparen. Da kommen halt mal dann 5 Nasensprays, 5 Pack Imodium und 5 Packungen Ibuprofen zustande. Die Abgabe hier zu verweigern, wäre in meinen Augen falsch. Der Hinweis des Apothekers, Schmerzmittel, Loperamid oder Nasensprays nicht über einen längeren Zeitraum zu verwenden, erscheint mir da sinnvoller. Letztendlich ist es so, dass der Kunde ja mündig ist.

    By the way: Was Testbericht.de gemacht hat, nennt sich übrigens Urkundenfälschung. Darauf steht in Deutschland eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Im Fall von 10 getesteten Apotheken kann man da auch nicht mehr von einem Einzelfall sprechen. Die beiden Versandapotheken Vit*** und Med*** haben in ihrer Antwort ja durchblicken lassen, dass man den Vorgang an die Behörden weitergeleitet hat. Für Test***de kann dieser Test ein ziemlicher Boomerang werden.

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    1. Deine Vorschläge in allen Ehren, aber…

      zu a) Da würden die Formulare ja GELD kosten! Und das bei den Ärzten! Na da höre ich schon Forderungen nach Zuschüssen und Kostenausgleichen… ;-) Ich habe hier in meiner Landschaft mindestens 2 Praxen, die die Verschreibung von BtM kategorisch ablehnen (oder diese einfach auf ein rosa Rezept schreiben) – nicht weil sie Angst vor Missbrauch haben, sondern schlicht weil BtM-Rezepte Geld kosten im Einkauf.

      Noch zu a) Arztpraxen betrachten „ihre“ Privat-Verordnungszettel zum Teil als „Markenzeichen“. Da sind Formulare dabei in gelb und rot und anders bunt, die nicht elektronisch auswertbar sind. Formulare mit Bildhinterlegung. Formulare, die ich (gemäß PKV-Vorgaben aus dem Jahr 2011 strafbewährt für Apotheken) nur noch auf der Rückseite maschinenlesbar bedrucken kann, da auf der Vorderseite schlicht KEIN PLATZ für überhaupt eine Bedruckung ist, geschweige denn eine maschinenlesbare nach „technischer Anlage XY“ im AM-Liefervertrag. Es gibt doch schon das „blaue“ und das „grüne“ Rezept, die die mindest-nötigsten Anforderungen (auch an Fälschungssicherheit) erfüllen würden, nur werden diese kaum genutzt. Frag doch mal die Arztpraxen, warum das so ist. Mit den Ärzten legen sich die Politiker und die Kassen nur sehr ungern an… Lieber werden dann unmögliche Forderungen in die AM-Lieferverträge geschrieben, da kann man dann nämlich die Apotheker bestrafen,

      Weiterhin zu a) Eine der Versandapotheken hat als „Maßnahme“ die Einführung des elektronischen Rezepts gefordert. Dabei hat sie dummerweise vergessen, dass das eR gar nicht für Privatverordnungen – sondern nur für GKV-Verordnungen – gedacht und geplant ist. Unabhängig davon hat der CCC bereits gezeigt, dass die eGK sowas von manipulabel ist, dass mit einem Chip-Leser/Schreiber und der passenden Win10-App sich in Zukunft jede Omi ihre Rezepte selbst ausstellen kann…

      zu b) Ich erinnere hier mal an den Hin- & Zurück-Rechtsstreit, wo eine Versandapo Testkäufer in niedergelassene Apotheken geschickt hat, um mehr als eine Packung Paracetamol-Tabl. 20 Stück testzukaufen und dann wegen Verstoßes gegen die Verschreibungspflicht zu klagen. Es ist mehr als wohlfeil, die Abgabebeschränkung (die allerdings beim Prozess abgeschmettert wurde, wenn ich mich korrekt erinnere) für die Niedergelassenen zu fordern, im Versand aber auf Sammelbestellung zu argumentieren. Entweder, oder. Sammeleinläufe gibt es übrigens auch öfter mal be mir: Oma Krause kommt aus Kuhdorf gefahren und kauft dann Kopfschmerztabletten für 40% der Bewohner des Kuhdorfer Seniorentreffs…

      Zum letzten Absatz meine volle Zustimmung. Aber so wie ich Schland kenne, bekommt Testbericht.de dafür noch das bundesverdienstkreuz am Band für hervorragende Leistungen im Apothekenbashing…

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      1. Huch, Sammeleinläufe gibs bei mir natürlich nicht für Oma Krause, maximal das Gerät dazu – nennt sich Irrigator… Gemeint habe ich natürlich SammeleinKäufe… Na bloß gut, dass K und L direkt nebeneinander auf dre QWERTZ liegen, sonst könnte man wir jetzt glatt Freud unterstellen… :D

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      2. Zur Abgabebeschränkung: Klar, wenn man eine Abgabebeschränkung einführt, dann sollte das für alle Apotheken gelten – egal, ob stationär oder Versand. Ich denke aber, dass eine derartige Beschränkung nichts bringt: Der Kunde geht dann einfach in eine weitere Apotheke.
        Außerdem: Warum soll man nicht 5 Packungen Thomapyrin zu 20 Tabletten abgeben dürfen während gleichzeitig eine 100er Packung ASS rezeptfrei im Handel ist?

        Zum Bundesverdienstkreuz: Ein deutscher PTA hat vor einiger Zeit für einen solchen „Apothekentest“ mit gefälschten Rezepten eine Strafe von 4000 Euro erhalten.
        Siehe hier: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2014/09/08/pta-testet-apotheken

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        1. Hehe. ALSO… bei den Paracetamol war/ist es ja so, dass Packungen größer 20St. der Verschreibungspflicht unterliegen. Die Argumentation der Versandapotheke war nun, dass die Abgabe von 2 Packungen á 20St. gleich der Abgabe von einer Rx-pflichtigen Packung á 40St. zu werten ist – in der Präsensapotheke. Im Gegenzug hat selbige Versandapotheke aber auch 5 Packungen „Paracetamol 500mg 20St.“ in eine Kiste gestopft und auf dieselbe Rechnung geschrieben – weil Sammelbestellung. (Auch) Deswegen wurde die Abmahnungsklage vom Gericht dann abgewiesen…

          Aber eine PTA ist doch auch kein Apo-Bashing-Unternehmen! Hier sei mal an den kreativen Zerstörer erinnert, der unter dem Schirm und der Herrschaft des rauen Johannes den deutschen Gründerpreis für Unternehmer abstaubte, am 25.06.2003 war das glaube ich, im ZDF, und McKinsey hatte das ausgerechnet… Allerdings mit einer Firma, die deutsches Recht brach. Mit einer Firma, die gar nicht in Deutschland saß oder Steuern zahlte. Und mit einem Firmengründer ohne deutschen Personalausweis. ALLEN war das hinterher sehr peinlich, dem rauen Johannes, dem Gründer, auch der Firma. Aber zurückgegeben wurde der Preis nicht, eine Entschuldigung fand NIE statt, auch keine Klarstellung in der Laienpresse (das hätte nämlich der Firma und dem Gründer geschadet und das Ansehen des rauhen Johannes beschädigt), und das ganze wurde bis heute einfach totgeschwiegen… Seit dem halte ich in Schland so einiges für möglich – z.B. einen „Pharmakologie-Prof“, der im deutschen Fernsehen erklärt, wie man mit heißem Wasser, einer Schüssel und einem Handtuch isotonisches Kochsalz inhaliert… auch wenn das meines Wissens nach sowohl physikalisch als auch chemisch bei Laborbedingungen (normaldruck, 20°C, Sauerstoffathmosphäre) gar nicht möglich sein dürfte. Und seit der BVG-Entscheidung zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend Nullretax halte ich sogar ALLES für möglich in Schland…

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  9. Hi Pharmama,
    von Deutschland aus verfolge ich deinen Blog regelmäßig und sehe diese Problematik ebenfalls. Beratung,Verantwortung und Kompetenz sollten beim Medikamentenkauf nicht zu kurz kommen und gerade wenns sich solche Sicherheitslücken, wie im Falle der Rezeptfälschung, auftun zeigt sich, dass der stationäre Medikamentenverkauf in der Apotheke seine absolute Berechtigung hat.
    In Deutschland gibt es mittlerweile ein Konzept, dass den Online-Handel und den Offline-Handel verbindet: Auf https://www.apoly.de/ können Kunden rezeptfreie Medikamente online bestellen, bekommen sie jedoch nicht von einem Versandriesen geliefert, sondern von einer registrierten Partnerapotheke im Liefergebiet, die durch Eingabe der Postleitzahl ausgewählt wird. Derzeit sind nur rezeptfreie Medikamente bestellbar, eine Erweiterung auf rezeptpflichtige Medikamente ist aber geplant, auch diese würden dann nicht von DHL, sondern vom Lieferdienst der Apo persönlich zugestellt werden.
    Diese online-to-lokal-Lösung bietet neue Möglichkeiten, sowohl für den Apotheker, dem ein neuer Vertriebskanal eröffnet wird ohne dabei die klassische Kundschaft zu vernachlässigen, als auch für den Kunden, der bequem online einkaufen kann und dabei nicht auf Kompetenz, Beratung und Datensicherheit verzichten muss.

    Ich würde sehr gern wissen, was ihr von diesem Konzept haltet und ob ihr glaubt, dass eine Kombination von Online- und Offline-Apothekengeschäft eine ernstzunehmende Lösung im Wettbewerb mit der Versandapotheke darstellen kann?

    Herzliche Grüße, Lisa

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    1. Die Frage ist, wie dieses System finanziert wird. Denn die „Vermittler“ wird kaum kostenlos arbeiten, d.h. er wird sich von der „ausgesuchten Apotheke“ bezahlen lassen.

      Nun muss diese Apotheke aber einerseits zusätlich einen Dritt-Dienstleister (hier den Vermittler) bezahlen – meist sowohl mittels Grundgebühr als auch Zeilengebühr. Andererseits muss ein Botendienst organisiert werden, da der Patient (zumeist) umgehende Belieferung erwartet.

      Botendienste kann man aber zumeist nur stemmen, wenn man sie entweder bündelt (erfordert eine Terminabsprache mit dem Besteller) oder wenn man Liefergebühren verlangt (will der Besteller meist aber nicht). Dafür, dass die liefernde Apotheke aber WENIGER an dem Produkt verdient (da will schließlich einer was abhaben) noch zusätzliche Botendienste zu organisieren ist auch nicht so einfach wirtschaftlich zu realisieren.

      Da tummeln sich mehrere Anbieter auf dem Markt, die ähnliches anbieten. Der SPaß ist, dass die alle an der Arbeit anderer verdienen wollen. Und das ist für die anderen eben blöd.

      Übrigens, ich habe mal freudestrahlend bei apoly meine eigene PZN eingegeben. Die nächste Apotheke ist ca. 170 Autokilometer entfernt – und man bot mir die Belieferung per Versand innerhalb 1-3 Werktagen an… Der Witz ist, selbst bei 10km Lieferweg und einer Einzelbelieferung ist diese Post dann billiger als der Bote. Und bei apothekenpflichtigen Produkten (Rx wie nonRx) müßte eigentlich sogar pharmazeutisches Personal als Bote ausliefern, also ein Apotheker oder ein Pharmatie-Ingeneur. So ist zumindest aktuelles deutsches Recht. Deswegen habe ich von einer Anmeldung meiner Apotheke bei diesem Portal vorläufig noch Abstand genommen… ;-)

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      1. @gedankenknick: Vielen Dank für die ausführliche Antwort und deine Einschätzung. Ich studiere Marketing und interessiere mich vorallem für die Digitalisierung und Vernetzung des Gesundheitsmarktes durch innovative Geschäftsmodelle. Über ein Gründerprojekt der Uni habe ich daher die Jungs von Apoly daher kennengelernt.
        Bei mir in Leipzig klappt die Lieferung einwandfrei und ich kann online bei der Apo in meiner Nähe bestellen – das bietet sich vorallem an, wenn nach der letzten Party die Aspirine ausgegangen sind und der Weg raus aus dem Bett zuu lang ist ;)
        Dass bei dir ein Lieferweg von 170 km raus kam, liegt wohl daran, dass sich das Unternehmen gerade in der Aufbauphase im Testmarkt Leipzig befindet…
        Klar, dass mit den Lieferkosten ist definitiv ein Problem, aber die meisten Apotheken liefern Medikamente auf Nachfrage doch eh aus. Sicherlich erfolgt eine Belieferung in dem Fall gebündelt auf mehrere Anfragen.
        Soweit ich verstanden hab, bekommt Apoly eine Provision pro vermitteltem Verkauf, aber dafür wird der Apo der komplette Online-Auftritt inkl. Online-Marketing und Beratung organisiert und die Kunden aus dem Netz sind ja zusätzlich zur Stamm- und Laufkundschaft. Konnte bisher wirklich keinen Haken für das Konzept mit den rezeptfreien Medis finden. Und ein besseres Gefühl macht es alle mal, nicht bei einer anonymen Versanapotheke zu bestellen, sondern direkt um die Ecke :)

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        1. Ich will keinem was böses, und erst recht niemandem etwas falsches unterstellen. Nur andere haben das ähnlich auch schon versucht – „Ordermed“ ist so ein Kandidat. Der Gründer – Herr Bönig – hat schon diverse Male versucht, mit Apotheken Geld zu verdienen, ohne selbst Pharmazie studieren zu müssen. Einfach mal hier http://www.apotheke-adhoc.de/suche/?tx_solr%5Bq%5D=ordermed&header-search-button= die einzelnen Artikel (und die Kommentare dazu, die lohnen sich) durchlesen. Ein von meiner Seite jetzt mal bewertungsfrei eingesteller Link… ;-)

          Es kann natürlich auch sein, dass andere Dienstleister neben Ordermed auch apothekenfreundlichere Geschäftsphilosophien verfolgen, wie gesagt, mir fehlt da ser Überblick über Konditionen und Voraussetzungen. Manche haben aber m.E. gezeigt, wie man es (finanziell und kommunikationspolitisch) eher nicht machen sollte…

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        2. Natürlich hat der Ansatz online-to-local was, aber das Problem hat gedankenknick doch beschrieben. Neben den üblichen Kosten einer Apotheke kommen bei solchen Bestellungen noch die Kosten für die Lieferung dazu und das Portal möchte auch noch seinen Anteil abhaben.
          Diese Zusatzkosten muss die Apotheke aber auch erstmal reinbekommen und das im Regelfall über den normalen Verkaufspreis. Kostenpflichtige Lieferung wird der Kunde nicht mitmachen, bei rezeptpflichtigen Sachen ist der Verkaufspreis fixiert und bei rezeptfreien wird der Markt dafür sorgen das man da nix einpreisen kann.

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          1. Lieferkosten zahle ich 3€, was ich völlig in Ordnung finde dafür, dass mir die Medikamente am selben Tag zugestellt werden. Oft sind Versandkosten bei amazon etc. noch höher, wenn man nicht gerade den Mindestbestellwert überschreitet. Apoly nimmt pro Verkauf eine Provision von 3€. Meiner Rechnung nach verkauft der Apotheker sein Produkt demnach zu seinem selbst gewählten Listenpreis und muss die Bestellungen, die über den Online-Kanal hineinflattern lediglich bündeln und – ja – auf eigene Kosten ausliefern. Nun bin ich nicht genügend über Margen im Arzneimittelhandel informiert und weiß natürlich nicht genau, in welchem Maß die tatsächliche Gewinnspanne durch eine solche Auslieferung zu Nichte gemacht wird.

            Fakt ist, dass sich auch reine stationäre Händler mittel- bis langfristig um einen Auftritt im Netz kümmern müssen, um auf die Digitalisierung des Gesundheitsmarktes entsprechend zu reagieren und um den eigenen Kunden zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten anzubieten. Außerdem: Warum den Versandriesen das ganze Online-Marktpotenzial überlassen…? :) LG

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        3. Ein anderes Problem habe ich noch vergessen: In Großstädten sind die Wege im Schnitt recht kurz, vielleicht 4km Umkreis. Auf dem platten Land ist das nächste Dorf alleine 10-15km weit weg. Weg hin + zürück incl. Lieferung dauert da mit Auto so 30-60min. Das kann man nur in den Griff bekommen, wenn man Lieferungen bündelt. So viel wird aber auf einen Schlag nicht reinkommen, also muss man über mehrere Tage bündeln. Dies erfordert aber eine Lieferzeitabsprache mit dem Kunden, die bei „durchgereichter Bestellung“ schlecht möglich ist. Davon abgesehen werden dann so Dinge bestellt wie „1x Nasenspray“ gegen TMS (tödlicher MännerSchnupfen)… Nicht lachen, genau solche Lieferwünsche hatte ich hier schon

          Ich hatte hier vor vielen Jahren mal die Anfrage einer Heilpraktikerin, ob ich ihr nicht zu ihrer Dorfheilpraxis Glaubuli „auf Zuruf“ liefere. Aber bitte ohne die 5€ Lieferkosten, wie die andere Apotheke sie nimmt, die ca. 13km dichter dran ist als wir… Und bitte mit 3€ Rabatt (auf 8€ Kosten pro 10g Glaubuli), weil ich ja so viel bestellen werde. Mit anderen Worten – dafür, dass ich ständig ein Auto mit Fahrer auf Abruf bereithalten soll (Gesamtstrecke jedesmal 40km mit Zeitbedarf 1h), soll ich auch noch zum Einkaufspreis mit MwSt. liefern; denn wenn ich beim Einzelvorgang Geld drauflege mache ich über die Masse Gewinn… Ich habe dann dankend abgelehnt.

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  10. 3,-€ Provision und dann noch den Boten, der bei uns auch ca. 3,50€ kostet, d.h. also, daß der Rohgewinn des bestellten Medikaments Minimum 7,50€ sein müßte und dann lege ich noch drauf.
    Bei einem Nasenspray wie Olynth, habe ich einen Rohgewinn von vielleicht zwei bis drei Euro. Paracetamol für 2,40€ – wo sollen da sieben Euro herkommen?
    Unsere Aufschläge sind im Schnitt 35-45%, wenn es hoch kommt. Google doch einfach mal Arzneimittelpreisverordnung, und zwar die alte Version, die gilt theoretisch heute für non rx https://www.buzer.de/gesetz/460/a5459.htm

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  11. Der Artikel und der Test sind doch völliger Quatsch. Preußisches Ordnungsdenken, der Apotheker als Staatsbeamter der alles und jedes zu überprüfen hat. Die Rezeptpflicht ist kein Hoheitsrecht des Arztes, sie soll lediglich sicherstellen dass der Patient sich nicht gefährdet – und so ungefährlich sind auch die OTC Produkte nicht, auch wenn man vielleicht mehr nehmen muss und eben auch nimmt. Empörungsjournalismus… weder Dorfapotheke noch andere haben für solche Kontrollen einen rechtlichen Grund, es sei denn es ist auffällig, und das bedeutet vor allem unvollständig. Und was bitte ist an Sartanen so problematisch dass sie in dieser Liste auftauchen? Ebenso Fluoxetin, das mag zwar ein Psychopharmakon sein wird aber heute doch selbst von Niedergelassenen wie Bonbons verschrieben. Auch DE und AT verlangen vom Apotheker nicht als Kontrollbeamter tätig zu werden, aufzupassen ist eben bei Kassenrezepten und Betäubungsmittel Rezepten, wobei der ganze Formalismus bei den gelben Rezepten wohl bis heute dazu führt dass mancher Arzt versucht deren Verschreibung zu vermeiden – leiden darf der Patient. Das Problem in DE ist aber auch dass es kein eigenständiges Abgaberecht von rezeptpflichtigen Arzneimitteln gibt, sollte der mal kein Rezept haben…. in Deutschland gibt es eben immer noch den Halbgott in weiß, nach Meinung mancher sollte er auch die Einnahme der Pille Danach bei Teenymädchen wachen, und er allein darf über die (Ab)gabe von Medikamenten entscheiden, auch am Unfallort, wenn keiner dort ist schreit der Patient eben mitunter vor Schmerz, aber das ist ein anderes Thema. Die Katholiken verherrlichen das Leiden, und die Protestanten sind lustfeindlich, und egal ob Antidepressivum oder Schmerzmittel, da ist alles gleich mal aus weltanschaulichen Fragen verdächtig.

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  12. Über gefälschte Medikamente wäre mal was interessant, einen Fall mit Antimykotikum habe ich persönlich in Südamerika mitbekommen, da hat wohl der Generica Abfüller eine unwirksamme Charge bekommen. Saludos

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  13. Zu Beginn habe ich hier in D auch mal in einer Apotheke gearbeitet, die zeitgleich auch eine Versand-Apo aufgebaut hatte und musste dort immer mal hin und her springen. Dort wurde im Versand bzgl Fälschungen absolut gar nichts kontrolliert und bzgl Menge an OTC reichte der Satz „die Bestellung ist für mehrere Personen/Haushalte“ und schon gingen alle Mengen durch.

    Abgesehen davon das ich es nach wie vor unmöglich finde das Privatverordnungen keinerlei Formular- oder Formatvorgabe haben (und in der Schweiz gar kein Rp außer BTM), kann es bei Privat-Rp durchaus schwierig sein Fälschungen zu erkennen, egal ob im Versand oder Vor Ort. Letzte Woche hatten wir ein Rezept bei dem wir alle die Hand ins Feuer gelegt hätten es sei gefälscht, es war aber tatsächlich echt. Die Praxis spart halt Geld und druckt 4 Formulare mit Tintenstrahl auf ein (billiges) DIN-A4 Papier und schneidet diese dann mit der Schere aus….

    Allerdings ist es vor Ort doch deutlich einfacher eine Fälschung zu erkennen. Zudem inzwischen auch immer mehr Personen versuchen GKV-Rezepte zu fälschen und bekanntermaßen, sind selbst einige Arztpraxen nicht dazu in der Lage, diese korrekt auszustellen. In dem Fall, nichts einfacher als das. Da habe ich schon so einige rausgezogen.
    Davon ab fällt meistens generell auf: Mi- o Fr-NaMi, Arzt nicht aus der Nähe, Patient holt meistens für jemanden ab oder verhält sich seltsam und natürlich ein Blick auf das verordnete ergibt zusammen sehr schnell ein Bild das entsprechende Vorsicht und Recherche walten lässt. Alle diese Sachen fallen im Versandhandel weg. Tag des Einlösens, Ort, Verhalten… bleibt nur das Medikament. Und die Ärzte gibt es meistens, oft aber ein Zahlendreher irgendwo drin.
    Ich würde also schon sagen das man im Versandhandel deutlich leichter ein gefälschtes Rezept einlösen kann als in der Apotheke. Allerdings sind wird dort auch alle nur Menschen und sicherlich ist schon was durchgegangen. Auch sind die meisten gefälschten Rezepte ja inzwischen gekauft, von Personen die das professionell machen, das erschwert es nochmal.
    Bei allen Querformaten fällt übrigens oft auf dass das Zeichen zum Einstellen des Laserdruckers fehlt und auch steht auf den meisten Rezeptformularen wo sie gekauft sind. Wenige Ärzte kaufen bei Rezepte-online.com oder ähnlichem

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