Die Apotheke als unfreiwilliger Dealer-Zulieferer

Passend zum Thema gestern. In Deutschland sind sie momentan stark am Diskutieren, wie das mit der Zulassung von Cannabis als Medizinprodukt gehen soll.

Es gibt aber jetzt schon Apotheken, die die Erlaubnis haben auf Rezept und mit Bewilligung Cannabis an einzelne Patienten abzugeben. Die Krankenkassen zahlen das (wie bei uns) bisher im Normalfall nicht, was bei den Preisen zusätzliche Probleme für die Patienten mit sich bringt.

Aktuell liegt mir da ein Bericht vor, wo der Patient das vom Arzt verschrieben bekommen hat, damit er seine Menge Psychopharmaka herunterschrauben kann. 3 Jahre lang mussten der Arzt und er um die Erlaubnis kämpfen, dass er das bekommt. Jetzt darf er es in der Apotheke beziehen, in einer vom Arzt bestimmten Menge.

Der Patient hat kein Geld und bezieht Sozialleistungen. Die ersten Monate hat er immer nur 3-4 Dosen im Monat gekauft und die Apotheke hat den Preis wirklich an der unteren Grenze der Preisgestaltung für ihn gemacht, damit er das überhaupt beziehen konnte.

(Zur Info: sie berechnen ihm 69,99 Euro pro Dose zu 5g – Das ist nicht günstig, aber es handelt sich hier um Medizinalhanf und der dürfte genauso streng reguliert sein, wie bei uns, was auch den hohen Einkaufspreis erklärt).

Jetzt … scheint der liebe Patient einen Weg gefunden zu haben, seine Medikamente zu finanzieren.

Erst Mal hat er beim Arzt eine Erhöhung seiner Bezugsmenge beantragt, dann kauft er plötzlich jeweils seine Höchstmenge ein (was bei 11 Dosen etwa 700 Euro im Monat entspricht) und dann beschwerte er sich, dass angeblich in der Woche zuvor nur 4,8 g in einer Dose gewesen sei. Man hat dann die aktuelle Dose in der Apotheke nachgewogen und es waren 5,2 Gramm drin – Da meinte er dann, dass wohl seine Waage nicht in Ordnung sei …

Der Verdacht ist ziemlich klar: der Patient tritt mit einem Teil seiner Menge als Dealer auf. Also: um seinen Konsum zu finanzieren, scheint er angefangen zu haben, einen anderen Teil zu verkaufen.

Und die Apotheke steht auf einmal mitten drin als …. unfreiwilliger Drogen-Lieferant?

Stellt sich die Frage, inwieweit sich die Apotheke damit strafbar macht – Und die Apothekerin fühlt sich dabei reichlich schlecht – persönlich, weil sie sich ausgenutzt fühlt … auch kaufmännisch, denn sie verdienen an seiner Belieferung keinen Cent extra, weil sie um seine finanzielle Situation wussten. Das Cannabis scheint auch in dem Sinn zu helfen, dass er wirklich weniger Psychopharmaka braucht und stabiler ist, weshalb es ziemlich tragisch wäre, wenn der Patient seine Bewilligungzum Bezug verlieren würde.

Was würdet ihr machen in so einer Situation?

 

27 Kommentare zu „Die Apotheke als unfreiwilliger Dealer-Zulieferer

  1. Hm, wirklich eine blöde Situation. Ich würde erstmal den Preis soweit anheben, dass sich das Dealen für den Patienten finanziell nicht mehr lohnt. So verliert der Patient nicht die Bezugsbewilligung, aber er kriegt die Konsequenzen seines unfairen Verhaltens zu spüren.

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  2. preis erhöhen … denn er verkauft das dann sicher auch nicht unter 14€/g … so ist Marktwirtschaft :D Hust

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  3. Waagen in Apotheken unterliegen der Eichpflicht! Außerdem müssen sie intern oder extern kalibrierbar sein. Meine Feinwaage hat einen Wägebereich von 10mg bis 120g. Der Abweichbereich darf, wenn mich nicht alles täuscht, 1% des Gesamtgewichts maximal betragen – wären bei 5g also 50mg bzw. 4,95g 5,05g.

    Wenn so eine Waage eine Abweichung von 5% aufweist (0,25g auf 5g), bekommt die garantiert keinen Eich-Kuckuck mehr… Aber in der „nicht so genauen“ Wirtschaft (so Fleisch und Gemüse und so) darf eine geeichte Waage 5% Abweichung haben, meine ich mal gehört zu haben.

    Zum Thema „Was tun?“ Preis verändern geht eigentlich nicht, da die Apotheke(r) da eigentlich an gesetzlich vorgeschriebene Preisbildungsalgorhithmen gebunden sind. (In sofern scheint sich hier die Apotheke schon verdammt weit aus dem Fenster gelehnt zu haben, den Preis „nach unten“ zu rechnen.) Aber würde ein Patient so eine Trickserei samt Lügerei mit mir versuchen, würde ich ihn darauf hinweisen, dass ich zwar im Zuge der Kontrahierungspflicht gern eweiter seine Rezepte beliefere, ansonsten aber das Vertrauensverhältnis von seiner Seite aus scheinbar nicht mehr vorhanden ist (Bezweiflung der Korrektheit meiner Waagen), und ich daher kein weiteres Interesse an einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit hätte. Oder kundenverständlich: Dies ist unsere Ausgangstür. Bitte beehren Sie uns NICHT wieder! Sorry, aber wenn die eigene Apotheke in den Ruf kommt, in illegalen Geschäften mit suchterzeugenden Arzneimitteln verwickelt zu sein, ist das sowohl finanzell als auch berufsrechtlich ein verdammt schwierig zu befahrendes Gewässer, wo überall Riffe lauern. Darf er woanders hin gehen, vielleicht reißt sich ja eine andere Apotheke um so einen Aufwand (komplizierte Beschaffung, BtM-Dokumentation, Streit mit der Bundesopiumstelle, den Kassen und dem Patienten – bertreffend Geld) für fast null Gewinn haben – diese „Gemeinwohlpflicht“ würde ich dann(!) gerne abtreten.

    @Masswear
    Auf die Preiserhöhung kann der auf den Geschmack gekommene Zusatzeinkünftler“ auf 4 Arten reagieren:
    A) Er läßt es bleiben.
    B) Er erhöht ebenfalls die Preise mit Bezugnahme auf die hervorragende, ja geradezu apothekerliche Qualität seiner Ware.
    C) Er streckt seine Ware.
    D) die Punkte B und C lassen sich kombinieren.
    Na, was wird ein durchschnittlicher Mensch wohl machen? *Hint1
    Von Banken lernen heißt Gewinnmaximierung lernen! Hint2 Wer mir persönlich Betrügerei unterstellt, was darf ich über denjenigen denken?

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    1. Ja, genau so. Wenn der eigene Ruf (und damit auch die Existenzgrundlage) auf dem Spiel steht, ist der Spaß vorbei. Gerade, wenn man vorher aus Nettigkeit und um jemandem zu helfen, ein großes Stück entgegengekommen ist.

      Wer die Hand beißt, die ihn füttert, muss auch mit den Konsequenzen leben können.

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      1. So denke ich auch.

        Insbesondere da es ja ein Ausnahme ist. Mit einem Missbrauch versaut er nicht nur sich sondern auch allen potenziellen, zukünftigen Empfängern die Bezugsmöglichkeit.

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  4. Naja, was würde eine Apotheke machen, wenn jemand seine Schmerzmittel weiterverkauft? Mit dem Arzt reden, nehme ich an. Strafbar macht sich der Apotheker nicht, wenn er ein Rezept beliefert, aber ich denke, der Arzt sollte wissen, dass der Patient ggf seine Medikamente nicht richtig nimmt ;)

    Es ist ja auch nicht so, dass die Apotheke ihm unendlich Nachschub liefert, und er braucht ja auch selber was. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er davon reich wird, so teuer ist das Zeug auf der Straße auch nicht.

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    1. …der Verkauf apothekenpflichtiger/verschreibungspflichtiger Arzneimittel (nicht der Kauf!) außerhalb einer Apotheke ist für Privatpersonen in D eine Straftat! Von BtM gar nicht zu reden, da ist beides eine Straftat!

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    2. Die Dose hat 5g und kostet 70€ wenn ich das hier nun richtig gelesen habe.
      Gute Qualität kostet auf der Straße bis zu 20€ das Gramm, in der Regel um die 16€

      Alles darunter ist entweder Müll, oder man hat gute Kontakte.

      Nun frag ich mich aber, ist der Anteil an THC hoch genug das Zeug zu verkaufen?
      Ich ging immer davon aus dass das medizinische nur wenig THC und dafür mehr CBD enthält?

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      1. Naja, kommt auch drauf an wo du einkaufst … Aber nehmen wir mal deine Preise, dann kann er pro Lieferung alle drei Tage 10-30 € Gewinn machen. Wenn er davon selbst noch was konsumiert dürfte er null auf null rauskommen. Reich werden geht anders.

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        1. Wie bereits gesagt, es kommt auch auf Kontakte an und die Qualität.
          10-30€, und wenn es nur dient um seine Selbstkosten zu reduzieren.

          Wenn man wenig bis fast gar kein Geld hat, zB. bei ALG2, dann sind 30€ mehr im Monat eventuell verdammt viel für einen.

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    1. 7 Dosen verkaufen, 4 für Eigenbedarf.
      Pro Dose 5g, sind 35g. 35*5=175€

      175€ haben und nicht haben ist ein Unterschied für Jemanden der nur wenig hat.

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  5. Würde es mir mediziniesch etwas bringen und die „Alternative“ ist einen Teil davon zu verkaufen weil es sonst zu teuer ist… ich würde es selbst anbauen und mir ab und zu „Mini-Dosen“ holen damit nicht auffällt das mein Bedarf anderswo gestillt wird.
    Die Samen (auch für med. Hanf) kann man einfach aus den Niederlanden bestellen. Auch in Growshops habe ich schon die Samenpackungen liegen sehen und in meiner Stadt gibt es einen Laden der nur Hanfstecklinge verkauft – der wirbt damit das er auf Wunsch auch jede Sorte zieht so lange sie die Samen irgendwo bekommen. Wie das möglich ist? In Ö gibt es ein Schlupfloch das wir auch solche Pflanzen besitzen dürfen solange man sie nicht zur Gewinnung von Drogen benutzt (siehe Hortensien, Engelstrompete, Stechapfel…) – sprich: kaufen kann mans legal und problemlos aber man bewegt sich auf dünnem Eis sollte man mal Besuch bekommen.
    So viel zur Theorie …Auf der anderen Seite steht natürlich das Problem… würde der Patient dann wirklich NUR für sich selbst anbauen oder seinen Handel erweitern?

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  6. Eine schwierige Situation. Ich würde das möglichst vertrauliche Gespräch mit dem Patienten suchen und das Thema auf den Tisch bringen. Man muss ja nicht gleich drohen nicht mehr zu versorgen, sondern einfach die unangenehme Situation darstellen in die er die Apotheke bringt.
    Das ist sicher sehr schwierig, aber er hat vermutlich bereits eine spezielle Form von Abhängigkeit entwickelt. Ohne seine Dealerei hat er Schwierigkeiten an die für ihn wichtige Dosis zu kommen, damit er relativ schmerzfrei leben kann. Eigentlich eine unglaublich traurige Sache, dass wir im hochentwickelten Europa es nicht schaffen, Menschen adäquat zu versorgen und Jahrzehnte aus politischen Anschauungsgründen ordentliche Hanf-Phytopharmaka möglichst lange verhindern.

    Sollte das Gespräch nicht fruchten, dann zieht für mich nicht mehr der Kontrahierungszwang. Zumindest in Deutschland gibt es den §17 der Apothekenbetriebsordnung und dort steht in Absatz 8 ganz klar: „Das pharmazeutische Personal hat einem erkennbaren Arzneimittelmißbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten. Bei begründetem Verdacht auf Mißbrauch ist die Abgabe zu verweigern.“.
    Wenn der Missbrauch wirklich so eindeutig ist: Klappe zu, Quelle tot.

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  7. Das wirkliche Problem bei der Geschichte ist ja, dass der Patient wohl nicht auf die Idee gekommen wäre, zu dealen, wenn er denn die Menge die er tatsächlich braucht auch so hätte bezahlen können. Im Prinzip blieb ihm ja gar keine andere Wahl.

    Im konkreten Fall sehe ich eigentlich keine Lösung.

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  8. Der Patient hat kaum ein Einkommen, die Krankenkassen drücken sich weil das bei Canabis einfach ist. Dass sie dabei eine Menge sparen weil der Patient viel weniger von den teuren Psychopharmka braucht lassen sie dabei diskret unter den Tisch fallen. Sogesehen gesetzlich verboten aber moralisch nicht verwerflich. Als Apotheke wuerd ich mich da nicht einmischen und als Vertrauensbruch wuerd ich das auch nicht sehen. Bloed halt fuer die Apotheke die kaum was daran verdient. Allerdings sollte die Apotheke auf der Seite der Patienten stehen und nicht das System unterstuetzen das vielfach nur mehr Zahlen sieht und nicht mehr die Menschen.

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  9. Der Patient nutzt anscheinend den niedrigeren Abgabepreis aus und veräußert die Ware weiter. Das könnte auch für die Apothekerin berufsrechtliche Folgen haben, wenn man ihr mal unterstellen sollte, dass sie durch den niedrigen Abgabepreis die Weiterveräußerung überhaupt erst möglich gemacht hat. Der Bericht im örtlichen Lokalblatt blinkt mir gerade als Kopfkino entgegen.

    Es wäre zu überlegen, den Abgabepreis auf den Preis gemäß Arzneimittelpreisverordnung anzuheben. Dann wird der Weiterverkauf schon mal unlukrativ.
    Anschließend würde ich das Gespräch mit dem Patienten suchen. Wenn er sich kooperativ verhält, kann man die Ware weiter abgeben. Verhält er sich nicht kooperativ, möge er sich eine neue Bezugsquelle zum Einlösen seiner Rezepte suchen.

    Ich würde aber auch einen Apotheker verstehen, der die Quelle sofort schließt – ohne weiteres Gespräch. Letztendlich hat der Kunde mit der Weiterveräußerung der Ware schon die Grenze überschritten; das notwendige Vertrauen ist nicht mehr vorhanden.

    Abhängig vom Einzelfall und der Beweislage würde ich auch einen Kollegen verstehen, der sofort die Polizei informiert.

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    1. Der niedrigere Abgabepreis ist aber immer noch bedeutend höher als der, für den der durchschnittliche Spaßkonsument sein normales Kraut bekommt – ich kenne bzgl. Letzterem Preise von 50€ für ca. 7g ordentlicher Qualität.

      Klar, medizinisches Cannabis hat auch in Kifferkreisen einen gewissen mystischen Anstrich, und dafür bezahlen einige dann vermutlich auch mehr…aber ich würde nicht vermuten, dass jemand regelmäßig über 14€ pro Gramm bezahlen würde, wenn er seinen durchschnittlichen Rausch auch für 7 haben kann. Das machen die Leute mal zwischendurch, wenn sie sich was gönnen wollen…aber unterm Strich ist das immer noch sauteuer.

      Ich sehe hier durch die Preisgestaltung der Apotheke per se keine Begünstigung einer kriminellen Tätigkeit, frage mich aber vor allem, wieso der Mensch, wenn er denn (vermutlich) eh schon etwas Illegales (=Weiterverkaufen seines medizinischen Cannabis) tut, nicht gleich sein Rezept in den Schredder steckt und seinen Eigenbedarf bei jemandem bezieht, der das eigentlich nicht verkaufen darf, aber dafür nur die Hälfte kostet. Damit hätte er auch gespart, und vermutlich würde selbst bei einer rechtlichen Belangung des Menschen der Kauf und Besitz für den Eigenbedarf wesentlich geringere Strafen nach sich ziehen als der Verkauf.

      Ich an seiner Stelle würde das jedenfalls so handhaben. In NRW liegt die „geringe Menge“, bei der von einer Strafverfolgung abgesehen werden darf (und oft genug, insb. bei Einzeltätern, auch wird), bei 10g. Bei den 3-4 Dosen à 5g, die er bisher legal in der Apotheke bezogen hat, würde ihm da aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr als ein „Dududu“ blühen. Beim Verkauf in dem Ausmaß hingegen…Huiuiui.

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      1. Unter 12€ für ordentliche Qualität kriegst du höchstens mit Kontakten oder als Stammkunde.

        Für den Preis den du nennst gibt es für normale Laufkundschaft eigentlich nur Müll.

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        1. Ich rede schon von Kontakten, ohne das genauer vertiefen zu wollen – aber definitiv nicht von dem durchschnittlichen, schwarzbejackten Typen, der dich im Park auf sinistre Art und Weise anspricht, ob du was kaufen willst. ;)

          Also ja, ich stimme dir zu, wenn du das mit „Laufkundschaft“ meinst. Aber ich kenne niemanden, der hier in den Park geht, um sich was zu kaufen. Die haben alle irgendeinen mehr oder weniger festen „Ansprechpartner“, der das Zeug entweder aus Eigenanbau oder Niederlande-Import bezieht. Und da sind 7-10€ für vernünftige Qualität durchaus keine Seltenheit.

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  10. Da ich schon in einer Cannabis abgebenden Apotheke gearbeitet habe, wollte ich mal auf die Besonderheiten und Unterscheide eingehen.

    Der Patient beantragt bei der Bundesopiumstelle die zum Bfarm gehört, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis. In diesem Antrag, wird eine Erklärung vom Arzt mitbeigelegt, wo der Arzt ausführlich auf die Diagnosen und die bisherigen Therapien eingeht und erklärt, warum Cannabis benötigt wird. Der Antrag kostet für den Patienten 75 Euro (bzw kann ein sozialer Härtefall befreit werden.) Der Patient muss eine Apotheke benennen, wo er beziehen möchte. Die Apotheke stellt auch einen Antrag, weil für die Cannabis Abgabe eine eigene Btm Nummer vergeben wird. Auch das kostet Geld, obs jetzt 75 Euro oder 150 Euro waren, weiss ich nicht mehr.
    Der Patient muss übrigens, wie die Apotheke auch, eine BTM Kartei führen und den Stand einmal im Jahr ans Bfarm melden. Er muss seinen Cannabis gegen unbefugten Zugriff sichern (Tresor).

    Nachdem der Antrag positiv durchgegangen ist, benötigt der Patient KEIN (!!!!) Rezept für den Bezug. Er muss lediglich jedes Mal seine Erlaubnis UND Ein vom Arzt auszufüllendes BfArM-Formular („Erklärung des betreuenden/begleitenden Arz-
    tes …“), in dem der betreuende Arzt Angaben zur Dosierung macht, mitbringen. Dieses Dosierungsverordnungsblatt enthält neben der Dosierung auch die Sorten, die der Patient beziehen darf. Bei den Blüten gibt es 4 bzw aktuell sogar 5 verschiedene Sorten und der THC Gehalt ist bei der einen Sorte bei 22 %.

    Die Blüten sind daher nicht direkt „verschreibungspflichtig“, was auch der Grund für die freie Preisgestaltung ist, da die Arzneimittelverschreibungsverordnung nur für Verschreibungspflichtige Medikamente gilt.
    Glücklicherweise für die Apotheke, haben diese in den 5 Gramm Dosen eine Zulassung als Fertigarzneimittel, daher müssen wir die versiegelten Plastikdosen nicht öffnen. Hätten diese eine Zulassung wie eine andere Pflanze als Teeware, wäre die Apotheke nämlich verpflichtet, jedesmal nach dem Einkauf die Identität zu prüfen.
    Ich habe einmal an der durch den Patienten geöffneten Dose geschnuppert und bin beinahe umgefallen, so intensiv hat es gerochen.

    Was das weitere Prozedere angeht, so muss jedesmal unverzüglich nach Abgabe, die Abgabe und auch der Einkauf in der Betäubungsmittelkartei geführt werden. Aufgrund der Besonderheiten, das man kein Rezept braucht, aber die am Verkehr mit Betäubungsmittel Beteiligten jeweils eine eigene BTM Nummer haben (ja, der Patient hat auch eine!) haben wir die Cannabis Abgabe in einer eigenen Kartei ausgelagert. Desweiteren muss zusätzlich (!) zur BTM Kartei auch jedes mal ein Abgabe Beleg ausgefüllt werden. Der Durchschlag für die Bundesopiumstelle muss am selben, spätestens am nächsten Werktag per Post an die Bundesopiumstelle geschickt werden. (Die in einer Apotheke Arbeitenden kennen den Abgabe Beleg, das ist das Ding, was man vom Grosshandel bekommt, wenn man ausnahmsweise eine BTM Retoure macht.)
    Diese Abgabebelege haben 4 Durchschläge und sind normiert. Jeder Beleg kostet für die Apotheke 1 Euro+ das Briefporto und Umschlag für den Abgabebeleg der an die Bundesopiumstelle geschickt wird.
    Einen Durchschlag bekommt auch der Patient mit, für seine Kartei.

    Zum Preis: Der Apothekeneinkaufspreis liegt bei 55 Euro + 19 % Steuer.= 65,45 Euro plus Abgabebeleg 1 Euro Plus Porto und Briefumschlag 1 Euro= 67,45 Euro.

    Und die Apotheke nimmt 69,99 Euro, das macht einen Rohertrag von 1,55 Euro und da haben wir die Arbeitszeit für das führen der BTM Kartei und das Wegbringen des Briefes zum Briefkasten noch nicht mit berechnet.

    Insofern ist das Verhalten des Patienten doppelt „Nett“.

    Wenn ich bei einem unserer Patienten solch einen Verdacht gehabt hätte, dann hätte ich ihn freundlich im Gespräch darauf hingewiesen, das er, mit dem dealen seine Erlaubnis gefährdet und sicherlich nicht möchte, das diese wieder entzogen wird. Man beisst nicht die Hand, die man füttert.

    Ich hoffe, ich konnte Euch ein bischen Licht ins Dunkel bringen.
    Mit lieben Grüssen
    Apothekerin Boreal

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    1. Ich wusste gar nicht dass auch der Patient hier quasi seinen Verbrauch Dokumentieren muss.

      Wobei ich nur die Situation in den USA kenne, wo das ganze um einiges liberaler gelöst ist. In einigen Staaten sogar der eigene Anbau einer gewissen Anzahl Pflanzen erlaubt ist.

      Vielen Dank für die Informationen, man lernt ja gerne dazu :)

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    2. Herzlichen Dank für die ausführliche Beschreibung. Da ich keinen solchen Patienten habe/hatte, kannte ich das Prozedere bisher gar nicht. (Ehrlicher Weise bin ich da gar nicht so unglücklich drüber.)

      Mein letzter Kontakt zu THC-haltigen Produkten waren ölige Dronabinol-Tropfen als Rezeptur – das war so um 2004 glaube ich. Aber wegen Rezeptur-Inhaltsstoff-Zuschlag von 95% hatte die sich trotz des Arbeitsaufwandes (inklusive dokumentierter DC zur Eingangskontrolle – ca. 2,5h Arbeit) tatsächlichmal gelohnt… ;-)

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  11. Pharmama, entschuldige, aber dieser Post zielt an der Realität weit vorbei. Es macht ökonomisch keinen, aber auch gar keinen Sinn, Medizinalhanf weiter zu verkaufen. Entschuldige, ich kauf dir die Story nicht ab.

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    1. Du musst mir nichts abkaufen, das lesen dieses Blogs ist gratis.
      Keine Ahnung auch, ob das wirtschaftlich „Sinn“ macht … Da gäbe es noch einiges anderes, das gemacht wird, das auch unsinnig ist und trotzdem passiert.

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