Nicht ganz gleich: Details aus der Apotheke (für CH)

Gyno Canesten: Nur die Creme alleine enthält 20mg Clotrimazol. Im Kombipack ist aber die Creme mit 10mg Clotrimazol drin (also geringer dosiert) … die entspricht der normalen Canesten Creme, die man auch für die Haut anwendet.
Also ist es nicht ganz dasselbe, wenn man ein Kombipack abgibt oder die Vaginalcreme und die Vaginaltabletten separat.
Ausserdem: die werden nur via Zusatzversicherung bezahlt. Wer will dass es über die Krankenkasse geht (liebe Ärzte?) verschreibt (oder gibt ab) eines der Generika: Corisol oder Fungotox.

Gegen Fieberkrämpfe gibt man Diazepam in Rectaltubes (beides Rezeptpflichtig. Flüssig für in den After). Das gibt es in der Schweiz von 2 Firmen: Diazepam Desitin Rectal Tube und Stesolid Rectal Microclisma. Das Stesolid ist NLP – nur via Zusatzversicherung. Das Desitin ist SL – via Grundversicherung. Keine Ahnung weshalb.

Canesten Nagelset gibt es auch in der Schweiz. Das ist aber anders als das, was es zum Beispiel in Deutschland gibt. Dort hat es wirklich ein Mittel gegen den Nagelpilz drin. Bei uns ist es (nur) eine hochdosierte Urea Creme, die den betroffenen Teil des Nagels ablöst. Das ist nur ein Teil der Behandlung. Man muss zwingend empfehlen danach mit einem Pilzmittel zum Beispiel der Canesten Creme o.ä. weiterzubehandeln.  Bei uns ist das nur als Medizinprodukt zugelassen und nicht als Medikament von der swissmedic … aber genau deshalb darf bei uns dann keine Salbe drin sein, die Liste C ist. Ich finde das enorm ungeschickt gelöst.

Solmucol und Solmucalm Sirup (Mittel gegen Husten) haben vor einiges Zeit die Flaschen gewechselt … und jetzt muss man zur Zubereitung nicht mehr drücken auf den Deckel oben, sondern ihn herunterschrauben. Das ist wichtig zu sagen, weil sonst diejenigen, die das kannten jetzt die Flasche kaputtmachen …

Brufen ret 800mg und Irfen retard 800 mg sind zwar im Computer als Generika drin, aber als „unterschiedliche galenische Formulierung“ was man in dem Fall unbedingt beachten sollte, denn sie haben auch unterschiedliche Aufnahme im Körper und demnach andere Dosierungsintervalle!
Die Absorption von Ibuprofen aus Brufen Retard erfolgt fortlaufend über 24 Stunden. Dosierung: 2 Tabl. abends nach dem Essen, evtl. zusätzlich morgens 200-600 mg in nicht-retardierter Form.
Irfen ret:  Dosierung Unabhängig der Mahlzeiten, evtl. in Wasser suspendieren. >12 J.: in 2 Gaben, max. 2400 mg tgl / Die mittlere Verweildauer der Substanz im Plasma beträgt 9-10 Stunden für die Retardtablette.
Dagegen entspricht das Ibuprofen retard sandoz  dem Brufen.

Dasselbe Problem hat man übrigens bei Tramal retard und Tramadol retard (2x/Tag) und Tramactil uno (1x pro Tag).

Grand Frère: Bei manchen Medikamenten ist die kleine Packung SL (also Grundversicherung übernommen) und die grosse NLP (also von der Zusatzversicherung übernommen). Wenn (Falls) die grosse Packung vom Preis her günstiger ist als die entsprechende Menge in kleinen Packungen gilt die Grosspackung als Grand Frere und wird (automatisch) zu SL also auch von der Grundversicherung übernommen, wenn man das eingibt. Falls nicht (weil der Preis höher ist) bleibt es nicht nur NLP, sondern die Kasse bezahlt auch nur einen Teil. Davon haben wir inzwischen einige … und man muss extrem aufpassen, weil wenn der Patient auch eine Zusatzversicherung hat, der Computer nicht reklamiert … der Patient zahlt so einfach „zu viel“. Achtung bei Aerius 50 Stück (10er und 30er ok), Leponex 500ern, etcetera … Andererseits gibt es Ialugen plus, wo die kleine Packung feriverkäuflich und NLP ist und die grosse rezeptpflichtig und SL … und der Unterschied ist nur 5g.

Limitationen. Erstaunlicherweise werden in der Schweiz teils Körperlotionen sofern eine medizinische Indikation dafür besteht bezahlt. Zum Beispiel Antidry oder Excipial Bodylotion oder Linola fett. Aber: Manche davon werden praktisch unbegrenzt bezahlt von der KK (die Excipial), andere unterstehen einer Mengen-Limitation (Antidry).

Kennt ihr noch mehr so „spezielle“ Sachen? Teilt sie in den Kommentaren!

15 Kommentare zu „Nicht ganz gleich: Details aus der Apotheke (für CH)

  1. Verwirrend :/ Oftmals, wenn ich Deine Posts lese, habe ich danach ganz viele Fragen im Kopf. Nicht, dass Du unklar formulieren würdest. Es sind nur die chaotischen, teilweise total unverständlichen Zustände, die mich immer wieder verblüffen.

    Warum reklamiert der Computer nicht ? Mir fällt auf, dass Euch dieses Problem öfter wiederfährt. Wer hat die Software programmiert ? Kann man da nicht Anmerkungen machen, Verbesserungen vorschlagen ? Oder ist das alleinige Sache des… Bundes vielleicht (was schräg wäre, da dieser mit der Anwendung nichts zu tun und daher keine Ahnung von dem Ganzen hat–aber so macht man ja fast überall Politik heutzutage, gell) ?

    Und dann frage ich mich auch (ich hab halt wirklich keine Ahnung, wie das alles geregelt wird und wieviele Stellen was zu sagen haben): Wer bestimmt diese absurden Regeln zur Medikamentenzulassung, -dosierung sowie -bezahlung im Detail ? Anders ausgedrückt: Wer ist verantwortlich für das Chaos ? Oder reden da so viele mit, dass am Ende (wieder einmal) keiner mehr so richtig verantwortlich ist ?

    Auf jeden Fall wünsche ich jetzt dem ganzen Pharmama-Team eine schöne und sonnige neue Woche :)

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    1. Ich weiss nicht, ob das nur bei unserem Programm das Problem ist, aber ich denke nicht. Ausserdem ist das eines der am häufigsten genutzten (Propharma). Der Bund hat damit nicts zu tun – im Gegensatz zu den Medikamentenpreisen oder auch was in der Grundversicherung ist und was nicht. Und da frage ich mich noch öfter: wieso ist das jetzt so??

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  2. Zwar ein deutsches Spezifikum, aber dennoch:
    Midazolam ist hier natürlich rezeptpflichtig, allerdings unterscheidet man zwischen kleinen und großen Einheiten. Kleine Einzeleinheiten bis 15mg oder 0,2% bekommt man auf normales Rezept bzw. wir haben es im Krankenhaus normal im Schrank stehen. Einheiten größer 15mg bzw. 0,2% gelten als BtM und gehen nur auf Sonderrezept und verwahrt im Safe.
    Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht. Nehm ich halt mehrere kleine Ampullen…

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    1. Das ganze findet sich im BtMG Anhang 3 – siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_iii.html . Da wird definiert, welche Einzeldosen und Gesamtmengen ohne BtM-Rezept abgabefähig sind, obwohl der Wirkstoff eigentlich als BtM definiert ist. Das ganze hat den Grund, dass ansonsten der Umgang mit eingen Arzeimitteln unglaublich kompliziert werden würde – z.B. Codein gegen Hustenreiz, oder alle Benzodiazepine. Auch Tilidin (zusammen mit Naloxon) in Retartablettenform ist BtM-frei, die Tropfen wurden hingegen von einigen Jahren wieder BtM, weil sich die Polizei verstärkt über Missbrauch unter Jungendlichen berichtete…

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      1. Ich weiß, aber in dem Fall hilft es doch nicht, wenn ich einfach den Schrank neben dem Safe aufmache um die Packung non BtM Midazolam rauszunehmen. Zumal Midazolam i.v. ohnehin ein Medikament ist, das man, im Gegensatz zu Codein, Tilidin, etc. eher nicht in Privathand findet.

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        1. Das ganze führt noch zu ganz anderen Problemen. Eine Zeit lang hatte ich Phenobarbital als Rezeptursubstanz in meinem BtM-Schrank, die Menge war definitiv BtM. Dann musste ich daraus ein Epilepsie-Medikament für einen Säugling herstellen, welches nicht unter das BtMG fiel. Die Entnahme musste ich also nicht dokumentieren, den anschließenden Fehlbestand aber schon. Das ganze ist durchaus widersprüchlich, aber schon zu händeln. (Ich habe die Rezepturmenge in die Karte als Abgang eingetragen, und den Vermerk eingefügt, dass die Rezeptur selber nicht BtM-pflichtig ist und deshalb kein BtM-Rezept vorliegt.) Naja, in der Zwischenzeit ist die Substanz längst verfallen, vernichtet, und die Karte abgeschlossen… und geschreddert…

          Trotzdem fällt mir kaum eine bessere Möglichkeit ein, denn dass Substanzen wie Codein, Phenobarbital oder auch Morphin dem BtMG unterliegen sollten, ist unstrittig. Naja gut, einige werden dies jetzt auch wieder anders sehen…

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          1. Für mein Empfinden spräche nichts dagegen Midazolam i.v. generell als BtM zu handhaben. So ist es in meinen Augen inkonsequent und lächerlich. Mit den einfach zu bekommenden 15mg Ampullen kann man auch genug Schaden anrichten. Und da die in Packungen a 10 Amp. kommen hab ich da auch gleich 150mg in der Hand.

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          2. Solche Problemchen sind doch gut lösbar. Das bisschen Rezeptursubstanz im Blechschrank. ;-)
            Ich hatte mit Codein mal den lustigen Fall, dass die Pressmasse (Pulvermischung zum Verpressen in Tabletten) als solche BtM war weil > 2,5%, die daraus verpressten Tabletten aber nicht weil < 100 mg pro abgeteilte Form. So mussten wir dann tonnenweise Pulver im riesigen Tresor lagern mit Aufschaltung auf die Polizei, die Tabletten aber nicht. Ja, es ging wirklich um Mengen im Tonnenmassstab. Sehr skurril das und leider fürchterlich aufwendig in der BtM-Dokumentation.

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    2. Das sind die sogenannten „ausgenommenen Zubereitungen“ des BtmG, meist Benzodiazepine oder Codein. Diese sind bis zu einer bestimmten Stärke auf Normalrezept erhältlich. Der Sinn ist hierbei wohl eher pragmatisch, nämlich diese Stoffe in bestimmten Dosierungen einfacher zugänglich für den Normalpatienten zu machen und die unnütze Bürokratie der BtM-Rezepte zu vermeiden.
      Klar, wer das Schindluder mit treiben will nimmt einfach mehr, allerdings ergeben sich aus den Packungsgrössen gewisse natürliche – in einigen Fällen auch vorgeschriebene – Grenzen. Die missbräuchlichen Dosierungen sind doch deutlich höher.

      Ähnliche Regelungen scheint es aber auch in der Schweiz zu geben, auch da gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Art der Rezepte je nach Stärke, aber da kann Pharmama sicher mehr zu sagen.

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  3. Der Irrsinn fängt doch schon beim Ibuprofen an! 50 Stück à 400 mg gibts freiverkäuflich, 10 Stück à 600 mg sind verschreibungspflichtig.
    Vaginalpilz-Kombipacks: 3 Tage frei, 6 Tage Kur mit Rezept.
    Paracetamol 500, 30 Stück auf Rezept kosten 5 Euro Zuzahlung. Zwei Pakete à 20 Stück liegen bei 2,80 Euro.
    Auch schön, in der Ex-Apotheke gab es Sonderangebote. „Die ASS 100 müssen Sie selbst zahlen. Mit dem Rezept kostet es 4,05 Euro. Wenn ich das durchstreiche und in einen neuen Vorgang buche, läuft es unter Freiverkauf und Sie bekommen den Angebotspreis von zwei Euro fuffzich…“
    Und dann gucken die Kunden so, als hätte ich mir das alles grade nur ausgedacht um sie zu ärgern :(

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    1. Zum Ibuprofen: Seit Prozentrechnung und Dreisatz unter „höhere Mathematik“ laufen, ist dies ein effektiver Schutz der Bevölkerung vor Überdosierung. (An dieser Stelle mal einen aktuellen deutschen Durchschnitts-8-Klässler fragen, was wohl 2% von 50 sind..)

      Zum ASS-Preis: Aber die rezeptierten 4,05€ werden dann aufs Zuzahlungsbudget des Kunden gerechnet, während die frei gekauften da nicht reingerechnet werden. Da wird anschließend jeder Versicherte schimpfen, dass er seine Zuzahlungsbefreiung nicht erreicht hat…

      Und dann gucken die Kunden so, als hätte ich mir das alles grade nur ausgedacht um sie zu ärgern Na wer denn sonst? ;-)

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    2. Bei Ibu ist das für mich wie für Gedankenknick durchaus nachvollziehbar. Neben der Überdosierung ist auch das Indikationsgebiet anders. In den Beipacks der rezeptpflichtigen Arzneimittel stehen weitere Indikationsgebiete, andere Dosierungen und auch längere Anwendungsdauern.
      Wenn diese auch in den „akut“ stehen würden, dann würde das eine Selbstmedikationsmöglichkeit vortäuschen. Wenn man Ibu aber höher dosiert und länger nutzt, dann gehört das in die Hände des Arztes. Wer ein bekanntes Leiden hat und Ibu schon in höheren Dosierungen kontrolliert probiert hat, für den erscheint das natürlich eher ein lächerliches Hindernis.
      Der Erstanwender sollte aber nicht glauben, dass er sich mit hochdosierten Ibu langfristig selbst behandeln kann ohne Arztdiagnose.

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      1. Zumal das gar nicht so gesund ist.

        Und ja, ich habe Ibu mal längere Zeit in Richtung Missbrauch genutzt (chronische Zahnschmerzen kombiniert mit Zahnarztangst [krankhafter – ich bin auch schon mal durchs Fenster getürmt] – mit Ibuprofen waren die Schmerzen verschwunden, es bedurfte aber eine immer höhere Dosis auf den ganzen Tag gesehen, damit ich komplett schmerzfrei war – ich glaube am Ende nahm ich teilweise bis zu 10 400er [5x 2 Stück] am Tag – dann brach [Gott sei Dank] der Zahn kaputt und legte direkt den Nerv frei – da war der Schmerz zu schlimm und ich ging dann doch freiwillig in den Zahnarzthorror – an drei aufeinandervollgenden Tagen! (Akutbehandlung mit Schmerzspritzen Mittwoch Nacht insgesamt zweimal, Donnerstagsmorgen und Freitag dann zur chirurgischen Zahnentfernung)) – ich will nicht wissen, wie mein Magen aussieht – in meiner Dusseligkeit war ich zeitgleich nämlich noch voll Scham und traute mich nicht zum Arzt, lies mich auch nicht in der Apotheke beraten und hatte entsprechend nicht mal Magenschutz. :/

        Tl;dr: Phobien sind scheiße! jawohl

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