gewichtige Wiederholungsprobleme

Vor ein paar Monaten hatten wir eine Patientin mit einem Rezept für Orlistat in der Apotheke. Zur Erinnerung: Das Medikament zum Abnehmen wird nur von der Krankenkasse übernommen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind – dann stellen sie eine Kostengutsprache aus.

Die Patientin hat es dann doch noch geschafft uns die Kostengutsprache – respektive den Brief dafür von der Krankenkasse zu bringen.

In dem Brief steht in etwa Folgendes drin: Die Bedingungen für die Übernahme des Medikamentes durch die … Krankenkasse wurden vom Vertrauensarzt überprüft und für gegeben befunden. Deshalb wird Orlistat übernommen – für die Dauer von 6 Monaten – danach findet eine Neubeurteilung statt (es wird weiter übernommen, wenn es Wirkung zeigt und die Patientin auch X% abgenommen hat).

Daraufhin hat sie das Medikament bezogen – Ich habe sie über die Einnahme und die Nebenwirkungen aufgeklärt – gerade bei diesem (Orlistat) wichtig.

Sie kam dann später noch eine zweite Packung beziehen, wobei ich da noch nicht viel an Wirkung gesehen habe … aber das kann täuschen.

Dann wollte sie am Samstag  nach längerer Pause wieder eine Packung … aber da musste ich sie enttäuschen: „Das Rezept ist noch gültig, aber die Kostengutsprache der Krankenkasse ist inzwischen abgelaufen. Sie können es noch beziehen, aber Sie müssen es selber bezahlen.“

Darauf springt sie mir fast ins Gesicht vor Ärger: „Das kann nicht sein! Das waren noch keine 6 Monate!“

Also suche ich das Formular, von dem wir extra eine Kopie für solche Fälle aufbewahrt haben und zeige es ihr: „Hier steht es drauf. Das wurde am … ausgestellt, das bedeutet, es ist gültig bis am …, das war vor 3 Wochen.“

Frau: „Aber ich habe erst am (3 Wochen nach Ausstellungsdatum) die erste Packung bezogen!“

Pharmama: „Das stimmt, aber das zählt nicht ab Bezugsdatum sondern ab Ausstellungsdatum. Das ist wie bei den Rezepten.“

Frau: „Ich zahle das sicher nicht! Besorgen Sie mir von der Krankenkasse halt die neue Forderungsabtretung dafür.“

Das hatten wir doch schon mal?

Pharmama: „Das kann ich nicht, das müssen Sie machen – genau wie beim ersten Mal.“

Darauf rauscht sie empört ab.

Was sind wir auch für eine schlechte Apotheke und so was von nicht hilfsbereit. Und alles muss man selber machen (sogar das Abnehmen).

Ich bezweifle, dass die Krankenkasse noch einmal eine Kostengutsprache dafür ausstellt – dafür fehlt der Erfolg bei ihr … und ich habe kein Interesse daran, nachher bei ihr dem Geld dafür nachzulaufen.

4 Kommentare zu „gewichtige Wiederholungsprobleme

  1. Also wirklich, liebe Pharmama, Du ähnelst doch manchmal diesem Schuppentier, das vorzugsweise junge Prinzessinnen gefangen hält :-D
    Aber im Ernst: besteht nicht auch in der Schweiz allgemeine Schulpflicht und damit die Pflicht, an dem Leseunterricht teilzunehmen?
    .. na ja, ich vergass: zwischen Lesen und Verstehen liegt manchmal ein tiefer Graben.
    Eines ist mir aufgefallen: Du schreibst von „Gutsprache“, gibt’s das bei Euch nicht in Schriftform?
    #ausscheiden-von-kleinen-getrockneten-Früchten-Modus ENDE ;-)

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    1. ja, der Graben kann tief sein….seufz…manchmal herrscht aber auch einfach nur supranasales Vakuum!

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  2. „Gutsprache“… kicher Im Sinne von Orwells Neusprech müßte es dann ja auch eine „Plusgutsprache“ und eine „Doppelplusgutsprache“ geben, die „plus“ wäre dann wohl mit Zinsen und die „doppelplus“ mit Zinseszinsen?

    Andererseits bekommt die Patientin diesmal dann wohl von ihrer Kasse eine „Ungutsprache“, und dann passt es ja wohl wieder…

    Aber das mit dem „lesen“ ist nicht gleich „verstehen“ geht schon beim Antrag auf Zuzahlungsbefreiung los. Ich habe hier einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung von meiner Kasse! Ja, und? Deswegen brauche ich nichts mehr dazu bezahlen! Ähm… erst Antrag ausfüllen, dann absenden, dann Befreiungskarte erhalten, dann Karte vorzeigen, dann zuzahlungsbefreit? Ich habe aber hier aber diesen Antrag! usw.

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