41 Kommentare zu „Was ist hier falsch?

  1. Gibt es überhaupt einen Grund, aus dem ein Augenarzt Temesta verordnen sollte? Mir fällt keine Indikation ein

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  2. Temesta ist ein Schlafmittel, bzw Beruhigungsmittel oder? Das kriegte ich mal weil ich vom Cortison ultranervös wurde. Aber vom Augenarzt und vor allem wegen Dauerrezept ganz klar „hinzugeflickt“

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    1. Trotzdem immernoch Urkundenfälschung, die ja eeeeeeigendlich geahndet werden müsste. Egal ob 90-jähriger Opa oder 19-jähriger Junkie.
      Einzige Entschuldigung wäre noch, dass er es als „Gedankenstütze“ „notiert“ hat :D

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      1. lt. Pharmama ist das eine Patientin
        .. nur um as Ganze nicht auf die „geschlechtlich falsche Schiene“ zu bringen (wobei ich nicht shcreiben will, dass dies auch Männern passieren kann ;-) )

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      2. @Kathrin: Das war es dann auch. Sie hat ein Dauerrezept hier das noch aktuell ist. Das war für sie der Notizzettel …. wir mussten ihr dann klar machen, dass sie das nächste Mal unbedingt etwas anderes dafür brauchen sollte, da das hier (auf dem Rezept) als Urkundenfälschung gilt und gestraft werden kann.

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        1. Strafbar? Zumindest hier in Dtland nicht. Da sie keine Urkundenfälschung begehen wollte fehlt der subjektive Straftatbestand und damit straffrei.

          Unschön isses trotzdem.

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          1. @Anneliese: Ich verstehe Dein Argument als juristischer Laie gerade nicht. Weswegen wollte die Frau Deiner Ansicht nach subjektiv keine Urkundenfälschung begehen?

            Die Frau wollte doch eindeutig das Rezept (= die Urkunde) so abändern, dass sie mehrere Packungen Temesta unberechtigt erhält und hat das dann auch durchgeführt. Damit hat sie doch eindeutig eine echte Urkunde gefälscht und eine verfälschte Urkunde gebraucht.

            Wenn ich bei meiner Steuererklärung einen gefälschten Kassenbon von Migros oder Edeka (= ebenfalls eine Urkunde) einreiche, dann habe ich doch auch eine Urkundenfälschung begangen, selbst wenn ich mir nicht im Klaren war, dass ein simpler Kassenbon eine Urkunde darstellt.

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          2. Antwort an McCloud 12/01/2016 um 11:26

            Bei der Vorlage des Rezepts kann man ohne das sie ihre Aussage dazu gemacht hat, nur annehmen, was sie wollte. Also unvollständig. Ich nehme an, dass sie nur was notieren wollte.

            Als Versuch der Fälschung ist das ganze untauglich, dazu weicht die Schrift zu sehr ab. Damit wäre es schon objektiv keine Urkundenfälschung.

            Würde man annehmen, dass der Entgegennehmer eventuell doch diesen Zusatz als echten Bestandteil der Urkunde annimmt, dann wäre vielleicht der objektive Bestand erfüllt (Ist ein YPS-Führerschein ein Urkundenfälschung, wenn der eine Polizist ihn für einen Führerschein hält? Neeee, auch nicht.)

            Aber die Diskussion erübrigt sich, weil sie eben genau das nicht wollte. Also fehlts am subjektiven TB.

            Siehe auch die Ergänzung von Pharmama 10/01/2016 um 19:05.

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          3. @Anneliese: Danke für die Erläuterung. Das war mir bisher noch nicht bekannt. Deine Erklärung klingt sehr plausibel.

            Noch eine Nachfrage: Sehe ich es dann als Folge richtig, dass das im Endeffekt auch so für einen Junkie gelten würde, der ein normales Kassenrezept mal eben um eine Packung Paracodin ergänzen würde? So lange er die Arztschrift nicht zu sehr imitieren würde und er intelligent genug wäre, zu behaupten, dass es sich bei seiner Ergänzung nur um eine „Gedankenstütze“ handeln würde, kann ihm da der Rechtsstaat anscheinend wenig.
            Urkundenfälschung ist es ja dann anscheinend nicht. Und Betrug wäre es nur, wenn es zu Lasten einer Versicherung gehen würde.

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  3. Mal von dem „kleinen Zusatz“ ab: ist eine Angabe wie 5/d denn so ok? Da ginge ja 5×1 oder 1×5 oder 2×2 + 1×1… Oder ist das in dem Fall gleich?

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    1. Das kann man grundsätzlich schreiben, wie man will. Bei Medikamenten, die nach Bedarf genommen werden, kommt es vor allem auf die Tageshöchstdosis an. Man ist aber auf der sicheren Seite, wenn man etwas schreibt wie „alle 8 Stunden“ – man darf nie die Gedankenlosigkeit von Patienten unterschätzen.
      Ich würde damit rechnen, dass auch die zuständige Apothekerin noch was dazu sagt, wenn ich das so schreiben würde.

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    2. @nickel: da ist es doch gut, „übersetzt“ das die Apothekerin für den Patienten und klebt das als Dosierungsetikett auf: In dem Fall Augentropfen: 5 x täglich 1-2 Tropfen ins rechte Auge geben (rechts weil das RA links oben steht)

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    3. in diesem Fall schon – das sind Augentropfen, davon nimmt man in der Regel nur jeweils einen. Bei Tabletten, Ohrentropfen etc wäre es recht dürftig, aber der Apotheker ergänzt dass dann selber

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      1. Ok, dankeschön. Kenne mich mit Augentropfen absolut nicht aus.

        Mir war auch nicht bewusst, dass der Apotheker solche Dinge ergänzt. Bisher kenne ich es auch von eigenen Rezepten so, dass der Arzt die „vollständige“ Dosierung festlegt und mit auf das Rezept schreibt. Deswegen war ich hier etwas verwundert.

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        1. Also ich wäre heilfroh, wenn Ärzte mal (regelmäßig) eine Dosierung aufschreiben würden…
          Munteres Dosierungs-Raten, gerne abends oder am Wochenende wenn die Praxis geschlossen hat.
          Der Kinderarzt nebenan ist regelmäßig Ziel meines Zorns. Antibiotikum? Muss man nichts zu sagen, da die Apotheke sowohl Diagnose als auch Schwere der Infektion direkt auf die Glaskugel übertragen bekommen. Hilfreich sind dann vor allem die Eltern, die nicht mal wissen, wie viel das Kind gerade wiegt. Hmpf.

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  4. na ja, liebe Pharmama, man könnte unterschiedliche Schriften auch so deuten, dass dies die Sprechstundenhilfe (selbstredend auf Anweisung des Arztes *) ) geschrieben haben könnte, allerdings deutet die Schrift doch eher auf jemanden älteren Datums hin.
    *) wäre das überhaupt zulässig?
    Liebe Pharmama, damit unterforderst Du Deine Leser (m/w) aber gewaltig, so etwas kennt man eigentlich nur von den privaten TV-Sendern :-D

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  5. Da hat der Arzt scheinbar vergessen das Temesta zu verordnen und hats nachgetragen! ernsthaft nickt
    Und weils ein wenig später war, hat er sich versehentlich in der Schriftart – pardon – Handschrift gewechselt. überzeugt

    Wie kann man nur so einfältig sein und denken, dass das klappt? o.O

    Und die Schweiß sollte vielleicht mal auch eine Entwertungsregel einfügen – nicht verbrauchte Platz oder das Ende des Rezepts durch Sternchen oder so markieren, wie man es ja in D-Land machen muss.
    Wobei das auch nicht aufhält – aber die… ährm… besser talentierten – nennen wie es mal so ;) – Leutchen auch enttarnt.

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    1. Ah – grad gelesen, dass die Dame es als Nptizzettel verwechselt hat.
      Gut, DAS ist schon wieder putzig – wenn auch immer noch strafbar, wenn ihr das anzeigen würdet. Aber lieber mit dieser Begründung als die Alternative. ^^

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  6. Erster Gedanke: Wie „zugedröhnt“ muss man sein um zu denken, dass das funktioniert?! :D
    Und selbst wenn es nur eine Notiz sein sollte, finde ich ein Dauerrezept für Temesta immer ein wenig bedenklich, egal von welchem Arzt es kommt.

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    1. Temesta ist doch das gleiche wie Tavor, oder? Das kenne ich zwar nur als Notfall-Medikament (bei epileptischen Anfällen), könnte mir aber vorstellen, dass man das auch als Dauer-Medikament einsetzen kann. Vielleicht kann Pharmama uns da aufklären.

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      1. Ich sag’s mal so: Benzodiazepine sind nur zur Kurzzeitigen Anwendung gedacht. So steht’s auch in jeder Packungsbeilage wegen dem hohen Abhängigkeits- und Gewöhnungspotential, das sie haben. Leider sehe ich hier in der Schweiz mehr als genug Dauerrezepte dafür (und in Deutschland die Apotheken immer wieder dieselben Personen mit neuen Rezepten, möchte ich wetten).

        >

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        1. So generell alle? Sowohl Clobazam als auch Clonazepam kenne ich durchaus als Dauermedi über Jahr(zehnt)e. Und ich würde behaupten, dass das laut (deutschem) Beipackzettel auch „erlaubt“ ist. (Allerdings kann ich bestätigen, dass Clonazepam einen sehr schnellen Gewöhnungseffekt hat. Hier waren es wenige Tage.)

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          1. Erlaubt sind die Dinger natürlich über mehrere Jahre, wenn das medizinisch indiziert ist. Das ist alleine die Entscheidung und die Verantwortung des verschreibenden Arztes.

            Aufgrund des hohen Suchtpotentials ist es bei Dauergebrauch irgendwann aber auch nicht mehr möglich, die Patienten mal wieder vollständig vom Arzneimittel loszubekommen. Man muss sie dann dauerhaft in einer Niedrigdosisabhängigkeit halten.

            Grob ist meine persönliche Meinung, dass ich es kritisch sehe, wenn ein Allgemeinmediziner ständig Rezepte für Benzodiazepine für dieselbe Person ausstellt. Das gehört irgendwann mal in die Hände eines Facharztes für Nervenheilkunde, da da der Hausarzt irgendwann nicht mehr kompetent ist. Sehr kritisch sehe ich es, wenn der Hausarzt bei einem Kassenpatienten die Benzos auf einmal auf Privatrezept aufschreibt (mutmaßlich: damit es die Krankenkasse nicht mitbekommt).

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  7. Also ich hätte ja vor dem Lesen der Kommentare gesagt, das „+“ sei zuviel. Und das bestätigt ja dann eigentlich auch, dass es eine Notiz ist.

    Wie macht man das denn dann amtlich unkenntlich, ohne dass das Probleme für die Dame gibt?

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    1. Rahmen drum, dann durchstreichen, dann „Kundennotiz“ dranscreiben, dann Apo-Mama-Paraphe neben und alle Stempel dieser Welt drum herum drücken, fertig.

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    2. In der CH: durchstreichen, Kommentar und Visum Apothekerin daneben. Stempel Apo ist auch gut, aber nicht zwingend nötig – dafür haben wir hinten auf dem Rezept Etiketten wo auch der Name und Adresse der Apo draufsteht.

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