Nicht ganz so Patientenfreundlich – die Selbstdispensation

Die Mutter mit zwei kleinen Kindern, eines davon laufend (gerade so), eines im Kinderwagen, kommt in die Apotheke.

Mutter: „Ich bräuchte das Gel für in den Mund, mein Kleinster hat einen Pilz.“

Pharmama: „Ich weiss was Sie meinen, aber das ist rezeptpflichtig.“

Mutter: „Davon hat der Arzt gar nichts gesagt! Wir waren gestern zur 6 Monatskontrolle, da hat er den Pilz festgestellt.“

Pharmama: „Weshalb hat er Ihnen dann nicht gleich das Rezept mitgegeben?“

Mutter: „Keine Ahnung. Vielleicht hat er es vergessen, gesagt hat er es auf jeden Fall, dass er das braucht.“

Pharmama: „Hmm. Ich kann ihn anrufen und schauen, ob er ein Rezept faxt, dann kann ich es Ihnen geben. Welcher Arzt war das?“

Sie nennt mir einen Arzt etwas entfernt – in SD Gebiet.

Pharmama: „Ah. Das ist ein selbstdispensierender Arzt, vielleicht wollte er es ihnen gleich selber geben.“

Mutter: „Hat er aber nicht.“

Pharmama: „Ich versuche ihn anzurufen.“

Ich rufe in die Praxis an. Erst ist 3 x besetzt, dann komme ich durch. Ich schildere der Praxisassistentin (PrA) mein Anliegen.

PrA: „Der Arzt ist heute morgen nicht hier, ich kann ihn nicht fragen. Aber ich schau mal in den Unterlagen.“

(Wartemusik)

PrA: „Da steht gar nichts drin von Pilz im Mund. Und er ist nicht in der Praxis, dass ich fragen könnte. Nein, unter diesen Umständen kann ich Ihnen nicht bestätigen, dass (der Kleine) das braucht. Und dann … wir haben das Mittel ja selber hier … Moment …(Wartemusik) …  Ja. Sagen Sie der Mutter, sie muss, wenn sie das braucht noch einmal mit uns Kontakt aufnehmen … am besten kommt sie gleich vorbei um es abzuholen!“

Ja, So läuft das mit der so Patientenfreundlichen Selbstdispensation. Ich möchte hier noch einmal erwähnen, dass die Praxis eben nicht grad nebendran liegt. Die Frau wohnt hier, nur ein paar Strassen von der Apotheke entfernt.

Ich überbringe die nicht ganz so frohe Nachricht, dass ich kein Rezept von der Praxis bekomme und dass sie selber noch einmal dort vorbei soll, weil er es selber abgeben will.

Sie ist erwartungsgemäss nicht sehr angetan von der Idee noch einmal einen Ausflug mit den beiden Kindern zu machen.

Aber dafür habe ich eine Lösung: Ich drücke ihr unsere Visitenkarte in die Hand: „Da ist unsere Faxnummer drauf. Ich bekomme vielleicht kein Rezept vom Arzt, aber wenn Sie heute nachmittag, wenn er da ist noch einmal anrufen, dann können sie denen sagen, sie können das Rezept hierher faxen. Dann kann ich es abgeben und sie müssen nicht einen so langen Ausflug machen.“

Der Fax vom Arzt für den Mundgel kam um 14.15 Uhr. Kommentarlos.

Die Mutter hat es dann noch am gleichen Tag abgeholt.

29 Kommentare zu „Nicht ganz so Patientenfreundlich – die Selbstdispensation

  1. Sehr nett… Hoffentlich hat die Mutter die Möglichkeit, den Arzt zu wechseln.
    Ich hätte dem am Telefon was gehustet, wenn er mich mit meinen drei Kindern nochmal quer durch die Stadt und Pampa geschickt hätt….

    Like

    1. nun faktisch war es die Praxisassistentin, die aber wohl auf interne Anweisung gehandelt hat. Dass sie mir keine Bestätigung für das rezept geben konnte, wenn das nicht einmal dokumentiert wurde mit dem Mundpilz ist verständlich, aber sie hätte es wirklich anbieten können, das am Mittag zu klären und uns zu faxen.

      Like

  2. Hmmm… Miconazol-Mundgel (ab 6. Lebensmonat) und Nystatin-Suspension/Mundgel (ohne Altersbeschränkung) sind in D nicht verschreibungspflichtig. Bloss ohne Rezept zahlt die Kasse halt nicht, sondern die Verwandtschaft.

    Like

    1. Hier rezeptpflichtig (egal welches Alter) und die Krankenkasse übernimmt es.
      So sind die Grundlagen unterschiedlich – dafür bekommen wir hier Motilium ohne Rezept.

      Like

      1. Ganz ehrlich? Die Nebenwirkungsprobleme bei MCP halte ich für wesentlich dramatischer als die von Nystatin. Bei letzterem würde ich nicht zögern, auch mehere große Flaschen auf EX zu leeren. (Sto gram! Na strowje! – für die Fans des slawischen Sprachraums) Bei Motilium hätte ich da doch Bedenken…

        Like

  3. Hab ich mir auch gedacht, wegen einer kleinen Tube Gel zitiert er Eltern von weis Gott wo her, damit er ein paar Kröten dazu bekommt. Sowas ist wirklich nicht kundenfreundlich. Würde da auch wechseln wenns geht.

    Like

  4. Klarer Fall von dumm gelaufen – vermutlich war die Mutter von früher her so zufrieden mit dem Arzt, dass sie nicht wechseln wollte und den weiten Weg zu ihm in Kauf genommen hat. Jetzt denkt sie möglicherweise über einen Arztwechsel nach…
    Ich bin meinem früheren Hausarzt auch lange Zeit noch treu geblieben. Aber irgendwann ist der „Dorfarzt“ halt doch praktischer.

    Like

  5. Letzte Woche hat mir übrigens meine Augenärztin ein Gel verkauft gegen trockene Augen. In Deutschland wohlgemerkt!
    Und da bist du dann richtig im Zugzwang, das zu nehmen! Sehr unangenehm!
    Aber wieso darf sie das überhaupt? Gibt’s da Ausnahmen? Dieses Gel ist übrigens nicht in der Apotheke gelistet… Wenn ich das wieder haben möchte, muss ich wieder zu meiner Augenärztin…
    LG Katja

    Like

    1. Dann würde ich sie beim nächsten mal nach einem kassenbon mit ausgewiesener Mehrwertsteuer fragen. Wenn sie Waren verkauft , ist der gesamte Umsatz der Arztpraxis Mehrwertsteuer pflichtig. Da versteht der Staat keinen Spaß.
      Lg Boreal

      Like

      1. Die Helferin hat alles fein säuberlich in ein Heftchen geschrieben… ;-)
        Per Hand und mit Bleistift…uuäähh…das gibt jetzt erst recht ein Gschmäckle!

        Like

    2. Was ist das denn dann für ein Gel? Ich bezweifel, dass Pharma-Unternehmen für Arzt und Apotheke unterschiedliche Produkte herstellen 😉
      Wahrscheinlich heißt es einfach nur anders….

      Like

      1. @Elawen: Genau das ist der Fall. Es gibt in Deutschland eine Pharmafirma, die diesselben Augentropfen sowohl über die Apotheke als auch über den Augenarzt vertreibt. Die Zusammensetzung ist identisch. Der Name allerdings nicht.
        Den Ärzten macht man den Verkauf damit schmackhaft, dass es diese Augentropfen unter diesem Namen so nicht in der Apotheke geben würde.

        Like

        1. Is ja interessant…. 😁
          Darf man denn den Namen des Präparates erfahren? Als Optiker kommt man ja schon mit sowas in Berührung😉

          Like

          1. Ich will jetzt wirklich kein konkretes Präparat nennen. Vielleicht hilft Dir aber Google bei der Suche nach einem exklusiven Praxisshop für Augenärzte weiter.

            Like

            1. Danke, ich gehe suchen.
              Es kam schon öfters vor, dass Kunden mit Sachen vom Augenarzt kamen und uns fragten, was das ist. Bei den meisten Sachen verweise ich an die Apotheke, Produkte zum befeuchten gibt es ja auch bei uns für KL-träger (aber nicht nur 😉)
              Aber trotzdem gibt es immer wieder Fragen und auch für uns ist es wichtig in der Linsenanpassung zu wissen, was drin ist.

              Like

    3. Wahrscheinlich fällt das unter Medizinprodukt und nicht Medikament, weshalb er das auch in Deutschland darf. Aber du siehst, wie schwer es in so einem Fall ist „Nein“ zu sagen.

      Like

      1. Öhm… er DARF es schon verkaufen (als nichtapothekenpflichtiges Produkt). Aber @Boral hat Recht! Wird der Doc dabei „erwischt“, wie er ein MwSt.-pflichtiges Produkt verkauft, werden sämmtliche Umsätze der Praxis MwSt.-pflichtig – auch die normalerweise MwSt.-befreiten Heilberufsleistungen. Wenn er dann plötzlich 19% auf „Dienstleistungen“ abführen muss, die normalerweise in der GOÄ MwSt.-befreit kalkuliert sind, wird er sich verdammt umschauen. Und wenn er dann für 5 Jahre zurück geschätzt wird (macht das deutsche Finanzamt gerne mal, wenn es sich lohnt) hat er mal eben locker plötzlich 1-2 Jahre nur für den Staat gearbeitet (plus Zinsen, plus Strafzahlung wegen Hinterziehung, plus potentieller Bewährungsstrafe, die berufsgerichtlich zum Entzug der Approbation führen kann).

        Deswegen hat sich auch in „medizinischen Versorgungszentren“ etabiert, dass Dermatologen die Produkte „verschreibt“, die Lebensabschnittsgefährten (oder eventuell andere Angestellte des MVZ) dann in dem „Handelszentrum“ im selben Gebäude – aber wohlgemerkt NICHT in der Praxis, denn getrennte Räumlichkeiten sind finanzamtstechnisch wegen Abhängigkeitsverhältnissen sehr wichtig – vertickten. Übrigens Produkte der pharmazeutischen Indistrie, die komischer weiser nicht an öffentliche Apotheken ausgeliefert werden. Erstaunlich, immer wieder.

        Hust Ich kenne selber eine Arzt-Person, der so ein MwSt.-Problem zugestoßen ist, weil es Arzneimittel in Östereich sehr preiswert eingekauft (bzw. im das „vermittelt“ wurde) und es dann selbige immer noch sehr preiswert in D an Patienten weiterverkauft hat. Nur die Steuernachforderungen haben doch sehr zu schaffen gemacht, mehr musste es nicht „erleiden“. Im Prinzip hat es noch Glück gehabt, denn es wurde kein Prozess wegen illegalem Import von AM, verbotenen Handelns mit AM usw. gemacht. Trotzdem war es dann ein paar Jahre eher weniger glücklich…

        Like

        1. Ahhh… nicht ganz….
          Grundsätzlich gilt, dass die Umsätze aus „Heilbehandlungen“ immer umsatzsteuerfrei bleiben. Nur die sonstigen Umsätze (z.B. eben Medikamente aber auch Gutachten ggf. IGEL-Leistungen und und und ) werden dann umsatzsteuerpflichtig. Das passiert dann, wenn der Arzt im Jahr mehr als 17.500 EUR an eben „grundsätzlich“ umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen macht.
          Ein anderes Problem gibt es bei den Gemeinschaftspraxen (mehrere Ärzte in einer „Firma“) – dann kann es sein, dass durch den Verkauf der Präparate ein GEWERBE-Betrieb begründet wird und dieser „infiziert“ die eigentlich freiberuflichen Gewinne, so dass auf den die Gewinne des gesamten Betriebes GEWERBEsteuer zu zahlen ist (Arzt=Selbständiger/Freiberufler=keine Gewerbesteuer; Apotheker=Gewerbetreibender=Gewerbesteuer).
          Deutsches Recht…… und die Details lasse ich jetzt weg. :-)

          Like

  6. Es ist nicht mal sicher, dass die Mutter nochmals hin ist, aondern hat per Telefon nach nem Rezept gefragt.
    Die Mitarbeiterin hatte keine Befugnisse, etwas anderes anzubieten (ausser das sie ein Rezept von sich aus faxen würde).
    Eine Verkettung unglücklicher Umstände, doch da hätte die Mutter bereits in der Praxis nachfragen können.

    Dass Kinderärzte sogar Wartelisten haben, ist in der Schweiz schon fast übmich. Wer „kleine Patienten“ behandelt, wird „kleiner Entlöhnt“.

    Like

    1. Höchstwahrscheinlich hat sie das am Mittag nur per Telefon geklärt. (Hätte ich auch).
      Mir stösst einfach dieses „das haben wir auch, sagen sie dem Patient, er soll das bei uns kaufen“ auf. Und: das ist beileibe nicht das erste Mal, dass so etwas vorgekommen ist.

      Like

  7. Naja… Es ist ja wohl richtig, dass die Praxisassistentin kein Rezept-Bestätigung gibt, wenn in den Unterlagen nichts davon steht, was dies rechtfertigen würde. Und dass man dann mit dem Arzt Kontakt aufnehmen muss (geht per Telefon!), um das zu klären, ist ja logisch. Und dass die Praxis anbietet (nein, nicht ‚zwingt‘), dass man es dann gleich abholen könne, ist auch nichts als logisch – könnte ja sein, dass es für die Patientin keinen Unterschied macht, wo sie das Medikament abholt, oder je nach Tagesprogramm vielleicht sogar gerade besser ist. Und schlussendlich hat die Praxis das Rezept ja auch in die Apotheke gefaxt. Ich sehe das Problem nicht, ausser dass die Apotheken logischerweise grundsätzlich gegen SD sind…

    Like

    1. eine logische Verkettung. Aber: Fehler: Mundpilz nicht dokumentiert. Dann: Das war schon mehr als „anbieten“, das war: „sie soll es bei uns holen kommen“.

      Like

  8. @nurso: das „Problem“ ist, dass in einer Arztpraxis ohne SD man vor dem Verlassen der Praxis das Rezept in die Hand gedrückt bekommt und dem nicht hinterher nachhecheln muss.
    Hier habe ich das Gefühl, dass der Arzt vor lauter SD keinen Überblick mehr hat, was rezeptpflichtig ist, das Medikament selber nicht mehr da hatte und so die Patientin ohne Rezept in die Apotheke geschickt hat.

    Like

  9. Wie rechnet ihr das dann ab, wenn ihr das Rezept nur(?) gefaxt bekommt? In Deutschland brauche ich dafür ja zwingend ein Original.
    Was ich übrigens nicht so recht verstehe ist der Sprung von „von Mundpilz steht hier nichts, da kann ich kein Rezept ausstellen“ zu „sie soll sich’s von uns abholen“….

    Like

Was meinst Du dazu? (Wenn Du kommentierst, stimmst Du der Datenschutzerklärung dieses Blogs zu)

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..