Heilmittel auf Waffenschein (Schiesspulver?)

Fundstück im Netz von turtleofdoom auf einer Seite die Schiesspulver vertreibt:
schiesspulver

Zündpulver Spezial OB
Wir auch für Medizinische zwecke gebraucht.
Gicht / Reuma… (Morgens eine Messerspitze voll einnehmen.)
Kaufbestimmung: Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate oder Waffenschein nicht älter als 2 Jahre

(Schreibfehler in dem Fall nicht meine).

Das ist doch mal was neues! Ein Heilmittel, das es ohne Rezept gibt … dafür braucht es einen Waffenschein oder Strafregisterauszug.

Umm – Nein. Produkte mit einer Heilanpreisung (wie oben) sind Arzneimittel und benötigen eine Zulassung durch das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic).

Nun, ich hoffe der zuständige Kantonsapotheker, an den die Meldung von der Swissmedic weitergeleitet wurde kümmert sich jetzt da drum :-)

Aber Schiesspulver für medizinische Einsätze? Interessanterweise finden sich im Netz ein paar Anwendungsgebiete, hauptsächlich allerdings historischer Natur: von Schiesspulver auf Wunden streuen (und anzünden) zum „desinfizieren“ über die Einnahme (speziell im Kriegsfall angewendet (wahrscheinlich aus Mangel an anderem und Verfügbarkeit desselben) bis zu Schiesspulver in homöopathischer Form. Wirksamkeitsnachweis bei allem fehlend und aus heutiger Sicht würde ich da eher abraten …

Übrigens: das „Schwarzpulver“ das Mozart eingenommen haben soll war kein Schiesspulver, aber auch schwarz, weil es Kohlepulver enthielt. Kohlepulver bekommt man heute noch in Kapseln oder Tablettenform oder als Suspension (bäh), es bindet gewisse Stoffe und wird deshalb bei Durchfall oder als Antidot bei manchen Vergiftungen eingesetzt.

23 Kommentare zu „Heilmittel auf Waffenschein (Schiesspulver?)

  1. Vielleicht Glyceroltrinitrat bzw. Nitroglycerin? Hilft zwar jetzt nicht gegen Gicht und Rheuma, wird aber bei Herzkrankheiten und bei Fissuren therapeutisch angewendet.

    Nebenbei denke ich mir, dass der Kantonsapotheker noch das geringste Übel für die Person darstellt. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass in der Schweiz der Versand von Schwarzpulver (und laut ihrer Homepage: auch Munition) in irgendeiner Art und Weise legal ist. Das klingt schon so nach Freiheitsstrafe…

    Jaja, das Internet. ;-)

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      1. Ich habe schon gehört, dass das bei Euch deutlich liberaler zugeht als bei uns (wobei ich die deutsche Einstellung da deutlich besser finde).

        Den Verkauf sehe ich da gar nicht mal so problematisch (Waffengeschäfte gibt es auch hierzulande).
        Aber kann man in der Schweiz Munition und Schwarzpulver (also: Sprengstoffe) einfach so mal mit der Post versenden (ich weiß das jetzt wirklich nicht)? Hier in D schließen die Beförderungsbedingungen von DHL und Co. definitiv den Versand von Gefahrstoffen aus.
        Und auch von rationeller Seite aus: Da knallt auf so einen Lieferwagen im Hochsommer mal die Sonne drauf. Je nach Flammpunkt und Menge der Ware gibt das echt einen lauten Knall…

        Das ist doch sicher auch bei Euch irgendwie geregelt. Man kann doch sicher auch in der Schweiz nicht kiloweise explosive Waren mit der Post versenden, oder!?

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        1. Bei der Schweizer Post kann man im Inland Gefahrgut bis 5 kg pro Sendung ohne Aufpreis befördern lassen. Auf der ADR-Liste ist Munition wie auch Schiesspulver ausdrücklich erwähnt.

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          1. @turtle: Danke für die Info, speziell für die Erwähnung des Stichworts „ADR“.
            Ich muss das mit Deutschland – nach einiger Recherche meinerseits – etwas revidieren. Anscheinend gilt der Ausschluß von Gefahrgut nur für „DHL Paket“. „DHL Express“ befördert anscheinend gewisse Gefahrgüter in gewissen Freimengen. Anscheinend verlangen die aber dann 20 Euro zusätzlich, wenn per Land befördert wird und 80 Euro, wenn per Luft befördert wird (+ zusätzlich die Gebühr für den Expressversand, die über den Preisen eines normalen Pakets liegt).
            Ich habe da aber absolut null Ahnung, da ich sowas privat nie versende. Beruflich nehme ich in D beim Versand von kleinsten Mengen Chemikalien immer mit einem Typ meiner Firma Kontakt auf, der dann für sowas ein Sicherheitsdatenblatt und weitere Dokumente erstellt und bei dem ich die Ware dann abgebe.

            Was die Schweiz angeht: Ich will Dir das irgendwie wirklich glauben, dass es in der Schweiz möglich ist, ohne Aufpreis mal eben 5 kg Schwarzpulver oder 5 kg Munition zu versenden. Der Typ schreibt auf seiner Homepage, dass er sowas für den Preis des Pakets + 2 Franken Einschreibegebühr + 5 Franken für Verpackung und Bearbeitung versenden würde. Irgendwie erschließt es sich mir aber verstandesmäßig nicht, dass man 5 kg Schwarzpulver oder 5 kg Munition einfach mal eben mit der Post bestellen kann und die Ware geliefert bekommt – AUF LEGALEM WEGE.

            Aber, zur Erklärung:
            a) Ich lebe in Deutschland, ein Land mit strengen Regelungen diesbezüglich. Gerade was Waffen angeht, finde ich den deutschen Umgang damit deutlich besser als den Umgang der Staaten Schweiz und USA.
            b) 5 kg Schwarzpulver gibt eine ordentliche Verpuffung, falls die Ware versehentlich in Brand gerät (Unfall oder so). Falls die Ware unsauber verpackt ist (dicht schließende Verpackung), jagt man damit locker ein paar umstehende Häuser in die Luft.

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        2. Und ja, für einen Verkauf von Schusswaffen unter Privaten benötigt man bloss einen schriftlichen Kaufvertrag, den man aufbewahren muss. Waffenerwerbsschein? Verlange ich nicht, und wenn ich einen gesehen habe, erinnere ich mich nicht daran, welcher Name da genau drauf stand. Und obs eine Fotokopie war? Und das Datum auf dem Zettel? Jetzt kann ich mich gar nicht mehr erinnern…

          Ja, braucht irgendein Syrien-Ferienrückkehrer eine Waffe? :P

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  2. Sooo…. Wer bibliophil ist, kennt natürlich den „Schakal“ von Frederick Forsyth – und hat nicht nur die Verfilmung mit Bruce W. gesehen, die mit der Romanvorlage nur noch das Grundmotiv und den Namen gemeinsam hat. Und siehe: Der Schakal wird von seinem Büchsenmacher darauf hingewiesen, dass eine Patronenhülse Schießpulver eingenommen schwere körperliche Krankheitssymthome verursacht (graues Gesicht, Übelkeit, Fieber/Schüttelfrost, Schwachheit), welche aber relativ schnell wieder vergehen. Der Schakal benutzt dies dann als Teil seiner Tarnung. Ob man das allerdings als „medizinische Anwendung“ sieht…

    @McCloud
    In der Schweiz hat wohl jeder Mann – soweit er sich nicht freikaufen konnte oder wollte – ein Vollautomatik-Sturmgewehr zu Hause rumstehen. Und meines Wissens auch 2 Magazine Munition dazu (je nach Waffe durchaus 40 – 60 Schuss). [Nebenbei ist das wohl der feuchet Traum der NRA.] Und dies auf Staatskosten. Munition im Versand braucht man also nur, um seinen persönlichen Verbrauch wieder auszugleichen. ;-) Oder so…

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    1. Die Gewehre haben die wehrhaften Wehrmänner bei sich zu Hause. Die Taschenmunition mussten sie schon vor einigen Jahren abgeben. Von einem Schiessen, das unter militärischer „Aufsicht“ stattfindet (wie das jährliche eidgenössische Feldschiessen) dürfen sie keine Munition nach Hause nehmen.

      Aber privat darf man Munition kaufen – auch tausende von Patronen…

      99.9999% aller Waffenbesitzer handeln verantwortungsvoll. Die Verfügbarkeit eines Gewehrs zu Hause ist aber gerade kein Hemmnis, seine Frau in einem „Ehrenmord“ (unsere Medien sprechen hier beschönigend von „Familiendrama“) niederzuballern. Und auch aus militärischer Sicht spricht nix dafür, die Waffe zu Hause zu haben. Sonst wäre die Schweizer Armee nicht so deutlich in der Minderheit, wenn es um diese Praxis der Waffen-Aufbewahrung geht…

      Das Buch von Forsyth habe ich gelesen – und der richtige Film ist auch wunderbar. Wenn ich definieren müsste, was „professionell“ bedeutet, dann würde ich den Protagonisten dieses Buches angeben… 1A Vorbereitung, hundertprozentige Ausrichtung aller Tätigkeiten auf das Ziel. Der Attentäter ist auf keine Weise abscheulich – sondern er ist ein Geschäftsmann.

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      1. Das mit dem Waffenbesitz in der Schweiz ist bei mir Hörensagen… Mir hat das Mitschleppen meines G3 bein Bund schon gereicht – später dann nur noch Pistole, wozu ist man Sanitöter gewesen..? Ich habe gar keine Schusswaffe bei mir zu Hause (nicht mal ein Luftgewehr) – ich brauche einfach keine. Jedoch eines selbst gebastelten Bogen (irre 18# bei 32″ Auszug -> is eigendlich ein Kindermodel lol). Aber auch bei diesem Sportgerät kann der Schaden beträchtlich sein, weswegen ich versuche, damit sehr umsichtig zu agieren…

        Und der Witz mit dem „frei verfügbaren Waffen“ ist, dass es eben auf die Person UND deren Umfeld ankommt. In Kanada sind fast genauso viel Langwaffen wie in den USA pro Kopf im Umlauf (beides „Jagd-Nationen“), aber es gibt viel weniger „fehlerhaften Gebrauch“. Michael Moores „Bowling for Columbine“ beleuchtet das Problem… sehr sehenswert.

        In wie Weit man Mord als Geschäft betrachten kann – hängt sicher von der Moral der beurteilenden Person ab. Andererseits, wenn ich sehe, was unsere Regierung an Rüstungsexporten so durchwinkt, sage ich da jetzt lieber nichts weiter zu…

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      2. @ Turtle: „Der Attentäter ist auf keine Weise abscheulich – sondern er ist ein Geschäftsmann.“

        Ist etwas gruselig, wenn man in einer Kultur lebt in der man nicht weiß, ob das ernst oder ironisch gemeint ist… :-/

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        1. Oh ja, das macht den Film auch gruseliger (und auch besser). Charaktere, bei denen nach fünf Minuten klar ist, wie böse sie sind, gibts in der Filmwelt zuhauf. Viele Filme erklären zu viel, und laden nicht zu einem eigenen Urteil ein.

          Der „Schakal“ könnte an einer gehobenen Abendveranstaltung teilnehmen, und niemand würde ahnen, dass er gestern jemandem abgemurkst hat.

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    2. Ja, das mit dem Sturmgewehr für schweizer Reservisten habe ich auch schon gehört. Falls die Schweiz mal durch ihre bösen anliegenden Nachbarn überfallen werden sollte, müsse sich ein schweizer Reservist ja schließlich verteidigen können. Daher hat er ein Gewehr und scharfe Munition daheim liegen. Meines Wissens ist die aber irgendwie versiegelt.

      Gut, die Versiegelung hilft nicht viel, falls da mal jemand auf die Idee kommt, massiven Blödsinn zu bauen oder ein Kind auf die Idee kommt, dass es cool wäre, mal auf ein paar Bierflaschen zu schießen.

      Was die Bundeswehr zu Zeiten des Wehrdiensts betrifft:
      a) Gewehr gibt es nur, wenn es benötigt wird. Auch dann nur durch Abgabe des Waffenscheins.
      b) Falls scharfe Munition benötigt wird (z.B. am Schießplatz), wird Dir die Patrone dann überreicht, wenn Du in Position liegst und das Gewehr auf die Zielscheibe ausgerichtet hast – und nicht vorher.

      Ich finde diese deutschen Regelungen irgendwie sinnvoller.

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      1. Ich war selbst in oliv, auch wenn alle Sanitöter eigentlich der Marine angehören… ;-) Ich kenne das deutsche Prozedere.

        Und wie @turtle bereits schrieb, scheint dass mit der Munition in der Schweiz auch verändert worden zu sein.

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    3. gedankenknick, das Sturmgewehr wird aber nicht mit (losem) Schiesspulver „betrieben“. ;-)
      Klar, man kann auch Projektile selbst herstellen, das ist aber recht aufwändig.

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      1. In den USA ist es recht beliebt, verschossene Patronen selbst wieder mit Schiesspulver aufzufüllen. Auch die Projektile lassen sich gegebenenfalls wiederverwenden, je nachdem mit was man auf was schiesst. Das Teuerste an einer Patrone ist weder das Projektil noch die Treibladung, sondern die Hülse.

        Da die Hülse bei jedem Schuss sich ein wenig ausdehnt, erhält sie eine immer etwas genauere Passform – und kann auch ein weeeenig mehr Treibladung aufnehmen.

        Es gibt in den USA Leute, die wollen in Wettbewerben möglichst präzis schiessen. Die Waffen sind gänzlich unpraktisch (klobiger, massiver Lauf, Waffe mit Schrauben am Tisch befestigt), und damit sie alles fein aufeinander abstimmen können, füllen sie ihre Patronen selbst. Richtige Nerds halt, mit 25 Stunden pro Tag in der Werkstatt…

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      2. Naja, wenn man von hülsenloser Munition ala G11 absieht – patronierte Munition enthält Schießpulver in der Hülse. Und viele Jäger und Sportschützen setzen angeblich ihre Hülsen selber mit Geschossen, Schwarzpulver und Zündplätzchen zusammen, weil die Streuung aufgrund Produktionsabweichung angeblich bei sachgerechtem Selbstbau geringer ausfällt. Und weil es wohl auch billiger sei – zumindest wenn man die eigene Arbeitszeit finanziell nicht berücksichtigt.

        Aber wie gesagt – alles Hörensagen. Ich habe keinen Grund, mich praktisch damit auseinanderzusetzen.

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        1. „Aber wie gesagt – alles Hörensagen. Ich habe keinen Grund, mich praktisch damit auseinanderzusetzen.“

          Ich habe von Beruf und Freizeit wegen auch gar keinen Grund, mich damit auseinander zu setzen. Aber zu verstehen warum und wie Schusswaffen funktionieren, ist spannend…

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  3. Verrückte Welt! !
    Kurze fachliche Frage: Sind unaufgelöst geschluckte Kohletabletten genauso wirksam wie aufgelöst getrunken,wie mans nämlich ausschließlich im Krankenhaus bekommt?

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    1. Wenn an sie runterkriegt, ja – sie zerfallen im Magen sowieso und können das, was sie aufnehmen sollen dann auch aufnehmen – geht über die große Oberfläche des Pulvers, nicht über die Form.

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      1. Also Herr Hund hat sie prima geschluckt!! War mir nur nicht der Wirkung sicher. Sollte gegen Durchfall wirken aber gleichzeitig nicht seine Herzmedis beeinflussen. .. Kannst du mir dazu noch was sagen? Und was ist die korrekte Dosis pro Tag für 10kg? Ich bin zwar Tierarzthelferin aber sehr lange wegen Krankheit schon „draußen „… Dankeschön! !!

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        1. Kohle zieht (und bindet) nicht alle Stoffe – ich wäre bei den wichtigen Sachen trotzdem vorsichtig und würde sie vielleicht mit 2 Stunden Abstand empfehlen. Zur Dosierung beim Hund kann ich gar nichts sagen … da ich mich auf Menschen konzentriere in der Apotheke und keine Erfahrung mit Tierarzneimittel habe. Aber Kohle kann man nicht wirklich überdosieren, da das nicht aufgenommen wird.

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