Holen Sie Ihre Medikamente … wo?

Nein, mal nicht aus dem Internet. Aber man hat als Patient heute die Wahl – es ist nicht mehr einfach nur die Apotheke vor Ort, auch wenn das immer noch die beste Möglichkeit wäre im Sinne der Medikamentensicherheit.

Trotzdem bin ich derartiges (noch) nicht gewohnt:

rphausarzt

„Bezug der Medikamente beim Hausarzt oder in einer Apotheke.“

Auf dem Spitalaustrittsrezept wird der Hausarzt als Bezugsort empfohlen (noch vor der Apotheke?!? Ich bin enttäuscht von dem Spital.)

Oder das:

rpapovorschrift

„Rezept nur in XY Apotheke einlösbar“

Wie bitte??? Das ist eine klare Einschränkung des Leistungserbringers … sowas DARF einfach nicht auf einem Rezept stehen. Der Patient selber wusste übrigens von nichts, hat das sogar übersehen zum Glück, weshalb er wieder bei uns in seiner Stammapotheke gelandet ist. Man sieht auch, dass das nicht gerade Medikamente sind wo wegen Abhängigkeitsproblemen der Bezugsort eingeschränkt wurde. Der Arzt / die Praxisassistentin war übrigens dezent uneinsichtig, was meine Reklamation betraf: „Das ist so in unserem Computerprogramm, da hat der Arzt wohl ein Kreuzchen falsch gesetzt.“ Macht ja nix, oder? Ich habe dann auch noch bei der erwähnten Apotheke reklamiert, vor allem, dass – wenn das wieder vorkommt, ich das dem Gesundheitsamt melde -solche Absprachen sind rechtswidrig.

Und (nur als Bonus) noch dieses Rezept, das speziell die Detailhändler wie Migros, Coop etc. freuen wird:

rpaldi

Ja, da steht drauf Multinorm 50+. Ich kannte das nicht, fand nichts bei uns im Computersystem und ging dann googeln. Das sind offensichtlich Multivitamintabletten aus dem Aldi. Nein, die gibt’s bei uns nicht, auch wenn es auf dem Rezept steht – und die Detailhändler das sicher gern beliefern würden.

Sowas.

25 Kommentare zu „Holen Sie Ihre Medikamente … wo?

  1. Guten Morgen, liebe Pharmama!
    Wieder ein interessanter Post zu dem ich zwei Dinge anmerken will:
    1. ja, ja, die Ausrede, dass das der Computer war, ist so alt wie die Computerei ;-)
    2. aber immerhin sind die Rezepte gut lesbar sind und auch die Medikamentierung deutlich vorhanden ist
    Ich wünsch‘ Dir noch eine schöne Woche.
    Liebe Grüsse
    Hajo

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  2. Die Multinorm klingt nach Unterassistent, der die Medikamente aufschreiben musste (z.B. Auf dem Notfall) und keine Ahnung hatte, was er/sie tut. Das Rezept wird am Ende nur noch mit neuen Medis vom Aufenthalt ergänzt. Hab ich selbst schon erlebt. Teils werden standartmässig Rezepte zum Arztbrief generiert (was aktuell gegeben wurde auf Station), drum auch teils die skurilen Angaben von 2x 50mg statt 1x 100mg, weils in der Spitalapotheke standartmässig nur 50er gibt (sonst Extrabestellung und angebrochene Packung auf Station).

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    1. Das kann gut sein. Ich finde es eigentlich sehr gut, wenn standartmässig alle Medikamente bei Eintritt aufgenommen werden – auch Nahrungsergänzungsmittel, die können ja auch wechselwirkungen haben. Nur … gehört das eigentlich nicht mehr auf das Austrittsrezept.

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  3. Ich war jetzt auch neugierig und habe festgestellt, dass es von „Multinorm“ diverse Produkte gibt, welches wäre überhaupt gemeint gewesen? Vermutlich das Multivitamin-Präparat, aber es gäbe zB. auch nur Magnesium.
    Ausserdem verstehe ich nicht, weshalb sowohl Berocca als auch Multinorm als auch Vitamin D separat verschrieben wird, und es ist nicht klar, ob Berocca und Multinorm am gleichen Tag oder abwechselnd eingenommen werden sollen.
    Offenbar bin ich ziemlich doof, dass ich mein Berocca einfach selber kaufe.
    Nachtrag: beim genaueren Lesen habe ich gesehen, dass vom Multinorm „0 OP“ steht – war das nur als Hinweis für den Patienten gedacht, dass er das selber kaufen und nehmen soll? Aber dann gehört das doch nicht aufs Rezept, oder?

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  4. Ich habe mich bei meiner Gynäkologin gewehrt nur Medikamente von ihr zu nehmen. Ich sagte klar, sie könne mir eine Packung mitgeben, aber für den Rest des Jahres ein Dauerrezept. Sie zögerte zuerst, ich sagte ich wolle es, da ich auch nicht weiss wie viele Packungen ich brauche und ich nicht frei nehmen will um bei ihr noch mehr zu holen und auch nicht zu viel im voraus kaufen will…Basta. Jetzt ist das Rezept beim Apotheker bei mir im Dorf, der hat abends länger offen als die Ärztin und Samstags auch, so kann ich Packung um Packung holen falls nötig!!

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  5. Grundsätzlich könnte ich mir schon Fälle vorstellen, in denen die Einschränkung auf eine Apotheke oder sogar einen Arzt denkbar wäre – Du hast ja auch schon von Fällen berichtet, bei denen jeder Bezug nochmal vom Arzt bestätigt werden muss. Der Standard sollte doch der Bezug in einer beliebigen Apotheke sein, zumal es so auch vorgeschrieben ist.

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    1. Ja – genau. Dann gibt es auch noch die (wenigen/eine?) Krankenkassen, die mit Apothekenketten Verträge gemacht haben – und mit den anderen allen nicht. Da „kann“ der Patient auch in die anderen Apotheken gehen, muss dort aber selber bezahlen und es einschicken. Das Rezept war aber kein solcher Fall. Denn auch dann sollte so was nicht drauf stehen.

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    2. Die Fälle mit Einschränkungen auf eine Apotheke sind denkbar, allerdings wäre dann in vielen Fällen immer noch die Freiheit der Apothekenwahl vorher drin.

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  6. Muß denn die Korrektur der Konzentration (Magnesium, Bild 2) nicht noch abgezeichnet werden?

    Und die Einschränkungen – klar, Schuld ist immer der Computer. Dass der nix von allein macht, verstehen wohl viele nicht …

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  7. A propos Multinorm 50+: Ich erinnere mich dunkel an eine Geschichte, in welcher der Patient Probleme hat, die er mit etwas mehr Lebensfreude lösen könnte.

    Der Arzt verschreibt ihm dann täglich 1 OP Spaziergang ad libitum und 1 OP 0-1-0 saftiges Steak – oder so ähnlich.

    Vielleicht stammt sie von Kurt Vonnegut…?

    (Seine Kurzgeschichtensammlung „Palm Sunday and Welcome to the Monkey House“ ist einfach herrlich.)

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    1. Ein Hausarzt hier verschrieb einer Patientin mal „täglich Menu 1 im örtlichen Restaurant“, da sie zu wenig ass und einsam war. Ich fand es eine super Lösung des Arztes! :-)

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    2. Sehr nett fand ich auch Rezepte mit „mehr Sport treiben“ und „weniger rauchen“. ;-) Beide wurden mir wortlos auf den HV-Tisch gelegt ohne vorher einen Blick drauf zu werfen. Leider interessieren sich viel zu wenig Leute für das was der Arzt verschreibt.

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  8. Ich bin verwundert, dass Ärzte in CH Medikamente an Patienten abgeben dürfen. In D ist das streng verboten. Ausnahme: Muster in kleinen Packungen. Es gilt in D seit über hundert Jahren die Offizin-Pflicht, die besagt, dass ausschließlich Apotheker Medikamente an Patienten verkaufen bzw. auf Rezept abgeben dürfen.
    Ausgeschlossen von dieser Regelung sind in D nur Tierärzte. Die dürfen Tierarzneien an die Tierhalter direkt verkaufen.
    Gab es in CH nie eine Offizin-Pflicht, oder wurde diese später wieder abgeschafft?

    Interessanter Blog! Weiter so!
    Gregor

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    1. „Das KVG (Art. 37 Abs. 3) verlangt von den Kantonen, dass sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Ärzte zur Führung einer Apotheke den Apothekern gleichgestellt sind, und dass bei dieser Regelung die Zugangsmöglichkeiten der Patienten zu einer Apotheke zu berücksichtigen sind.

      Aufgrund des grossen Interpretationsspielraumes dieses Artikels sieht die heutige Situation in den Kantonen höchst unterschiedlich aus: In 13 Kantonen (BL, SO, AI, AR, GL, LU, OW, NW, SG, SZ, TG, UR, ZG) dürfen die Ärzte Medikamente an ihre Patienten verkaufen, in neun Kantonen (AG, BS, FR, GE, JU, NE, TI, VD, VS) ist die Selbstdispensation (SD) grundsätzlich verboten und in vier Kantonen (BE, GR, SH, ZH) werden Mischsysteme angewandt.“

      http://www.santesuisse.ch/de/dyn_output.html?content.vcid=6&content.cdid=10624&detail=yes&navid=721

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    2. Wie es früher war, kann ich nicht beantworten… das muss wohl Tabletteninwasserschmeissundbeobachterin Pharmama beantworten. :)

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    3. turtle hat das so gut beschrieben, da ist wenig anzufügen.
      Doch: die Gewaltentrennung im Gesundheitssystem gab es bei uns früher auch. Immerhin stammt das Prinzip sogar unter Friedrich II. in den Constitutiones Regni Siciliae vom Jahre 1231 , leider wurde das inzwischen aufgeweicht.
      Selbstdispensation (so nennt man das, wenn Ärzte selber Medikamente verkaufen) ist ein grosses Thema – ich habe hier schon ein paar Mal darüber geschrieben.
      Neuere Entwicklungen gehen noch mehr in die Richtung … es wird soweit kommen, dass wir hier faktisch gewisse Sachen selber „verschreiben“ dürfen in der Apotheke. Zumindest zur Weiterführung der Therapie.

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  9. Das oberste Rezept kommt aus einem Kanton mit Selbst-Dispensation, oder? Auch wenn ich dir 100%-ig beipflichte, ist der Hinweis zum Bezug beim Hausarzt vor diesem Hintergrund nachvollziehbar.

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  10. Einzig sinnvoll ist das „nur in Apotheke XY“ z.B. bei nem Patienten, der sein Zeugs sonst verhühnert (echt schweizerisches Wort für „verlegen“). Nachdem mein Mann gerade eine Geschichte hatte mit nem Kunden, der sich in 3 verschiedenen Banken vorstellte und nicht mehr wusste, wo er sein Geld auf welchem Konto hatte – oh weh.. Ansonsten: Ist doch meine Entscheidung? Ich will auch bei Dauerrezepten immer das Original, falls möglich. Denn ich bin immer mal wieder irgendwo anders unterwegs (ne Zeit lang zwischen Biel, Luzern, Bern und Zürich täglich wechselnd und musste meine Medikamente immer da beziehien, wo ich sie gerade brauchte). Dank Arzt-Ausweis hat sich das Problem mittlerweile zum Glück gelöst.

    Ps. zum Multinorm: Es ist zwar auf dem Rezept, aber mit „0 OP“ vermerkt – also muss es den Apotheker nicht kümmern für die Abgabe, es ist nur eine zusatzinfo, dass der Pat. dies auch ncoh einnimmt – und der Pat. vergisst es nicht, die Dosierung steht ja auch noch drauf. (Ich geh allerdings immernoch von einer verschleppten Ente aus ;) )

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