Ihr könnt das. Die Pille danach in Deutschlands Apotheken

Ab Heute ist es so weit und die Apotheken in Deutschland dürfen die Pille danach ohne Rezept abgeben.

Eine eigentlich wirklich gute Sache – eine Erleichterung für die Frauen, wo die Verhütung aus irgendeinem Grund versagt hat. Jetzt müssen sie dafür nicht mehr von Pontius zu Pilatus laufen.

Es ist auch nichts weltbewegend Neues: in anderen Ländern ist das schon länger so. Eure Nachbarn die Schweizer und Österreicher winken hier jetzt freundlich. (huhu!)

Trotzdem scheinen sie sich in Deutschland speziell schwer damit zu tun. Ein Grund dafür ist sicher die etwas seltsam abrupte Einführung. Erst Jahrelange Diskussionen … und dann geht es innerhalb von ein paar Wochen doch.

Ich möchte den deutschen Apothekern hier etwas Mut machen: Ihr könnt das.

Auch wenn manche Ärzte ihre Bedenken, dass ihr da richtig beraten könnt äussern: Ihr könnt das. Es ist nicht Hirnchirurgie. Es geht um die Abgabe von einem Medikament und die richtige Beratung dazu. Tatsächlich gehört die Pille danach eher zu den Medikamenten, die nicht so problematisch sind. Man muss manche Dinge vor der Abgabe abklären – das macht dann (bitte!) wirklich der Apotheker, der auch weiss, was und warum er das fragen muss. Inzwischen gibt es auch Vorlagen dafür. Sehr freundlicherweise hat hier Astrid (deutsche Apothekerin) eine zur Verfügung gestellt, die sie für ihre Apotheke aus verschiedenen Quellen zusammengestellt hat: Arbeitsanweisung Pille danach-1 (Klick auf den Link lädt die odt Datei herunter)

Passt das für Eure Apotheke an, folgt dem, dokumentiert Eure Beratung, dann macht ihr es richtig.

Im übrigen: der von den Frauenärzten gerne zitierte eventuelle Wirkungsverlust bei übergewichtigen Frauen sieht der EMA respektive dessen Committee for Medicinal Products for Human Use als nicht erwiesen an und kommt zum Schluss, dass Gewichtseinschränkungen für Levonorgestrel und Ulipristalacetat nicht gerechtfertigt sind. Siehe hier:  http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages/news_and_events/news/2014/07/news_detail_002145.jsp&mid=WC0b01ac058004d5c1

Ich würde das nur bei wirklich stark übergewichtigen Frauen in Betracht ziehen – und die zum Frauenarzt weiterschicken zum Einsetzen einer Kupferspirale..

Ihr könnt das.

Auch wenn die Haftpflichtversicherungen Euch Angst machen mit Horror-szenarien von Frauen, die Alimente wollen, weil die Pille danach nicht gewirkt hat.

In Eurer Beratung (die ihr wirklich machen und dokumentieren solltet) sagt ihr auch was in der Packungsbeilage steht: Die hormonelle Notfallverhütung darf nur im Ausnahmefall eingesetzt werden. Sie eignet sich nicht als langjährige Verhütungsmethode. Diese Methode verhindert nicht in jedem Fall eine Schwangerschaft. Im Zweifelsfall sollte daher bei Ausbleiben der Periode bald eine Schwangerschaft ausgeschlossen werden. … Ja, die Pille danach ist keine 100% Methode – und je länger man wartet, desto unsicherer. Die Zeitvorgaben sind einzuhalten. Achtet auf die möglichen Wechselwirkungen mit schon genommener Medikation und darauf, dass bei der Ulipristal genommene Kontrazeptiva unwirksam werden, also unbedingt zusätzlich verhütet werden muss. Selbst in Amerika, wo die Pille danach an Frau und Mann faktisch ohne Beratung (solange er/sie nur alt genug ist) abgegeben wird hört man nichts von Klagen wegen Alimente-Zahlungen. Und wir wissen alle, wie klagefreudig die Amerikaner sind.

Ihr könnt das.

Auch wenn es Bedenken von Gruppen mit religiösem Hintergrund gibt. Die gab es schon immer. Leute, die nicht wollen, dass Frauen selber über ihren Körper bestimmen können und wann sie schwanger werden. Pro-Life Gruppen, die gegen Abtreibung und sogar Verhütung sind. Darunter gibt es auch Ärzte und Apotheker. Aber: Es gehört zum Beruf der Apotheker Medikamente abzugeben. Dazu gehören auch Verhütungsmittel und neu die Pille danach. Da moralische Bedenken anzumelden um sie nicht abzugeben … Naja, in meinen Augen hat man dann den Beruf verfehlt. Man kann die Frau natürlich in so einem Fall an eine andere Apotheke (oder Arzt) weiterleiten … aber das finde ich nur in Ordnung, wenn auch eine in erreichbarer Nähe ist.

Im übrigen: es gibt sicher Ausnahmen und unzuverlässige und unvernünftige Frauen. Aber in den über 10 Jahren, die ich Pille danach Beratungen mache, habe ich noch niemanden gesehen, der das wirklich missbraucht. Habt Mut – nur wegen der Freigabe der Pille danach werdet ihr nicht überrannt werden von Teenies nach dem One Night Stand. Vor allem nicht, wenn ihr die über die zusätzlichen Gefahren ungeschützten Geschlechtsverkehr aufklärt.

Ihr könnt das.

Auch wenn wir auf der anderen Seite Frauen haben, die schon jetzt (sozusagen präventiv) in Foren von „Nötigung“ schreien, wenn sie die Pille danach gleich in der Apotheke einnehmen sollen. Eine Praxis, die wir bei uns auch machen. Der Grund ist: das ist eine Notfallkontrazeption. Das ist für Ausnahmefälle gedacht. Je schneller sie eingenommen wird, desto schneller wirkt sie. Wenn das jemand partout ablehnt, muss ich mich fragen wieso? Der Verdacht liegt nahe, dass sie dann „auf Vorrat“ mitgenommen wird – und weil das nicht der Anwendung entspricht für die die Pille für die Abgabe in der Apotheke freigegeben wurde … darf ich eine Abgabe verweigern. Die Frau kann immer noch zum Frauenarzt und sich ein Rezept ausstellen lassen – DANN bekommt sie sie auch in der Apotheke auf Vorrat.

Aber mal ernsthaft: das hatte ich bisher auch noch nie. Man könnte noch viele theoretische Situationen ausdenken – für die Praxis halte ich es so: ich gebe die Pille danach ab, wenn ich aufgrund der Fragen sicher bin, dass ich das kann. Bei Unsicherheiten gibt es immer noch die Möglichkeit sie an den Frauenarzt weiter zu schicken. Auch das liegt in meiner Verantwortung.

Im übrigen: Ihr solltet wirklich etwas verlangen für die zusätzliche Arbeit, die ihr mit der Abgabe der Pille danach habt. Ihr müsst das nicht als „Beratungstaxe“ deklarieren, „Dokumentationspauschale“ oder ähnliches geht auch. Ihr habt dadurch Mehrarbeit. Ihr erspart den betroffenen Frauen auch viel Zeit (und vielleicht ein paar unangenehmere Begegnungen) – auch das sollte etwas wert sein. Im übrigen: die Variante „Pille danach vom Arzt“ fällt wegen dem nicht weg. Und für unter 20 jährige ist das immer noch der Weg, wenn man sie gratis (lies von der Kasse bezahlt) haben will.

Darum: Mut, liebe deutsche Apotheker! Ihr könnt das und ihr macht das (gut)!

Allgemein ist zu sagen: Es ist schwer am Anfang, weil man noch nicht sicher ist wie man vorgeht, wie man am besten fragt. Man wird sicherer mit der Zeit. Dann fühlt man sich auch wohler dabei. Man sieht, dass das so funktioniert. Und auch, dass der Service von den Frauen geschätzt wird.

Ihr könnt das.

Vielleicht hat noch jemand sonst ein paar Aufmunternde Worte für die deutschen Apotheker/innen?

58 Kommentare zu „Ihr könnt das. Die Pille danach in Deutschlands Apotheken

      1. ähwat?.. Eine 170cm grosse Frau mit 90kg ist sicher nicht stark übergewichtig. Ich bewege mich selber in diesem Gewichts- und Grössenbereich und ich bin alles andere als „stark“ übergewichtig.

        Ich würd grad gern mal in deiner Apotheke vorbeikommen und dir zeigen, dass man mit solchen Massen nicht „stark“ übergewichtig ist – und auch nicht so wirkt.

        Ich würde es ir wünschen, dass du ein bisschen vorsichtiger mit Worten diesbezüglicmh bist, du könntest ohne es zu wissen, gewissen Lesern auf die Füsse treten. Das finde ich schade.

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        1. Leider schon. 170cm und 90kg sind ein BMI von rund 31. Wenn du nicht gerade aussiehst wie Schwarzenegger bist du tatsächlich übergewichtig. Adipositas Grad 1, ab einem BMI von 30.
          Dir würde ich wünschen Fakten zu akzeptieren. Niemand hat was gegen dicke Menschen, aber streitet es wenigstens nicht ab.

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    1. Danke vielmals für Deinen Beitrag! Besonders gefällt mir „niederschwellig“ :-)
      Für diejenigen, die psychiatrietogo noch nicht kennen: er ist ein deutscher Arzt – Psychiater.

      Er ist sicher nicht der einzige Arzt, der bei Euch dafür ist – die Befürworter hört man nur viel seltener. Bei uns war das auch so. Und ich war fast überrascht bei einer Weiterbildung über Verhütungsmittel allgemein den Frauenarzt uns für diese Dienstleistung Danken zu hören. Der fand das auch gut und wollte uns das mal sagen.

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  1. Als seriöse Patientin (sprich ich WEISS wie man(n)/frau verhüten sollte), ist es mir auch schon passiert und ich war FROH drum, in der nächsten Apotheke ohne viele Fragen (ausser dem nötigen für die Pille natürlich) und ohne Arzt dies klären zu können. (Arzt bedeutet Sprechstundenhilfen zu erklären, was passiert ist; Notfalltermin vereinbaren (in Zürich ist dies manchmal ein Spiessroutenlauf, da niemand daran interessiert ist) und am Ende sind die 72 Stunden schon fast verstrichen, wenn man nicht auf dem Gyni-Notfall sich von jemand fremden die Standpauke anhöhren will)

    Mittlerweile gibt es an gewissen Orten sogar Pharma-Assistentinnen, die dies mit Fingerspitzengefühl erledigen.
    An beiden Orten wurden aber „hausintern“ Name und Geburtsdatum aufgenommen (plus etwaige Bemerkungen), falls sich Regelmässigkeiten oder anderes feststellen lassen.

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    1. Das mit der Pharmaassistentin sehe ich etwas kritisch, auch wenn ich verstehe, dass nach all den Jahren und Erfahrungen, die man mit der Pille danach gemacht hat, das in einzelnen Fällen tatsächlich weitergeben kann. Aber Danke für Deinen Kommentar. Wie gesagt, die allermeisten Patientinnen, die ich bisher wegen der Pille danach beraten habe waren vernünftig und seriös und keine von denen hat das „zum Spass“ haben wollen oder ohne Grund.

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  2. Ehrlich gesagt bin ich froh, dass es die Pille danach inzwischen auch in Deutschland in der Apotheke gibt. Obwohl ich in punkto Verhütung wirklich gewissenhaft bin, war ich auch schon einmal auf die Pille danach angewiesen, natürlich am Wochenende. Das gestaltete sich dann etwas schwieriger, da es hier im Ort keinen frauenärztlichen Notdienst gab und die Krankenhäuser in der näheren Umgebung alle in kirchlicher Trägerschaft waren und keine Rezepte für die Pille danach ausstellten. Ich bin dann letztlich zum 45 Kilometer entfernten Universitätsklinikum gefahren. Aber gerade wenn man kein Auto hat und die Pille danach braucht, ist dass dann wirklich schwierig….

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  3. Endlich, das wurde sowas von Zeit. Ich hab zum Glück die Pille danach noch nie gebraucht, aber bin froh, dass ich sie im Notfall jetzt schnell bekommen könnte. Was ich mich aber immer frage, wie man das diskret kauft… Immer wenn ich in die Apotheke gehe, sind da x andere Kunden und auch der Diskretionsabstand hilft nicht wirklich und man hört, was die Leute verlangen … finde ich doch unangenehm, wenn das dann noch andere mitbekommen.

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    1. Nun, bei uns kommt jemand mit „Pille danach“ Wunsch oder Frage direkt in dem Beratungsraum. Fände ich nämlich auch nicht so prickelnd die Fragen nach dem wann und weshalb vor allen anderen stellen zu müssen.

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    2. Auch in Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Apotheke einen Beratungsraum haben muss zur noch diskreteren Beratung.

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  4. ich finde es gut dass die Pille danach jetzt frei verkäuflich ist, und die Apotheker sollten sie auch verkaufen ohne den Kunden größe Gespräche zu halten. Wenn ich etwas kaufen will, brauche ich keinen Beratungsraum. also ich nicht, ich brauche keine Pille danach mehr.
    Gottseidank. Besser wäre es, es gäbe noch eine Pille davor, und etwas mehr nachdenken bei den Jungen Leuten, bevor sie mit einem ins Bett gehen ohne ihn zu kennen, was oft genug vorkommt.

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    1. Ich würde das Abklären, ob ich die Pille danach in der Apotheke abgeben kann nicht als grösseres Gespräch definieren. Das geht um ein richtiges Medikament, das bis vor kurzem noch rezeptpflichtig war, nicht um ein Lebensmittel oder ein Möbelstück.
      Und: es gibt eine Pille davor. Mehrere. Nennt sich orale Kontrazeption und wird tatsächlich empfohlen – bevor man die Pille danach empfiehlt. Etwas mehr nachdenken … tut halt allen gut.

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          1. ich hatte übersehen, dass dein Blog aus der Schweiz ist, wie es bei euch zugeht ist mir nicht bekannt. hier in Deutschland müssen sich die Apotheker schon überlegen wie sie mit den Kunden umgehen, sonst können sie ihre Apotheken schliessen. Es haben schon viele Apotheken in Deutschland schliessen müssen, weil freie Medikamente oft online bestellt werden, und so keinen erhobenen Zeigefinger der Apotheker sehen müssen. Ein wenig mehr Freundlichkeit den Kunden gegenüber würde den Apothekern eigentlich auch gut stehen und die Kunden springen nicht ab. Bei uns in Deutschland können auch rezeptpflichtige Medikamente online bestellt werden, man reicht das Rezept ein. Kein Problem hier.

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          2. @queerbeet: Ich denke, dass in vielen Apotheken in Deutschland durchaus freundlich und kompetent beraten wird. Den Versandhandel sehe ich aber auch gar nicht mal als das Problem, warum die wirtschaftliche Lage einiger Apotheken schlecht ist. Das hat andere Gründe. Der Versandhandel ist einfach eine andere Art der Arzneimittelbelieferung. Als Kunden des Versandhandels sehe ich überwiegend Leute, die der Ansicht sind, dass sie keine Beratung brauchen/möchten und die Leute, die unbedingt noch den letzten Cent sparen möchten. Diesen Personenkreis (die „Pfennigfuchser“) kann man aber weder durch Freundlichkeit noch durch fachlich fundierte Beratung halten.

            Wo ich Dir aber Recht gebe: Der Zeigefinger gehört eher dem Arzt, der Apotheker ist Dienstleister und Geschäftsmann. Wäre ich in einer Offizin tätig, hätte ich selbst eher weniger Probleme damit, 10 Schachteln Paracetamol, 10 Packungen Nasenspray oder 10 Packungen Imodium herauszugeben. Man kann und sollte dazuerwähnen, dass das dieser Dauergebrauch nicht gut für die Gesundheit ist, da das die Aufgabe des Apothekers ist. Viele Leute sind da dankbar dafür und betrachten diesen Hinweis nicht als „erhobenen Zeigefinger“.
            Wenn sich aber jemand unbedingt selbst schaden will und denkt, was der Typ im Kittel da von einem will, dann soll er das. Jeder ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich.

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          3. @querbeet: also das halte ich jetzt für eine eher bösartige Verallgemeinerung: Ganz sicher bedienen die meisten Apotheken auch in Deutschland die Leute freundlich – weshalb auch nicht? Ich kann mir schon vorstellen dass manche Leute unzufrieden sind mit dem, was sie in der Apotheke erleben, aber das hängt auch häufig damit zusammen, was man erwartet. Nicht immer ist die Erfüllung des Kundenwunsches möglich – auch ich musste schon manche Abgabe verweigern, aus medizinischen oder rechtlichen Gründen. Da kann man noch so freundlich sein, das kommt eigentlich nie gut an.

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    2. Das ist eine Argumentation, wie man sie oft in Diskussionen um die Pille danach findet und die mich echt nervt: Wieso scheinen so viele Leute zu denken, die Pille danach braucht man nur wenn man „mit einem ins Bett geht ohne in zu kennen“? Auch in Beziehungen (sogar in Ehen, man glaubt es kaum) kann es Verhütungsunfälle geben.

      Ganz abgesehen davon ist es (zum Glück) jeder Frau erlaubt und ganz allein ihre eigene Sache, mit wem sie ins Bett geht und wie gut sie denjenigen (oder diejenige) kennt oder auch nicht… :-)

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    1. Ich verstehe nur nicht ganz, weshalb es bei Apothekern weniger oft vorkommen soll, dass sie mit dem moralischen Zeigefinger auf die Patientinnen losgehen, als bei Ärzten.

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      1. Naja – ich weiss (noch) nicht, ob das der Fall sein wird, aber sie haben Chancen … auch bei dem hohen Frauenanteil unter den Apothekerinnen und PTAs.

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  5. Pharmama: Das, was Du schreibt, ist sicher fachlich und moralisch-ethisch richtig.

    Aber hier in Deutschland ist eine Beratung durch den approbierten Apotheker explizit nicht durch den Gesetzgeber vorgesehen. Also darf auch eine PTA dazu beraten. Auch eine Beratungspauschale ist nicht vorgesehen. Es ist auch nicht vorgesehen, dass eine Dokumentation zur Abgabe erfolgen muss. Es ist auch erlaubt, dass die Pille danach auf Vorrat oder in größeren Mengen mitgenommen wird (was eh praktischer ist, wenn man verhindern möchte, dass man nachts um 3 Uhr im Notdienst geweckt wird). Eine Einnahme direkt in der Apotheke ist ebenfalls nicht vorgesehen.
    Die einzigen beiden Dinge, die hier verboten wurden, ist die Pille danach über den Weg des Versands in Verkehr zu bringen und dass dafür Werbung gemacht werden darf.

    Ich denke, dass der Gesetzgeber hier in Deutschland wirklich wollte, dass die Pille danach wie jedes andere verschreibungsfreie Medikament abgegeben wird. Fachlich fände ich die von Dir genannten Punkt durchaus auch sinnvoll. Aber ich denke, dass diese Punkte auf freiwilliger Basis schwer umzusetzen sind. In den ländlicheren Apotheken oder in den Vorortapotheken wird man diese Punkte wahrscheinlich sogar beherzigen. Aber in den Center-Apotheken der deutschen Großstädte wird die PiDaNa und die EllaOne wie eine Packung Aspirin in den Verkehr gebracht werden.

    Ich bin davon fest überzeugt. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen – warten wir mal ab.

    Vielleicht noch zwei Dinge zur Checkliste von Astrid:
    1.) Astrid schreibt darin, dass man bei wiederholter Abgabe dementsprechend reagieren kann. Ich frage mich gerade, ob die Verweigerung der Abgabe der Pille danach nicht vielleicht sogar unterlassene Hilfeleistung ist – insbesondere falls diese Verweigerung im Notdienst erfolgt.
    2.) Astrid nennt eine Checkliste mit 20 Punkten. Diese Checkliste in dieser Ausführlichkeit so abzuarbeiten, ist zwischenmenschlich gut. Betriebswirtschaftlich halte ich sie aufgrund des Zeitaufwands für unwirtschaftlich, insbesondere wenn die Beratung durch einen Apotheker (teurer als eine PTA) erfolgen soll. Das kann man sich wirklich nur in Apotheken leisten, in denen nur gelegentlich ein Kunde in die Apotheke kommt und auch dort nicht im „Stoßverkehr“.

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    1. Vielleicht noch ergänzend: Von der Bundesapothekerkammer gibt es eine Handlungsempfehlung für die Abgabe: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/fileadmin/images/Nachrichten/2015-01/Notfallkontrazeptiva_Handlungsempfehlung-Checkliste_BAK_20150128.pdf

      Auch im offiziellen Blatt der Kammer ist nicht die Rede davon, dass die Abgabe durch einen Apotheker erfolgen soll, eine Dokumentation erfolgen soll oder einer Beratungspauschale empfohlen wird. Auch von einer Einnahme in der Apotheke steht darin nirgends ein Wort. Das einzige, was darin empfohlen wird, ist, die Packung nicht auf Vorrat abzugeben.
      Wenn schon die Kammer in ihrer offiziellen Empfehlung diese Dinge für nicht notwendig erachtet…

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    2. Danke, McCloud – ich weiss es natürlich nicht sicher, aber ich glaube, der Gesetzgeber ist da auch ein bisschen überrumpelt worden von den Ereignissen.
      Ihr könnt das auch halten, wie in Österreich … da sind sie auch etwas liberaler, was den Verkauf der Pille danach angeht. Ich denke aber, wenn man das so macht wie oben beschrieben, liegt man mehrfach auf der sicheren Seite. Man hat richtig beraten vor und bei der Abgabe. Man sichert sich auch rechtlich etwas ab für eventuelles.
      Dass eine Beratungspauschale nicht vorgesehen ist … naja, wenn das jetzt frei verkäuflich ist, kann man auch den Preis selber bestimmen. Und wenn das bei Abgabe mit Mehraufwand verbunden ist, sollte das in die Preisbestimmung jetzt einfliessen. Ob man das Beratungspauschale, Dokumentationspauschale, Gefahrenausgleich oder gar nichts (weil einfach im Preis mit dabei) nennen will – … wie auch immer. Ich finde (und dazu stehe ich), dass die Arbeit und Dienstleistung abgegolten werden sollte.

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      1. Danke, Pharmama. Ich glaube gar nicht, dass der Gesetzgeber da wirklich überrumpelt worden ist. Der Gesetzgeber trifft eine Entscheidung, nachdem er die relevanten Gruppen gehört hat. Wegen etwas so simplen wie einem OTC-Switch hält der Bundesrat keine fünftägigen Sitzungen ab.

        Ich denke, dass da von Seiten der Kammern Blödsinn gebaut worden ist. Es war absehbar, dass der OTC-Switch der Pille danach in Deutschland irgendwann in naher Zukunft kommen wird. Das steht sogar im Koalitionsvertrag der gerade herrschenden Parteien als Ziel drin. Und trotzdem hatten anscheinend die Kammern keinen Plan vorbereitet, wie sie in diesem Fall vorgehen werden und sich vorher nicht entsprechend abgestimmt..
        DAS sehe ich als definitives Versäumnis der Apothekerkammern an. Man hätte da wesentlich aktiver handeln können (z.B. Beratungspauschale fordern), wenn man da einen Plan für den Fall der Fälle vorbereitet hätte.

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  6. Sehr schön, dass in Deutschland die Pille danach nun auch von Apos abgegeben wird.

    „Wir trauen das den Apothekern nicht zu… weil… äh… wir sind Ärzte und sie nicht!“

    Und dann noch das Misstrauen gegenüber Frauen. Hatte doch ein Jens Spahn (Politikwissenschafter, Bundestagsabgeordneter und gesundheitspolitischer Sprecher der CDU) doch tatsächlich auf Twitter gesagt, die Pille danach sei eben keine „Smarties“.

    Aber schön, dass es nun gelungen ist!

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  7. @MC Cloud Bezüglich meiner Checkliste, was die wiederholte Abgabe innerhalb kürzester Zeit an dieselbe Person angeht, mit dementsprechend reagieren ist nicht unbedingt gemeint, das die Abgabe verweigert wird, eher, das man sich dann mal genauer unterhalten sollte, was Verhütung bedeutet. Eine solche Patientin würde ich dann eher noch intensiver beraten, dann scheint ja Beratungbedarf da zu sein. (und übrigens bin ich in keinem Fall dafür irgendwo die moralische Keule zu schwingen.) Letzendlich muss ich das Problem ja nicht ausbaden….
    Zu Punkt 2. Wir sind 4 Apotheker und wir haben zwischen 300 und 400 Kunden am Tag und ich bin trotzdem der Meinung, das ich es auch meinen Patientinnen schuldig bin, sie genauso ausführlich zu beraten.Die Beratung findet selbstverständlich im Beratungsraum statt.
    Und was das betriebswirtschaftliche angeht, wir machen tagtäglich den Spagat zwischen Ethik und Monetik. In diesem Fall ist es mir einfach wichtiger, das es korrekt abläuft. Da ich ebenfalls auf dem Standpunkt stehe, das meine Arbeit auch bezahlt werden sollte,nehmen wir eine Dokumentationspauschale, bei erfolgreicher Abgabe. Ich übernehme in diesem Fall die Aufgabe und auch die Verantwortung, die vorher beim Arzt erfolgte und dort auch entlohnt wurde.Kommt es zu keiner Abgabe, wird auch nichts bezahlt, da ich keine Verantwortung übernehme.
    Ich werde die Dokumentationspauschale extra ausweisen und lasse diese nicht mit in den Verkaufspreis einfliessen, damit auch klar wird, das es eine Extraleistung ist.

    Was deine restlichen Einwände angeht, ich trage in meiner Apotheke die Verantwortung, also entscheide ich auch, nach welchen Spielregeln das passiert. Ich halte schliesslich auch für meine PTAs den Kopf hin.
    Der Gesetzgeber hat auch nirgendwo verboten, 3 Packungen Thomapyrin intensiv abzugeben und trotzdem rasselst du in jedem Apothekentest durch, wenn du das einfach so abgibst.
    Die Handlungsempfehlungen der Bundesapothekerkammer habe ich übrigens mit als Grundlage für meine Checkliste genommen, neben der Checkliste der Frauenärzte für Ihre Arztkollegen anderer Fachrichtungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst und der Checkliste der Herstellerfirma.
    Übrigens, ich werde trotzdem nachts um 3 geweckt, da Smartphone sei dank, 70 % der potentiellen Kunden vorher anrufen und fragen ob ich Notdienst habe. DAS hält mich viel eher vom Schlafen ab, als jedes Klingeln. (Am schönsten sind die, die mir dann mitteilen, das die Freundin vorbeikommt, wenn Sie aufgewacht ist, so in 2 Stunden….. Also so gegen 5 oder 6 Uhr morgens)

    LG Astrid

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    1. Bei dem §4a Bundesdatenschutzgesetz ist mir aufgefallen, dass Du den Patientinnen das Recht einräumst, den Dokubogen nachträglich ändern zu dürfen (m.E. bei der Dokumentation eines Vorgangs reichlich sinnfrei) bzw. die vorzeitige Vernichtung fordern zu dürfen. Das würde ich streichen und dafür die zusätzlichen Hinweise einfügen, dass der Bogen nicht elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet wird, dass eine nachträgliche Änderung des Dokubogens nicht möglich ist, und dass eine Vernichtung frühestens nach Ablauf der 5 Jahre erfolgen kann. Das nachträgliche Einblicks-Recht ist davon unbetroffen. Sonst ist man da in einer rechtlichen Zwickmühle…

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      1. Knick, Vielen Dank für deinen Hinweis. Ich hatte ursprünglich einfach nur den Text auf den Kundenkartenantrag übernommen und war da auch nicht so glücklich mit. Kompliment für das aufmerksame Lesen, für mich war das nämlich der einzige Schwachpunkt, wo ich jetzt nicht so ganz glücklich mit bin…
        LG Astrid

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        1. Ich habe die ganzen zu nennenden Hinweise ohne größere Konsequenz (eingeschränkte Verkehrstüchtigkeit, Nichtwirksamkeit wenn… usw.) als Liste mit Kästchen zum Abhaken gestaltet. Außerdem habe ich noch ein paar zusätzliche Punkte mit reingenommen, die z.T. aus dem Gyn-Bogen stammen, oder die mir gegebenenfalls später vorgeworfen werden könnten (Übergewicht, einfache Symptome von Geschlechtskrankheiten etc). Zum Schluss habe ich noch einem Punkt „Richtigkeit der Angaben“ eingeführt, wo die Patientin bestätigt, dass sie alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hat – so ein bissle inspieriert by Dr.House.

          Dafür, dass ich ein wenig mehr Platz zum Schreiben gelassen habe, geht mein Bogen halt nun über vier A4-Seiten. Aber der Drucker hat ne Duplex-Funktion… ;-)

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    2. Hallo Astrid,

      ich will kurz klarstellen, dass ich die von Dir und Pharmama vorgeschlagenen Regelungen persönlich definitiv gut finde (um Missverständnissen vorzubeugen). Auch nach meiner Meinung sollte die Abgabe der Pille danach durch einen Apotheker und nur durch einen Apotheker erfolgen (evtl. noch durch Pharmazie-Ingenieure (an die Schweizer: ein Studiengang aus der ehemaligen DDR, der in Deutschland dem Apotheker sehr ähnlich gestellt ist)). Auch das mit der Dokumentationspflicht und der Beratungspauschale finde ich durchaus angemessen. Da die Pille danach meiner Ansicht nach nicht gebunkert werden soll, finde ich die Beratung an die Frau persönlich und eine Einnahme in der Apotheke durchaus angemessen.

      Ich finde es selbst nur schade, dass ich alle diese Dinge nicht im Gesetzestext finde. Noch mehr enttäuscht es mich, dass die Kammer diese Dinge nicht in ihre offiziellen Beratungsempfehlungen geschrieben hat.

      Du selbst schreibst, dass Du Deine Apotheke mit vier approbierten Mitarbeitern betreibst. Falls diese bei Dir in Vollzeit arbeiten, finde ich das für eine Apotheke mit 300-400 Kunden ordentlich und durchaus löblich. Mir selbst sind aber von Freunden Apotheken bekannt, die diesselbe Anzahl an Kunden mit 2-2,5 Mitarbeitern stemmen (manche haben dabei noch eine höhere Kundenfrequenz von 500-600 Kunden). Machbar ist das. Falls die Situation so ist, hast Du als angestellter Apotheker nicht mehr die zeitliche Kapazität, jeden Tag noch 1-2 Kunden ca. 20 Minuten zur Pille danach angemessen zu beraten (ich selbst schätze den Zeitaufwand bei der von Dir vorgeschlagenen Liste auf etwa 20 Minuten, insbesondere falls eine Dokumentation erfolgen soll). Daher mein Einwand. Für 20 Minuten Arbeitszeit 15 Euro zu berechnen, empfinde ich als zu wenig (ein Automechaniker oder ein Installateur verlangt da mehr für diese Arbeitszeit). Eine gesetzliche Regelung oder wenigstens eine Empfehlung der Kammer hätte ich daher besser gefunden – im Interesse der angestellten Mitarbeiter.

      Vielleicht eine Anmerkung, die ich oben noch nicht genannt habe. Den Satz „Wer Beratungspauschale sagt, wird von mir höchstpersönlich geköpft.“ würde ich abändern. Ich weiß, was Du meinst. Aber der Satz ist schon sehr umgangssprachlich geschrieben. Ich würde das neutraler und sachlicher formulieren. ;-)

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      1. Mc Cloud, Danke für deine Erläuterungen. Ich finde es ebenfalls Schade, das sich diese Punkte nicht im Gesetzestext wiederfinden.
        Es sind nicht 4 approbierte Mitarbeiter, sondern 2 angestellte Apotheker und Chef und Chefin ;-)
        Du weist ja selbst, wie „verdichtet“ der Arbeitsalltag ist. Ich gebe dir auch Recht, das 20 min approbierte Arbeitszeit mit 15 Euro eventuell nicht angemessen ist. Du weisst selber, das es bei 20 000 Apotheken auch 20 000 Vorgehensweisen gibt. Ich will mit der Pauschale nicht unter Wucher fallen, ich will die Leistung nicht umsonst erbringen und ich habe mich gedanklich jetzt lange damit beschäftigt. Vielleicht ist es nicht konsequent von mir, wenn die Pauschale den Arbeitsaufwand nicht abdeckt. Anbetracht der Äusserungen oben, das viele Apotheken angeblich wegen Internetapotheken geschlossen hätten, stimme ich natürlich nicht zu. Es sind die vielen Leistungen, die wir selbstverständlich erbringen, die nicht kostendeckend sind, welche dazu geführt haben, das in den letzten Jahren viele dadurch unrentable und damit unverkäufliche Apotheken geschlossen worden sind.
        Sei es nun eine individuell hergestellte Rezeptur für eine Vergütung, die definitv unter Mindestlohn liegt oder zum Beispiel die Vorauskasse des Herstellerabschlags und das gesamte Inkasso für die Krankenkassen, was selbstverständlich der kleine Mittelständische Unternehmer für die „Big Player“ Krankenkasse und Pharmazeutischer Hersteller kostenlos erbringt.Wir bezahlen dieses!
        Unsere 2 direkten Konkurrenzapotheken machen beide keine Rezepturen mehr, die Kunden werden mit einer Herstellungszeit von 1 Woche abgeschreckt…..
        Das ist allerdings eine andere Baustelle, über die wir gerne noch mal gesondert fachsimpeln können.
        Für mich war es jetzt einfach wichtig, für diese Dienstleistung, die bisher von der Krankenkasse bezahlt wurde, ebenfalls ein Entgelt zu verlangen. Trotzdem soll die „Pille danach“ bezahlbar bleiben.
        Was den letzten Absatz angeht, ganz ursprünglich habe ich die Checkliste nur für unsere Apotheke geschrieben. Unsere Mitarbeiter wissen, das ich Sie natürlich nicht köpfe ;-), aber Sie wissen auch, das es mir sehr wichtig ist, was für Worte benutzt werden und das Sie dieses nicht benutzen sollen. Weil es schlichtweg das falsche Wort ist.
        (Das ist genauso wie die Unsitte: weinerliche Stimme „Das müssen wir bestellen!“…… Schweigen……
        Ich bevorzuge die Variante: „Ich habe das Medikament XYZ um ** Uhr für Sie hier.“)

        Ich habe mich für das übermitteln der Checkliste und der Arbeitsanweisung in unseren Aufenthaltsraum gesetzt, mir jeden Mitarbeiter einzeln dazu geholt, Ihnen beim lesen zugeguckt um zeitnah Fragen beantworten zu können. Für das Prozedere habe ich 5 Stunden gebraucht, bis alle da waren. Würde ich das für jede Arbeitsanweisung machen, käme ich zu nix anderen mehr…….

        Das ich meine persönliche Arbeitsanweisung und Checkliste nun der Allgemeinheit zur Verfügung stelle, war ursprünglich gar nicht geplant. Selbstverständlich darf jeder diese als Grundlage benutzen und selber so abändern, wie er es braucht.
        LG Astrid

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        1. Stimme Dir bei Deinen Aussagen voll zu.

          Und egal ob das jetzt 4 angestellte Approbierte oder zwei Chefs und zwei Mitarbeiter sind. 4 approbierte Mitarbeiter in Vollzeit finde ich bei 300-400 Kunden weiterhin löblich. :-)

          Du schreibst, dass die Nachbarapotheken keine Rezepturen bearbeiten würden. Was mich daher interessieren würde: Verlangen diese ebenfalls eine Beratungspauschale? Falls nein, besteht die Gefahr, dass sich die Leute bei Euch beraten lassen und anschließend in die Nachbarapotheke gehen, weil dort die Pille danach günstiger ist. Dann habt Ihr Euch die Arbeit gemacht und der Nachbar verdient das Geld damit.

          Was die Verweigerung der Abgabe von Rezepturen angeht: Das ist natürlich nicht korrekt. Wie handhabst Du es selbst? Ich selbst würde in dieser Situation wahrscheinlich die Anzahl an täglichen Rezepturen in meiner Apotheke begrenzen (Anmerkung: ich selbst arbeite nicht in der Apotheke). Etwa auf drei Stück pro Tag. Stammkunden würde ich dabei der Laufkundschaft vorziehen. Was darüber hinaus anfällt, dauert zur Anfertigung dann zwei Tage oder drei Tage; je nachdem, wann wieder Kapazität da ist. Nimmt der Kunde das Rezept wieder mit, erfährt er in der Nachbarapotheke, dass diese das Rezept nicht bearbeiten wird (oder offiziell: nur innerhalb von 7 Tagen). Meine Meinung ist da, dass Ihr nicht Lückenbüßer für das Fehlverhalten der Nachbarapotheken sein müsst.

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  8. hm Login spinnt bei mir heute irgendwie… naja, geht auch mal so.

    An sich finde ich es auch super, dass wir die Pille danach jetzt auch so abgeben dürfen und die armen Damen welchen Alters auch immer, nicht mehr von einem Notdienst und Frauenarzt zum anderen hetzen müssen. Leider finde ich es zeitgleich auch sehr schade, dass wir nicht dazu verpflichtet sind eine entsprechende Beratung (auch durch einen Apotheker) mit Dokumentation etc zu machen und das dann am besten eben auch nur an die Person abzugeben, die gedenkt dieses Päparat einzunehmen, bzw dass wir das auch schonmal vorsorglich im Voraus abgeben dürfen. Andere Regelungen wären mir da deutlich lieber gewesen. seufz
    Die Medien stellen es dann auch noch so schön da, dass man jetzt ja einfach hingehen und sich die Pille danach schonmal pro forma abholen kann und wie praktisch und toll und einfach das jetzt ist. Meines Erachtens war das nicht Sinn der Sache…
    So recht festgelegt wie wir in unserer Apotheke damit umgehen haben wir auch nicht… wir haben zwar diesen Beratungsbogen hier und werden den auch einsetzen, aber wie sich das ganze jetzt in der Praxis macht… wir werden sehen.

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    1. Den Dir sich weniger ersterebenswert darstellenden Auswüchsen kannst Du ganz einfach vorbeugen:
      1) Wenn die fragliche Patientin nicht selber da ist, hast Du erhebliche medizinische Bedenken bei der Abgabe. Da sich die Bedenken ohne Nachfragen bei der „betroffenen“ Patientin nicht ausräumen lassen, kannst Du das Medikament nicht abgeben.
      2) Wenn diejenige Person keine Auskunft geben möchte: Zum Arzt schicken. Wenn der Arzt die dokumentierte Beratung macht, ist die Abgabe problemlos.
      3) Damit Dir die Patientin nicht das Blaue vom Himmel erzählt bei der Beratung, letzter Punkt ins Beratungsprotokoll, in dem die wahrheitsgemäßen Auskünfte bestätigt werden. Direkt darunter muss die Patientin unterschreiben. Hat sie trotzdem nicht die Wahrheit gesagt, bist Du rechtlich aus der Pflicht, da nirgendwo steht, dass eine Beratung unter Hinzuziehung eines Lügendetektos stattfinden muss.

      Vorteilhaft ist es, wenn dieses Vorgehen von Chef/Chefin gewollt ist.

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  9. Dann komm mal in unsere Apotheke, da wird man nicht bedient sondern abgefertigt.
    Bösartig war mein Kommentar keinesfalls, so sollte es nicht rüberkommen.

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  10. Leicht off-topic, aber interessant: Ein Video einer amerikanischen Fernsehshow die testet wie andere Kunden reagieren wenn der Apotheker die Herausgabe der verordneten Antibabypille aus religiösen Gründen verweigert.

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    1. Ah. Brrrr. Mal abgesehen von der Verweigerung der Abgabe – macht er das auch noch so (unschön) öffentlich, dass die anderen Patienten / Kunden das mitbekommen müssen.

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  11. Ein interessanter Beitrag, dennoch mein Widerspruch dazu, dass die Apotheker hier in Deutschland dazu beraten können (im Sinne von „Ihr könnt das“). Ich bin einfach nur eine sehr interessierte und aufgeklärte Patientin, aber was mir in Apotheken schon widerfahren ist, hat mein Vertrauen in die Damen und Herren dort grundsätzlich erschüttert. Die einfachsten Nachfragen werden mit einem Nach- und Vorlesen des Beipackzettels „beantwortet“, was mich regelmäßig sagen lässt: Lesen kann ich auch. Antibiotika in der Stillzeit? Das muss der Arzt (in diesem Fall ein Zahnarzt) wissen. Der Hinweis auf das Institut embryotox fehlte komplett. Dort hätte die Apothekerin ja auch nachschauen können. Es gäbe solcher Beispiele viele.

    Um nicht missverstanden zu werden: Ich begrüße die Abgabe der Pille danach ausdrücklich. Nur: Beratung würde ich als Betroffene in einer Apotheke ganz gewiss nicht erwarten. Wer da Bedarf hat, ist in der Tat in einer Klinik besser aufgehoben.

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    1. Ich möchte dazu gerne ein paar Sachen anmerken (wohlwissend, dass es gute und auch schlechte Apotheken gibt) – wer hat dich beraten? War es wirklich der Apotheker oder war es eine PTA oder eine in Ausbildung? Auch bei diesen gibt es sehr gute, aber das Grundwissen ist anders. Dann: Auch ich weiss nicht alles. Die Packungsbeilage ist eine Informationsquelle dafür – auch wenn ich lieber im Computer bei uns nachschaue, da da die Fachinfo drin ist, nicht nur die Patienteninformation. Alles kann man allerdings nicht wissen oder sich merken … dazu gibt es einfach zu viele Medikamente. Bei manchen Nahrungsergänzungsmitteln besteht teils auch Erklärungsbedarf … nur haben die halt nicht einmal Fachinfo – da bleibt einem gar nichts übrig, als in der Packungsbeilage zu schauen, was der Hersteller dazu meint.
      Antibiotika in der Stillzeit – ja, sollte auch ein Zahnarzt wissen. Allerdings habe ich da auch schon die Erfahrung gemacht, dass manche Zahnärzte bei uns in der Umgebung bei Kindern und Jüngeren schon Antibiotika aufgeschrieben haben, die man da nicht nehmen sollte … weil sie die Zähne unwiderruflich verfärben. Die Packungsbeilage hilft auch da. Und in Schwangerschaft Stillzeit zusätzlich embryotox. Was die Beratung in der Klinik angeht … da habe ich dagegen schon einige schlechte Erfahrungen gemacht.
      Aber eben: auch dort gibt es gute und schlechte.
      Alles in allem bleibe ich dabei: Die können das.

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      1. Nur kurz. Dankeschön. Es war die Inhaberin selbst. Und noch einmal: Lesen kann ich auch. Ich brauche niemanden, der mir den Beipackzettel vorliest. Und genau das passiert hier in D ganz oft. Meine Indikationen waren bisher nicht wirklich eine Herausforderung, insofern bleibt bei mir: Für eine pharmakologische Beratung suche ich andere Quellen.

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        1. Nimms mir nicht übel:
          Was ich mich immer wieder frage, wenn ich so einen Satz lese. Es gibt in Deutschland wirklich zahlreiche Apotheken. Es wird von einigen Leuten immer wieder bemängelt, dass es zu viele geben würde.

          Warum sucht man sich als Patient nicht eine Apotheke, in der man kompetent beraten wird und bleibt dabei, sondern geht immer wieder in die Apotheke, in der man schlecht beraten wird? Ich hab das noch nie verstanden und werde es wohl nie verstehen. Ist es der Preis, ist es die Lage?

          Ich arbeite als Apotheker nicht in einer Apotheke. Ich kenne viele Apotheken, die wirklich sehr gut beraten und die sich da wirklich Mühe geben. Ich habe aber auch schon durchaus einige Apotheken erlebt, in denen man einfach abgefertigt wird.

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          1. Gehen Sie davon aus, dass ich mehrere Apotheken kenne, was in D ja nun nicht schwer ist. Und gehen Sie weiter davon aus, dass ich in der, die von embrytox nichts wusste, ganz genau 1x war.
            Mein Weg, mit dem Dilemma umzugehen, ist ein anderer. Ich hole in einer Apotheke mit zumindest freundlichen Mitarbeitern ab, was ich brauche, und fertig. Ich erwarte nichts mehr. Das klappt gut.

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          2. Und Sie gehen wohl von der Stadt aus. Auf dem Land gibt es oft wenn überhaupt nur 1 Apotheke. Wenn ich krank bin, fahr ich sicherlich keine 40km um in eine andere (freundliche) Apotheke zu kommen.

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          3. @delfinstern: Gerade die Landapotheken habe ich so kennengelernt, dass man sich dort unglaublich Mühe gibt, um sich seine Stammkunden zu halten. Wenn sich in so einem Dorf rumspricht, dass die Mitarbeiter unhöflich sind, bleiben denen die Kunden weg. Man nimmt sich die Arzneimittel dann einfach abends nach der Arbeit in dem Städtchen mit, in dem man arbeitet und fährt wieder ins Dorf zurück. Alternativ wird im Internet bestellt. Gerade auf dem Land ist das Getratsche doch eh sehr groß.

            40 km finde ich in Deutschland aber auch auf dem kompletten Land zu weit. Es gibt sicher Ecken, wo die übernächste Apotheke 15-20 km weg ist. Aber das ist bei den Ärzten genauso. Wenn man auf dem Land wohnt, dann bleibt einfach nur der Hausarzt vor Ort – auch wenn dieser noch so schlecht sein sollte.

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      2. Vielleicht ergänzend zur Pharmama:
        Auch von einer PTA würde ich als Apotheker erwarten, dass sie nicht einfach den Beipackzettel auspackt und vorliest. Das habe ich auch selbst schon so erlebt. Ich finde, dass das von der Außenwirkung sehr unprofessionell wirkt (das Ausfalten des Waschzettels, die verzweifelte Suche nach der Information und das Zurückfalten der Packungbeilage). Besser finde ich selbst auch die Recherche über den Rechner.

        @mrscgn: Man kann wirklich nicht alles wissen. Eine kurze Recherche auf eine Nachfrage mit nachfolgender kompetenter Antwort finde ich besser als eine unqualifizierte und nicht haltbare Aussage, wie sie in der Klinik mangels entsprechender vorhandener Suchmöglichkeiten gelegentlich passiert. Klar wirkt es besser, wenn sofort aus dem Eff-Eff eine Antwort kommt. Im Sinne einer qualifizierten Antwort ist aber die Recherche sinnvoller. Das kann aber dann durchaus mal ein wenig dauern und scheitert dann manchmal auch an der Ungeduld einiger Kunden („muss jetzt sofort weiter, da der Bus kommt“).
        Aber selbst, wenn man wirklich den Waschzettel auspacken muss: Zur Beurteilung der Relevanz einer Nebenwirkung oder Wechselwirkung braucht man eine dementsprechende Ausbildung oder ein entsprechendes Studium.

        Der Satz „Lesen kann ich auch“ scheitert bei einem Laien oft an der fehlenden Ausbildung. Mir selbst wurden mal von einem Akademiker eine Packung Sinupret und ein gewöhnlicher Pfefferminztee um die Ohren gehauen, weil in der Packungsbeilage der Satz steht, dass sie in der Schwangerschaft nicht angewendet werden dürfen. Ganz ehrlich: Beides ist in der Schwangerschaft nahezu unbedenklich.

        Ich persönlich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die preisaktiven Innenstadtapotheken da weniger gut beraten als die normalpreisigen Vorort- und Landapotheken. Das liegt aber durchaus auch an der Kundenfrequenz, die man „durchschleusen“ muss.

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