Boom! Die Pille danach ohne Rezept – auch in Deutschland. Per sofort?!

Es ist soweit! Ist es soweit? So ganz sicher ist sich noch keiner, aber die EU Kommission hat am Mittwochabend entschieden, EllaOne (Ulipristal) aus der Rezeptpflicht zu entlassen.

Hoppla – erst diskutiert man monatelang und bremst, wo man kann …. und dann wird das einfach freigegeben – faktisch hört sich das für die Öffentlichkeit an nach: per sofort. Dabei weiss noch niemand (speziell die betroffenen Apotheker, die das durchsetzen müssen) , wie genau das jetzt zu laufen hat?

Das BMG sagt, man werde der Entscheidung folgen und das deutsche Recht für die beiden Präparate (Ulipristal und Norlevo: PiDaNa) schnellstmöglich anpassen- und auch die Packungen müssen erst noch angepasst werden respektive zumindest eine Bewilligung eingeholt werden, bevor man sie ohne Packungsänderung oder Umzeichnung (da steht überall drauf: rezeptpflichtig) abgeben darf.

Den Apothekern in Deutschland würde ich raten, bis das passiert ist, die Pille danach noch nicht selber abzugeben und wie bisher an den Arzt weiter zu verweisen. Auch im Notfalldienst. Immerhin hat man bei der Pille danach 3 (Norlevo) bis 5 (Ulipristat) Tage nach dem Geschlechtsverkehr Zeit.

Aber: Aus der Rezeptpflicht entlassen – bedeutet das jetzt einfach „freiverkäuflich“? Oder gibt es da Vorgaben, die man erfüllen sollte?

Ich hoffe, da werden verbindliche Vorgaben gemacht und ihr bekommt etwas Hilfe von Euren Verbänden, was die Umsetzung betrifft.

Von mir ein paar Hilfestellungen:

Die Beratung der Pille danach ist Aufgabe des Apothekers/ der Apothekerin. PTA sind fähige Angestellte, aber das gehört von der Problematik eindeutig in Eure fähigen Hände! Bisher hat das der Arzt gemacht (oder machen sollen), jetzt wird das zu Eurer Aufgabe, die ihr aber sicher kompetent übernehmt.

Haltet die Beratung schriftlich fest – erstellt vorher einen standardisierten Fragebogen (mit einfachen Ja/Nein-Antworten) anhand dessen ihr die Beratung machen könnt. Dadurch wisst ihr immer, ob alles notwendige gefragt wurde, es macht einen sicherer und auch schneller bei der Beratung – und der Bogen kann danach im Zweifelsfall auch als offizielle Dokumentation dienen.

Die Deutsche Apotheker Zeitung hat einen Artikel erstellt, in dem sie zusammenfassen auf was es bei der Beratung für die Pille danach ankommt. Das kann man als Ausgangspunkt nehmen. Hier findet sich der Artikel.

In meinem Buch „Haben Sie diese Pille auch in grün?“ habe ich praktisch alles angegeben, was bei uns so gefragt werden muss – und sogar in der Reihenfolge, nach der wir vorgehen … also kann das auch (zusammengefasst) als Vorlage gelten. Nur um hier ein bisschen Werbung dafür zu machen :-)

Die Frage, ob das auch für unter 16 jährige geht kann ich bejahen. Einziges Cave: Die Person muss Urteilsfähig sein, also verständnisvoll und reif genug, zu verstehen, um was es geht und das muss individuell ermittelt werden. Dazu sollte man sich folgende Überlegungen machen: weiss die Frau, was sie will / kann sie ihren eigenen Willen äussern? Ist sie intellektuell entsprechend entwickelt? Hat sie die Informationen über die Pille danach, die Anwendung und die damit verbundenen Risiken verstanden? Kann und tut sie eventuelle Alternativen in Betracht ziehen?

Eine Zeitlang wurde diskutiert, ob die Pille danach eine Gewichtslimite hat – sie also nur für schlanke Frauen einsetzbar ist. Nach Auswertung aller verfügbaren Daten kam die EMA bzw. dessen Committee for Medicinal Products for Human Use zum Schluss, dass eine Wirkminderung bei höherem Körpergewicht nicht erwiesen und daher Gewichtseinschränkungen für Levonorgestrel und Ulipristalacetat nicht gerechtfertigt sind. (Quelle)

Im Notfall kann eine solche Beratung durchaus auch durch eine Notfallklappe passieren. Ist nicht toll – aber das ist keine Beratung durch die Klappe. Meist kommt es ja nicht vor, dass sich draussen eine Riesenschlange bildet – nicht in den paar Minuten. Dann … das fällt zwar unter Notfall … aber auch dafür hat man 3 bis 5 Tage Zeit (je nach Pille danach) und kann das als Patientin durchaus auch auf den Morgen verschieben, wenn man in der Apotheke wieder einen Beratungsraum hat. Ich empfehle diese Beratung unbedingt im Beratungsraum vorzunehmen oder in einer wirklich stillen Ecke oder gar im Büro der Apotheke.

Wichtig ist beim Abschluss auch auf die möglichen Nebenwirkungen (spezifisch: Übelkeit und dass sie bei Erbrechen innert 3 Stunden zurück kommen müssen) hinzuweisen. Dass die Pille danach die Periode verschieben kann (und wenn sie mehr als 5 Tage über dem erwarteten Termin noch nichts bekommen haben, dass sie dann zum Arzt gehen). Dass die Pille danach nur die Verhütung für jetzt gerade ist – und für den Rest des Zyklus weiter verhütet werden muss – im Falle von Ulipristal ausserdem zwingend mit Kondomen, da die die normale Verhütung ausser Kraft setzen kann (!).

Besorgt Euch von den Herstellerfirmen der Pille-Danach-Anbieter Prospekte zum abgeben bei der Beratung – als Ersatz für die Packungsbeilage. Die könnt ihr zwar auch mitgeben, aber in den Prospekten steht die Info verständlicher drin.

Dann geht es um die Abgabe. Ich gebe die Pille danach nicht ab – ich lasse sie direkt in der Apotheke einnehmen. Auf Vorrat gebe ich sie nur via Rezept ab. Immerhin „ist“ das die Pille danach.

22 Kommentare zu „Boom! Die Pille danach ohne Rezept – auch in Deutschland. Per sofort?!

  1. Also ich meine gestern in der Zeitung davon gelesen zu haben, dass der Gesundheitsminister die Abgabe an Minderjährige noch an ein Rezept koppeln will.
    Zum Verschieben wegen Notfallklappe: ich sehe das kritisch, denn die ganze Zeit wurden die Frauen darauf hingewiesen, dass es zwar 72h Wirkungsdauer hat, aber je schneller desto besser. Das wäre eine Aussage genau in die andere Richtung.
    Aber die ganzen offenen Fragen werden sich in der Praxis bestimmt klären.
    VG

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      1. Das mit dem Rezept hat folgenden Hintergrund: Dann kann eine Erstattung bei der Krankenkasse erfolgen (in D bis zum 20. Lebensjahr).

        Ohne Rezept geht das nicht.

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  2. Genau deswegen bin ich SO müde – auch des bloggens. In D ist politischer Kindergarten, und die Apotheker dürfen ausputzen. Ständig. Unterbezahlt. Ohne Rechtssicherheit. So wars beim Leidbild, so wars bei dem „Zulassungsentzug“ wegen Studienfälschung – wo sich die Informationen zum Teil alle 2 Stunden gändert haben… So wars bei mindestens 3 Rückrufen, die in der Presse veröffentlicht wurden, bevor die Apotheken davon erfuhren… Und so ist es auch bei der „Pille danach“. Jeder „Experte“ – also jeder Vollidiot mit Politikposten – darf seine alleinig gültige Meinung öffentlich verkünden und mir als Apotheker Arzneimittelrecht erklären. Und dann stehe ich da: Geb ich es nicht ab, verstoße ich gegen den Kontrahierungszwang. Gebe ich es ab, verstoße ich gegen die Arzneimittelverschreibungsverordnung – mit allen daraus resultierenden Konsequenzen. Ich werde mich bis zur Änderung der AmVV auf die Verschreibungspflicht berufen. Punkt.

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    1. Das ist wirklich politischer Kindergarten (darf ich das von hier aus überhaupt so sagen?) – spezifisch, was das Gesundheitssystem angeht. Ganz speziell, was dann die Apotheken angeht. Das wirklich doofe daran ist, dass die Öffentlichkeit nur die Pressemeldungen mitbekommt … und aufgrund von diesen (wie man sieht sehr überstürzten Veröffentlichungen) dann in die Apotheken kommt … nur um dort zu hören, dass es halt (noch) nicht ganz so (oder inzwischen schon wieder anders) ist.
      Don’t kill the messenger!
      Darum vermisse ich deinen Blog.
      Aber ich bin schon sehr glücklich, wenn Du hier deinen (professionellen, pharmazeutischen) Senf von deutscher Seite dazu gibst.

      Und ja genau: bis die AmVV ändert, würde ich das auch als deutscher Apotheker noch nicht ohne Rezept abgeben.

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  3. Ich denke vor allen mal, na ENDLICH!
    Dann, bevor ich nix offizielles hab, gilt die Verschreibungspflicht.
    Ich wollte Pharmama aber mal fragen, ob sie im Notdienst die Beratung dann auch „durch die Klappe“ macht oder die Frau in die Apotheke läßt?

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    1. Kommt sehr drauf an … auch wie die Apotheke strukturiert ist. Aber: das handelt sich um meist junge Frauen. Als Apothekerin hätte ich da wenig Bedenken, die auch Nachts (alleine) hinein zu lassen und in den Beratungsraum zu setzen für die maximal 15 Minuten. Aber vorschreiben würde ich das niemandem wollen – und bei männlichen Apothekern würde ich es wohl aus Eigenschutz nicht empfehlen … Notfallklappe geht auch, wenn es nötig ist.

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    2. Bei uns wird die Beratung für die Pille danach im Notfalldienst nur durch die Klappe gemacht, da das Sicherheitsdispositiv der Apotheke besagt, dass wir die Tür während des Notfalldienstes nicht öffnen dürfen. (Notfälle wie Feuer etc. natürlich ausgeschlossen!)
      Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht… Jedoch bei grossem Kundenandrang ist die Lösung nicht zufriedenstellend. Besonders bei einem komplizierten Fall – wenn die nachfolgenden Kunden lange warten müssen – werden sie sehr aufmerksam und versuchen zu schauen, warum sie so lange anstehen müssen. Das ist aber auch bei anderen Fällen wie einer Pilzbehandlung oder dem Verkauf von Inkontinenzprodukten so. Bei starkem Regen oder Wind ist die Bedienung „durch die Klappe“ (trotz Vordach) sowieso sehr blöd; hat mit der Pille danach jedoch nichts zu tun…
      Problematisch: 80% der jungen Frauen haben ihre beste Freundin dabei und 2 Personen würde ich nie reinlassen, wenn ich alleine bin – auch wenn es gestattet wäre…

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  4. Heute stand in der Zeitung, dass die geschaut wird, dass sie auch wie die normale Pille für u20 Jährige kostenlos ist. Das finde ich bescheuert. Wobei ich auch die aktuelle Regelung bis 20 nicht verstehe, Kondome muss ich auch kaufen, aber die sind risikoärmer für den Körper. Nur durch Beratungen (die vermutlich je nach Apotheke gut oder gar nicht ist) hat das gar keine Wirkung. Es soll nunmal keine regelmäßige Verhütungsmaßnahme sein, dann kann die auch was kosten, wo ist denn da der erzieherische Effekt? Kostenlose Verhütung kann jeder haben, nennt sich Enthaltsamkeit ;)

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    1. Enthaltsamkeit, halte ich nicht für praktikabel (nicht mal Prister die den Beruf freiwillig wählten, schaffen das).
      Ich bin überzeugt, dass der Anteil der Allgemeinheit an den Kosten von ungewollten Schwangerschaften (Abtreibung, Geburt, Kindezulagen, Sozialhilfe…) höher ist, als die Kosten für gratis Verhütungsmittel. Ich würde mir deshalb wünschen, dass auch in der Schweiz Verhütungsmittel gratis sind (vorallem für junge mit kleinem Budget). Einig bin ich mit dir, dass auch Kondome gratis sein sollten, da sie ein geeigneter Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten sind. Als sicheres Verhütungsmittel sind sie jedoch zu unsicher (Pearl Index 2-12!). Intressant währe, wie sicher eine Kombination von Kondom und (bei sichtbarem versagen) PiDaNa ist. Hat jemand Daten dazu?

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  5. Bin ich froh, dass ich zur Zeit nicht in einer Apotheke arbeite ;)
    Kaum ist man mal ein paar Monate nicht da, ändert sich natürlich wieder (gefühlt) alles…

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  6. Ich finds kacke. Gerade wenn die Ella One genommen werden soll.
    Ich berate schon seit Jahren in nem Forum zu Verhütungsfragen. Was die Mädels da alles NICHT wissen geht auf keine Kuhhaut. Da wird dann „zur Sicherheit“ mal die PD geschmissen und bei der Ella schnell vergessen das diese die Wirksamkeit der Pille beeinflusst….

    Im Forum hatten wir schon eine die damit nach nicht existierendem Pillenfehler schwanger geworden ist…

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    1. Es gibt immer wieder unverständige Leute. Man kann heute fast nichts als Allgemeinbildung oder als bekannt annehmen. Genau darum ist die Beratung zur Pille danach auch so wichtig. Auch damit das dann nicht häufiger vorkommt.
      Aber die mit dem nicht existierenden Pillenfehler … da hat ja wohl der Arzt (oder wo war das?), der das verschrieben hat auch nicht richtig beraten? Ansonsten wäre 1. aufgefallen, dass es die Pille danach nicht gebraucht hat und 2. über die durchzuführende Verhütung informiert worden?
      Auch ich treffe hier immer wieder Fehlannahmen an darüber, wie die Pille (danach) jetzt wirkt oder man sie zu nehmen hat. Das ist auch mein Einsatz, das zu korrigieren.

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  7. Ich bin eigentlich Gegner der Abgabe der Pilledanach durch die Apotheker, obwohl ich selbst Apotheker bin.
    Wenn die Abgabe der Pilledanach so abläuft wie von Dir beschrieben, lasse ich mich aber überzeugen.

    Ich befürchte aber leider, dass die Abgabe der Pilledanach – insbesondere in den Großstädten wie Berlin, Hamburg, Bremen, Köln, etc. – in Zukunft folgendermassen ablaufen wird: Kunde kommt in die Apotheke und verlangt die PiDaNa für seine Freundin. Die PTA fragt nach, ob die Einnahme bekannt ist. Der Kunde bejaht dies, da seine Freundin die Pilledanach schon öfters genommen hat. Die PTA kassiert und fertig. Wahlweise auch mehrere Packungen pro Person und über den Versand.

    Der Gesetzgeber ist meiner Ansicht nach zwingend gefordert, den Versand der PiDaNa und der EllaOne zu verbieten und den Apotheken zwingend ein Beratungsgespräch mit der Kundin (!) aufzuerlegen, dessen Inhalt schriftlich festgehalten wird.

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    1. Das mit der schriftlichen Doku steht GANZ oben auf meiner Wunschliste aber (bei meinem Glück) werden die üblichen Verdächtigen (aka Politiker, Journalisten oder andere nichtqualifizierte Vollpfosten) schon dafür sorgen, dass es nicht dazu kommt – leider.
      Und wie immer wird es die Standesvertretung NICHT auf die Reihe kriegen, das durchzusetzen – auch leider.
      Und wenn dann irgendeiner klagt, darf das Apothekerlein brav selber zahlen, weil Aussage gegen Aussage steht.

      Vielleicht/hoffentlich kann ich meine Chefin davon überzeugen, dass wir das mit Doku machen.

      Und dann muß ich dringend das (an wen bloß?) verliehene Buch wiederbeschaffen zwecks Listenerstellung.

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  8. Wieder so ein Fall, bei dem man, wenn es nicht so traurig wäre, nur noch lachen kann. Der letzte war die Liste zur Substitution. Oder mit Severus Snape: Man möchte brechen.

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  9. Weiß nicht, ob das jemand jetzt noch liest: So wie es aussieht, werden ja in Deutschland keine verbindliche Abgabebedingungen festgesetzt, die Pille danach darf also künftig so abgegeben werden wie eine Packung Aspirin – auch durch die PTA.

    Was mich als angestellten Apotheker im Moment brennend interessieren würde: Nehmen wir mal an, dass kein Beratungsprotokoll exisitiert, weil mein Chef den Dokumentationsaufwand scheut, und die PTA die Pille danach abgegeben hat. Nehmen wir mal weiterhin an, dass mein Chef während der Abgabe nicht in der Apotheke anwesend war, sondern ich alleine als Apotheker in der Apotheke da war.
    Wenn jetzt ein behindertes Kind herauskommt (wegen der Abgabe der EllaOne, die in der Schwangerschaft kontraindiziert ist) oder ein Kind entsteht, weil die PTA Kontraindikationen wie Asthma oder Interaktionen mit Johanniskraut oder Phenytoin nicht beachtet hat, nicht an den Arzt weiterverwiesen hat und die Kundin da Schadensersatz will und klagt.

    Wer haftet jetzt für diese Abgabe rechtlich? Die PTA, der angestellte Apotheker, unter dessen „Aufsicht“ die PTA gearbeitet hat oder der Inhaber der Apotheke? Wer zahlt da im schlimmsten Fall die Alimente bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Lebensende bei einem behinderten Kind? Wer gibt da im schlimmsten Fall seine Approbation ab?

    Weiß da jemand Bescheid?

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    1. Du bist als Apotheker verantwortlich für die Abgabe der Medikamente – ist bei uns auch so. Die PTA (oder Pharmaaassistentin) bei uns arbeitet unter der Aufsicht des Apothekers. Genau darum würde ich für die PiDaNa auch wirklich die Abgabe nur durch Apotheker vorschreiben … und wenn sie das bei Euch nicht offiziell schaffen, dann mach es Apothekenintern.
      Was das Ganze andere angeht, Alimente etc. … bei korrekter Abgabe dürfte das (zumindest bei uns) rechtlich schwer durchsetzbar sein. Steht doch schon in der Packungsbeilage, dass die Verhütungswirkung auch bei korrekter Anwendung nicht 100% ist.

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      1. Ich sehe das auch so, dass ich als Apotheker für die Handlungen der PTAs hafte. Darum habe ich auch meinem Chef vorgeschlagen, dass bitte ein Beratungsprotokoll erstellt werden soll und ausschließlich ein Apotheker die Pille danach abgeben soll. Dummerweise will das mein Chef nicht, da er den Dokumentationsaufwand nicht will und die PTAs nicht verprellen will. Da jetzt künftig auch mit der Pille danach kaum etwas verdient ist, wird die Beratung da auch nicht exorbitant lange sein. Letztendlich hab ich das Problem, dass ich als Apotheker seine Anweisungen ausführen muss, wenn ich nicht riskieren will, dass ich gekündigt werde. Als Chef ist er mir als angestelltem Apotheker weisungsbefugt.

        Was mache ich jetzt als deutscher Apotheker, wenn ich vermeiden möchte, dass die Pille danach ohne korrekte Beratung durch eine PTA über den Tisch geht und ich trotzdem dafür die Haftung übernehmen muss? 75% der PTAs in meiner Apotheke traue ich ja durchaus zu, korrekt zu beraten. Mir geht es um die 25%, die machmal grenzwertig beraten und fachlich nicht ganz so top sind.

        Das Dumme ist, dass ich auf den Job angewiesen bin. Ich kann mir natürlich jetzt eine neue Apotheke suchen. Aber da habe ich dann vielleicht dasselbe Problem, zumal ich im Vorstellungsgespräch schwerlich nachfragen kann, wie die Abgabe der Pille danach zukünftig gehandhabt wird.

        Was Alimente und Co angeht: Klar, wahrscheinlich ist das schwer nachweisbar. Aber was ist, wenn sich eine Kundin wirklich entscheidet, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen und behauptet, dass sie nicht auf die Interaktion mit Johanniskraut oder mit ihrem Phenytoin hingewiesen wurde, da das Medikament innerhalb von einer Minute abgegeben wurde. Was ist, wenn einer offensichtlich stark übergewichtigen Kundin die PiDaNa abgegeben wurde anstatt die Abgabe zu verweigern und sie zum Arzt zu schicken zwecks Einsetzung einer Kupferspirale. Beratungsprotokoll ist ja nicht.

        Mir macht das so ein wenig Sorgen, wie naiv die deutsche Apothekerschaft an diese Problematik herangeht, speziell die angestellten Apotheker.

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        1. Ich verstehe Deine Bedenken … und ich finde das Verhalten Deines Chefs sehr unprofessionell. Wenn Du irgend kannst, schau zu, dass Du diese Arbeitsanweisung (nämlich dass das auch andere Angestellte als Apotheker direkt abgeben dürfen) schriftlich erhältst. Im übrigen fände ich eine Frage nach dem Vorgehen bei einem Beratungsgespräch nicht daneben. Vor allem, wenn Du erklärst, weshalb Du das fragst.

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