Generika im Gegenwind

Ich bin ein starker Befürworter von Generika und konnte doch schon einige auch skeptischere Kunden dazu bewegen, zu wechseln. Unterstützt wurde ich dabei vom Wissen, dass Generika zwar „nur“ Nachfolgepräparate sind, also Medikamente, die herausgekommen sind, nachdem beim Erfinder und Hersteller das Patent dafür abgelaufen ist – sie aber wenn schon nicht besser zumindest nicht schlechter sind als die Originale. Gleichwertig.

Das mussten die Pharmafirmen ja schliesslich beweisen indem sie vor der Markteinführung Studien brachten, die die gleiche Bioverfügbarkeit nachweisen. Oft werden solche Studien extern durchgeführt.

Und jetzt … stellt sich heraus, dass da im grossen Stil manipuliert wurde.

Das ändert nichts an der Wirksamkeit der Wirkstoffe und Mittel selber – die teils schon länger auf dem Markt sind. Aber es wirft ein ganz schlechtes Licht auf die Generikahersteller und speziell die Firma GVK Biosciences als deren Dienstleister , die diese Studien gemacht hat / oder machen sollte und die dabei Abkürzungen gemacht hat, die nun die ganzen Zulassungen in Frage stellen.

Natürlich … geht es auch hier wieder ums liebe Geld. Ich bin sicher, diese Firma hat ihre Arbeit am günstigsten angeboten, weshalb sie dann auch von so vielen Firmen (mindestens 16) für so viele Medikamente (mindestens 80 in Deutschland alleine) gebucht wurde.

Die Firma GVK Biosciences war schon einige Zeit ins Licht der Zulassungsbehörden geraten, als die französische Arzneimittelbehörde in neuen Studien zwischen 2008 bis 2014 gefälschte Elektrokardiogramme fand. Es könnte gut sein, dass sie wie die indische Firma Ranbaxy, die schon mehrfach wegen derartigem in der Presse war, Daten von einmal gemachten Tests einfach kopiert und wiederverwendet hat ohne sie neu zu machen, wie es verlangt wird.

Die Folge von all dem ist jetzt, dass die Zulassungen, die auf diesen unkorrekt durchgeführten Studien beruhen erst mal ruhen. Die betroffenen Medikamente werden zurückgezogen und sind per sofort nicht mehr erhältlich.

In der Schweiz habe ich noch nichts von einem Rückzug gehört, aber es sollen auch bei uns (zum Glück nur einzelne) Medikamente betroffen sein.

So was ist super-blöd für die Patienten, die die bisher genommen haben. Die müssen jetzt umgestellt werden.

Das ist super-blöd für die Apotheker in Deutschland, die diese Umstellung jetzt hauptsächlich vornehmen müssen. Das gibt mehrfachen Aufwand uns Erklärungsbedarf. Erschwert wird das ganze dort auch noch durch diese Rabattverträge – die Krankenkassen schreiben dort ja den Patienten vor welche Generika die nehmen müssen (!) und da die Krankenkassen vor allem auf das Kriterium „günstig“ (Billig!) fixiert sind, kann ich mir vorstellen, dass das eine Menge Generika betreffen wird, die in solchen Rabattverträgen sind. Irgendwo muss „günstig“ ja herkommen – hier auch in den nicht korrekt gemachten Zulassungsstudien des günstigen Anbieters.

Das ist auch blöd für die Pharmafirmen. Nicht nur die betroffenen, sondern so ziemlich alle Generika-Anbieter. So bekommen sie (und die Generika allgemein) einen schlechten Ruf. Und den haben viele nicht verdient.

 

Ich bin gespannt, wie das weiter geht. Totschweigen bringt jedenfalls auch nichts.

 

Quellen: http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/wissenschaft/nachricht-detail-wissenschaft/generika-bfarm-80-zulassungen-muessen-ruhen/

http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/gefaelschte-studien-in-indien-zulassung-von-medikamenten-gefaehrdet-a-1006799.html

http://www.tagesschau.de/inland/medikamente-109.html

30 Kommentare zu „Generika im Gegenwind

  1. Gottseidank sind die betroffenen Generika eher seltene, z.T. habe ich die Firma noch nie gesehen. Trotzdem, ganz schlechte Publicity für Generika.

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    1. Oh, das ist gut zu hören. Mir sagen die Namen auch nicht viel, aber ich habe das darauf zurückgeführt, dass ich mich bei den deutschen Generikafirmen nicht auskenne.

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  2. Ich hab mir die Liste mal angeschaut. 80 Medikamente klingt jetzt erstmal viel. Aber da sind auch jeweils etliche verschiedene Wirkstärken von einzelnen Präparaten dabei, sodass es nicht wirklich 80 verschiedenen Medikamente bzw. Wirkstoffe betrifft. Es sind in der Hauptsache Sartane und einige wenige andere. Ich finde es von den Medien ein wenig übertrieben da von 80 Medikamenten zu schreiben, nur weil die Liste 80 Positionen hat. Das ist aus den von Dir genannten Gründen dem Vertrauen der Patienten in die Kompetenz der Pharmaunternehmen und Apotheken auch nicht zuträglich.

    Natürlich ist das ein nicht haltbarer Zustand, wenn Studien gefälscht werden. Ich weiß nicht, wie die therapeutische Breite der betroffenen Präparate ist, aber wenn sich die Studien auch auf den Nachweis der Einhaltung der ohnehin schon recht lockeren Standards für die Bioverfügbarkeit der Generika beziehen, dann ist das unter Umständen schon ziemlich bedenklich, wenn da geschummelt wird.

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    1. Das mit den Sartanen liegt wohl auch daran, dass das die Wirkstoffe sind, wo die Manipulation erstmals aufgefallen ist.
      Und ja: das ist bedenklich (sehr!) wenn da geschummelt wird. Noch nicht ganz so schlimm, wie es sein könnte bei der Zulassung von Medikamenten überhaupt, aber: schlimm.

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    2. @Karl: Ganz so locker sind die Standards für die Zulassung von Generika bzgl. der Bioverfügbarkeit nun wirklich nicht. Das ist schon recht genau definiert, wann ein Generikum als bioäquivalent gelten darf.

      Falls es Dich interessiert, anbei der Link zur entsprechenden Guideline der EMA, an die man sich von Seiten der Industrie bei der Zulassung eines Generikums bzgl. der Bioverfügbarkeit halten muss. Du kannst sehen, dass dort sehr viel definiert ist.

      Link: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&sqi=2&ved=0CCEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.ema.europa.eu%2Fdocs%2Fen_GB%2Fdocument_library%2FScientific_guideline%2F2010%2F01%2FWC500070039.pdf&ei=emuIVIe_IsX0PICcgUA&usg=AFQjCNEne185EaNtcNJn-cHYkR0eY2HCUw&bvm=bv.81456516,d.ZWU

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      1. Ich bezog mich auf die relative Bioverfügbarkeit im Vergleich zum Originalpräparat, und die darf zwischen 80 und 120% liegen, und das wird bei einigen Wirkstoffen auch durchaus ausgereizt. Aus eigener Erfahrung kenne ich das von l-Thyroxin. Zwischen der Wirkung des am schlechtesten verfügbaren und des am Besten verfügbaren Präparates liegen Welten, und ein Zwangswechsel war bisher meistr mit einer (teuren) Neuseinstellung verbunden. Gottseidank war -LThyroxin jetzt bei der ersten Tranche der Medikamente dabei, die in Zukunft nicht mehr ausgestauscht werden dürfen.

        Es gibt aber auch noch etliche andere Wirkstoffe, wo ich denke, dass ein Wechsel zwischen Präparaten mit deutlich unterschiedlicher Verfügbarkeit, die aber noch innerhalb der zulässigen Grenzen liegt, durchaus Auswirkungen auf den Patienten haben kann. Einen Unterschied von bis zu 40% zwischen den einzelnen Generika in der Bioverfügbarkeit und damit im Zweifel in der Wirkung halte ich schon für eine recht großzügige Nummer. Was die anderen Bedingungen angeht, halte ich mich gern raus, ich habe nicht vor ein Generikum auf den Markt zu bringen ;-)

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          1. +25%/-20% gelten von 100% aus (Original vs. Generik X). Aber von 80% zu 125% ist der Unterschied +56% (Generika A vs. Generika B) und von 125% nach 80% ist der Unterschied -36% (Generika B vs. Generika A).

            Oder in Pillen: Original entspricht 2.5 Pillen. Generika A entspricht 2 Pillen und Generika B entspricht etwas mehr als 3 Pillen.

            Darum ja auch dein Hinweis: „So was ist super-blöd für die Patienten, die die bisher genommen haben. Die müssen jetzt umgestellt werden.“ Vorallem dann, wenn man nicht weiss ob nun das neue oder das alte eher Generika A oder Generkia B ist.

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          2. Bei der Gelegenheit eine Frage: ich habe mal gehört, daß noch nichtmal Ärzte/Apotheker von den Herstellern die Info kriegen, wie hoch die Bioäquivalenz des Generikums im Vergleich zum Original ist. Stimmt das?

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        1. @Karl: 80-125% ist korrekt. Bei bestimmten Arzneistoffen (schnelle Freisetzung, schnelle Resorption) kann man klinische Studien auch ganz umgehen und sich nur auf Freisetzungsdaten stützen (grob: immer dann, wenn 85% des Wirkstoffs innerhalb von 30 Minuten freigesetzt wird).

          Generika sind eine gute Sache, um die Preise im Arzneimittelsektor niedrig zu halten. Angedacht sind Generika vom Prinzip aus so, dass ein Heilberufler den Austausch unter Berücksichtigung der Art des Arzneistoffs vornimmt (wie das in der Schweiz ja auch so praktiziert wird). Dann sind die gesetzten Grenzen auch völlig in Ordnung.

          Das Problem in Deutschland ist, dass die Entscheidung nicht mehr durch einen Heilberufler (egal ob jetzt Arzt oder Apotheker) vorgenommen wird, sondern alleine nach kaufmännischen Interessen durch Betriebswirte der Krankenkassen. So wie das in Deutschland praktiziert wird, war das mit der Entwicklung von Generika nie angedacht.

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        2. Ich bin eigentlich durchaus ein großer Freund von Generika, und hab bei zweien meiner Dauermedikamente auch schon mehr oder weniger alle Anbieter durch. Da nehme ich, was grad angeboten wird, weil es mich nicht kratzt und ich keine negativen Folgen spüre, wenn es mal wieder einen Herstellerwechsel gibt. Dass für eines der teureren Medikamente jetzt auch ein Generikum zugelassen wurde, habe ich ebenfalls mit Freude vernommen und hoffe, dass ich damit bei diesem Wirkstoff aus der höchsten Zuzahlung rauskomme, was immerhin bei zwei N3 pro Quartal schon mal 10 EUR ausmachen würde.

          Nur finde ich eben bei Medikamenten, die aus medizinischen Gründen in recht feinen Dosisabstufungen von teilweise nur 10-15%% Unterschied angeboten werden, relativ sinnlos, Generika bei der Einhaltung der o.g. Grenzen für die Verfügbarkeit als äquivalent einzustufen. Aber da scheint sich ja eben im Moment was zu regen. Die Änderungen für Thyroxin (und einige andere) sind gerade gestern wirksam geworden.

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          1. Genau. In Deutschland gibt es jetzt eine Liste mit Stoffen, wo nicht ausgetauscht werden soll – respektive, wo dann die Krankenkassen mit ihren Rabattverträgen das nicht mehr retaxieren sollte, wenn eben Nicht ausgetauscht wurde wegen dem.

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          2. @Pharmama: Wenn ich das von mir befreundeten Offizin-Apothekerin richtig verstanden habe, DARF (nicht: SOLL) seit neuestem nicht mehr ausgetauscht werden. Wenn der Patient auf ein Rezept „Euthyrox“ aufgrund des Rabattvertrags seit zwei Jahren „L-Thyroxin Henning“ (oder das Nicht-Rabattarzneimittel „L-Thyroxin Hexal“ mit „pharmazeutischen Bedenken“ aufgrund der jahrelangen Einnahme) erhalten hat, MUSS jetzt Euthyrox abgegeben werden. Ein Austausch gegen das „L-Thyroxin Henning“ (oder L-Thyroxin Hexal) führt ab 10.12.2014 zu einer Retaxation, auch wenn „pharmazeutische Bedenken“ angemeldet werden. Bei diesen Wirkstoffgruppen DARF jetzt von der Apotheke keine „pharmazeutischen Bedenken“ mehr angemeldet werden.

            Finde ich – aus Sicht des Patienten – ungeschickt gelöst.

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            1. Oh, die meisten Betroffenen, die ich kenne, finden diese Regelung aus Patientensicht ausgesprochen sinnvoll und nützlich.
              1. weil viele Hausärzte sich geweigert haben ein non aut idem Kreuz zu setzen.
              2. weil es bei vielen Hausärzten seitens des Personals schlicht vergessen oder absichtlich weggelassen wurde, obwohl der Arzt selbst das billigte.
              3. Weil die Mehrheit der Apotheker entweder von der Möglichkeit der „pharmazeutischen Bedenken“ nichts gehört hatte, nichts gehört haben wollte oder offensichtlic keine Lust verspürte selbige anzumelden.

              Und weil diese Gründe eben für viele Betroffene insbesondere hart an der Grenze eingestellte Sd-Krebspatienten ziemlich blöde Folgen haben können und in jedem Fall einige Diskussionen mit Ärzten, nichtärztlichem Personal oder uneinsichtigen Apothekern nach sich ziehen, sind die meisten froh, dass das jetzt einigermaßen eindeutig geregelt ist.

              Viele Betroffene wissen auch nicht darum, dass eine Veringerung der Dosis um z.B. 12,5 µg/d bei einem gleichzeitigen ungünstigen Wechsel des Präparates das genaue Gegenteil bedeuten kann und wundern sich dann, warum sie wie HB-Männchen rumtischen, bzw. dass Puls und Blutdruck Werte ungesunde Werte annehmen, was nicht unbedingt lustig und vor allem für das Herz-Kreislaufrisiko nicht wirklichh gut ist. Da sich solche Wirkungen meist mit einigen Wochen Verzögerung einstellen, bringen sie es dann auch selsbt nicht unbedingt mit dem Präparatewchsel in Verbindung. Merken tut es dann – vielleicht – der Nachsorgearzt bei der nächsten Kontrolle nach 6 Monaten, weil dem Hausarzt diese Dinge auch nicht geläufig sind und er sich das leider auch nicht erklären kann und seinen Patienten gern mal in die Psychoecke schiebt.

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          3. Das Problem, das Mr. Gault da anspricht ist ja eben, dass jetzt einmal auf ein rabattvertrag-Medikament eingestellte auf einmal wieder „zurück“ wechseln müssen. Es wäre einiges praktischer, die im Moment zumindest bei dem jetzt eingestellten Medikament zu lassen – und das auch weiterhin zu nehmen.
            Gut … irgendwann wird sich das hoffentlich für alle einspielen.
            Ich jedenfalls bin froh, dass ich hier in der Schweiz nicht wechseln muss, sondern (in Absprache mit dem Patient) auch durchaus bei einem Medikament bleiben – sei das ein Generikum oder ein Original.

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          4. Nein, ein einmal eingestellter Patient muss keineswegs auf das Rabattvertragsmedikament zurück wechseln, das stimmt so nicht. Wenn der Arzt das eingestellte Präparat rezeptiert, muss eben genau dieses abgegeben werden, ob es nun Rabattvertragsmedikament ist oder nicht, spielt dann gerade keine Rolle mehr.

            Das Problem war ja bisher gerade, dass ein bestimmtes Generikum eingestellt war und der Arzt genau dieses rezeptiert hatte aber ohne das non aut idem Kreuz zu setzen. In diesem Fall traten die Probleme auf, wenn dann das rezeptierte Generikum nicht auch das Rabattfabrikat war (die Rabattpertner wechselten ja durchaus immer mal wieder). Das haben wir immer wieder erlebt und es hat zu endlosen Diskussionen mit Ärzten, Praxispersonal und teilweise auch mit Apothekern geführt.

            Ich bin aus der Klinik mit Henning entlassen worden, es wurde dann zunächst einfach nur der Wirkstoff rezeptiert, und meine Kasse hatte jedoch gerade mit Beta einen Vertrag abgeschlossen, was deutlich schlechter verfügbar ist. Da ich mich sowieso noch in der Einstellungsphase befand, habe ich eben nach Beta gewechselt und mich einstellen lassen, was damit auch kein größeres Problem war. Als gerade eine stabile Einstellung gefunden war, wechselte meine Kasse zu Henning als Rabattpartner, der gerade das mit am höchsten verfügbare Präparat herstellt.

            Ich hatte das Glück einen verständigen Hausarzt zu haben, der dann Beta verordnete und in der Regel das Kreuz setzte. Und wenn er oder das Praxispersonal es vergaß, war ich mit einem ebenso verständigen Apotheker gesegnet, der wg. pharmazeutischer Bedenken dann eben trotz Henning-Rabattvertrag Beta abgab. DAS hätte eigentlich auch für andere Betroffene ein durchaus gangbares Modell sein können, was es aber eben wegen der in einem anderen Kommentar beschriebenen Komplikationen nicht war.

            Leider hatten nämlich viele andere mir bekannte Betroffene nicht dieses Glück. Das Problem dabei ist ja auch, dass zwar die Fachärzte über das Problem informiert sind, aber eben die Hausärzte in der Regel diejenigen sind, die die Rezepte ausstellen und nicht wenige waren und sind da uneinsichtig, ebenson wie nicht wenige Apotheker.

            Jetzt ist zumindest bei den Medikamenten der betreffenden Liste klar, dass unabhängig vom Rabattvertrag stets das Präparat abgegeben werden muss, das konkret verordnet wurde.

            Das erleichtert es den Betroffenen doch erheblich.

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          5. Stimme Dir durchaus zu. Aber es wäre gut gewesen, wenigstens eine Übergangsfrist zu setzen. Im Moment ist es so, dass am 09.12.2014 entweder das Rabattarzneimittel gegeben werden musste oder das gewünschte Präparat mit „pharmazeutischen Bedenken“ abgegeben werden konnte.
            Einen Tag später darf nur noch exakt das gegeben werden, was auf dem Rezept steht. Darüber wurden – gemäß Aussage meiner befreundeten Offizin-Apothekerin – die Apotheken am 11.12.2014 informiert. Steht jetzt Euthyrox drauf und der Kunde will L-Thyroxin Henning, muss er zum Arzt zurück und sich ein neues Rezept ausstellen lassen. Schreibt der Arzt in Zukunft einfach „L-Thyroxin“ (ohne Firma) auf, dann darf das Rezept nicht mehr beliefert werden (gut, wollen wir ehrlich sein: Im Regelfall werden die Apotheken kulanterweise in den nächsten Monaten bei sowas dann Euthyrox bedrucken und Henning abgeben – was aber illegal ist).

            Interessant ist auch, dass das zwar jetzt für L-Thyroxin gilt (und einige wenige unbedeutende andere Arzneistoffe), aber z.B. nicht für Marcumar. Dadurch, dass der ganze Spaß in die Apothekensoftware erst zum 1.1.2015 eingearbeitet werden kann, muss man jetzt eine Liste im Kopf behalten, wo das mit dem Austausch gemäß der Rabattverträge erfolgen muss und wo jetzt auf gar keinen Fall ausgetauscht werden darf.

            Das meine ich grob mit „ungeschickt gelöst“.

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          6. Ich stimme zu, dass man das man adminstrativ sicher etwas eleganter hätte lösen können. Wo ich ebenfalls noch ein Problem sehe, was sich ggf. erst einspielen muss, ist, dass das ja auch den Ärzten noch bekannt werden muss, damit die entsprechend konkrete Präparate und nicht den Wirkstoff verschreiben. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist das eine und das Druchdringen zu allen Beteiligten das andere.

            Andererseits, der Beschluss des GBA ist vom 18.9. und seit dem samt zugehöriger Presseerklärung für jeden zugänglich. Und da kaum anzunehmen war, dass es seitens des BMG Einwände geben würde, war eigentlich reichlich Zeit dafür sich darauf einzurichten …

            Natürlich sind wir froh, dass das Thyroxin gleich in der ersten Tranche dabei war, da ist uns das eigene Hemd natürlich am nächsten. Aber es ist auch klar, dass es da durchaus noch etliche weitere Kandidaten gibt, für die eine entsprechende Regelung sinnvoll wäre. Ebenfalls klar ist, dass das, so wie die Mühlen nun mal mahlen, noch eine Weile dauern kann, bis sich der GBA dazu durchgerungen hat, die nächste Liste zu beschließen.

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          7. Zum Thema GBA noch was am Rande: Eigentlich war ja von der Politik gefordert, dass sich die Krankenkassen mit den Apothekern einig werden sollen. Soweit ich das mitbekommen habe, haben die Apotheker hier eine umfangreiche Liste vorgelegt, was ihrer Sachkenntniss nach nicht ausgetauscht werden soll. Die haben die Krankenkassen boykottiert und sich jedem Gespräch verweigert.

            Also hat sich die Politik darauf geeinigt, dass der GBA zuständig ist. Das hat für die Kassen den Vorteil, dass da keine Apotheker drin sitzen und die Krankenkassen mit 5 von 13 Mitgliedern trotzdem ein gutes Stimmgewicht haben. Die restlichen Mitglieder sind zwei Vertreter der Krankenhäuser (die das mit der Substitution nicht betrifft), ein Mitglied der Zahnärzte (denen es egal sein dürfte, ob das Ibuprofen in der Apotheke ausgetauscht wird), drei unparteiische Mitglieder der Patienten (wo die Sachkenntniss fehlt) und zwei Vertreter der Ärzteschaft. Da bekommt man – aus Sicht der Krankenkasse – natürlich eher eine Einigung zugunsten der Krankenkassen hin. ;-)

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            1. Die Patientenvertreter haben kein Stimmrecht sondern werden nur gehört. Und dass denen die Sachkenntnis fehlt, würde ich nicht so stehen lassen. Sicher hätten, was den globalen Überblick betrifft, die Pharmazeuten zusätzlichen Sachverstand einbringen können. Und natürlich ist es für Betroffene nicht einfach sich in die Materie außerhalb der eigenen Betroffenheit einzuarbeiten, aber soweit das als Ehrenamtler möglich ist, tun sie das schon recht umfänglich, und man hat da durchaus seine Quellen und pflegt Kontakte auch außerhalb des eigenen Kreises ;-)

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  3. naja ich finde candesartan hct heumann nicht gerade selten, als Rabattvertragsarzneimittel grosser Krankenkassen.
    Und was mache ich nun mit dem Zeug? Die AMK online Seite ist völlig überlastet und wir suchen nun nach der bfarm Liste die Schubladen durch.

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  4. Die Vermutung, dass Rabattverträge betroffen sind, könnte zutreffen; der Presse nach ist u.a. Betapharm stark betroffen, und das ist m.W. ein typischer Anbietet von „Rabattvertrags-Generika“.

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  5. Was mich einfach schockiert ist die fehlende öffentliche Erklärung der Kammern hier in Deutschland. Wieso kommt da gar nichts? Die Arzneimittelexperten schweigen und so werden wir weiter nur als die Verkäufer angesehen werden….traurig liebe Apothekerkammern

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  6. Ein Anruf bei einem der betroffenen Herstellern ( ich möchte jetzt keinen Namen nennen ), ob die Medis zurückgenommen werden ergab eine interessante Antwort:
    „Wir sind vom Bfarm nicht angeschrieben worden. Die Medikamente sind weiterhin verkehrsfähig und dürfen verkauft werden“.
    Jetzt erst mal alles ins „Exil“ geräumt und abwarten.

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    1. Müssen die erst angeschrieben werden vom Bfarm? Müssen die Apotheken nicht auch erst noch angeschrieben werden, statt eine halboffizielle Pressemitteilung zu lesen?

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  7. Genauso gibt es ja auch Medikamente bei denen eine Dosiserhöhung (z.B. bei mir – Valproinsäure und zusätzlich Venlafaxin, welches jetzt höher dosiert wird. Bin Bipolarpatientin mit Borderline-Verdacht) gut überwacht gehört (EKG wird z.B. in meinem Fall Anfang des nächsten Jahres gemacht, und ich selber muss darauf achten ob ich manisch werde). Genauso sind bei Venlafaxin die Absetzerscheinungen durch eine plötzliche Dosiserniedrigung NICHT witzig.
    Insofern ist jeder Anbieterwechsel nicht nur während der Hochdosierungsphase ein witziges Spiel ob man nun eine der 80%, 90%, 100%, 110% oder 120%iger erwischt :D

    Selbes gilt auch fürs Valproat, bei dem ja nicht umsonst per Blutentnahme der Spiegel gemessen werden muss um es einzudosieren. Würde ich jetzt plötzlich das Präperat wechseln müssen müsste man erstmal ausrechnen bis wohin der Spiegel wechseln könnte (wenn die Bioverfügbarkeiten nicht bekannt sind), und ob eventuell der therapeutisch wirksame Spiegel somit verlassen wird. Ob das der Krankenkasse billiger kommt mit den neuen Blutproben, dem Risiko der Manie mit dadurch erhöhten Kosten.. ich bezweile es..

    LG

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