kein Generikum aus medizinischen Gründen?

rezeptgenerika

Mein endgültiges Urteil zu dem Rezept-Aufdruck ist noch ausstehend. Was haltet ihr davon?

Da steht: Ich übernehme für die Abgabe von Generika ohne meine ausdrückliche Verordnung eines Generikums keine Verantwortung. Wenn auf diesem Rezept ein Originalpräparat verordnet ist, habe ich kein Generikum aus medizinischen Gründen verordnet.“ (Emphasis übernommen)

Wer will, kann mir jetzt schon, ohne weiterlesen zu müssen sagen, was er davon hält (auch Bauchgefühl-Antworten sind interessant). Für den Rest kommen hier noch ein paar Zusatzinfos.

Bei uns in der Schweiz gibt es keine Rabattverträge. Die Apotheke wird aber dem Patienten ein Generikum für sein Medikament anbieten, wenn das möglich ist: Das heisst, wenn es welche gibt, wenn ein Austausch verantwortbar ist (dazu gehört, dass man es bei manchen Klassen nicht einfach so macht – darüber habe ich hier schon geschrieben), wenn der Patient damit einverstanden ist (und er versteht, was ich da mache – bei manchen muss ich hier einfach passen, wegen Sprachschwierigkeiten oder Verständnisproblemen).

Der Arzt hat auch bei uns die Möglichkeit von sich aus einen Austausch zu verhindern. Er kann auf das Rezept schreiben „sic“ (So will ich das), oder besser: „aus medizinischen Gründen keine Generika“ – wenn das handgeschrieben (!) draufsteht, dann sollte die Krankenkasse auch dann nur 10% Selbstbehalt verlangen statt der sonst 20% für ein (einiges teureres) Originalpräparat. Vor-Aufdrucke auf dem Rezept zählen dafür übrigens laut einem Urteil vor ein paar Jahren nicht. Stempel eigentlich auch nicht.

Der Arzt hier verschreibt (berufsbedingt) viele psychoaktive Medikamente. Da ist eine Einstellung nötig und Wechsel in der Medikation (auch zu Generika) können problematisch sein. Von daher … verstehe ich den Nachsatz. Allerdings würde ich das als verantwortungsvolle Apothekerin genau aus dem Grund sowieso nicht so einfach machen hier. Das heisst … irgendwo fühle ich mich dadurch ein bisschen beleidigt. Und ich finde das auch ziemlich irritierend für den Patienten selber, der das liest.

Und zuallerletzt: Was mache ich jetzt mit dem Sequase XR 50? Mir ist schon klar, was er will: Vom Seroquel XR 50 (dem Original) das Generikum – am liebsten das Auto-Generikum. Nur … Sequase XR gibt es noch gar nicht. Was es gibt wäre das Quetiapin Actavis XR … nur: will der Arzt das? Hier ist der Nachtrag doch arg verwirrend.

Also: gefragt ist Eure Meinung (ob Fachperson oder nicht): Was denkt ihr, wenn ihr das auf dem Rezept lest?

42 Kommentare zu „kein Generikum aus medizinischen Gründen?

  1. In dieser Situation würde ich Seroquel XR abgeben (btw: Einnahme nur Sonntags???). Aufgrund des Aufdrucks schätze ich den Arzt so ein, dass er nicht sehr kooperativ mit Apothekern arbeitet und dementsprechend würden wohl auch die Antworten auf telefonische Anfragen ausfallen.

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    1. Ja, allerdings muss ich trotzdem fragen. Ich kann nicht einfach etwas abgeben, wenn ich nicht ganz sicher bin.
      Das mit der Einnahme Sonntags: Das Rezept wurde am Wochenende (Freitag) ausgestellt – das ganze ist laut Patient ein Versuch. Am Montag muss er wieder zum Arzt.

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  2. Ich würde beim Arzt nachfragen. Kommt wahrscheinlich eine blöde Antwort („Das ist doch sonnenklar“), aber Du bist auf der sicheren Seite – schließlich steht auf dem Rezept ein Medikament, was es nicht gibt… LG von einem Bauchgefühl-Laien ;-)

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  3. Du bist ziemlich schnell beleidigt, wenn es um deinen Beruf geht. Bei uns ist es so, dass der Patient das Rezept mitbekommt und das nicht in einem gesiegelten Umschlag. Patienten dürfen sich das Rezept angucken. Wenn es da um Psychomedikamente geht, möchte der Arzt damit wahrscheinlich das Vertrauen des Patienten stärken. In die Behandlung, in die Medikamente. Gerade psychisch angeknackste Personen fühlen sich ja schnell mal nicht wertgeschätzt. Das kann schon reichen, wenn es „nur“ das Generikum ist. „Ich bin wohl selbst meinem Arzt kein Markenprodukt wert“ führt bei „Fuß kaputt“ oder so zum Arztwechsel(oder auch nicht). Bei jemandem, der wegen solcher Gedanken in Behandlung ist, kann es die gesamte Behandlung gefährden.

    Aber Hauptsache Frau Apothekerin fühlt sich in der Berufsehre verletzt… Da ärgere ich mich gerade wirklich drüber. Versetz dich doch bitte erst mal in die Lage deiner Patienten. Nicht jeder will dir immer nur ans Bein pinkeln und auch wenn ein Rezept letztlich deine Auftragsbeschreibung ist, ist der Zettel nicht nur für dich.

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    1. psychisch angeknackst? Du schreibst die Bloggerin sei schnell beleidigt und beleidigst selber Personen, die keinen Knacks haben sondern eine Krankheit.

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      1. Ich beleidige niemanden. Ich sage genauso „körperlich angeknackst“, wenn jemand an einer körperlichen
        Krankheit leidet

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    2. Mein Bauchgefühl würde sagen da hat der Verschreibende sich wohl nicht so ganz konzentriert als er meine Auftragsbeschreibung ausgestellt hat.

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    3. Ich schreibe glaub‘ nirgends, dass ich was dagegen habe, wenn sich der Patient das Rezept ansieht. Nur in dem Fall dürfte so ein Zusatz wohl auch beim Patienten für Verwirrung sorgen.

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  4. Arzt kontaktieren ( mit Faxvordruck ;-) ) – weil, nur DAS eine Medikament abgeben, das noch nicht im Handel ist, fällt ja eher schwer – und bei der Indikation ist ein Austausch nach meiner Erfahrung oft schwierig für die Patienten, und wenn Arzt und Apotheke dann nicht einer Meinung sind …..

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  5. Ich würde das auch nicht so persönlich nehmen. Vielleicht ist ihm ja auch einfach klar, welche Probleme die Krankenkassen machen und schreibt es ihretwegen auf.
    Ich – als Laie (!) – hätte meine größten Bedenken damit, dass es ja gedruckt ist und nicht handgeschrieben… :-~

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  6. Hat der Arzt denn die Müsterchen und Prospektchen des neuen Medikaments schon erhalten? ;)

    Ansonsten würde ich ein Generikum-Verbot als Vordruck auf dem Rezept gewiss nicht akzeptieren. Der Arzt soll bitte für den Einzelfall angeben, was original sein muss und was nicht. Einen Stempel würde ich hingegen hinnehmen.

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    1. Du sprichst da etwas an …
      ja, wahrscheinlich hat er die Info von der Pharmafirma schon. Und prinzipiell finde ich es ja auch gut – bemüht er sich doch (trotz seltsamen Aufdruck) wo möglich schon Genetik aufzuschreiben.

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  7. Ich denke ich kann den Arzt verstehen, vor allem wenn er mit Patienten arbeitet die zum Beispiel gerne die Apotheke wechseln und nicht sehr fit sind sich zu merken welche Medikamente sie vorher verordnet bekommen haben.
    Wenn dann Apotheke A Generikum X abgibt, der Patient sich, warum auch immer, nicht wohl fühlte und dann zur Apotheke B geht die ihm dann aber. Generikum Z abgibt. Dies gilt bei mir allerdings nur wenn es sich um Medikamente handelt die der Patient dauerhaft einnehmen muss und es sehr wichtig ist dass der Patient korrekt eingestellt ist. Wäre es eine einmal Medikation würde ich auch denken, dass dieser Zusatz die abgebende Apotheke in Rage versetzen kann. Hier finde ich dann nur sehr schade dass er nicht einfach sein sic! setzt und es somit zeigt,d as würde ja durchaus reichen! Gerade wenn der Vordruck theoretisch nicht reicht (und ich nicht weiß inwiefern dieser Arzt Medikamente verschreibt die eben nicht dauerhaft eingenommen werden müssen, auch da fände ich diesen Aufdruck dann übertrieben.

    Ich bin übrigens nur Laie, vielleicht sieht medizinisch geschultes Personal dass aus nachvollziehbaren Gründen ja anders :D

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  8. Die meisten komischen Aufdrucke kommen aus schlechter Erfahrung heraus. Ich nehme sowas grundsätzlich nie persönlich frage halt im Zweifelsfall einmal mehr nach.

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  9. Mein Arzt schreibt Rezepte immer mit dem PC, bei einem Medikament mit dem Zusatz „Bitte kein Generikum!“ und fügt nur noch Stempel und Unterschrift von Hand hinzu. Ist das so korrekt oder müsste der Zusatz handschriftlich sein.

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    1. Gute Frage, darüber habe ich mit einer Kollegin letztens auch diskutiert – das ist nämlich wirklich nicht klar, ob das reicht. Ich habe da immer noch das „muss handschriftlich sein“ im Kopf.
      Allerdings – wenn er da neben das geschriebene sein Kürzel oder so etwas setzt. Das sollte meiner Meinung nach reichen.

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  10. Bin etwas zwiegespalten:
    Der Arzt schließt ja die Abgabe eines Generikums nicht explizit aus. Im Endeffekt steht da ja nur etwas frei übersetzt: „Lieber Apotheker, wenn Du ein Generikum abgibst und dem Patienten passiert etwas, dann bist Du voll dafür verantwortlich.“ Das ist ja durchaus korrekt.
    Finde ich auch in Zeiten, in denen Arzneimittel mit enger therapeutischer Breite munter substituiert werden, aus pharmazeutischer Sicht auch gar nicht mal so verkehrt.
    Ich kann den Arzt auch verstehen: Er verschreibt Medikament A und der Apotheker gibt Medikament B ab – mit einer abweichenden Bioverfügbarkeit von +- 25% zum Originator. Man muss berücksichtigen, dass hier in Deutschland von Apotheken mittlerweile munter Marcumar ausgetauscht wird, was ich verantwortungslos finde (insbesondere wenn ich dann lese, dass man sich als Apotheker nicht für die Folgen des Austauschs verantwortlich fühlen würde, da es das SGB ja vorschreiben würde).

    Ich kann aber andererseits auch verstehen, dass Du Dich etwas auf den Schlips getreten fühlst. Der dabei mitschwingende Subtext ist etwas neben der Kappe (=“ich Arzt, Du nix“). Ich würde (schweizer Situation) den Patienten fragen, ob den Originator oder das Generikum möchte. Patient soll entscheiden.

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    1. Ach Gottchen, Marcumar. Dazu fällt mir ein Kommentar eines Arztes ein – ich weiß gar nicht mehr, ob ich den im Netz (glaube ich) oder im Brief einer Krankenkasse gelesen habe, der ging so: „Da bei ´Phenprocoumon´ der Patient sowieso alle X Tage zur Quick-Wert-Bestimmung in der Praxis erscheinen muss, ist der Austausch unkritisch. IMMER!“ Dass zum Teil sauber eingestellte Patienten vielleicht alle 1-3 Monate zur Quick-Kontrolle gehen (müssen), wurde nicht erwähnt. Ich selber habe mir zu diesem Wirkstoff von allen umliegenden Arztpraxen Statements eingeholt, und lasse mir gegebenenfalls Aut-Idem-Kreuze nach-abzeichnen.

      Ich habe hier aber noch irgendwo ein Schreiben einer der tollsten Krankenkassen Deutschland überhaupt rumfliegen, wo der Kassenvorstand, ein Kassenapotheker UND ein Arzt (angestellt bei der Rabatt-Generikum-Herstellerfirma) zusammen feststellen, dass Tacrolismus [Prograf (R)] völlig unkritisch ausgetauscht werden kann, und „dass das Aut-Idem-Kreuz daher wirkungslos ist“ (obwohl gesetzlich verankert). Ach ja, und dass bei „Pharmazeutischen Bedenken“ oder bei Beachtung des Austauschverbots (Aut-Idem-Kreuz) des verschreibenden Arztes die beliefernde Apotheke von der Kasse gnadenlos auf Null retaxiert werden wird. Wer es nicht weiß – Tacrolismus ist ein „Immun-Unterdrücker“, der zur Verhinderung der immunologischen Abstoßung von Transplantat-Organen eingesetzt wird. Vor dem Hintergrund des seit Jahren anhaltenden Spende-Organ-Mangels wollen wir denen, die schon eine Organspende haben, das fragliche Organ auch wieder wegnehmen… Spitze! (Hier fällt mir immer „sozialverträgliches Ableben“ ein…) Dass der Hersteller des Originals übrigens alle Apotheken angeschrieben hat, dass ein (unabgesprochener) Austausch auf ein (Rabatt)Generikum für den Patienten höchst unangenehme Folgen haben kann aufgrund der dramatisch engen therapeutischen Breite von Tacrolismus, hat die Krankenkasse als „Falschaussage“ und „Nötigung“ beurteilt. Nett… Der Rabattartikel ist (ohne den geheimen Rabatt zu berücksichtigen) schlappe 109€ oder 22% günstiger als das Original…

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      1. @McCloud: auch angesichts der gesetzlichen Unterschiede in Deutschland und der Schweiz: als guter Apotheker sollte man das mit dem Marcoumar wissen … und nicht vor der Kassenmacht kapitulieren und es (trotzdem) austauschen. Aber … es gibt alle Arten von Apothekern, wie es alle Arten von Ärzten gibt.

        @gedankenknick: Immunsuppressiva austauschen?!? Während der Behandlung? Ganz grosses NO-GO! Mal abgesehen von der persönlichen Tragödie bei einer Organabstossung … könnte man da nicht die, die das rausgelassen haben belangen, wenn nach einem Austausch etwas passiert?

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        1. GKVs sind derzeit Gott-gleich in D. Wiecwillst Du Gott belangen, wenn der Vatikan (die Politiker) Gott in seiner unergründlichen Weisheit Recht geben -immer mit dem Blick auf den Job an der Himmelsforte (Aufsichtsratsposten) und die Inquisition (Sozialgerichte) von Gott und dem Vatikan gemrinschaftlich besetzt werden? Hauptsache billig, hauptsache mit den Ersparnissen kann man sein Aufsichtsratsvorsitzenden-Gehalt aufstocken… Traurig.

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        2. @Pharmama: Das muss nicht mal ein schlechter Apotheker sein. Es gibt auch in Deutschland Gegenden, in denen es als Apotheker schwierig ist, eine Anstellung zu finden (gerade in den neuen Ländern; gerade ab Alter 50+). Wenn Du angestellt bist und die vierte Retaxation im Monat rein kam (nebst erfolgtem Anschiss vom Chef), mag sich der eine oder andere angestellte Apotheker schon mal überlegen, wo er seine Prioritäten setzt:
          a) Marcumar nicht austauschen und eine erneute Retaxation für Deinen Chef riskieren. Sprich: Riskieren, dass man Dir irgendwann mal nahelegt, sich eine neue Stelle zu suchen.
          b) Marcumar austauschen, dem Patienten evtl. ein Medikament mitgeben, welches ihm aufgrund der engen therapeutischen Breite schaden kann. Aber dafür den eigenen Job sichern.

          Wir leben in Zeiten, in denen alles so billig wie möglich sein muss und in denen der Versandhandel legal ist. Null-Retaxationen erfolgen wegen Kleinigkeiten. Ich finde die Problematik daher nicht ganz so einfach.

          Würde ich in einer Apotheke arbeiten, weiß ich nicht so recht, ob ich nicht sogar Immunsupressiva austauschen würde, wenn man das von mir verlangen würde. Das hängt echt davon ab, wie alt ich bin, wie sehr ich örtlich gebunden bin und wie schnell ich wieder einen neuen Job finden würde.

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  11. vermutlich ist der zusatz wirklich auf böse erfahrungen zurückzuführen. gerade bei zns-präparaten ist ja die compliance der patienten eine nicht zu vernachlässigende grösse. wenn patienten ein medikament nicht einnehmen – oder auch zwei wirkstoffgleiche mit verschiedenen namen gleichzeitig einnehmen – kann ganz schön was passieren. wer liest schon beipackzettel, und wer versteht sie? dass der apotheker weiss, worum es geht, und ggfls. das richtige generikum aussucht, ist eine sache, und eigentlich selbstverständlich. aber der patient muss das auch so akzeptieren, und manchen patienten ist das aufgrund ihrer erkrankung einfach nicht möglich.

    dass patienten im normalfall entscheiden können, ob sie original oder generikum wollen, halte ich für ein gerücht. die sache mit dem mündigen patienten … . und was ist, wenn ein „auftragnehmer“ die medikamente für den patienten in der apotheke abholt? muss der dann entscheiden, ob die omma das generikum genauso willig nimmt wie das original? schwierig. denn wer ist dann zur verantwortung zu ziehen, wenn das enkerl der omma nur sagen kann „die apotheke hat gesagt, statt X bekommst du jetzt Y, das ist dasselbe“, wenn die leicht demente omma schon seit jahren jeden tag in der früh ein rundes gelbes pulverl aus einer blauen schachtel nimmt, und jetzt soll sie auf einmal ein eckiges weisses aus einer roten schachtel schlucken.

    @pharmama: ich glaube, ich habe die geschichte mit dem „fehlenden wirkstoff“ (eigentlich war ja der farbstoff weggelassen worden, weil er einfach nicht mehr hergestellt wurde) hier schon einmal erzählt. in kürze: wenn ein mittel gegen zwangsstörungen plötzlich statt wie jahrzehnte hindurch blau plötzlich weiss ist, dann fühlen patienten mit zwangsstörungen einfach den zwang, das präparat abzulehnen. obwohl es eine einfache erklärung gab, und ärzte und apotheker lange im voraus informiert wurden, und die patienten nach möglichkeit schon im vorfeld auf eine andere medikation umgestellt wurden. die wenigen, die einfach zu alt oder sonstwie nicht für eine umstellung geeignet waren, mitsamt den betreuenden personen, die reichten dann auch zur beschäftigung mehrerer erwachsener über einen gewissen zeitraum.

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    1. Was Du schreibst ist absolut richtig: gerade bei diesen Patienten ist ein vorsichtiger Umgang nötig: mit ihnen und der Medikation. Sonst bleibt nämlich die Einnahmetreue auf der Strecke.

      Wenn bei uns jemand anders als der Patient die Medikamente abholt … inzwischen gebe ich dann grundsätzlich das ab, was auf dem Rezept steht. Denn ich kann den Patienten ja nicht fragen. Und das Medikament kann auch nicht zurückgenommen werden, wenn es ihm dann eben nicht passt.

      Die Geschichte (die fand ich übrigens toll) findet sich hier: https://pharmama.ch/2012/11/26/nicht-lieferbar-die-zweite/

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  12. Hm,
    schwierig zu beurteilen.

    Ich nehme mal an, der Arzt hat des Öfteren mit Nachfragen bzgl. seiner Verordnungen/Generika zu tun und will diese einfach minimieren. Daher der etwas falsche Nachsatz, denn ich hätte eher geschrieben
    „… habe ich aus medizinischen Gründen kein Generikum verordnet.“

    Dass er sich nun – da es wohl scheinbar etwas nicht so gibt wie er verordnet hat – damit in eine Zwickmühle begibt, ist ihm wohl nicht klar. Ich würde halt – trotz des Nachsatzes – nachfragen. Und bei der Gelegenheit auch nachfragen, wie es kommt, dass er da so etwas schon aufdruckt auf die Rezepte.

    Es ist nicht jeder so (verantwortungsvoll – beliebiges weiteres Adjektiv hier einfügen) wie du, liebe Pharmama. Vielleicht hat er mit Apotheker(innen) der anderen Art genügend Erfahrungen gesammelt. Das könnte dann auch ein Grund sein für diesen Aufdruck.

    Also: nicht immer gleich persönlich nehmen – es könnte ja auch auf andere gemünzt sein ;)

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    1. so geschrieben fände ich es (etwas) besser. Etwas.
      Ich habe übrigens nachgefragt (wenn auch ohne auf den Aufdruck hinzuweisen)- er war tatsächlich sehr freundlich am Telefon und hat sich für den Hinweis bedankt, dass es dieses Generikum noch nicht gibt. Für ihn war dann das Original lieber. Obwohl es davon (auch) nur Packungen mit 60 Stück drin gibt … nix mit „klein“ … und das nur als Test gedacht war.

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  13. Ich halte es zum Gesamtproblem wie @ednong. Zu Deutschland gibt es einen großen Unterschied: Auf GKV-Rezepten sind seit dem 01.07.2012 keine solchen „schriftlichen Bemerkungen“ durch den Arzt – egal ob handschriftlich, maschinell oder mit Stempel – mehr zulässig. Wenn der Arzt es dennoch tut, sind sie für den Apotheker bedeutungslos. Das ganze wurde – glaube ich – in den „Bundesmantelvereinbarung“ zur Verschreibungsdurchführung (oder so) aufgenommen, so dass es (eigentlich) für die Ärzte bindend ist. In Deutschland zählt in dieser Hinsicht einzig das Aut-Idem-Kreuz, was ja eine kontakarierende Wirkung hat (angekreuzt bedeutet es zur Zeit eben nicht „Oder ein Gleiches!“ sondern eben „Genau dies und nichts gleiches!“).

    Das Verbot weiterer Zusätze wie Hinweistexte oder Diagnosen (auf dem Rezept) läuft dann auch wieder der korrekten Hilfsmittel-Rezept-Ausstellung 180° entgegen, da hier zur Belieferung eine Diagnose (auch in verschlüsselter Form) als Pflicht definiert ist in einigen Lieferverträgen. So ist es wie immer im deutschen Gesundheitssystem in letzter Zeit: Egal was man macht, es ist garantiert falsch!

    Zurück zum Problem: Anrufen und fragen, ob man das selber richtig „interpretiert“ hat, wäre die sinnvolle Lösung für mich in diesem Fall. Reannuell beliefern [1] können wir noch nicht – auch wenn Apotheken sonst recht flott sind bei der Bestellung und Belieferung – und Rätselraten ist in der Pharmazie auch immer schlecht. Wenn der Arzt unklar verordnet muss er sich eben fragen lassen. Auch wenn auf dem Rezept steht „Und frag mich bloss nicht!“ Fertisch.

    [1] „Reannueller Wein“ wächst auf der „Scheibenwelt“ rückwärts durch die Zeit und wird geerntet, gekeltert und auch verbraucht, BEVOR er geflanzt wird. Das ergibt einige Paradoxa, so z.B. Kompfschmerzen und Kater 1 Tag VOR dem Weintrinken und nicht danach… Auch das „Zukunftsschweinlager“, in welchem das Schweinefleisch, welches mittels (Zukunfts)Optionsscheinen an den Handelsbörsen hin und her verkauft wird, „partiell lagert“, spielt mit dem Zeitparadox… ;-)

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    1. das „aut idem“ nicht das bedeutet – finde ich extrem irritierend.

      Zum reannuellen Wein trinken: da weiss man ja schon, was man vorhat, wenn einen (vorher) der Kater plagt … :-)

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  14. Ein klassischer Fall einer Samstagspsychose :)

    Nun aber mal im fachlichen Ernst, das Rezept ist wahrlich keine Glanzleistung:
    1. Risperidon nun einmal wöchentlich ist wohl medizinisch kaum erklärbar.
    2. Sequase und Seroquel Verwechslungen sind sehr typisch, mit dem mahnenden Zusatztext auf dem Rezept dann aber schon etwas peinlich.
    3. Zur medizinischen Kompetenz: Zwei Atypika im ambulanten Rahmen gleichzeitig abgeben ist fragwürdig. Keinerlei Sorge bezüglich QT-Verlängung ? Oder deswegen Risperidon nur einmal wöchentlich…..das wäre der Lacher, falls dies der Grund wäre.

    PS: Falls du tatsächlich vom Fach sein solltest ffhibcds…..“Psychomedikamente“, „psychisch angeknackste Personen“…unangenehme Wortwahl.

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    1. Ich vermute jetzt mal, das Rezept ist an einem Freitag ausgestelt worden, und Montag wäre der nächste Termin. Das mit der QT-Zeit-Verlängerung ist eine Geschichte, die Ärzte durchaus mal eingehen – ich selber kenne Patienten, die haben 3 QT-Zeit-verlängernde Wirkstoffe, weil sie sonst anders einfach nicht vernünftig leben können. (An dieser Stelle schreit dann Herr Prof. Gläske, dass ich meiner Beratungspflicht nicht nachgekommen sei, weil ich das zwar anschließend noch mal der Arztpraxis mitgeteilt habe, aber nicht dem Patienten gesagt, um seine Therapietreue nicht zu gefährden.) Das ist blöd, aber besser als ohne Medis, denke ich. Und „Sequase“ steht in meiner internationalen AM-Datenbank für die Schweiz schon drin… Blöd, wenn die Hersteller wieder mal AM melden, die noch gar nicht lieferbar sind. Andersrum ist es genauso blöd, weil man die dann korrekt nicht abrechnen kann….

      Übrigens, ffhibcds´s Wortwahl finde ich auch…. abstrakt.

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    2. Seltsame Dosierung, richtig.
      Das erklärte sich dann aber so, dass das ein Test sein sollte – deshalb auch „kleine Packungen“.
      Das mit der QT Verlängerung ist ein so häufig auftretendes Problem, das halte ich genau wie gendankenknick das unten beschreibt. Ist doof, geht aber oft nicht besser.

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  15. Ich habe jetzt nicht komplett gelesen, sondern die Aufforderung zur Antwort wörtlich genommen.;)
    In meiner ersten Schwangerschaft wurde ich im Krankenhaus wegen Bluthochdrucks mit Methyldopa von Std eingestellt. Wunderbar! Alles toll! Super!
    Für zuhause erhielt ich ein Rezept für Presinol. Nach wenigen Tagen ging es mir wieder so schlecht, dass ich erneut ins Krankenhaus aufgenommen werden musste. Hier bekam ich wieder Methyldopa von Std; eine Besserung meines Zustands trat nach einem Tag ein.

    Ich scheine auf irgendeinen Hilfsstoff (oder was auch immer) anders zu reagieren, als es die Hersteller beabsichtigen. Für mich ist dies ein klares Zeichen, dass nicht alle Generika „gleich gut“ wie das Original (oder eben ein Ersatzprodukt) sind.
    Ohne die eigene Erfahrung hätte ich auch immer behauptet, es handele sich bei Originalen nur um Geldschneiderei…

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  16. In Deutschland gibt es auf Rezepten ein Feld ‚aut idem‘, wenn der Arzt das ankreuzt, muss es das Original-Präparat sein.

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  17. Bei uns ist das auf jedem gedruckten Rezept (einige wenige Spezialisten schreiben die noch von Hand) – wenn der Arzt das ankreuzt, darf kein Generikum abgegeben werden. Bisher habe ich das noch nie erlebt, aber es gibt wohl Aerzte, die das (auch auf Verlangen der Patienten) tun. Von daher überrascht mich diese Aufschrift nicht und da ist auch nichts Beleidigendes dran. Du denkst offensichtlich über die Pros und Cons von Generikum-Abgabe nach, aber vielleicht nicht jeder Apotheker…?

    Ich weiss nicht. Bauchgefühl? Ehrlich gesagt sollte es letzten Endes dem Patienten freistehen. Ich weiss, das Generika alle dieselben Wirkstoffe erhalten sollen wie das Original, und doch wirken nicht alle gleich. Bei einem z.B. hatte ich viel stärkere Nebenwirkungen (extremes Magenbrennen) – ich denke, da war die Kapsel anders zusammengesetzt als beim Original. Ich hab das auch schon von anderen gehört (auch vom Apotheker), dass je nach Hilfsstoff die Wirkung etwas anders sein kann, bzw. dass eben andere Nebenwirkungen auftreten. Was mich dann noch zusätzlich irritiert ist, wenn einem in derselben Apotheke immer wieder andere Generika ausgehändigt werden, je nachdem, was gerade an Lager ist. In solchen Fällen dann doch lieber immer das Original… und das will ich entscheiden. Allerdings lässt sich das nicht auf Deinen beschriebenen Fall übertragen.

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    1. Das musst du deiner kranken Kasse mitteilen. Ich vermute mal, dass es eher mal wieder frische Rabatz-Verträge gab.

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    2. Ja – das hört sich eher nach der Situation in Deutschland an. Wir wechseln nicht so schnell die Generikamarke, wenn wir etwas gefunden haben, das gut ist und von den Leuten akzeptiert wird.

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  18. Ich habe mich vor einigen Wochen mit dem Thema Generikum und therapeutischer Breite beschäftigt. Hintergrund ist, dass in meiner Verwandtschaft eine Person wegen Parkinson in Behandlung ist; es gibt in D. Bemühung, Medikamente zur Parkinson-Therapie grundsätzlich nicht durch Generika zu ersetzen.

    Ich habe dabei einiges Neues gelernt (bei Fehlern gerne korrigieren, bin nicht vom Fach):
    – Generika haben immer den gleichen Wirkstoff
    – die Bioverfügbarkeit kann sich teilweise deutlich unterscheiden
    – gemessen wird irgendwie die Plasmakonzentration des Wirkstoffs, erlaubt sind Messerte zwischen 70 und 120% Wirkstoffkonzentration gegenüber dem Originalpräparat
    – bei Erkrankungen des ZNS (und anderen) ist die therapeutische Breite oft sehr gering (und dann noch individuell unterschiedlich)
    => Präparatwechsel kann zu keiner, schlechterer oder unterwünschten Wirkungen führen

    In diesem Sinne verstehe ich den Hinweis des Arztes. In seinem Bereich (Psychopharmaka) scheinen Patienten ZUSÄTZLICH zu den sonstigen „Problemen“ mit Generika auch noch aus medizinischen Gründen extrem sensibel zu reagieren. Man stelle sich vor, z.B. ein eingestellter Schizophrener erhält zu wenig Wirkstoff und bekommt eine akute Psychose.

    Im konkreten „Versuchsfall“ wäre das warhscheinlich nicht tragisch, wenn der Patient ein Generikum bekommt. Je nachdem wie die Therapie dann weitergeführt wird, muss es aber wohl bei genau diesem Präparat bleiben. In diesem Sinne wäre es fast sinnvoll, wenn man als Arzt oder Apotheker gut über eventuelle Lieferschwierigkeiten oder Engpässe aus der Vergangenheit informiert ist, um so etwas zu vermeiden.

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