Ein Bett von der Apotheke

Die Kundin, die immer sehr kompliziert tut und immer alles von anderen gemacht haben will, verlangt, dass wir der Krankenkasse anrufen, weil sie ein neues Bett will.

Frau: „Ich habe Anspruch auf ein Bett habe ich gehört – Sie wissen ja, dass ich Sozialhilfe beziehe und darum nicht viel Geld habe. Und Sie schauen, dass ich das bekomme.“

Pharmama: „Sie wollen ein Pflegebett? Haben Sie eine Operation oder etwas vor sich, nach dem sie länger nicht mehr aufstehen können?“

Notabene: die Frau ist nicht bettlägerig und gut mobil.

Frau: „Nein, ein einfaches Bett. Ich habe gehört, die Krankenkasse übernimmt das.“

Pharmama: „Ich bin ziemlich sicher, die Krankenkasse zahlt das nicht, wenn es sich nicht um ein Pflegebett handelt … und selbst dann bin ich nicht sicher, wie das übernommen wird.

Frau: „Und wenn ich ein Rezept dafür bringe?“

Pharmama: „Ich bezweifle sehr, dass der Arzt das ohne medizinischen Grund ausstellt – und: Nein, ich frage ihn nicht an.“

(Ich kenne sie – wenn sie irgendetwas abschieben kann, dann macht sie das).

Frau: „Ach, dann frag‘ ich ihn einfach morgen selber, wenn ich dort bin.“

„Bett“ findet sich nicht auf der Mittel-und Gegenstände-Liste, demnach ist das etwas was die Krankenkasse nicht übernehmen muss. Zusatzversicherung wäre eine Möglichkeit, aber selbst da fragt man am besten vorher an. Aber da ich „Bett“ nicht bekomme von unserem Lieferanten kann ich das auch nicht abgeben. Auch nicht auf Rezept.

Im Endeffekt war es ihr dann zu viel Aufwand und sie hat es gelassen. Obwohl sie „es zugute hätte!“ Nach ihrer Ansicht jedenfalls.

13 Kommentare zu „Ein Bett von der Apotheke

  1. Vielleicht will sie es ja von der Sozialhilfe, will aber nicht auf dem Sozialamt (oder dergleichen) nachfragen? Und da ein Bett ja im entferntesten Sinne etwas mit Krankheit zu tun hat, fragt man in der Apotheke nacht :)

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  2. Nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für erhält die Frau, sofern sie alleine lebt, pro Monat folgende Kosten ersetzt:

    – Miete einer einfachen und zweckmässigen Wohnung
    – 986 Franken Grundbedarfspauschale (Kleider, Essen, Strom, Kommunikation, Freizeit, Haushalt…)
    – Krankenversicherung mit Unfalldeckung, Franchise und Selbstbehalt

    Wenn es denn notwendig ist – z.B. wegen einer Gehbehinderung – können Kosten für ein Auto übernommen werden. Wenn es sich um ein gewöhnliches Bett handelt (was man so oder so besitzen muss als durchschnittlicher Einwohner Europas), dann muss sie sich das Bett aus den monatlichen 986 Franken zusammensparen.

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    1. In Deutschland kann man beim Amt soviel ich weiß Gutscheine für Möbel beantragen. Wenn man grade neu in eine Wohnung einzieht braucht man ja wenigstens eine Grundausstattung.

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      1. Wie da die Regelung ist genau ist, müsste ich erfragen.

        Nach den selben Richtlinien haben Sozialarbeiter aber die Kompetenz, ausnahmsweise zusätzliche 400 Franken auszubezahlen – für irgendwelche dringlichen, notwendigen Auslagen.

        Es dürfte so gut wie unmöglich sein, dass jemand zum Beispiel den nächsten Monat schon jetzt ausbezahlt bekommt, um irgendwelche hohe Anfangskosten abzufedern.

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      2. Also, in den meisten Fällen ist eine Ersatzbeschaffung in D durch Ansparung von Mitteln aus der monatlichen Überweisung (Regelsatz Alleinstehender: 391,00 € zuzüglich Miete) zu finanzieren.
        Anschubfinanzierung beim ersten Bezug einer eigenen Wohnung gibt es oft nur, wenn vor Ort keine Möglichkeit zur Versorgung mit Sachleistungen (second-hand-Möbellager etc) gegeben ist. Das ist aber oft eine örtlich geregelte Geschichte, und hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Nach meinem Wissensstand (etwas überholt) muss man eine gebrauchte Matratze allerdings nicht akzeptieren.

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  3. Es ist wohl auch klar warum die Frau Sozialhilfe bezieht, die tickt echt nicht richtig!
    Unsere Gesellschaft entwickelt sich generell in die Richtung, grässlich, jeder für sich mit grossen Ansprüchen nach aussen! Gut dass du, liebe Pharmama sie abgelehnd hast.
    Müde nach dem Tag im Grossraumbüro Anne

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    1. Ich weiss nicht, warum sie Sozialhilfe bezieht – und ich bin sicher, dass auch Leute die „richtig ticken“ das tun, aber was mich bei ihr nervt ist ihr Anspruchsdenken- das sich in der Episode deutlich geäussert hat (aber auch sonst hatten wir mit ihr schon Situationen).
      Die knapp 1000 Franken pro Monat, die turtle vorrechnet sind nicht viel – aber, wenn man denkt, was ihr sonst alles bezahlt wird (pro Monat noch Wohnung ab 1000 Franken aufwärts, Krankenkasse um die 400 Franken, meist noch Ticket für den öffentlichen Verkehr – oder Auto?) … Nein, schlecht geht’s ihr nicht. Sie hat auch genug Geld noch in der Drogerie gut Kosmetik zu kaufen oder monatlich neue Kleider etc.

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      1. Disclaimer: Eine Verwandte von mir ist in der Sozialarbeit tätig. Darum kann ich das erklären…

        Ja, die Pauschale muss auch die Teilhabe an Kultur und am öffentlichen Leben abdecken. Das heisst, mit den 986 Franken bezahlt man auch das Verkehrsabo.

        Aber eben, ein Auto ist eine grosse Ausnahme. Man muss wirklich darauf angewiesen sein, wie zum Beispiel wenn man ein Kind hat, das man häufig zu einer Therapie fahren muss.

        Wenn die Frau auch noch Geld hat für Kleidung und Kosmetik „hat“, verstehe ich irgendwie, wenn sie versucht, sich ein neues Bett zu erschnorren.

        Sozialhilfe heisst nicht, dass man verwahrlost. Man muss aber lernen, z.B. auf Fertigfood zu verzichten. Man kocht sich lieber Tee als Mineralwasser nach Hause zu schleppen. Es ist erstaunlich, wie günstig die meisten Menschen sich ernähren könnten, würden sie sich darauf besinnen, was in ihrem Elternhaus auf den Tisch kam.

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  4. Ich muss immer wieder feststellen, wie kundenunfreundlich ihr doch seid. Gar kein Dienstleistungsdenken, wirklich *tststs* ;-)

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    1. Ja. Wir sind auch so etwas von beschränkt auf die Apotheke – dabei könnte man das Angebot doch so ausweiten. Wir könnten für die Kunden nicht nur unsere Sachen nach Hause bringen, sondern auch noch grad einkaufen gehen im Coop nebenan. Oder ihre Brille vom Optiker abholen und zahlen – die Krankenkasse übernimmt ja einen Teil, da könnten wir das doch problemlos vorschiessen …

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  5. ich weiss jetzt nicht, wie es heute in der Schweiz ausschaut – aber in D kriegt man ein „Bett“ höchstens bei Gründung eines Hausstandes. Ansonsten ist das aus der Grundsicherung zu finanzieren!

    Vor den Sozialreformen konnte man als Sozielahilfeempfänger das „in Schuss halten der Wohnung“ beantragen.

    Ich kenne einen Bodenleger, bei dem die Leute ankamen: „Ich Schein von Sozialamt! Du machen!

    Aber eigentlich alles nix für eine APO, falls nicht gravierende Gründe dafür sprechen…

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