Rezepte aus dem Ausland

Am Wochenende erreichte mich ein interessantes mail eines Kollegen mit einem Problem, das wir noch gelegentlich haben – und ihr, wenn ihr in einer Apotheke arbeitet wahrscheinlich auch.

Es geht um Rezepte aus dem Ausland und wie man sie handhabt.

Der Kollege hat folgendes mail von einer Kundin bekommen:

Sehr geehrter Herr Inhaber der Apotheke
Kürzlich verlangte ich bei Ihnen Surmontil mit einem Rezept von einer Psychiaterin in Palma de Mallorca. Ihre Apothekerin meinte ich brauche ein Schweizer Rezept. Sie hat es mir aber für einmal gegeben. Darauf kontaktierte ich meine Cousine, Apothekerin in Genf. Sie hat mir eine grosse Packung davon geschickt und meinte folgendes dazu:
Ein ausländisches Rezept ist in der Schweiz gültig, in allen Apotheken, von allen Ländern!
Das ist eine inkompetente Apothekerin…..sag es ihr!
Nur in England und USA kriegst du nichts mit ausländischen Rezepten. Nicht einmal ich mit Ausweis!
Als langjährige Kundin bin ich sehr enttäuscht auf diese Art behandelt zu werden.

Mit freundlichen Grüssen
Frau Kundin

Darauf hat der Kollege sehr freundlich reagiert:

Liebe Frau Kundin
Besten Dank für diese Rückmeldung. Es ist für uns immer wichtig, Meinungen unserer Kunden zu kennen und Fehler unsererseits allenfalls zu beheben.
In Ihren Fall hat die Apothekerin aber richtig gehandelt. Das Problem besteht darin, dass wir nach geltendem Gesetz (siehe Anhang Punkt 6.5. ausländische Rezepte) handeln müssen (dies müsste eigentlich auch Ihre Cousine wissen, betr. Inkompetenz).
Da Sie ja eine langjährige gute Kundin bei uns sind, hätte ich möglicherweise für weitere Bezüge beide Augen zugedrückt. Unsere Apothekerin kennt Sie aber wenig und muss daher, da sie zum Zeitpunkt der Abgabe die alleinige Verantwortung trägt, sich an die geltenden Gesetze halten. Sie hat also absolut richtig gehandelt und Ihnen trotzdem eine Packung abgegeben.
Gerne würde ich von Ihrer Cousine wissen, von wo sie denn diese Aussage her hat:
Ein ausländisches Rezept ist in der Schweiz gültig, in allen Apotheken, von allen Ländern!
Wir müssen uns an die Vorschriften des Kantonsapothekers halten, es wäre uns auch lieber die obige Aussage wäre korrekt und offiziell.
Ich hoffe Sie verstehen unsere Situation und hoffe, dass Sie weiterhin Kundin bei uns bleiben.

Mit freundlichen Grüssen
Inhaber der Apotheke

Darauf hat die Kundin folgendes zurückgeschrieben:

Lieber Herr Inhaber der Apotheke
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich werde dies an meine Cousine in Genf weiterleiten. Offenbar wird dies in Genf anders interpretiert! Allerdings habe ich in zwei Apotheken in Basel nachgefragt und beide sagten, ein ausländisches Rezept sei kein Problem. Auch ein Schweizer Arzt war erstaunt darüber. Ich finde es auch aus Kostengründen unsinnig für ein Medikament wie Surmontil extra einen Arzt zu konsultieren. Auch in Frankreich ist offenbar ein ausländisches Rezept gültig.
Mit freundlichen Grüssen
Frau Kundin

Der Anhang auf den sich der Kollege bezieht (und den er mitgeschickt hat) ist das Positionspapier zu den Ärztliche Verschreibungen  H010.01 der Kantonsapotheker (zu finden hier) in dem unter Punkt 6.5 Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept steht

Hinweis: Ausländische Rezepte sind grundsätzlich ungültig (vorbehalten sind spezielle Regelungen für Grenzpraxen). Eine allfällige Abgabe von Arzneimitteln ist wie eine Abgabe ohne Rezept zu handhaben.

… und genau so handhaben wir das bei uns in der Apotheke auch. Ein ausländisches Rezept ist wohl ein guter Hinweis darauf, dass das Medikament gebraucht wird, ist aber in der Schweiz nicht gültig. Man kann es auch nicht den Krankenkassen abrechnen. Eine Abgabe wird also wie eine „Abgabe ohne Rezept“ gehandhabt, das heisst, es gilt als Ausnahmefall und wird entsprechend abgeklärt und dokumentiert.

Ein Bezug wie für das Surmontil (Trimipramin, ein Antidepressivum) in den mails wäre dementsprechend einmal okay und kein grosses Problem, aber für die weiteren Bezüge müsste sie bei uns (auch als Kundin) ein Rezept eines Schweizer Arztes besorgen, auch als Kontrolle dass sie in Behandlung ist. Immerhin wohnt sie ja sonst in der Schweiz.

Im übrigen bezweifle ich ihre Aussage, dass das im (gesamten) Ausland (ausser den USA und England) problemlos ginge – In Deutschland ziemlich sicher nicht, Frankreich bezweifle ich auch sehr – bitte korrigiert mich, wenn das anders sein sollte.

Wir selber nehmen ausländische Rezepte an, wenn es zum Beispiel für den Verwandten eines Kunden im Ausland ist und das Produkt dort nicht erhältlich ist – das muss aber auch im Einzelfall entschieden werden- und Betäubungsmittel gehen da gar nicht.

Wie ist das bei Euch? Wie handhaben das die deutschen, österreichischen und französischen Apotheker? Habt ihr als Patienten schon Erfahrungen gemacht mit Rezepten aus/in anderen Ländern?

40 Kommentare zu „Rezepte aus dem Ausland

  1. Prinzipiell gilt im gesamten EU-Raum die Gültigkeit von Rezepten, mit Ausnahme von Suchtgiften bzw Betäubungsmitteln. Dies wird derzeit gerade auch von der EU forciert, trifft aber immer wieder auf Probleme (so zum Beispiel in Österreich die Dr. Ed-Rezepte, die ein Patient erhält, ohne überhaupt einen Arzt persönlich gesehen zu haben oder auch die unterschiedlichen Rezeptpflichtstati in den einzelnen Ländern).

    Like

  2. Wie Viktor schon schreibt, kann man in Deutschland Rezepte aus der EU einlösen – mit Einschränkungen für BTMs und Thalidomid. Sie werden als Privatrezept gehandhabt.

    Gemäß nachfolgendem Link kann man in Deutschland auch Rezepte aus einigen anliegenden Nicht-EU-Ländern problemlos einlösen (u.a. aus der Schweiz): http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/apothekenpraxis/nachricht-detail-apothekenpraxis/eu-richtlinie-auslaendische-rezepte-fuer-deutsche-apotheker/?tx_ttnews%5BsViewPointer%5D=1&cHash=15ace4f9879b023fb1a7d159b3eac68c

    Like

    1. Das scheitert meist aber schon an der Anforderung „Gleiche Anforderung wie Rezepte aus dem Inland […] Daten Arzt und Patient“. Ein Patient muss eigentlich auf dem Rezept wie Name, Vorname, Wohnadresse und Geburtsdarum identifiziert sein, ein Arzt genauso ohne Geburtsdatum, aber mit dem Berufszusatz „…arzt“ oder „Arzt“. Schon daran scheiterten die meisten ausländischen Rezepte, die mir bisher in die Finger gekommen sind. Nächster Punkt: „Keine Überprüfungspflicht für die Gesetze im Ausstellungsland“. Spannend ist aber, dass auf solchen Rezepten (die mir untergekommen sind) dann oft Wirkstoffe stehen, die im „Einlöse-Land“ auf dem Index stehen. Dies muss ich aber schon überprüfen, und das darf ich dann gegebenenfalls nicht Beliefern. Mein Lieblingsbeispiel: 5 (selbstgebastelte?) Rezepte aus Spanien für Nandrolon-Ampullen, überreicht durch einen muskulösen jungen Mann. ;-) Nächste Schwierigkeit: Bei Unklarheiten MUSS sich der Apotheker mit dem verschreibenden Arzt in Verbindung setzen – nur steht meist keine Telefonnummer auf dem Rezept. Und selbst wenn, halte ich Verständigungsprobleme meinerseits mit einem litauischen, rumänischen oder auch spanischen Arzt für durchaus wahrscheinlich. Letzter Punkt: Transport. Ein kühlkettenpflichtiges schweineteures Biological ist durch den Verbraucher kaum kühlkettig Heim zu transportieren. Ich wäre ein guter Geschäftsmann und ein schlechter Apotheker, wenn ich so etwas nicht berücksichtige und dem Patienten/Rezeptüberbringer erkläre.

      Unabhängig davon ist der ganze Unsinn m.E. eine EU-Verordnung. Damit kann es den Schweizern prinzipiell erst einmal egal sein, denn die Schweiz ist – mal vom Schengen-Abkommen abgesehen – größtenteils nicht an EU-Gesetzgebung gebunden. UND das ganze gilt für mich wiederum nur im EU-Rahmen. Rezepte aus dem Nicht-EU-Ausland (wie z.B. Russland, Turkmenistan, der USA oder Bolivien) fallen nicht darunter. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn ich anschließend bei so einem Rezept verklagt werden sollte, sehe ich die Chancen für MICH eher schlecht…

      Like

      1. Während meiner Apothekenzeit (schon etwas länger her) hatte ich auch Rezepte aus dem Ausland in der Hand. Da waren dann auch ominöse Rezepte in kyrillischer Schrift vorbei, bei denen ich selbst Bedenken hatte, ob das eine Fälschung ist. Die hab ich dann auch nicht abgegeben.
        Ich denke aber mal, dass ein Rezept aus beispielsweise Österreich da dann doch anders zu handhaben ist.

        Ebenso wie sich bei deutschen Patienten ein Grenztourismus nach Holland oder Belgien eingebürgert hat, da Medikamente dort einfach infolge der geringeren Mehrwertsteuer günstiger sind als hierzulande, hat sich ja auch in der Schweiz ein Grenztourismus nach Deutschland eingebürgert, da Medikamente in Deutschland deutlich günstiger als in der Schweiz sind. Ist halt so…

        Biologicals sind übrigens nicht unbedingt schwierig zu transportieren. Weiter unten beschreibt „remis“, dass sie sich ihre Medikamente zur In vitro-Fertilisation in Belgien in einer Apotheke organisiert hat. Das Puregon ist zwar kühlpflichtig, hält sich laut Fachinfo bei 25 °C bis zu drei Monate. Wenn man das Zeug zum Großteil selbst zahlen muss, verstehe ich, dass man dann auch mal ins benachbarte Ausland fährt, wenn es dort günstiger ist.
        Ich selbst würde bei der Fahrt ins Ausland auch die anfallenden Spritkosten, die Kosten für die eigene Arbeitszeit und die Möglichkeit der Absetzbarkeit eines Medikaments bei der Steuererklärung mit einkalkulieren, was die Sache nivellieren sollte. Aber das mit dem Rechnen überlasse ich dann jedem selbst.

        Like

        1. Jupps, mag so sein. Aber von Belgien bis D ist es nicht so weit. Ich hatte mal ein kühlKETTENpflichtiges Biological, mehrere Hundert € wert, welches via Post nach Rumänien verschickt werden sollte. Bei (unbeheizten) Postfliegern sind Frachtraumtemperaturen weit unter 0°C keine Seltenheit, und das Einfrieren von komplizierteren Aminosäurestrukturen kann nunmal zu deren Zerstörung führen. Lieferautos selber haben nur bei passender Zusatzbezahlung eine Kühleinheit, 35°C im Sommer im Auto sind auchnicht ohne. (Wer schon mal eine Insulinampulle, die unter der Windschutzscheibe eines Autos im Sommer gelagert wurde, als Reklamation zurück erhalten hat, weiß, wovon ich rede.) Wenn dann die ganze Verwandschaft für die AM-Kosten zusammenlegt, und das Zeug wirkt wegen Transportschaden nicht, hat das nichts mehr mit Ethik zu tun…

          Like

          1. Damit wären wir beim Versand. Ich hatte mir beim Senden der Anrwort noch überlegt, ob ich dazu was schreiben soll, hatte es aber zunächst bleiben lassen. Das hole ich jetzt nach.

            Den Versand einer Kühlware finde ich auch kritisch. Aus genau den Gründen, die Du genannt hast. Ein Biological wie beispielsweise Insulin sich auf dem Wege des Versands zu bestellen, halte ich fachlich für komplett fahrlässig gegenüber der eigenen Gesundheit. Das Medikament kann durchfrieren, es kann aber auch erhitzt werden. Beides führt zu einer Aggregation eines Proteins, was dann infolge einer Embolie zu einem Herzinfarkt oder Schlaganfall führen kann.

            Like

        2. Das mit dem „Rezept nicht lesen können“ sehe ich hier auch noch gelegentlich. Ich kann auch überhaupt nicht eruieren, ob das ein zugelassener Arzt ist oder ein richtiges Rezept (woher weiss ich, wie die dort aussehen sollen?) …

          Like

      2. In Deutschland ist das Einlösen von Rezepten, die aus der EU, aus den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz stammen, möglich (Einschränkungen gibt es bei BtM und Thalidomid), solange diese die gleichen Angaben enthalten wie deutsche (Privat-)Rezepte.
        Genau kann man das Ganze in § 2 Arzneimittelverschreibungsverordnung nachlesen.

        Like

        1. Und in meinem ersten Satz beziehe ich mich auch auf die AMVV – “Gleiche Anforderung wie Rezepte aus dem Inland…”, hoff(t)e ich zumindest. ;-)

          Außerdem siehe meinen Kommentar weiter unten vom 03.04.2015. Ich dachte, da hätte ich die Frage nochmals beantwortet…

          (Dass dieser Kommentar weiter unten nochmals auftaucht, bitte ich zu verzeihen.)

          Like

  3. ….darum soll ja auch mittelfristig ein EU-weites Rezeptformular eingeführt werden.

    Auch wenn es „gültig“ ist wird der Apotheker in Mitteleuropa bei einem Rezept eines bulgarischen Arztes in Kyrillisch wohl große Augen bekommen.

    Like

    1. Ich bitte um ein Rezeptformular in A3-Größe. Ein A7-Feld für Arzt-Identifizierung; ein A7-Feld für Patienten; ein A6-Feld für Verodnung; ein A6-Feld für Apotheken-Abrechnungsdaten; ein A4-Feld für handschriftliche Erklärungen und Ergänzungen seitens der Apotheken gegenüber den Krankenkassen (Pharmazeutische Bedenken, eidesstattliche Erklärungen für Nichtlieferbarkeit usw.), und das letzte A6-Feld, damit der Arzt die Apothekenromane mit Datum unterschreiben kann… *seufz*

      Like

      1. will ich auch! und dann das Ganze dreifach in Stein gehauen – und die kranken Kassen „dürfen“ die Versandkosten tragen….

        Like

  4. Ein Rezept über eine Tausend I.U. Puregon und Predalon-Spritzen im Rahmen einer KiWu-Behandlung habe ich in Lüttich (Belgien) problemlos einlösen können. Es ist noch die „Grenzregion“ und auch deutschsprachige Gemeinschaft. Die Apotheken sind in der Reion komplett auf deutsche Kunden eingestellt, da einige hochpreisige Medikamente in Belgien bis zu 50% günstiger sind als in Deuitschland. Kosten, die aus unterschiedlichsten Gründen von deutschen Krankenkassen nicht oder nur mit hohen Selbstbeteiligung übernommen werden. Nach vorheriger Abklärung mit meiner Krankenkasse hat die einem Bezug im Ausland zugestimmt und anteilig die Kosten übernommen (nach Auslage durch mich). Bei Seiten habem so ein paar hundert EUR sparen können. Das Einzige was mich irritierte, war, daß es auf dem Rezept keinerlei Vermerk der belg. Apotheke über eine Abgabe gab, sodaß ich mit dem gleichen Rezept nochmal in eine andere Apotheke hätte gehen können.

    Like

    1. Allein der MwSt.-Unterschied sind locker 13% (19%in D, 6% in B), siehe hier: http://www.abda.de/fileadmin/assets/ZDF/ZDF_2011/27_ZDF_2011.pdf Um das mal in eine griffige Zahl zu übersetzen: Wenn ein Arzneimittel in D 1000€ kostet, „verdient“ Mutti Staat daran 159,66€. Das selbe AM zum selben Preis „vor MwSt.“ würde in Belgien schon mal nur 890,76€ kosten – Belgien erhält „nur“ 50,42€. Schlappe 110€ Differenz. Das liegt daran, dass der deutsche Staat Arzneimittel für eine „Luxusware“ hält und nicht für ein „lebenswichtiges Grundgut“, im Gegensatz z.B. zu Schnittblumen, Illusionistenischen Darstelleungen (das ist Kunst!, ein Zauberer zersägt Jungfrauen, das ist handwerkliche Tätigkeit = 19%MwSt…), Brötchen und pornografischer Literatur. Der Rest der Preisdifferenz dürfte sich im großen und ganzen aus dem Herstellerabgabepreis ergeben, da ist Deutschland nun mal EU-weit „Referenzland“, also um so höher der AM-Preis in D, um so höher der rauszuschlagende Preis in vielen EU-Ländern. Clever das. Oder auch nicht, je nachdem…

      Like

      1. Knick, ich muss jetzt doch Remis beistehen:
        Remis sieht als Patientin, dass das Medikament in Deutschland ca. 500 Euro kostet und in Belgien etwa 300 Euro. Warum das Medikament in Belgien billiger ist (Mehrwertsteuer; Deutschland ist Referenzland), ist für den Patienten erst mal uninteressant.

        Wenn Remis eine vernünftige Krankenkasse hat (beispielsweise Techniker Krankenkasse), wird diese die Hälfte der Kosten übernehmen. Für den Patienten bedeutet dies einen Eigenanteil von 250 Euro (in Deutschland) vs. einen Eigenanteil von 150 Euro (in Belgien). Wir rechnen jetzt bei geschätzten 75 km Anfahrt noch grob 30 Euro Fahrtkosten (incl. Abnutzung des Autos) nach Belgien und noch mal grob 10 Euro pro Stunde konservativ für die eigene Arbeitszeit (ca. 3 Stunden Fahrt: also 30 Euro).
        Das Medikament ist also in Deutschland immer noch 40 Euro teuerer als der Einkauf in Belgien.

        Je nachdem, was man selbst verdient, sind diese 40 Euro Ersparnis viel Geld.

        Like

        1. Dass das Zustande kommen des Preisunterschieds für den Patienten primär uninteressant ist, ist mir auch klar. Ich habe das dafür erklärt, falls es den Patienten selber (oder einen Dritten) sekundär interessieren sollte.

          Like

          1. Seh es einfach so: Im Endeffekt ist bei einem Arzneimittel, welches 500 Euro im Verkauf kostet, für eine deutsche Apotheke doch eh nichts verdient. Wenn ich es grob überschlage sind das 18 Euro Gewinn – bei einem Produktwert von 500 Euro. Die Marge beträgt also 3,6%. Wenn man dann doch bedenkt, dass man 3-4 Monate auf diese 500 Euro von der Kasse warten muss (und das abgegebene Medikament in diesem Zeitraum Lagerkosten produziert), macht es doch fast genauso viel Sinn, diese 500 Euro gleich auf die Bank bringen – das gibt ja fast genau so viel Zinsen. Falls die Krankenkasse das Rezept aus irgendeinem Grund retaxieren würde, hat die Apotheke eh 500 Euro gespart.

            Da soll sich doch der belgische Kollege freuen, dass er halt von der Kundin die 300 Euro in bar gleich erhält und die Kundin ihm die Einreichung bei ihrer Krankenkasse abnimmt. Wenn die Kasse dann das Geld nicht bezahlt, hat die Kundin das Problem.

            Like

    2. Auszug aus meinem entsprechende (passwortgeschützten Blogbeitrag) von Juni 2010:

      „[…] Unserer KK war so freundlich sich bereit zu erklären auch verordnete Medikamente nach SGB V § 27a aus dem Ausland zu erstatten. Das bringt uns bei Decapetyl 50% Kostenersparnis und beim Puregon ca. 33%. […]“ und das lässt sich nicht nur durch den Mehrwertsteuerunterschied erklären.

      Das summierte sich für uns mit anderem „Kleinkram“ auf ca. 300 € Einsparungen. Die KK hat nochmal das Gleiche eingespart. Vollzahler sparen damit also sogar fast 600 € –
      Wir hatten ziemlich genau 80 km Hin- und Rückweg, macht ca. 25 € Wegekosten und sparte uns also 275 €. Die Krankenkasse war in dem Fall die BIG direkt.

      Kühlkette ist da auch kein Problem – eine aktive Kühlbox und Kühlakkus (nein nicht mit -18 °C) sind sehr hilfreich. Und hat man noch keine Kühlbox fällt die bei der Ersparnis locker noch nebenbei ab.

      Weder sind die deutschen noch die belg. Apotheken Wohlfahrtsunternehmen – und ich bin es auch nicht.

      Like

      1. Ich verstehe, dass Du nach Belgien fährst, um Dir dort das Medikament billiger abzuholen und um Deinen Eigenanteil zu verringern. Du kommst für Dich auf 300 Euro Ersparnis für Dich. Ich will Dir das mal glauben, weil ich nicht weiß, was Du sonst noch alles eingekauft hast.

        Der Krankenkasse hast Du allerdings wahrscheinlich kein Geld eingespart, auf jeden Fall nicht in Höhe von 300 Euro.
        Gegenwärtig erhalten diese eh 16% Herstellerrabatt auf alle abgegebenen Arzneimittel + eine mir unbekannte Summe an Großhandelsrabatt.
        Wahrscheinlich hat die Kasse zusätzlich eh noch nen Rabattvertrag mit dem Hersteller, so dass sie die Ware auch in Deutschland noch deutlich stärker reduziert erhalten hätte. Dieser Betrag taucht nicht auf der Rechnung auf. Das Geld wird vom Hersteller direkt an die Kasse überwiesen. Für die Kasse war das ein Nullsummenspiel, ob Du jetzt nach Belgien fährst oder ob sie das Geld vom Hersteller erhält.

        Was die Vollzahler betrifft: Wer bei einer Kasse ist, die die IV-Fertilisation nicht mal zu 50% bezahlt, macht eh was falsch. Wen sowas schon nicht bezahlt wird, vermute ich stark, dass die ie Kasse auch anderweitig weniger Leistungen bezahlt.

        Like

  5. Die Apotheken in Basel und in Genf befinden sich „grenznah“ ! und da gibt es laut Verordnung Möglichkeiten von Ausnahmen.

    Like

  6. Nur in England und USA kriegst du nichts mit ausländischen Rezepten. Nicht einmal ich mit Ausweis!

    ich habe jetzt auf den Seiten des NHS (England) nichts gefunden, was auf die Zulaessigkeit oder nicht-zulaessigkeit auslaendischer Rezepte hindeuten wuerde.
    Die Kosten (‚prescription charges“) beim Einloesen des Rezeptes sollten nach Standort der Apotheke berechnet werden. – Frage ist, ob schottische Apotheken, die wegen der schottischen Regelungen eine gereinger eprescription charge haben, in der Naehe zur englischen Grenze Regelungen haben, um „Einloesungstourismus“ einzudaemmen.

    Ob Apotheken in N.Irland und Rep Irland Regelungen haben, Rezepte aus dem jeweils anderens Land und Staat
    Aber ich wuerde stark annehmen, dass die Regelung fuer identisch ist fuer das gesamte UK, auch wenn der NHS regional/nach Land unterteilt ist (und in N.Irland auch anders heisst).
    Ein Rezept von einem britischen, aber nicht-englischen Arzt/Zahnarzt sollte im gesamten UK gueltig haben. (Sofern der walisische Arzt die Guete hatte, es auf Englisch auszustellen, da walisisch nur regionale Amtssprache in Wales ist)

    Like

    1. der Kommentar ist etwas durcheinander geraten…. folgender absatz soltle der letzte sein: Ob Apotheken in N.Irland und Rep Irland Regelungen haben, Rezepte aus dem jeweils anderens Land und Staat
      und dann weitergehen mit dem Hinweis, dass ich nciht weiss, ob N.Irland und Rep Irland Sonderreglungen in Grenznaehe haben

      Like

  7. Ich fahre alle paar Monate mit dem Fahrrad über die Grenze in die Niederlande und löse dort mein Rezept für die Pille ein. In Deutschland würde ich für 6×21 Tabletten Desmin 20 mittlerweile 49,23€ zahlen – in den Niederlanden bekomme ich 6×21 Tabletten Mercilon (gleicher Wirkstoff) für 13,86€.
    Das Einlösen der Rezepte ist kein Problem, da es sich um Privatrezepte handelt habe ich allerdings keine Ahnung ob/wie eine Abrechnung mit der KK funktioniert.

    Like

    1. Findet bei Privatrezepten überhaupt eine Verrechnung mit der Krankenkasse statt? Soweit ich weiß ist man mit P-Rezept einfach Selbstzahler… Kann mich aber irren (bin kein Apotheker)!

      Like

    2. Ich habe ein Jahr lang in Frankreich studiert. Die meisten meiner deutschen Kommilitoninnen haben sich in den Ferien bei ihren deutsche Frauenärzt*innen das Pillenrezept ausstellen lassen, um es dann in Frankreich einzulösen. Auch dort ist die Pille wesentlich billiger als in Deutschland, und Probleme hat es damit nie gegeben. Mit meiner Spirale habe ich es genauso gemacht, auch die hat in Frankreich nur etwa 2/3 von dem gekostet, was ich hier hätte bezahlen müssen.

      Like

  8. Es gibt kein europäisches Rezept. Ein ausländisches Rezept muss nach Gesetzeslage immer in ein Rezept des jeweiligen Landes von einem Arzt umgeschrieben werden. Das ist die definitiv die Gesetzeslage in Deutschland, Irland, England, Schweden und Frankreich. Hilft nicht viel, weil in Spanien und Italien fragen die nicht mal nach einem Rezept.

    Like

    1. Da muss ich widersprechen. Ich zitiere mal ausschnittsweise diesen Artikel vom 25.10.2013: http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/apothekenpraxis/nachricht-detail-apothekenpraxis/eu-richtlinie-auslaendische-rezepte-fuer-deutsche-apotheker/

      Zitat: „Heute treten neue Regeln für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Kraft. Für Apotheker gibt es eine wichtige Änderung: Künftig können Rezepte aus jedem Mitgliedstaat überall in Europa eingelöst werden können.“

      Es gibt zwar kein „europäisches Rezept“; aber die deutsche Apotheke kann/darf/muss(?) im europäischen Ausland ausgestellte Rezepte akzeptieren und kann sie dann als Privatrezept behandeln. Ablehnungsgrüne wären z.B. nicht abklärbare Zweifel an der Echtheit des Rezepts oder AMVV-Gründe wie z.B. ein in Deutschland nicht zugelassener Wirkstoff, der im Ausstellungsland aber zugelassen ist.

      Like

  9. Und in meinem ersten Satz beziehe ich mich auch auf die AMVV – „Gleiche Anforderung wie Rezepte aus dem Inland…“, hoff(t)e ich zumindest. ;-)

    Außerdem siehe meinen Kommentar weiter unten vom 03.04.2015. Ich dachte, da hätte ich die Frage nochmals beantwortet…

    Like

  10. Sehr ausführlich und interessant, danke! Wie verhält es sich bei Salben und Tinkturen, die in der Apotheke gemischt werden müssen? Ich bin Deutsche und lebe derzeit in der Schweiz. Aufgrund eines Hautausschlags (periorale Dermatitis) erhalte ich von meinem Hautarzt immer ein Rezept für eine Salbe, die in der Apotheke angerührt wird. Ein Bestandteil ist soweit ich weiß auch ein Antibiotikum. Im Moment ist der Ausschlag wieder sehr stark und ich würde mir gerne das Rezept per Mail schicken lassen. habe ich aber überhaupt eine Möglichkeit, dieses einzulösen?

    Herzliche Grüße,

    Friederike

    Like

  11. Also bei uns in Österreich können auch fremde mit Rezepten ein Medikament für wen anderen abholen. Das einzige was nicht geht ist etwa ein Rezept an eine Online Apotheke (Link entfernt von mir) zu schicken und sich das Medikament dann liefern zu lassen.
    Hier hat man zu viel Angst vor Fälschungen und Personen, die sich etwas erschleichen wollen.
    Hier werden nur rezeptfreie Medikamente versendet!

    Like

  12. Völlig Blödsinn! JEDE deutsche Apotheke akzeptiert Schweizer Rezepte. Und die meisten Schweizer Apotheken akzeptieren deutsche Rezepte. Immerhin haben die Aussteller ein Medizinstudium absolviert, das übrigens in Deutschland auch extrem anspruchsvoll ist. Schweizer Apotheken, die deutsche Rezepte nicht einlösen wollen, sind die jenigen, die deutsche Mitbürger auf dem Kieker haben. Aber gut, viele Schweizer haben eine merkwürdige Weltanschauung. Nach dem Motto: „Alles ist schlecht, außer es kommt aus der Schweiz“. Dass ich nicht lache….. Woher kommen wohl die bekanntesten Dichter, Mediziner und anderen Wissenschaftler? Sicherlich nicht aus der Schweiz 😉 Think about it!

    Like

    1. So … Du willst mir also sagen, dass ich nicht weiss wovon ich schreibe? 😁 Und unterstellst mir und den anderen Apotheken die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten Deutschlandfeindlich zu sein? Wenn Du jetzt EU-unfreundlich geschrieben hättest, das wäre vielleicht noch korrekt gewesen. Da gehören wir nämlich immer noch nicht dazu und unterstehen deshalb nicht deren Gesetzgebung. Aber wie Du meinst …

      Like

  13. Ah ja. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal… wen fragen, der sich auskennt?

    Einerseits sagt die Seite https://europa.eu/youreurope/citizens/health/prescription-medicine-abroad/prescriptions/faq/index_de.htm dazu:
    Kann ich ein Rezept aus einem EU-Land auch in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz einlösen?
    JA. Die Regeln für länderübergreifende Verschreibungen gelten auch in Island, Liechtenstein und Norwegen.
    NEIN. Die Schweiz fällt nicht unter das Abkommen über länderübergreifende Verschreibungen und ist daher nicht verpflichtet, Verschreibungen aus einem anderen EU-Land anzuerkennen.

    Soso, also selbst ein EU-Gremium sagt, dass Rezepte aus der europäischen Union nicht in der Schweiz eingelöst werden können. Wenn also „die meisten schweizer Apotheken deutsche Rezepte akzeptieren“ könnte es durchaus dein, dass die meisten schweizer Apotheken sich nach schweizer Nationalrecht strafbar machen. Aber lass mal, aus Erfahrung sage ich Dir, dass sich unsere Apotheke auch immer als einzigste so dumm hat, egal ob wir uns Festbeträge vom Versicherten bezahlen lassen möchten, oder ob wir Hilfsmittel genehmigen lassen wollen, oder ob wir die Zuzahlungs-Befreiungskarte bei einem als zuzalungspflichtig angekreuztem Rezept sehen wollen, oder dass Lifestyle-Arzneimittel nicht per Kassenrezept bezahlt werden (obwohl es der Arzt da draufgedruckt hat), oder dass wir uns an die Rabattverträge halten müssen, oder dass wir bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überhaupt ein Rezept verlangen, oder oder oder. Und auch, dass ich bei einem Arzneimittel, welches mal eben 5.000€ kostet, und wo der Patient sich aber Ampullen statt der verordneten Fertigspritzen wünscht, das doch erst mal mit der Arztpraxis klären möchte. Na logisch, sind ja nicht die 5.000€ des Patienten, es sind nämlich meine 5.000€, die die Krankenkasse im Zweifelsfall einbehält.

    Andererseits sagt diese Seite https://www.pharmazeutische-zeitung.de/ausgabe-252014/apotheker-muessen-genau-hinschauen/ dazu:
    Die AMVV schreibt nun explizit fest, welche Angaben ärztliche Verschreibungen aus anderen Ländern der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWG) sowie der Schweiz enthalten müssen, die Patienten in Deutschland einlösen wollen.
    Und damit dürfen deutsche Apotheken nun mal schweizer Rezepte akzeptieren (von „müssen“ ist keine Rede), vorausgesetzt diese erfüllen alle wesentlichen Anforderungen.

    Illustrer Weise sagt diese schweizer Seite https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/schweizer-arzt-rezepte-bringen-im-ausland-manchmal-wenig-2 dazu:
    Tatsächlich müssen Apotheken in der EU Schweizer Rezepte nicht akzeptieren. Umgekehrt müssen Schweizer Apotheken Rezepte aus dem Ausland nicht annehmen. Innerhalb der EU gelten dank entsprechender Vereinbarungen zwar auch Rezepte im Ausland. Da die Schweiz aber keinen entsprechenden Vertrag hat mit der EU, gelten die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Länder. […] Kein Problem ist der Bezug von Medikamenten mit Schweizer Arztrezept etwa in Deutschland: Dort heisst es in der Arzneimittel-Verschreibungs-Verordnung, die Schweiz sei diesbezüglich den anderen EU-Ländern gleichgestellt. Voraussetzung ist natürlich, dass das Rezept vollständig und korrekt ausgefüllt ist.

    Jaja, die Welt ist schon komisch. Und wenn man 30s nach „deutschland schweizer rezept einlösen“ gockelt, findet man tatsächlich die passenden Antworten in diesem Fall unter den ersten 4 angezeigten Links.

    Steht mehr oder weniger zusammengefaßt aber auch in meiner Antwort vom 03.04.2015 etwas weiter oben ;-)

    Like

Was meinst Du dazu? (Wenn Du kommentierst, stimmst Du der Datenschutzerklärung dieses Blogs zu)

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..