Mehr Kompetenzen für Apotheker unterstützen auch das Gesundheitssystem – ein Vergleich der Regelungen in Deutschland und der Schweiz.

(Text-Wand. Nur für sehr mutige)

Zu Abwechslung möchte ich einmal etwas schreiben nicht über die Gemeinsamkeiten, sondern über die Unterschiede der Gesundheitssysteme der Schweiz und Deutschland. Obwohl wir viele Ähnlichkeiten haben, gibt es doch ein paar gravierende Unterschiede. In meinen Augen sieht das so aus, als würde den Apothekern in Deutschland viel weniger zugetraut werden und viel weniger Verantwortung übergeben als bei uns – und das, obwohl wir eine gleichwertige Ausbildung erhalten haben.

Gut – bei uns gibt es dann Unterschiede in der Weiterbildung, denn der Verantwortung und den Aufgaben, die uns hier übergeben werden, gilt es gerecht zu werden.

Zum Beispiel gibt es bei uns in der Schweiz Dauerrezepte. Der Arzt darf ein Rezept nicht nur für eine bestimmte Menge, sondern auch für eine längere Dauer aufschreiben. Für ein halbes bis maximal ein ganzes Jahr, manchmal auch nur für ein paar Wochen. In dieser Zeit hat der Patient die Möglichkeit auf dasselbe Rezept das Medikament wiederzuholen. Das eignet sich sehr gut für chronische Medikation wie Bluthochdruckmedikamente, Cholesterinmittel und Schilddrüsenmedikamente – sobald die eingestellt sind. Der Apotheke obliegt es ein Auge auf die Bezüge zu halten, nachzufragen, ob es Probleme gibt bei der Medikation und auch zu schauen, ob mit anderen Medikamenten Probleme (lies Wechselwirkungen) auftreten. Sehr erleichtert wird uns das dadurch, dass wir Patientendossiers führen müssen, in denen jeder Bezug rezeptpflichtiger Medikamente dokumentiert wird. Im Idealfall – also falls der Patient eine Hausapotheke wählt und nicht stetig wechselt – hilft diese Dokumentation beim Erkennen von Wechselwirkungen, auch beim Verschrieb durch verschiedene unabhängige Ärzte und man sieht, ob es Dosierungsänderungen gibt und wie häufig die Medikamente bezogen werden. Im Gegensatz zu Deutschland müssen wir also nicht bei jedem einzelnen Bezug nachfragen, was für andere Medikamente der Patient nimmt – was ein Problem sein kann: viele Patienten haben eine erstaunlich schlechte Übersicht darüber, was sie nehmen. Der Patient hat immer noch die freie Wahl der Apotheke und die Apotheken sind nicht untereinander vernetzt.

Dann gibt es bei uns die Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente ohne Rezept. Etwas, das in Deutschland den Apothekern per Gesetz streng verboten ist. Wir dürfen es. Das Zauberwort hier heißt: im Ausnahmefall. Es gibt Situationen, in denen das durchaus Sinn macht. Wir sollten dabei auch bedenken, dass die Apotheker als Arzneimittelspezialisten durchaus viel Wissen von der Anwendung von Medikamenten haben – und auch wann das angezeigt ist.

Ich schreibe hier nicht davon, dass wir den Arzt ersetzen. Aber es gibt Situationen, wo das Sinn macht.

Zum Beispiel, wenn der Patient einen akuten Asthmaanfall hat – und seinen Inhalator verloren hat. Wir in der Schweiz sind schon alleine wegen der Nothilfe dazu angehalten, ihm den Bronchodilatator zu geben. In Deutschland kann die Apotheke, die das ohne vorliegendes Rezept macht, verklagt werden. Sie müssten dem Patienten wahrscheinlich die Ambulanz bestellen und zuschauen, wie er fast keine Luft mehr bekommt, während das (lebensrettende) Mittel bei ihnen im Gestell wäre.

Oder wenn der Arzt des Patienten in den Ferien ist und sein Dauermedikament ausgeht, bevor er den nächsten Termin hat. In Deutschland muss dieser Patient zwingend beim Ersatz-Arzt vorbei – der den Patient wahrscheinlich nicht kennt und entweder mit Untersuchung oder ohne ein Rezept ausstellen muss. Ich habe dafür die Möglichkeit zum Beispiel einen Vorbezug zu machen. Das mache ich, wenn ich sehe, dass der Patient das Mittel regelmäßig schon gehabt hat und beim Nachfragen auch feststeht, dass es damit keine Probleme gibt. Der Patient muss mir dann nach seinem Arzt-Termin einfach das Rezept nachliefern.

In Deutschland gibt es das mit dem Nachliefern nicht. Das Rezept muss in der Apotheke vorhanden sein – ansonsten ist die Abgabe verboten.

Es gibt noch eine Möglichkeit bei uns: Der Patient hat zwar kein Dauerrezept, das Medikament innerhalb des letzten Jahres aber schon einmal auf Rezept bei uns in der Apotheke gehabt. Jetzt ist es ihm ausgegangen – respektive er hat immer noch das Grundproblem, aber keine Medikamente mehr. Zum Beispiel das Migränemedikament. Ich kann in dem Fall eine (gleich große) Packung wie schon verordnet noch einmal abgeben.

Dem Gesundheitssystem spart dies Geld. Es reduziert Arztbesuche, die nur dem Ausstellen eines neuen Rezeptes dienen. Natürlich gibt das den Apothekern eine Menge Verantwortung … auch darin neu auftretende Probleme zu erkennen und zu erkennen, wann der Patient an den Arzt überwiesen werden soll – und das dann auch zu machen.

Es scheint zu funktionieren. Natürlich bilden sich die Apotheker auch entsprechend weiter, so dass sie erkennen können, wann eine Notfallabgabe angezeigt ist – und wann der Patient zum Arzt oder in die Notfallstation muss.

In der Schweiz läuft aktuell die Kompetenzen der Apotheker weiter auszubauen und für manche Medikamente, die bisher rezeptpflichtig sind, den Apothekern die Abgabeverantwortung zu übertragen. So wie schon bei der Pille danach.

Die Pille danach darf vom Apotheker abgegeben werden – allerdings zwingend nach einer (ausführlichen) Beratung und Abklärung mit der anwesenden Patientin. Der Vorteil: die Pille muss, damit sie wirkt innerhalb einer gewissen Zeit nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Apotheken sind allgemein besser und leichter zugänglich als der Arzt oder das Spital. Es wird weniger Zeit verloren. Es sind weniger Leute involviert – was auch Geld spart – und die Hemmschwelle ist kleiner, sich die Pille danach zu holen, ohne dass die fachliche Seite leidet.

Wie alle Gesundheitssysteme müssen auch wir sparen. Generika – also die günstigeren Nachfolgerpräparate sind dazu eine Möglichkeit.

In Deutschland funktioniert das so, dass die einzelnen Krankenkassen mit den Generikafirmen Rabatt-Verträge eingehen, so dass Wirkstoffe zwingend von dieser Firma, die für diesen Wirkstoff den Zuschlag bekommen hat, abgegeben werden muss, wenn es sich um Krankenkasse X handelt … und ein anderes, wenn es sich um Krankenkasse Y handelt. Wie viel dabei effektiv gespart wird, halten die Kassen fein unter Verschluss – aber die Apotheke, die das „falsche“ Generikum abgibt, wird gebüßt. Eine zusätzliche Vergütung für das korrekt ausgetauschte Medikament erhält der Apotheker hingegen nicht. Das heißt im Normalfall Nullretaxation – wobei nicht nur die (eventuelle) Preisdifferenz zurückbehalten wird, sondern das ganze Medikament, das dem Patient abgegeben wurde, der Apotheke nicht zurückerstattet wird. Je nach Medikament verliert die Apotheke da enorm viel Geld (und die Krankenkasse spart noch mehr).

Der Nachteil: Für den Patienten gibt es bei seiner Dauermedikation ständig schwer nachvollziehbare Wechsel. Vor allem ältere Patienten sind damit oft überfordert … und häufig bekommt man mit, wie ein Medikament deswegen versehentlich doppelt genommen wurde – es heißt ja jetzt anders und sieht anders aus. Was ich aber als Fachperson besonders schwierig finde … faktisch schreibt die Krankenkasse da vor, welches Generikum die Apotheke abgeben muss. Weder der verschreibende Arzt noch der abgebende Apotheker haben da noch etwas zu sagen – obwohl sie dazu sicher besser geeignet sind als ein Bürohengst in der Verwaltung einer Kasse, die nur darauf aus ist, Geld zu sparen (respektive einzunehmen). Es gibt zwar eine Ausnahme – „Pharmazeutische Bedenken“ lautet diese – die der deutsche Apotheker anmelden kann. Diese muss der Apotheker allerdings in jedem Fall begründen. Und die Drohung, bei „zu häufiger Benutzung“ dieses Vetorechts unter zusätzliche Regression gestellt zu werden, besteht seitens der Krankenkassen weiter. Das Problem sieht man besonders bei Medikamenten, wo ein Austausch medizinisch wirklich problematisch ist. Die Vorgaben der Krankenkassen lassen sich selbst dann nur mit enormen bürokratischem Aufwand – und immer der Gefahr der Retaxation im Hinterkopf, selbst bei einem Formularfehler – umgehen. Und der Arzt erfährt meist gar nicht, was für ein Generikum sein Patient jetzt erhält.

Ich kann mir kaum vorstellen, was für ein Alptraum die Lagerhaltung der Medikamente unter solchen Voraussetzungen wird.

Und jetzt zur Situation in der Schweiz:

In der Schweiz darf der Apotheker – mit dem Einverständnis des Patienten – das Generikum aussuchen. Die Politik unterstützt die Abgabe der Generika, indem die Krankenkassen statt der normalen 10% Selbstbehalt für hochpreisige Originale oder teure Generika einen selbst zu bezahlenden Anteil von 20% verlangt. Das ist doch noch einigen ein Anreiz – neben dem eh schon geringeren Preis der Generika. Die Generika suche ich aus den (im Vergleich zu Deutschland) übersichtlichen Produkten der Generikafirmen nach verschiedenen Kriterien aus. Darunter fällt z.B.der Vergleich der Bioverfügbarkeit mit dem Original – Abweichungen bis plus minus 20% sind erlaubt – aber: je übereinstimmender, desto problemloser die Umstellung. Daneben ist die Auswahl, was ich an Lager halte (oder bestelle) eine Mischung aus Nachfrage, Verfügbarkeit, Preis (Einkauf und Verkauf) und „weicheren Aspekten“ wie Einnehmbarkeit etc.

Der Austausch eines auf dem Rezept verschriebenen Produktes wird beim ersten Mal von der Krankenkasse vergütet und es wird dem Arzt mitgeteilt. Wenn ich einen Patienten auf ein Generikum eingestellt habe und das funktioniert, bleiben wir nach Möglichkeit beim gleichen. Das ist gut für die Adhärenz des Patienten – also dass er das Medikament auch tatsächlich nimmt.

So etwas wie Retaxationen kenne ich bei uns nicht. Bei uns wird anhand von Listen entschieden, was rezeptpflichtig ist und was nicht – und was die Krankenkasse übernimmt – ganz oder nur teilweise, wenn man eine Zusatzversicherung hat – oder gar nicht. Dadurch kann ich gegebenenfalls dem Patienten sehr genau sagen, was etwas kostet und ob es übernommen wird – außer vielleicht für die Sachen, die über die Zusatzversicherung gehen, wo die Kassen faktisch selber frei entscheiden können was sie wie übernehmen. Gebe ich etwas ab, das von der Krankenkasse nicht übernommen wird – und ich weiß das nicht (weil es eben so ein Zusatzversicherungs-Ding ist), kann ich den Patienten darüber im Normalfall vorwarnen, dass er vielleicht eine Rechnung bekommt. Aber die Rechnung bekommt er – denn schließlich hat er etwas auch bezogen.

Parallelimporte von Medikamenten kennen wir hier praktisch gar nicht. Die Krankenkasse übernimmt nur in der Schweiz gelistete Medikamente – und eigentlich auch nur für die vorgeschriebenen Indikationen. Gibt es etwas in der Schweiz nicht, respektive ist es hier nicht zugelassen, brauche ich für den Import teils auch eine Sonderbewilligung.

Anders in Deutschland: Dort schreibt die Krankenkasse vor, dass ein Teil der in der Apotheke abgegebenen Medikamente aus Spargründen aus dem Ausland importiert sein sollen. Da sind die Medikamente ja oft günstiger zu erhalten als in Deutschland (und der Schweiz). Auch hier gilt, dass die Krankenkasse vorschreibt, dass ausgetauscht werden muss – und die Apotheken straft, die das nicht machen – aber sie nicht begünstigt, wenn sie das tun. Die Peitsche ohne das Zuckerbrot sozusagen.

Parallelimporte haben den Vorteil, dass sie billig sind. Allerdings haben sie in meinen Augen auch einige Nachteile. Packungen in Fremdsprachen, die für den deutschen Markt umgemodelt werden, würden auch bei mir, wenn ich Patient wäre nicht gerade für Vertrauen sorgen. Auch gelangen so eher Arzneimittelfälschungen auf den (deutschen) Markt – was dann die Apotheken durch spezielle Kontrollmaßnahmen wieder (auf eigene Tasche) ausbügeln sollen.

Grundsätzlich sehe ich das also so, dass den Apothekern in Deutschland durch die Politik zu wenig zugetraut wird – ihnen aber auf der anderen Seite immer mehr Zusatzaufgaben bürokratischer Natur übertragen werden. Papierkram und Zusatzaufgaben, die nicht nur nicht vergütet werden, sondern die Krankenkassen nehmen das als Anlass selbst bei Formfehlern Geld von den Apotheken zu holen. Es soll gespart werden – gespart wird aber vor allen an den Apotheken für die Krankenkassen selber – nicht für das Gesundheitssystem.

Es wird Zeit, den Apothekern wieder etwas mehr zuzutrauen und ihnen mehr Mitspracherecht im Gesundheitssystem zu geben – sie nicht nur als Handlanger der Kranken Kassen anzusehen, sondern als das, was sie sind: als Medizinalpersonen der ersten Stunde – die mit der besten Zugänglichkeit für die Bevölkerung.

Jedenfalls so lange es noch Apotheken gibt.

Pharmama

Besten Dank an Gedankenknick: http://knicksfussnoten.wordpress.com/ – für das Durchsehen und korrigieren der deutschen Seite! der Artikel erscheint auch auf Zukunftgesundheitswesen.de

30 Kommentare zu „Mehr Kompetenzen für Apotheker unterstützen auch das Gesundheitssystem – ein Vergleich der Regelungen in Deutschland und der Schweiz.

  1. Dem stimme ich voll zu, vor allem, weil es den Apotheken auch wieder selbst bewusst macht, was sie für eine wichtige Funktion haben (bzw. dem Kunden, damit er die Beratung akzeptiert).
    In der Pille-danach-Diskussion höre ich hier nämlich von sehr vielen Leuten, dass sie die Apotheken nur noch als Läden wahrnehmen und auch so bedient werden. Die Kassiererin im Supermarkt klärt mich ja auch nicht über meine Waren auf – und das wollte ich auch gar nicht. Das in der Apotheke keine Kassierer arbeiten, geht langsam verloren, habe ich das Gefühl.

    Ein anderer Grund sind natürlich auch die vermehrt auftretenden Lifestyleprodukte und sowas (die natürlich auch auf die KK-Politik zurückgehen). Wenn meine Apotheke im Supermarkt nebenan mit Durchsagen wirbt, sie beschäftige eine ausgebildetete Heilpraktikerin für Homöopathie … dann informiere ich mich vielleicht doch lieber selbst über meine Medikamente.

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  2. Aber die CSU hat gerade festgestellt, man bräuchte in D endlich „mobile Apotheken“ und „Teilzeit-Disptributionslager-Apotheken“. Nur so kann man die noch existierenden funktionierenden Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum genug schädigen, damit der viel diskutierte Versorgungsmangel Realität wird, und die oben genannten Vertriebsformen samt Abschaffung des Fremd- und Mehrbesitzverbots auch endlich wirklich „gebraucht“ werden. Es ist echt zum weinen…

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  3. Liebe deutsche Apotheker/innen, wieso macht ihr es nicht wie die Industrie oder die Ärtzte und Streikt einfach mal für ne weile flächendeckend für euere Rechte? Ihr habt es in der Hand und nur Ihr könnt etwas ändern. Ja, es mag sich vieleicht schmutzig anfühlen diesen „Krieg“ auf dem Rücken der Patienten auszutragen, aber nur so geht es leider. Solange ihr euch treten lasst, werdet ihr auch getreten – das ist leider bittere realität. Müssen die Patienten halt extra in die Notapotheke gehn um ihr Rezept einzulösen, und wer kein Rezept hat wird abgewiesen und an die Ambulanz weiter gereicht. Ihr müst lernen euch Aktiv zur wehr zu setzen! Werdet Laut! Werdet Unangenehm! Werdet endlich Sauer!

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    1. Das würde ich auch voll unterstützen, aber mit der ABDA als Bremsklotz, Fußkugel, Panzersperre kriegt die Apothekerschaft das nicht flächendeckend hin.

      Ich wünschte mir einen knallharten Lobbyhund wie den Montgomery und seine PR-Truppe für ein paar Wochen. Gerade jetzt im Wahlkampf könnte man schön das Messer an die Kehlen einiger Politiker halten – und verbindliche schriftliche Erklärungen einfordern.

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    2. Marco Fox Wir können nicht einfach so mal flächendeckend streiken, weil wir aus ca. 20.000 EINZELapotheken bestehen. Es könnten vielleicht mal alle Angestellten streiken, was sicher auch mal den Betrieb lahm legen würde, aber dieser Streik würde sich ja dann gegen die Inhaber richten. Außerdem ist die ewige Furcht des Apo-leiters, dass dann in der Zeit, in der er streikt, der Nachbar das nicht tut und alle Kunden abgreift.
      Natürlich müssten die Apotheker mal auch fordern, dass sie mehr tun dürfen, aber ich finde hier auch die Gesellschaft/Politik gefordert. Die Gesellschaft bezahlt teuer! die super Ausbildung der Apotheker und erlaubt es dann dass diese Investition ins Leere läuft und nicht voll genutzt wird.
      Ansonsten Danke an Pharmama für diesen tollen Beitrag.
      Gruß aponette

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      1. Aponette, mit allem Respekt: Du hast jetzt wirklich einige Gründe zusammengefasst, die gegen einen Streik sprechen:
        * Es richtet sich gegen die Inhaber (persönlicher Kommentar: JA, das soll ein Streik ja auch! Das ist der Sinn eines Arbeitskampfs.).
        * Der Nachbar könnte nicht streiken.
        * Die Politik/Gesellschaft wäre gefordert.
        Du hast noch vergessen:
        * Es geht zu Lasten der Patienten.
        * Die Presse könnte was Böses schreiben.
        * Nicht der einzelne Apotheker, sondern die ABDA wäre gefordert.

        Es gibt noch weitere Gründe, die man finden kann, die gegen einen Streik sprechen. Man muss nur lange genug suchen.

        Ich nenne Dir jetzt einen einzigen (wirklich nur einen einzigen) Grund, der für einen Streik spricht: Wenn ihr weiterhin untätig bleibt, dann trampeln die weiter auf Euch herum.

        Vor 15 Jahren
        * gab es keine Versandapotheken
        * gab es keine Rabattverträge
        * gab es keine Apothekenkooperationen (die Vorläufer der Kette)
        * gab es keine Importe (und auch keine Importquoten)
        * war der Gewinn (und die Marge) deutlich höher

        * durfte man mit der Industrie Mengenrabatte aushandeln (wie jeder andere Einzelhändler das gewöhnlicherweise so tut)
        * gab es nicht die Gefahr der Kettenbildung

        Die Gründe, warum man nicht mal streiken würde, waren aber auch damals schon genau diesselben wie die, die Du oben genannt hast.

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        1. Lieber McCloud,

          ICH wäre sofort dabei! Nur wie soll ich 20.000 Einzelkämpfer dazu bringen? Die Hälfte der Leiter sind Schisser ohne Traute denen vermutlich zwar der Kittel schon brennt aber es ist noch nicht am Allerwertesten angekommen, ein Achtel würde im Falle eines Streiks (der anderen wohlgemerkt) ganz schnell zur Kranken Kasse rennen und sagen: seht her, wir streiken nicht, gebt UNS das Geld, und der Rest tät wohl mitmachen. Die Apothekengewerkschaft Adexa ist, was Rückrad und Zivilcourage angeht ganz konform mit meinen Kollegen, immer nur schön brav sein. Das haben wir im Studium eingebläut bekommen und das Gros der ApothekerInnen sind lieb und brav und nett und bloß nicht anecken. Ich könnte ja den Kunden oder Arzt erzürnen und dann sind die böse auf mich und überhaupt…..
          Ich glaub Gedankenknick weiß wovon ich spreche.
          Gruß aponette

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    3. Bitte.
      Ich sehe das so: was da in Deutschland läuft wird früher oder später auch bei uns versucht werden. Dort „funktioniert“ es ja – zumindest für die Kassen, die damit Geld machen.

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      1. Da bin ich optimistischer und vermute, dass dies bei uns nicht so einfach durchkommt. Gravierende Änderungen wie diese würden wohl vors Volk kommen, und ich denke, dass dieses vernünftig genug ist um sowas abzulehnen. Immerhin ist es ein Riesenvorteil auch für die Patienten, wenn sie rezeptpflichtige Medis auch so bekommen können – Stichwort Pille (Rezept abgelaufen, nächster Termin in 2 Wochen), Pille danach, Vorbezüge, Vorsorge bei Auslandreisen… Wer verzichtet da gern auf den Komfort. Aber wer weiss, Aargau wird ja bald zeigen wie die Stimmung so ist.

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    4. Ich knuddel Dich jetzt herzhaft. Es gibt wirklich noch einen zweiten Apotheker auf dieser weiten, weiten Welt, der ebenso wie ich der Meinung ist, dass die Kollegen aus der Offizin mal streiken sollten – und zwar kräftig. Mensch, wehrt Euch mal… Lasst doch nicht alles mit Euch machen!

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  4. Zitat: In Deutschland gibt es das mit dem Nachliefern nicht. Das Rezept muss in
    der Apotheke vorhanden sein – ansonsten ist die Abgabe verboten.

    Theorie und Praxis kollidieren hier.

    In Deutschland wird das grade bei häufiger verschriebenen Medikamenten trotzdem gemacht. Vorraussetzung ist eigentlich „nur“ das man schön häufiger in der Apoptheke eingekauft hat. Bzw ist in fast alle Fällen auch ohne bereits Kunde zu sein, auch ein einfaches Telefonat mit dem Arzt ausreichend wenn das Rezept nachgeliefert wird. (Durch den Patienten oder per Post durch den Arzt)

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    1. Kleine Korrektur(anmerkung):
      Das „einfache Telefonat“ reicht mir nur bei Arztpraxen, die um die Ecke liegen und wo ich weiß, dass es auch klappt (und ich da „vorbeischießen“ kann, um mir das Rezept zu holen). Die AmVV fordert zumindest eine „telekommunikative Vorabübertragung“ des Rezepts – und ohne mache ich das auch (bei mir unbekannten Arztpraxen / Patienten) nicht – zu groß ist die Gefahr, über einen nicht beachteten Rabattvertrag zu stolpern (weil man die IK der Krankenkasse nicht kennt, und die DAK[ehemals BKK] einen anderen Rabattvertrag fordert als die DAK-Gesunheit). Außerdem lassen sich Verordnungsfehler telefonisch vorher nicht klären, weil man ja nichts schriftliches in der Hand hat. (Vor 2008 oder so waren auch „Vorab-Faxe“ verboten. Und in einer unseeligen Zeit zwischen 2006 und 2008 mussten sich – theoretischer Weise – sogar Ärzte ein eigenes Privatrezept ausschreiben, da eine Vorlage des Arztausweises vom Gesetzgeber nicht als hinreichend angesehen wurde.)

      Die Vorab-Belieferung eines Stammpatienten bei bekanntem Stammarzt ist immer „Good-Will“ UND Rechtsbruch (Straftat, keine Ordnungswidrigkeit) durch die Apotheke in Deutschland, und kann zivielgerichtlich mit bis zu 5 Jahren Haft und davon separat berufsgerichtlich mit bis zu 5 Jahren Berufsverbot (oder auch kompletten Entzug der Approbation) bestraft werden. Also wenn „eure Apotheke“ mal ein Auge zukneift, steht der Apotheker immer mit wenigstens 1 Fuß im Knast. Ist so.

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    2. Kleine Korrektur(anmerkung) 2 – habe ich vergessenzu erwähnen:
      Ich bekomme von der gesetzlichen Krankenkasse nur eine Bezahlung, wennich das Original-Rezept einreiche. Habe ich eine Kopie, ein Fax, ein Sonstwas, hilft mir das exakt gar nichts. Das ganze setzt also auch ein Vertrauen zwischen Apotheke und Arztpraxis voraus – und das Vertrauen ist nun mal besser, wenn die Kontrolle da ist (z.B. ich rufe in der Arztpraxis an, und ich kontrolliere vorher die Nummer im Telefobuch…). Wer schon mal als Apotheke hatte, dass die Arztpraxis sich telefonisch wünscht, das ganz dringende (damals noch teure) Amlodipin schon mal vorab zu liefern, aber dann ein Rezept über wesentlich preiswerteres Metoprolol „nachgereicht“ bekommt, mit dem netten Hinweis (nach Rückfrage), dass „sei doch nun das Problem der Apotheke“, der setzt auch einen Ankreuzhacken ins „mit mir nicht mehr“-Feld…

      Und zum Thema „Anonymität“: Schon diese Aussage hier, die impliziert, dass ich auch mal ab und an eine Auge im Sinne des Patienten, der (Stamm)Arztpraxis und der niedrigeren Kassenkosten zu drücke, würde im Zweifelsfall für ein Berufsgerichtsverfahren reichen. Schließlich untergrabe ich hier die apothekerlichen Wertvorstellungen, gell?

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  5. ich wundere mich auch immer wieder, warum das pharmaziestudium eines der härtesten studien mit extrem hohen aufnahmebedingungen ist – wenn man hinterher scheinbar nur noch verkaufen darf, was auf dem zettel steht :-/
    bin zum glück kein apotheker (dafür war mein abi zu schlecht und mein chemie-wissen zu mangelhaft), denn das würde mich echt frustrieren….

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    1. ich hatte kürzlich einen deutschen zu besuch, dem ich erklären musste, dass auch in deutschland alle apotheker studiert haben. er wollte es mir partout nicht glauben und war felsenfest der ansicht, dass die meisten apotheker nur eine ausbildung (lehre oder wie das bei euch heisst) gemacht haben. nach ewig langer wiki zitiererei hat er mir endlich geglaubt und wundert sich nun, warum man so hart studiert um am ende nur hinterm tresen zu stehen.

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    2. Naja, ich wusste auch lange nicht, dass es sowas wie PTAs gibt… für mich waren alle, die in der Apotheke arbeiten, Apotheker. Dass es da aber Apotheker und PTAs gibt, war mir überhaupt nicht bewusst, wahrscheinlich gerade deshalb, weil ich als Kunde im Alltag kaum mal einen Unterschied mitbekomme. Das erste Mal dieses Jahr und selbst da hätte ich ohne mein mittlerweile vorhandenes Hintergrundwissen wohl nur gedacht, dass die Mitarbeiterin halt eine erfahrenere Kollegin fragt…

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  6. Ach, zu den Importen fällt mir doch gleich auch eine Geschichte ein: Eine Patientin hat Tuberkulose. Dummerweise hat sie ebenfalls eine fiese, seltene Krankheit, bei welcher fast alle Tuberkulosemedikamente völlig unangebracht, sogar lebensgefährlich sind. Die Infektiologen kommen mit einem schlauen Ersatzplan, um die Tb doch noch kurieren zu können: Statt der üblichen Viererkombi soll sie nun drei andere lustige Tablettchen erhalten. Eins davon kann ich im Kompendium nicht finden.
    Telefon an die Spitalapo. Die kennen das grade gar nicht und müssen nachschauen. Nach einer Stunde bekomm ich die Rückmeldung: Gibts nicht in der CH, muss in DE bestellt werden, und dort ists nur zum spritzen, nicht als Tablette.
    Rückfrage an die Infektiologen. Die verweisen mich an die Zürcher Kantonsapotheke. Dort brauchen sie sogar 2h um nachzuschauen – dann hab ich aber die Info, kann man zum spritzen in DE bestellen, das wäre dann in 2-4 Tagen da, oder als Tablette in den USA, geht aber etwas länger. Haben wir dann auch gemacht. Da haben die armen Apotheker wohl einen ziemlichen Aufwand betreiben müssen, recherchieren, mit Lieferanten telefonieren etc…

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    1. Das macht man – wenn das dann auch ein Ergebnis gibt.
      Du hast aber noch nicht geschrieben, was dann noch folgen dürfte: dass das als ausländisches Produkt und off-label-use wohl kaum einfach so von der Krankenkasse bezahlt wird. Dass der Arzt sich da einsetzen muss, dass sie das dann hoffentlich machen. Dass es für den Import eine Sonderbewilligung braucht, die man bei der swissmedic vorher beantragen muss … etc.

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      1. Das gute daran: Die KK betrifft das nicht. Das ist eine Rehaklinik. Die KK bezahlt eine Tagespauschale von 1800, und darin sind viele Dinge wie zB die Medikamente einbegriffen. Das ist immerhin etwas ;) und von den anderen Sachen weiss ich nichts, da sorgen sich wohl unsere wirklich super Apotheker und halt der Oberarzt drum ;)

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  7. Och, das mit der Lagerhaltung bei 1000 Generika ist ganz einfach… muss dann halt bestellt werden. Man sollte halt nichts dringend benötigen oder eine Apotheke haben, die das dann als „dringend“ kennzeichnet (was garantiert wieder Papierkrieg bedeutet). Ich bemühe mich ja schon, nicht erst am letzten Tag Nachschub zu holen, aber einmal hat es halt auch nicht funktioniert. Von „akuten“ Medikamenten mal ganz abgesehen.

    Ansonsten ist meine Apotheke so nett, dass sie ein recht teures Medikament für mich extra auf Lager legt (hat aber wohl nicht direkt mit Rabattverträgen zu tun, sie brauchen es halt nur selten und wenn in der Zwischenzeit der Preis gesenkt wird, bleiben sie wohl auf der Differenz sitzen….)

    Ansonsten läuft da eh einiges schief, Null-Retaxationen (noch dazu wegen Nichtigkeiten) sind eine Frechheit. Und dass Reimporte billiger sind, ist ja wohl auch ein Systemfehler.

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  8. Hier muss man sehen, dass beschriebene Abgabeeinschränkungen
    wie etwa durch Rabattverträge, drohende Nullretaxation, Verpflichtung zur
    Abgabe von Parallel-/Reimporten „nur“ für gesetzlich krankenversicherte deutsche
    Patienten gelten (die aber zweifelsohne den überaus größten Anteil der
    Versicherten ausmachen), nicht hingegen für privat Krankenversicherte. Das
    Schweizer Krankenversicherungssystem scheint ja mehr der deutschen
    Privatversicherung zu ähneln (einkommensunabhängiger Beitrag, Beiträge werden vom Versicherer festgelegt, Selbstbehalt, eigene Abrechnung, keine Mitversicherung Familienangehöriger) als der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Insofern habe ich den Eindruck, es werden teilweise Äpfel mit Birnen verglichen.

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    1. Vergleicht man weltweit unterschiedliche Versicherungsysteme, vergleicht man immer Äpfel mit Birnen, weil es gar nicht anders geht. Und Pharmama rechnet ein Haufen Medis direkt mit den KKen ab, kann sogar offensichtlich (teilweise) online anfragen, ob bestimmte Dinge übernommen werden (je nach Vertrag und Kasse). Auch gibt es schon deutsche private Krankenversicherungen, die den Versicherten in den Vertrag geschrieben haben, dass es einen Bonus gibt, wenn der Versicherte ein Generikum verlangt. Des weiteren hat kein Land der Welt so viele Generika-Hersteller. Es werden sogar neue Betriebe extra für KK-Ausschreibungen gegründet – die dann nicht liefern können zur Freude aller „Betroffenen“. Auch das „Reimport-System“ ist weltweit in Deutschland einzigartig. Vieles geht darauf zurück, dass die deutschen kranken Kassen das Sozialgesetzbuch „selber schreiben“. Ist doch wohl klar, dass dann ein Selbstbedienungsladen zustande kommt. Aber wie will man auf die Wunden zeigen, wenn alle Finger in Fausthandschuhe verpackt werden? Man kann verschiedene Systeme nur vergleichen, in dem man Stärken und Schwächen gegenüberstellt. Deshalb ist hier der Vergleich von Äpfeln und Birnen (ausnahmsweise) zulässig. Denke ich zumindest.

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  9. Wenn ich in Deutschland Apotheker wäre, würde ich den Laden zumachen und mich arbeitslos melden. Ärmer werden kann man dabei auch nicht.

    Oder ins Ausland gehen, oder ins Angestelltenverhältnis, beispielsweise im Krankenhaus.

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