Alternativmedizinische Extrabestellungen

Ich selber habe es nicht so mit den homöopathischen Mitteln, aber sie werden ziemlich häufig verlangt und wir haben auch einige Ärzte, die das gerne auf- und ver-schreiben.

Mal abgesehen von der Wirksamkeit der Mittel habe ich aber noch ein anderes Problem: ich muss sie, speziell spezifisches, häufig bestellen. Das kann ich – dauert aber 2-3 Tage. Leider manchmal auch länger.

Das ist ausgesprochen ungeschickt, wenn es für etwas eingesetzt wird, wo man es gleich bräuchte. Lässt sich aber kaum verhindern. Ich kann wirklich nicht jedes Mittelchen an Lager haben. Manches davon brauche ich nur ein Mal in 10 Jahren …

Letzthin gerade.

Auf dem Rezept am späten Freitag abend für ein hustendes Kleinkind – 3 bis 4 Monate alt: Globuli und eine Salbe zum einreiben auf die Brust.

Die Globuli habe ich sogar hier – Belladonna D6, wohl genommen gegen Fieber. Die Salbe allerdings … Schon klar, Pulmex Baby und anderes mit ätherischen Ölen darf ich wegen Bronchospasmus-Gefahr erst ab 6 Monaten geben. Bei der Salbe steht das ziemlich sicher nicht drauf oder drin (homöopathische Sachen und anthroposophische Mittel haben meist keine Packungsbeilagen). Allerdings scheint die Salbe dem Namen nach Thymianöl zu enthalten … Viel.

Pharmama: "Zuerst muss ich noch bei der Ärztin nachfragen, wieviel Prozent die Salbe denn haben sollte – aufgeschrieben hat sie nämlich 40% … was mir wahnsinnig hoch vorkommt … und es so nicht gibt."

Natürlich war die Ärztin am Freitag abend nicht mehr in der Praxis. Ich informiere also die Mutter: "Sie ist nicht mehr erreichbar, das muss ich am Montag abklären – dann kann ich es auch gleich bestellen, jetzt hat die Firma auch schon geschlossen."

Montag morgen. Die Ärztin meint: „Dann nehmen sie halt 10% – ich wusste nicht, wie es die genau gibt, da habe ich einfach etwas aufgeschrieben.“

Die Mutter telefonisch informiert, Salbe nach ihrem okay bestellt. Sie meint: "Ja, bestellen Sie es, wir brauchen das wohl noch eine Zeitlang, das Kind hustet immer noch ziemlich fest."

Pharmama: "Wie sieht es mit Fieber aus?"

Mutter: "Ja, mit den Fieberzäpfchen geht es runter, kommt aber wieder. Und sie ist ziemlich schwach. Sie will nicht trinken."

Als ich das höre, rate ich ihr an, nochmals zum Arzt zu gehen.

Die Salbe kommt am Mittwoch nachmittag – Mutter angerufen, damit sie weiss, dass die jetzt hier ist.

Sagt die Mutter:Jetzt brauchen wir sie nicht mehr. Ich habe nach ihrem Anruf am Montag versucht einen Termin mit der Ärztin zu machen, die meinte sie könne uns erst am Dienstag mittag einplanen. Dienstag morgen ging es so schlecht, dass ich mit ihm ins Spital bin. Das Kind hat eine üble Lungenentzündung und liegt im Spital.“

Oh Weh.

Ich kann ihren vorwurfsvollen Ton ja verstehen – sie hat da ziemlich was durchgemacht – allerdings bin ich überzeugt, dass die Salbe zum einreiben das auch nicht verhindert hätte. Auch nicht, wenn sie schon am Freitag da gewesen wäre.

Das ist zwar jetzt ein Extremfall, aber nicht wirklich eine Ausnahme. Mir fällt auf, dass wir Bestellungen für spezielle homöopathische Sachen oft am Freitag abend bekommen. Murphys Law halt.

40 Kommentare zu „Alternativmedizinische Extrabestellungen

  1. Und, erklärst Du in solchen Fällen, was es mit den Mitteln auf sich hat? Darfst Du das überhaupt?
    Ich meine, wo die Krankheit mehr nach Kopf Sache oder Durchhalten klingt, mag Homöopathie ja ihre Daseinsberechtigung als Placebo haben, Abbe hier habe ich schon als Laie die drohende Lungenentzündung gesehen. Ich meine, man sollte den Leuten die Informationen mitgeben, solche „Ärzte“zumindest selbst zu bewerten.

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    1. Ich habe bei sowas immer den Reflex, den „Arzt“ verklagen zu wollen. Versuchen, kranke Kinder mit Zucker zu heilen. Scharlatane!

      Als Apotheker würde ich vermutlich den Eltern in der obigen Situation raten, am besten gleich zu einem _richtigen_ Arzt zu gehen.

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      1. Ich als Mutter die nicht an Globulis und so glaubt, werde fast gesteinigt…Mit Studien oder Vernunft kann man den Anhängern der Homöopathie nicht kommen, da die Erkältung nach drei Tagen Globuli-Behandlung schließlich besser war…

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        1. Nun, meistens geht eine Erkältung wieder weg – mit oder ohne Zucker. Von heilen kann man auch bei Paracetamol und Pulmex nicht reden – aber von wirksamer Beschwerdenlinderung.

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        2. PS: Auch letzteres sehe ich kritisch. Wer nämlich mal homöopathisch/placebomäßig seinen Heuschnupfen einigermaßen erfolgreich behandelt hat, rechtfertigt damit als Nächstes die homöopathische Krebstherapie. Denn „es wirkt ja“ und „wer heilt, hat recht“.

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      2. Und sobald ein Homöo-Fan sagt, Homöopathie sei „natürlich“, dann muss man entgegnen: Warum aber gibt dir dein homöopathisch arbeitende Arzt bei jedem Wehwehchen ein Heilmittel ab?

        Tut das nicht schon jeder Schulmediziner? Und hat der Schulmediziner nicht sogar ein kleineres Repertorium an Mittelchen, die er dir verschreiben könnte?

        In der Homöopathie wird ja noch viel ärger mit Heilmitteln um sich geworfen als in der Schulmedizin.

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    2. was es mit den Mitteln auf sich hat? Du meinst Homöopathie, Anthroposophie etc.? Eigentlich nein. Wenn das auf dem Rezept steht müsste der Arzt sie darüber aufgeklärt haben – wenn sie das nicht schon selber verlangt haben. Wenn man mich allerdings fragt, dann sage ich schon was und wie.

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      1. Ich meine, dass da chemisch kein Wirkstoff enthalten ist und das Mittel nach anerkanntem naturwissenschaftlichen Kenntnisstand nicht wirken kann. Ob die Leute dann trotzdem dran glauben, weil „mehr zwischen Himmel und Erde ist“, müssen sie selbst entscheiden, aber DAS ist erstmal eine neutrale Information, die sie WISSEN müssen. Und das tun sie gewöhnlich nicht. In meinem gebildeten Umfang sind einige Leute aus allen Wolken gefallen, als sie gehört haben, dass das nicht nur quasi „pflanzlich“ heißt.

        Das ein Arzt, der einem stark hustenden Kind freitags abends Zuckerkugeln aufschreibt, so eine Aufklärung macht, möchte ich bezweifeln. Da sehe ich Dich genauso in der Pflicht wie eine Wechselwirkung zu entdecken, wenn denn mal ein WIrkstoff enthalten ist.

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  2. Das klingt ganz so, als ob die Mutter erst zuhause selbst therapiert hat, dann zur Heilpraktikerin ging, weil es nicht besser wurde, und genügend viel Zeit verging, während sich in aller Ruhe aus dem Husten eine Lungenentzündung ausbilden konnte. Mutter und Ärztin, sie sind beide schuld, und ich hoffe nur, daß es dem betreffenden Baby nicht geschadet hat.

    Ich bin selber Krankenschwester und somit auch direkt betroffen von dem Globuli-Heilwahn. Eine Pneumonie kann man mit Globuli nicht heilen, selbst mit Salbe nicht, und wenn man sich auf den Kopf stellt. ;-)

    Lg, Sathiya

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    1. Das erste Mal, als ich das Kind gesehen habe, war es noch nicht so schlimm krank. Und man kann wirklich Pech haben, auch bei korrekter Behandlung und es gibt trotzdem eine Lungenentzündung. Am Telefon bin ich aber aufmerksam geworden, dass es dem Kind schlechter geht und habe sie wieder an den Arzt verwiesen. Da hätte dann reagiert werden müssen – meiner Meinung nach.

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  3. Liegt es nicht auch in der EIgenverantwortung der Eltern zu merken, dass wenn das 4 Monate alte Kind nicht trinken will wenn es Fieber hat noch schnell zum Arzt zu gehen? Oder schon am Wochende ins Spital?
    Natürlich, man will auch nicht übertreiben, aber wenn sie Freitag da war und am Montag sagt dass das Kind nicht trinken will und der Ärztin zustimmt erst am Dienstagmittag den Termin wahrzunehmen… da hat auch die Mutter teilweise Mitschuld. Jedenfalls meiner Meinung nach.
    Wobei ich auch die Ärztin nicht verstehe (unter der Vorraussetzung das die Mutter der Ärztin alles so mitgeteilt hat wie dir).

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    1. Sehe ich genauso.
      „Ich wusste nicht, wie es die gibt, da hab ich einfach was aufgeschrieben“ ist jetzt nicht unbedingt ein Satz, der mich zum Jubeln animieren würde.
      Und wenn ein Baby mit Fieber nicht trinken will, würde ich ja sowas von ins nächste Krankenhaus damit fahren!
      Die Salbe hätte allerhöchstens gut gerochen, aber mehr auch nicht. Naja, außer vielleicht noch Hautreizungen zu verschaffen. So à la „Wenn schon sch**, dann mit Schwung!“

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  4. Wegen der Glaubuli-Bestellerei: du brauchst nichts anderes als einen Etikettendrucker und ein 2 kg Vorratsglas nackige Globuli. Kommt jemand mit einem Rezept daher, dann füllst du einige Globuli ab, druckst das passende Etikett und voila geht die Information vom Etikett auf die Globuli über. Das funktioniert genauso gut wie die Verschüttelei, kein Homöopath dieser Welt wird einen Unterschied bemerken.

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    1. @Tina: böse!
      Aber wenn ich etwas abgebe, sollte drin sein, was drauf steht. Auch wenn das nur ein Molekül im ganzen Glas ist oder der Zucker das einmal gesehen hat …

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      1. Wenn du Tinas Idee befolgst, gibst du auch ab, was auf dem Etikett steht…

        …wenn da ein Kunde dich verklagen würde, müsste er zuerst mal mittels Gaschromatographie und Massenspektrometrie beweisen, dass er das falsche Mittel erhalten hat. Ich wünsche ihm schon mal viel Glück dabei.

        Nach OR § 71 darfst du keine Sache mit unterdurchschnittlicher Qualität anbieten. Aber was heisst hier „unterdurchschnittlich“, wenn man homöopathische Mittel beliebig austauschen kann und die Wirkung dieselbe bleibt? :)

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  5. Also wenn ich dich recht verstehe, gibst du so manches Medikament NICHT an bestimmte Personen ab, weil es schaden könnte… ich meine mich da etwa an einen Fall zu erinnern, wo eine ältere Person Beinsalbe wollte und du ihm diese verweigert hast, um ihn so dazu zu bewegen, doch in´s Spital zu gehen, weil du etwas ernsteres vermutet hast (Thrombose). Ich frage mich, warum du/Apotheker generell bei anderen Gesundheitsproblemen und Globuli nicht ebenso handhabt? Denn egal welche Erkrankung zugrunde liegt: Mit Globuli wird sie ja eigentlich immer NICHT behandelt, da Globuli eben keinerlei Wirkung haben (Placebo jetzt mal außen vor). Wenn also eine Beschreibung nach Lungenentzündung klingt, ist es da nicht geradezu mit dem Berufsethos unvereinbar, trotzdem brav die Globuli zu besorgen? Überhaupt: Wie ist der Verkauf von Globuli überhaupt mit dem Berufsethos vereinbar? Kranken Menschen wirkungslose Zuckerkügelchen zu verkaufen, obwohl man genau weiß, dass sie nicht helfen (und dadurch indirekt durch verpasste angemessene Behandlung eine Erkrankung verschlimmern können)? Die Begründung „die Leute wollen das halt haben“ oder „eine Apotheke muss ja auch von was leben“ gilt meiner Meinung nach nicht, denn „die Leute“ wollen auch so manch anderes haben (Schlaf- und Beruhigungsmittel, Schmerzmittel, abschwellendes Nasenspray…) und da verkaufst du ja auch nicht bedenkenlos, auch wenn dir dadurch Gewinn entgeht… Versteh mich nicht falsch: ich möchte dir ausdrücklich keinen Vorwurf machen (dafür kenne ich ja auch dich und dein konkretes Handeln viel zu wenig), aber manchmal denke ich mir, dass es doch eigentlich für jeden naturwissenschaftlich-medizinisch ausgebildeten Menschen nicht mit dem eigenen Gewissen vereinbar sein kann, so Zuckerzeugs als Medizin zu verkaufen… Wie ich es auch drehe und wende: Ich finde keine plausiblen Grund, das Zeug als „Medikament“ durchgehen zu lassen…

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    1. Ich finde das auch bedenklich. Homöopathie schadet immer, weil das Kosten-Nutzen-Verhältnis negativ ist (du zahlst x Franken für exakt 0 Nutzen, wenn man Placeboeffekte mal ignoriert).

      Als Apothekerin verkauft man dem Kunden eigentlich immer etwas schädliches, während der Kunde darauf vertraut, etwas nützliches zu erhalten. Das finde ich schon unethisch.

      Aber auf der anderen Seite finde ich Homöopathie als eine Dummheitssteuer eine ausgesprochen brillante Idee…

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    2. Das Kind war beim Besuch in der Apotheke noch nicht so krank, dass es einen (erneuten) Arztbesuch gerechtfertigt hätte. Und es ist der Mutter überlassen dem Kind Medikamente zu geben – oder eben nicht zu geben.
      Zum Berufsethos: Bekommt die Kundin das nicht von mir, geht sie es woanders holen. Holt sie es aber von mir, kann ich zumindest noch eingreifen, wenn der Moment vorbei ist, wo etwas noch mit vielleicht „besserem Placebo“ behandelt werden kann – SO WIE IN DIESEM FALL. Dann schicke ich sie zum Arzt / ins Spital. Dann verweigere ich die Abgabe. Oder für ausgesprochen abstruse Anwendungen: zum Beispiel homöopathische Malariamittel.
      Aber selbst dann müssen diese Leute erst mal auf mich hören.
      Und was die Bezeichnung Medikament angeht: Beschwerden in diese Richtung wenden sie bitte an die Politiker, die das so zugelassen haben, dass das bei uns in der Schweiz auch noch von der Versicherung übernommen wird.

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      1. „Zum Berufsethos: Bekommt die Kundin das nicht von mir, geht sie es woanders holen.“

        Das sehe ich sehr kritisch. Damit sprichst du dich meiner Meinung nach von deiner Verantwortung frei.

        Gegenüber dem Kunden verantwortlich zu handeln, hiesse, ihn über die Gefahren der Homöopathie aufzuklären (und wenn es auch nur eine Gefahr für sein Portemonnaie wäre).

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        1. Andere Leute sagen mir, meine Verantwortung sei es ungefragt einfach alles, was der Arzt aufschreibt oder der Kunde verlangt abzugeben: mache ich auch nicht.

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          1. Das ist das andere Extrem, ja.

            Aber gehört nicht auch zu einer fachlichen Beratung durch die Apotheke, dass man den Kunden darüber aufklärt, dass er ein Mittel zwar gerne haben darf, aber dass es gemäss wissenschaftlicher Erkenntnisse gar nichts nützt? Und dass es ihm im Gegenteil sogar schadet (1. Zeitverschwendung, 2. Geldverschwendung)?

            Du verwahrst dich im Blog immer wieder gegen den Vorwurf, ihr Apotheker seid reines Verkaufspersonal. Man merkt dir aber den Stolz an, dass du Pharmazie studierst hast und über ein echtes Wissen in Medizin, Chemie und Biologie verfügst.

            Kritk- und kommentarlos ein Mittel abzugeben hiesse ja, eher auf die Verkaufszahlen zu achten als den Kunden ernst zu nehmen.

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      2. Ich verstehe dich schon ein Stück weit, Pharmama, und sehe auch, das du hier dein Möglichstes fürs Kind getan hast. Aber mit dem von dir genannten Argument „Bekommt die Kundin das nicht von mir, geht sie es woanders holen.“ könntest du auch die Abgabe anderer kritischer Sachen rechtfertigen (oben von mir genannte etwa). Bei anderen Mitteln jedoch sagst du NEIN, STOP, wenn es schaden könnte, gebe ich es nicht, auch auf die Gefahr hin, dass sie es in einer anderen Apotheke versuchen (und du einen Kunden verlierst). Bei Globuli hingegen… machst du es. Da misst du dann mit zweierlei Maß. Konsequent wäre doch eigentlich, zu sagen, sowas verkaufen wir nicht. Kannst du mein Unbehagen/Verständnisproblem nachvollziehen?

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    3. Es gibt da einen entscheidenden Unterschied, eigentlich sogar zwei:

      im Fall, auf den du anspielst, ging es um eine Selbstmedikation. Nicht um ein vom Arzt aufgeschriebenes Medikament. (Und als Medikament ist Homöopathie nun mal in der Schweiz gesetzlich anerkannt. Das reicht in diesem Fall als plausibler Grund völlig aus.) Der Kunde hat selbst etwas verlangt, und Pharmama hat abgeraten. Hier aber hat die Ärztin etwas aufgeschrieben, das die Patientin in der Apotheke abholt. Da besteht zunächst einmal Belieferungspflicht.

      Zweitens ging es in dem Fall, auf den du anspielst, um die konkrete Anwendung dieses Medikaments auf genau diesen Kunden, nicht um eine Grundsatzfrage nach Glauben oder Nichtglauben. Der Standpunkt „das Gesetz sagt, das ist ein Medikament, aber ich halte prinzipiell nichts davon“ ist da genau nicht zulässig. Nach Gesetz und Standesrecht.

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  6. Mein armer Kopf. Deshalb nur ein Zitat aus Meyers Konversations-Lexikon, Ausgabe 1892. Achtzehnzweiundneunzig.

    „Es würde zu weit führen, das mystische, überall den Erfahrungen der
    Chemie, Physik und Pathologie widersprechende System, das, anstatt auf
    Beobachtungen, auf gänzlich unbewiesenen Glaubenssätzen aufgebaut ist,
    hier auszuführen, zumal eine treue Wiedergabe bei den vielfachen
    Änderungen, welche die H. täglich erfährt, ganz unmöglich wäre.

    Diese Probe dürfte ausreichen, um zu zeigen, daß die H. dem gesunden
    Verstand mehr als dem kranken Körper zumutet, und es ist bedauerlich,
    daß aus Mangel an Kritik die H. von vielen Dilettanten und
    Dilettantinnen selbst in Fällen betrieben wird, bei denen im Vertrauen
    auf die Zuckerkügelchen die rechtzeitige ärztliche Hilfe verabsäumt
    wird.“

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    1. Danke für den Link, turtle!

      Ich bin naiverweise davon ausgegangen, dass man damals die Hahnemannschen Glaubenssätze kritiklos hingenommen hat. Schön zu sehen, dass schon 1892 für einige der Unsinn offensichtlich war.

      Wie bist Du auf die Fundstelle gekommen?

      http://forum.psiram.com/index….

      (Ich habe Dich hier verlinkt – ein Kommentar wäre sicher willkommen!)

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  7. Leute, ihr könnt Euch hier gerne darüber aufregen und auch ausserhalb noch so gerne weiter für eine wissenschaftlichere und vernünftigere Welt kämpfen (da bin ich absolut dafür!!) – Aber die Tatsachen sind so: Ich kann nicht einfach 70% der Bevölkerung vor den Kopf stossen (so viele haben in der Abstimmung Alternativmedizin für die Übernahme genau dieser Produkte von der Krankenkasse abgestimmt) und ihnen bei ihrem Besuch und Wunsch (!) nach so einem Produkt ungefragt (!) davon abraten – speziell, wenn keine Medizinische Grundlage gegen die Anwendung eines „Nicht-Mittels“ spricht.
    Da hätte ich im Nullkommanix keine Kunden mehr und könnte die Apotheke zumachen. Dann wäre sie zu – und zwar für alle und niemand würde mehr irgendetwas bekommen.
    Und wenn wir damit anfangen die Abgabe von Sachen zu verweigern … warum sollte ich dann nicht die Abgabe irgendwelcher anderer Mittel anfangen zu verweigern – weil sie mir aus moralischen, religiösen oder persönlichen Gründen nicht passen. Die Pille danach zum Beispiel, oder die Pille überhaupt, oder starke Beruhigungsmittel im allgemeinen, oder weil mir das Gesicht des Kunden nicht passt? Also nicht wegen medizinischen Bedenken oder wegen Missbrauchverdacht.

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    1. Pharmama, das verstehe ich auch gut. Du bist ja nicht nur eine Medizinfrau, sondern auch eine Kauffrau. Als solche musst du auf dein Geschäft achten, oder deine Apo macht langsam die Türen dicht.

      Mir ist es aber etwas sauer aufgestossen, dass du sagtest „Wenn ich keine solchen Mittel abgebe, dann gehen die Leute sie einfach anderswo kaufen.“ Genau das zeigt aber keinerlei Reflektion über deinen Beruf.

      Mit der selben Begründung könntest du auch Koks, Waffen oder Auftragsmorde verkaufen. Wer es unbedingt braucht, besorgt es sich eben anderswo. Und weil die Leute sich das Zeugs eh beschaffen, spielt es ja keine Rolle, ob sie zu dir kommen oder nicht.

      In deiner Antwort zeigst du eine weitere Reaktion, die ich bedenklich finde. Wenn kein medizinischer Grund gegen die Abgabe eines Nicht-Heilmittels spricht, sollte man es also abgeben?

      Ich möchte sehr gerne Frauenarzt werden. Kein medizinischer Grund spricht dagegen, routinemässig die Brüste anzufassen oder die Schamgegend mal genau anzugucken. Ich kann ja immer sagen, wenn ich da etwas auffälliges finde, wäre der Frau ja geholfen.

      Nutzen? 0. Schaden? 0.

      Aber die Arztrechnung der Patientin ist dann um zwei oder drei Positionen länger. Genauso wie bei der Homöopathie.

      Soviel ich weiss entspricht es gerade dem Ethos aller Ärzte, dass nichts unternommen wird, wenn kein Nutzen da ist. Dass dem Patienten kein Schaden angerichtet wird, ist kein Grund, etwas zu tun. Zu sagen, es würde ja nichts schaden – gerade damit könnte man sehr gut Patienten manipulieren und von ihnen die Zustimmung zu unnötigen Behandlungen erlangen.

      Ich stehe zwar ganz gewiss nicht in deinen Schuhen, aber ich fände es spannend, von einer engagierten Apothekerin wie dir eine Reflektion über deine eigene Berufs-Moral mitzubekommen.

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      1. Ja – und entschuldige, dass ich ausgerechnet diesen Satz benutzt habe. Es ist doch wirklich die typische Ausrede, nicht? :-/

        Es aber abzutun dass ich (wegen dem) nicht schon länger darüber nachgedacht habe, stimmt nicht. Ich habe es aber wirklich lieber – und nicht nur aus finanziellen Gründen, dass die Leute sich diese Sachen an einem Ort besorgen, wo man gegebenenfalls eingreifen kann, wenn das medizinisch bedenklich wird – wie im beschriebenen Fall.

        Was das Beispiel Frauenarzt betrifft. Ich fände es sehr bedenklich, wenn der Frauenarzt (oder in meinem Fall die Frauenärztin) sich bei der jährlichen Untersuchung NICHT die Brüste anschauen würde und einen Abstrich machen würde. Das gehört da dazu. Vielleicht
        nicht bei jedem Besuch – aber einmal jährlich. Ja. Routinemässig.

        Das mit dem Ethos der Ärzte, dass nichts unternommen wird, wenn kein Nutzen da ist … zeig mir mal wo das steht. Ich bezweifle es. In Deutschland gibt es sogenannte Igel (Schreibweise?) Behandlungen. Die werden von der Krankenkasse zum Beispiel nicht übernommen, die muss man den Patienten erst mal schmackhaft machen. Manches davon mag sinnvoll sein – anderes wieder nicht. Und auch bei uns gibt es genug Ärzte, die Sachen auf Wunsch aufschreiben oder Untersuchungen durchführen auch wenn sie nicht wirklich medizinisch notwendig sind. Ich habe da in der Familie grad ein Beispiel, das ich wirklich gerne mal bringen würde – und sei es nur zur Diskussion.

        Berufsmoral wird halt nicht an der Uni gelernt. Das bringt man
        hoffentlich vorher schon mit. Das gilt für Ärzte und Apotheker.

        Und das mit der Homöopathie hier ist schwierig – weil es so überall ist: Das fängt schon damit an, dass das inzwischen Unterrichtsstoff an den Unis ist. Bei mir noch recht rudimentär, das dürfte inzwischen geändert haben.

        Dass man offiziell vom Apothekerverein anerkannte Weiterbildungen machen kann – zum Beispiel als FPH (Fach-Apotheker) Homöopathie (zeitaufreibend und teuer –ich wollte das nicht machen, aber Interessierte machen sich die Mühe).
        http://www.pharmasuisse.org/DE

        Dass es nach der Volksabstimmung 2009 jetzt sogar von der Grundversicherung übernommen wird, wenn es von einem
        (richtigen) Arzt aufgeschrieben wird – für die es auch Weiterbildungen gibt, die von der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Medizin angerechnet werden …

        Damit landen diese homöopathischen Medikamente nach Volkswillen via Gesetzgeber tatsächlich auf der Spezialitätenliste – darum auch „Medikamente“ – zumindest die nächsten 5 Jahre.
        http://www.bag.admin.ch/themen

        Mir wird also von Ausbildungs-Seite, gesetzlicher Seite und Verband-Seite Homöopathie „nahe-gelegt“. Zu meiner Arbeit gemacht.

        Und jetzt steh mal hin und sag: „Neee, den Teil (von meiner Arbeit) mach ich nicht.“
        Das kannst Du machen, wenn dein Job nicht davon abhängt.
        Ich kann’s leider nicht.

        Aber … es gibt noch Hoffnung.
        Denn mit der Abstimmung und der Probefrist kommt auch eine Auflage – die Wirksamkeit der betroffenen Alternativmedizinischen Methoden muss erbracht werden. Endlich einmal.

        Ich bin gespannt wie das herauskommt.

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      2. Ich finde es unverschämt, pharmama zu unterstellen, dass sie keinerlei Reflektion über ihren Beruf zeigt. Genau das tut sie, indem sie das von dir genannte Zitat im nächsten Satz mit
        „Holt sie es aber von mir, kann ich zumindest noch eingreifen, wenn der
        Moment vorbei ist, wo etwas noch mit vielleicht „besserem Placebo“
        behandelt werden kann – SO WIE IN DIESEM FALL“ weiterführt.
        Es ist nun mal so, dass Homöopathika in Apotheken verkauft werden (müssen). Ob ich nun daran glaube oder nicht.
        Klar ist es schwierig, Dinge zu verkaufen, hinter denen ich nicht stehe, aber deshalb kann ich die Abgabe doch nicht verweigern! Außerdem würde mich mal interessíeren, was die Apothekerkammer (oder die entsprechende Instanz in der Schweiz) dazu sagt, wenn ich verweigere, apothekenpflichtige Arzneimittel (denn so sind diese Sachen eingestuft) abzugeben.

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        1. Korrektur: Homöopathika dürfen auch im Supermarkt verkauft werden. Sie sind per se nur dann apothekenpflichtig, wenn der Inhaltsstoff auf lateinisch und nicht auf deutsch angegeben wird

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          1. Das ist Teil des Marketings – diese Firmen wollen nicht in die Supermärkte, weil ihre Produkte dann wengier wie ein „echtes“ Medikament wirken.

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    2. Ich glaube nicht, dass Du mit „Ihnen ist klar, dass dieses Mittel keine wissenschaftlich belegte Wirkung hat?“ irgendjemanden vergraulen würdest.

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      1. Schon mal versucht, einem „Gläubigem“ so etwas zu sagen?
        Das artet leider schnell in nicht enden wollende Diskussionen aus.

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  8. Ich finds ja schon heftig, dass eine Ärztin ein Hustendes und Fieberndes Kind nur mit Homöopathie abspeist. Wenns schon so kurz vor der Lungenentzündung war, muss sie doch beim Abhören schon mehr als nur ein unauffälliges Atemgeräusch gehört haben…

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    1. Ja, kann sich denn eine Lungenentzündung so schnell entwickeln? Ich denke auch, dass da schon was im Anzug war. Für mich ist das Problem die Diagnose, sowie die Einstellung der Ärztin zum Kleinkind.

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  9. In Deutschland besteht Kontrahierungszwang, das heißt Apotheken müssen ärztliche Verordnungen unverzüglich beliefern. Zusätzlich ist der Apotheker auch gesetzlich verpflichtet, den Patienten zur korrekten Anwendung zu beraten. In einem Fall, wo keine Gefahr offensichtlich im Verzug ist, hat der Apotheker keine Veranlassung, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu stören, indem er gegen Homöopathie missioniert.

    Berät der Apotheker für die Selbstmedikation, steht ihm natürlich frei, statt eines homöopathischen Arzneimittels etwas anderes zu empfehlen. Wenn der Patient dann, wider Aufklärung und Beratung, dennoch ein homöopathisches Mittel wünscht, ist das seine eigene Entscheidung; ich würde es bedenkenlos verkaufen, solange kein gesetzlicher oder medizinischer Grund dagegen spricht.

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  10. 40% oder auch 10% Thymianöl – das ist aber keine Homöopathie, oder? Pflanzliche Therapie, ja – aber Homöopathie mit solchen Konzentrationen doch eher nicht…

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