Ein zweifelhaftes Rezept

In unserer Apotheke sind wir inzwischen so weit, dass wir bei Rezepten für starke Schlaf- und Beruhigungsmittel die der Kunde (der noch nie bei uns war) selbst bezahlt, erst mal den Arzt anrufen und nachfragen. Warum? Es sind einige Fälschungen im Umlauf.

Nun kommt an einem Freitag am Morgen diese junge Frau mit einem Rezept für Rohypnol, das ist ein starkes Schlafmittel – das sie selbst bezahlen will. Sie war auch noch nie bei uns vorher.

Ich gehe also erst mal zum Telefon und rufe den Arzt an. Es ist eine Gemeinschaftspraxis – und die Patientin nicht bekannt in der Praxis. … Kein Dossier und trotzdem ein Rezept von der Praxis? Der Arzt empfiehlt mir darum dringend, das Rezept nicht auszuführen. Er würde sogar so weit gehen und die Person anzeigen.

Ich komme also zurück zur Kundin und konfrontiere sie damit.

Sagt sie: „Aber meine Mutter ist die andere Ärztin. Die hat mir das Rezept ausgestellt. Sie ist aber nicht in der Praxis, sondern auf einer Konferenz in Paris … und darum nicht erreichbar.“

Blick auf das Rezept: „Aber das Rezept ist von heute datiert!“

Frau: „Ja, sie … hat es mir gestern geschrieben.“

Ich: „Tut mir leid, aber das ist alles ein bisschen seltsam. Ich kann das Rezept so nicht ausführen und ich muss es behalten, weil ich denke, es wurde verfälscht.“

Die Patientin stürmt ärgerlich aus der Apotheke.

Ein paar Tage später bekomme ich tatsächlich ein Telefon von der Ärztin.

Ärztin: „Was soll das? Meine Tochter hat gesagt, sie hätten ihr die Medikamente verweigert.“

Ich erkläre ihr die Situation:  gerne missbrauchtes Medi, Barzahler, Patientin bei uns nicht bekannt, Patientin in der Arztpraxis nicht bekannt, Ärztin nicht erreichbar und Datum vom Abgabetag … an dem die Ärztin im Ausland weilt? …

Die Ärztin ist tatsächlich einsichtig, bittet mich aber das Rezept auszuführen.

In dem Fall, wo ich es jetzt verifizieren konnte: klar.

Trotzdem gefällt mir die ganze Situation nicht. Man hängt in so einem Fall zwischen den Fronten: einerseits sollte man ein (nötiges) Medikament abgeben, andererseits Missbrauch entgegentreten …Was haltet ihr davon?

60 Kommentare zu „Ein zweifelhaftes Rezept

  1. Ich finde, du hast richtig gehandelt. Als Apothekerin hast du, wie du immer wieder betonst, ja auch eine gewisse Mitverantwortung; Medikamente können bei falscher oder unsachgemäßer Anwendung schließlich schaden. (Siehe Iod-Tabletten nach Fukushima.) Und in diesem Fall ging es jetzt auch nicht um Medikamente, die akut Leben retten können oder unbedingt notwendig zum Leben wären wie Insulin oder ähnliches. Wenn man also so wie du Risiko und Nutzen abzuwägen hat, kann die Antwort eigentlich nur lauten: Bis zur Klärung nicht ausführen!

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  2. Ich schließe mich meiner Vorrednerin an.
    Ich finde in diesem Fall dein Verhalten auch richtig,
    Zumal ich seltsam finde das die Tochter der „Chefin“ nicht namentlich bekannt ist ? Wobei mir das vermutlich alleine als Indiz nicht reichen würde immerhin kann man bei den meisten Rezepten die ich bisher in D zu bekam auch nur den Praxisstempel und nicht die Unterschrift sicher lesen ;-)

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    1. Ja, das mit dem Namen …. dass sie nicht (mehr) denselben hat, wie die Mutter ist ja gut möglich (Heirat und so) … und vielleicht bekommt sie ihre Rezepte immer direkt von ihr … auch wenn das nicht ganz „koscher“ ist.

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  3. Sehr suspekt das Ganze. Dann ist die Tochter wohl nicht Patientin in der Praxis der Mutter. Hört sich nach „Freundschaftsdienst-Rezept“ an. ‚Mama ich brauch….‘ – ‚Aber klar doch, kein Problem‘ Als Ärztin sollte ihr doch auch klar sein (denk ich mal), dass u.U. die Apotheke nachfragt. Warum kann sie dann nicht eine Notiz am „Empfang“ ihrer Praxis hinterlassen, dass das Rezept so in Ordnung geht?

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    1. @ Rose: das mit dem „Freundschafts-Rezept“ ist aber nicht Sache der Apothekerin/ des Apothekers. Die hätten ja wirklich viel zu tun, auch noch so etwas zu hinterfragen.

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    2. Naja also das mit einem Freundschaftsrezept finde ich jetzt nicht so schlimm.

      Der Gynäkologe meiner Freundin gibt ihr z. B. schon immer einen Handvoll fertige Rezepte ohne Datum für ihre Pille mit damit sie nicht alle Nase lang da antanzen braucht. Sie braucht dann nur noch das Datum reinzuschreiben und kann eins holen gehen.

      Auch das mit dem Datum. Vielleicht hat die Mutter das am vorabend ausgefüllt oder die Mutter hat der Tochter die erlaubt ihr selbst ein Rezept zu schreiben usw. Unterschriften nachmachen ist ja nicht wirklich schwer und wenns von der Ärztin abgesegnet war stellvertretend zu unterschreiben…..

      Ich bin bei sowas immer ein bischen angepisst, als ob man sich in der Apotheke auch noch Rechtfertigen muss wenn man was will.
      So streng sind wir in DE zum Glück noch nicht.

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      1. Naja, also die Nummer mit der nachgemachten Unterschrift und dem selbsterstellten Rezept ist beides auch hierzulande als Urkundenfälschung strafbar (auch wenn die Ärztin eingewilligt hat), das kann bis zu 5 Jahre Knast geben.
        Gefälschte Rezepte gehen auch hierzulande an den Staatsanwalt.

        Da wär ich echt vorsichtig mit sowas… ;-)

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      2. ich denke mal, dass Dich niemand zur Rechenschaft zieht, wenn Du mit einem Rezept zur Apotheke gehst, aber es gibt einige Regeln, die zu beachten sind.
        Ausserdem heisst es dann, wenn „es“ mal schief geht:
        „wer hat das Medikament abgegeben?“ und erst danach: „wer hat das Rezept ausgestellt?“
        nur der schwarze Peter bleibt erst mal bei der Apotheke!
        Somit war die Reaktion vollkommen richtig – basta!

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      3. Quote: Der Gynäkologe meiner Freundin gibt ihr z. B. schon immer einen Handvoll fertige Rezepte ohne Datum für ihre Pille mit damit sie nicht alle Nase lang da antanzen braucht. Sie braucht dann nur noch das Datum reinzuschreiben und kann eins holen gehen.

        Das ist „Urkundenfälschung“. Der Gyn handelt falsch, Deine Freundin handelt dabei falsch und ein Apotheker, der davon wüsste und das Rezept trotzdem abgibt auch.

        Es hat seinen Sinn, das mit den Rezepten. Auch dass man in der Apotheke auch mal begründen muss, warum man etwas haben will. Es handelt sich um Arzneimittel mitsamt Nebenwirkung und der Gefahr der falschen Dosierung.

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      4. Dort wo ich früher einmal gearbeitet habe hat die Sprechstundenhilfe mit der Zustimmung Ihres Chefs die Rezepte für das Kontrazeptivum ihrer Tochter immer besorgt, ohne dass das junge Mädchen regelmässig untersucht wurde. Der Thrombus der sich irgendwann mal bildete, hat für die Tochter einen längern Aufenthalt in der Intensicstation bewirkt. Sie hat überlebt, gerade so …

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  4. Ich denke auch, dass das die einzig richtige Reaktion von Dir war.
    Die Kommunikationswege innerhalb dieser Gemeinschaftspraxis sind wohl dringend reformbedürftig.
    Und warum wurde das Rezept falsch datiert? Gelten bei Euch in der Eidgenossenschaft nur Rezepte von selben Tag?
    Ich wünsch Dir eine schöne „Restwoche“.
    Liebe Grüße
    Hajo

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    1. Nein, ein Rezept kann im Normalfall nach dem Ausstellen innert einem Jahr eingelöst werden. Ausgenommen sind natürlich Betäubungsmittelrezepte (auch Pseudo-Betäubungsmittel, wie das oben – aber auch für das hat man etwas 1 Monat Zeit), Antibiotika und ähnliches … da muss man dann schauen, ob das überhaupt noch angebracht ist …
      Das mit dem Datum war einfach noch ein Aspekt mehr. Warum sollte das jemand „falsch“ oder „vor“-datieren, wenn es gar nicht nötig ist?

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  5. Ich finde das trotzdem noch seltsam. Wenn die Tochter in der Praxis nicht bekannt ist, in der ihre Mutter arbeitet? Ich finde, Du hast das absolut richtig gemacht.

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  6. Ich finde es auch einerseits sehr merkwürdig das die Mutter als Ärztin einfach so ein Rezept über ein starkes Schlafmittel ausstellt. Man kann doch als Angehöriger gar nicht mehr sachlich entscheiden.
    Noch dazu kennt sie niemand in der Praxis…

    Meiner Meinung nach hast du vollkommen richtig gehandelt.
    Sollte es wirklich dringend gewesen sein, hätte man in einer Gemeinschaftspraxis wissen müssen, dass „so ein“ Rezept ausgestellt wurde.

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  7. Ähm, ich hab‘ noch eine Nachfrage dazu: Dich hat dann also eine Frau angerufen, die gesagt hat, sie sei die Mutter und die Ärztin. Und woher weißt du, ob das stimmt?

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      1. Reicht dir die Telefonnummer?
        Stell dir vor deine Kundin macht gemeinsame Sache mit einer Sprechstundenhilfe aus der Arztpraxis.

        Ich würde die Ärztin auf alle Fälle nochmal kontaktieren.

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        1. aus *der* Arztpraxis, wo sie vorher niemand kannte?
          Da wäre es einfacher gewesen für die Sprechstundenhilfe, das Rezept beim ersten Anruf zu bestätigen.
          Misstrauen ok, aber … irgendwann muss Schluss sein :-)

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    1. War auch mein erster Gedanke. Ob jetzt einfach eine ins-Boot-geholte Freundin noch mal anruft und behauptet, die Mutter zu sein.
      Ich finde aber auch, dass du (@pharmama) richtig gehandelt hast (obwohl ich manche Belehrungen auch anstrengend finde :rotwerd:).

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  8. Vollkommen richtig gehandelt! Und das Rezept richt, ach was stinkt schon regelrecht nach „Mama, ich brauch mal…-Rezept“

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      1. weil die Tochter süchtig sein könnte und die Mutter nicht mal fragt?

        Rohypnol -wenn man nicht direkt davon abhängig ist- wird auch gerne benutzt, um die Zeit zwischen zwei Schüssen zu überbrücken

        Alternativ ist es auch eine gängige Währung unter Drogensüchtigen bzw. Gefängnisinsassen.

        Meine Tochter fragt mich nach Rohypnol? Ein warum, wieso und weshalb inklusive halbstündiger (mindestens) Diskussion und Anamnese müsste sie aushalten.

        Rohypnol ist keine „Mama, ich brauch mal …“-Substanz.

        Auch wenn die Ärztin gleichzeitig ihre Mutter ist, sollten gewisse Sorgfaltspflichten gewahrt bleiben. Dazu gehört: nicht mal eben zwischen Tür und Angel ein Rezept ausfüllen, eine sorgfältige Diagnose (auch und gerade bei der eigenen Tochter!) erheben und das Rezept sauber und ordentlich erstellen. Und sich der Problematik von potentiell abhängig machenden Substanzen auch bei den eigenen Kindern bewusst sein.

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        1. Du hast gerade dargelegt, warum es höchstwahrscheinlich eben NICHT „Mama, ich brauch mal eben..“ war. Warum gehst du dann immernoch vom schlimmsten Fall aus?

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  9. Vollkommen richtig gehandelt. Ich wäre sogar noch weiter gegangen und hätte auch nach der Verifizierung das Rezept verweigert. Schließlich ist es eine Urkunde und wenn es gestern ausgestellt wurde aber auf heute datiert, dann ist das schlichtweg eine Fälschung.

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  10. Eine einsichtige Ärztin? Oh Wunder! Normalerweise muss man sich in solchen Fällen doch einige absolut unschöne Worte anhören.
    Die Reaktion ist sicher völlig richtig gewesen, besonders wenn vermehrt Fälschungen unterwegs sind. Und dann noch mit der Paris-Geschichte… Das klingt mehr als suspekt, auch wenn es am Ende richtig war.

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  11. Bin auch der Meinung, dass Du vollkommen richtig gehandelt hast.

    Schade finde ich, dass von Ärzteseite aus nichts unternommen wird, nur noch fälschungssichere Rezepte auszugeben. Rezepte mit Wasserzeichen und/oder einem Hologramm sollten eigentlich heutzutage machbar und bezahlbar sein. Das würde zumindest die „Eigenherstellung“ mit nem simplen Laserdrucker etwas begrenzen.

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    1. Also wenn meine bessere Hälfte mir (selten) ein Privatrezept ausstellt (hat keine Praxis), wird das auch nur nach eigenem Design ausgedruckt, unterschrieben und gestempelt. Ich habe mich auch gewundert, daß das überhaupt so geht, aber gut – ich hätte angenommen, daß es wenigstens ein „offizieller“ Rezeptblock sein muß. (Meist gehen wir sowieso gemeinsam unterwegs in die Apo, da ist der Arztausweis dann dabei).

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      1. Man muss auch ein Rezept beliefern, welches auf einem Bierdeckel ausgestellt wurde. Hauptsache die Anforderungen bzgl. Beschriftung (Unterschrift, Praxisstempel, etc.) sind erfüllt.

        Nicht gerade sehr fälschungssicher…

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  12. Ich finde es unmöglich (aber Ihr sitzt ja in der Schweiz….) wenn ein Mensch bloss weil er ein Rezept über ein starkes Schmerzmittel oder Schlafmittel einreicht (was er sogar!!!! selbst bezahlen muss bei Euch) – gleich unter Generalverdacht steht kriminell zu handeln.

    Was bilden sich solche Apotheker wie Du sich eigentlich ein?

    Wenn mir das passieren würde, dann hätteste eine Anzeige wegen Verleumdung am Hals.

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    1. Sorry – aber????????
      Pharmama hat absolut richtig und verantwortungsvoll gehandelt!! Gerade, wenn gefälschte Rezepte (häufiger) im Umlauf sind…. aber in D ist ja alles besser gell? ;-)

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    2. Womit deine Klage sofort abgewiesen wird, da der Straftatbestand der Verleumdung nicht gegeben ist.

      Ich persönlich finde das Verhalten gut, wenn man mal mitkriegt wie viel „Schmu“ mit Medikamenten gemacht wird.
      Was sich die Apotheker einbilden? Den Missbrauch von Medikamenten als Drogen einzudämmen.

      Außerdem: „der Kunde (der noch nie bei uns war)“, da finde ich das erst recht richtig.

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    3. Also bezahlen „muss“ man das gar nicht – das geht auch über Krankenkasse, wenn man will. Wenn sie aber das nicht will, ist das gerade bei solchen Rezepten auch oft ein Hinweis darauf, dass das nicht ganz in Ordnung ist … so merkt auch bei Apohekenhopping die Kasse nicht, dass sie extrem viel bezieht. Eine „Kontrolle“ weniger.

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    4. Auch in Deutschland ist ein Apotheker nach Apothekenbetriebsordnung verpflichtet Missbrauch von Arzneimitteln vorzubeugen oder zu unterbinden – und es geht keinesfalls darum, Menschen mit behandlungsbedürftigen Erkrankungen unter Generalverdacht zu stellen. Gerade Kunden, die starke Schmerzmittel brauchen, haben ja oft eine „Bezugsapotheke“ zu der sie regelmässig kommen, weil sie chronisch krank sind.
      Die Tabletten in Pharmamas Beispiel ist ein klassischer Drogenersatzstoff, der sich in der Szene großer Beliebtheit erfreut. Und bei uns sind von 5 in der Apotheke vorgelegten Rezepten 2 – 3 gefälscht – da würdest auch Du etwas genauer hinschauen !

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    5. Doris das ja schon fachlich korrekt und netterweise freundlich beantwortet.
      Ansonsten: >
      Warum fällt mir nur Dieter Nuhr gerade ein? ;-)

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    6. erstmal: ich finde es in diesem fall durchaus okay gehandelt. wenn der kunde nicht bekannt ist und das rezept doch einige fragen aufwirft… okay, meinetwegen auf nummer sicher gehen.

      aber: ich kann kadinas meinung auch irgendwie verstehen. mir wurde zwar bisher nie ein medikament verweigert, aber es kam schon vor, dass ich *sehr* kritisch gemustert wurde, wenn ich ein benzo-rezept o.ä. auf den tresen legte… wenn man sich eh schon schämt, derartige medikamente zu benötigen, und dann noch *so* angeguckt wird… sorry, aber das ist für mich als kundin/patientin wirklich unangenehm.

      wie gesagt – ich hab nichts dagegen, wenn bei bestimmten medikamenten bei der abgabe genauer aufgepasst wird, aber vergesst dabei bitte auch nicht, dass das für kunden, die ein korrektes rezept haben, wirklich unangenehm sein kann, erstmal wie ein potentieller verbrecher gemustert zu werden…

      so, und jetzt zerreißt mich ruhig.

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      1. Nein, wegen dem wirst Du nicht verrissen. Ich verstehe das sehr gut, dass man so nicht angeschaut werden will – ich versuche auch nicht so zu schauen … ausser, ich bin sehr misstrauisch wegen etwas. Es ändert auch etwas, wenn jemand regelmässiger das vom Arzt verschrieben bekommt – und schon mal hier gewesen ist. Wie überall ist das halt eine Sache der Umstände.
        Die Umstände oben waren verdächtig.

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      2. @Silberträumerin:
        Ich möchte Dir als Apotheker ebenso wie Pharmama versichern: Kein Apotheker wird eine Patientin, die ein Beruhigungsmittel in einer Apotheke holt, irgendwie schief anschauen oder kriminell verdächtigen.

        Beruhigungsmittel, auch starke Beruhigungsmittel, haben einen vernünftigen Einsatz. Wenn der Ehemann gestorben ist, wenn eine akuter psychischer Notfall vorliegt, wenn depressive Erkrankungen bestehen, etc. sind sie vernünftige Medikamente.

        Nichtsdestotrotz kriegt man halt in einer Apotheke auch gefälschte Rezepte untergejubelt, beispielsweise für ein Beruhigungsmittel namens Rohypnol. Dieses Arzneimittel wird von gewissen kriminellen Kreisen in Diskos dazu eingesetzt, Frauen willenlos zu machen, um sie anschließend zu vergewaltigen (gewisse Boulevarblätter bezeichnen daher dieses durchaus vernünftige Medikament daher als „Vergewaltigungdroge“). Daher ist man da als Apotheker gegenüber manchen Arzneistoffen sensibilisiert.

        Daher ruft man da manchmal doch vorsichtshalber mal beim Arzt an, um sich rückzuversichern, ob das was auf dem Rezept steht, dem Willen des Arztes entspricht.

        Ist aber zugegebenermassen manchmal einfach eine Bauchsache…

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        1. Vielleicht noch ein kleiner Nachtrag:

          Man hat es etwa alle 6 Monate, dass ein Kind mit 14 Jahren nach folgenden Substanzen nachfragt:
          a) Schwefel
          b) Kaliumnitrat
          c) Kohlenstoff

          Die Substanzen sind eigentlich per se harmlos.

          Als Apotheker grinst man sich da doch mal eines und verweigert die Abgabe, auch wenn jetzt nur z.B. Schwefel verlangt werden würde.

          Grund: Im richtigen Mischungverhältnis wird daraus Schwarzpulver…

          Grund2: Muß doch nicht sein, dass sich ein chemisch interessiertes Kind daraus ne Rohrbombe bastelt, oder? ;-)

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    7. Wenn ich einen Scheck zum Bezahlen verwende, wird der grundsätzlich durchleuchtet und mit dem Zentralregister verglichen. Soll ich jetzt alle Supermärkte verklagen wegen „Generalverdachts“?

      Davon abgesehen: wie schon in den Vorkommentaren geschrieben, hat der Apotheker die Verantwortung dafür, ein Medikament abzugeben oder auch nicht. Und wenn ein Verdacht (KEIN Generalverdacht, hier lagen konkrete Einzelmomente vor!) auf Fälschung besteht, ist es m.E. sogar seine Pflicht, die Herausgabe zu verweigern.
      So wie ich von meiner Bank erwarte, daß sie einen möglicherweise gefälschten Scheck auf mein Konto auch erst mal prüft. (Das können schon mal große Summen sein; das neue Auto haben wir mit einem einzigen Scheck bezahlt…)

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  13. Richtig gehandelt. Wenn die Ärztin mehr auf Zack gewesen wäre, hätte Sie doch Ihren Partner bitten können, in der Praxis ein abholbereites Rezept für die Tochter zu hinterlegen, gerade FALLS es Rückfragen gibt. Da war sie selber Schuld. Das ist genauso wie ein Arzt, der an der Theke ohne seinen Arztausweis etwas verschreibungspflichtiges holen will, eben einfach nicht drin. Gut, wenn Du ihn kennst, weil er sonst wöchentlich mit Ausweis da ist und ihn einmal vergesse hat, dann kann man vielleicht mal eine Ausnahme machen. Wenn man es gut einschätzen kann.

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  14. Du hast genau richtig gehandelt. Manche Leute sind einfach unmöglich machen es sich recht einfach im Umgang mit gefährlichen Stoffen.
    Und ja, Rohypnol hat durchaus ernstzunehmendes Potenzial, was Suchtgefährdung und Missbrauch für kriminelle Zwecke betrifft.
    Insofern stehe ich voll und ganz hinter Pharmamas Vorgehensweise, sie ist die einzig korrekte gewesen.

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  15. Vor etwa 3 Wochen bei uns, Samstagnacht im Notdienst ein Anruf um 23.50 Uhr… Ob wir denn Rohypnol da hätten, die Patientin sagte sie hätte es von Dr. Sowieso verschrieben bekommen…
    Alarmglocken klingelten sofort, da am Tag vorher eine Rundmail in unserem Landkreis rumging, dass gefälschte Rezepte über eben dieses Rohypnol, „ausgestellt“ von Dr. Sowieso, im Umlauf sind.
    Das Mädel (Mitte 20) kam dann am nächsten Morgen 8.00 Uhr, nachdem sie mich 5.20 Uhr per Telefon geweckt hat o_O
    Das Rezept war (erwartungsgemäß bei dieser Vorgeschichte) gefälscht, Polizei gerufen, Anzeige erstattet…
    Manche vergessen vermutlich gerne, wie schnell rezeptpflichtige und rezeptfreie Arzneimittel zu einer Abhängigkeit führen können (Nasensprays, diverse Schlafmittel…)

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  16. Mein erster Gedanke war: Telefon? War der Anruf auch echt oder hat die Frau sich als „Ihre Mutter“ ausgegeben. Keine Ahnung wie ich da drauf gekommen bn.

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  17. Bei dieser Gelegenheit: Können sich Ärzte (im Gegensatz zu den USA) tatsächlich selbst Rezepte ausstellen?

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    1. Geht auch in der Schweiz – in der Praxis reicht allerdings der Ärzteausweis. Das gibt dann eine Abgabe „pro medico“.
      Übrigens: bei den alten Ausweisen, die noch kein Foto drin haben, verlange ich bei gern missbrauchten Medikamenten auch vom Arzt noch einen 2. Ausweis – mit Foto.

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  18. Gerade Heute habe ich in den AMK-Nachrichten gelesen, daß Rohypnol ab November nur noch mit einem BTM-Rezept verordnet werden darf (bei uns in D)…

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  19. benzophobe gesellschaft…
    opioidkonsum pro kopf ist in skandinavien übrigens 7fach so hoch wie in der BRD. und hier bekommen die knochenkrebskranken, die die stärksten schmerzen haben, nur das lächerliche tilidin, weils ja nicht btm-plichtig ist. das aber codein über cyp2d6 zu morphin metabolisiert wird und bei jedem armseligen husten dem deutschen michel in die hand gedrückt wird…
    musste die arme halt mit schnaps überbrücken, wirkt ja auch GABAerg..schizoid…

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  20. Ihr habt vielleicht einen Dünkel, ihr blöden Apotheker!
    Big Brother könnte es sich nicht besser wünschen.

    Ihr könntet genausogut mit einem Maschinengewehr auf alles ballern, was aus irgeneinem Grund „seinem“ Arzt nicht traut!
    Das sind doch auch Menschen.
    Das Gerücht über Rohypnol stimmt so auch nicht. Soweit ich weiß, dient es dazu fürchterliche Qualen bei Opiatentzug zu mildern.

    Werd weiß, Neger, oder stirb!
    Das ist echt das letzte!

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  21. Und wieso ist eigentlich die Zwangsbehandlung durch einen Arzt, dem ich ausdrücklich nicht traue, und zu dem ich nur gehe, weil ich sonst mangels Medikament sterbe, etwas besseres, als eine Vergewaltigung mithilfe von Rohypnol, falls denn dieses Gerücht stimmt?

    ???
    und nochmal:
    ???


    Aufgeblasene Heinis, euch ist wohl die Macht ein wenig zu Kopfe gestiegen?

    Und übigens:

    Rohrbomben haben früher viele Jugendliche gebastelt, und nur sehr wenige sind dabei verunglückt, aber keiner davon hat sie auf Menschen losgelassen, das waren andere. Aber das mit dem Zutatenverkauf dafür ist ja noch was anderes, weil es nicht unbedingt nötig ist, seine Würde auf diese spezielle Weise zu untermauern. Es gibt ja noch andere gefährliche Sachen. Noch. Zum Glück.

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