Cannabis via Rezept?

Ein Mann kam mit dieser Frage in die Apotheke:
„Wie kann ich in der Apotheke Cannabis beziehen?“
Er habe gelesen, dass das immer öfter eingesetzt wird und denkt, er qualifiziere für einen Bezug.
Ja. Hmmm – also das muss ich erst abklären.

Cannabis wird tatsächlich in der Medizin eingesetzt. Bisher erst versuchsweise. Studien und Belege hat man noch kaum, erfolgversprechende Hinweise gibt es im Bereich der Schmerzbekämpfung, insbesondere bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose, bei der Asthmabehandlung und bei der Bekämpfung von Übelkeit. Diese Studien beziehen sich auf oral verabreichte Cannabisprodukte, nicht auf gerauchtes Cannabis.

Cannabis fällt in der Schweiz unter die verbotenen Substanzen:

Art. 8 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG, SR 812.121)
Die folgenden Betäubungsmittel dürfen nicht angebaut, eingeführt, hergestellt oder in Verkehr gebracht werden:

d. Hanfkraut zur Betäubungsmittelgewinnung und das Harz seiner Drüsenhaare (Haschisch).

Da steht aber auch, das das BAG Ausnahmen bewilligen kann, unter anderem für eine beschränkte medizinische Anwendung.

Was braucht es für so eine Ausnahmebewilligung?

Einzureichende Unterlagen:

  • Schriftliche Bestätigung des verantwortlichen Arztes, die volle Verantwortung für alle Folgen seiner Verschreibung von Dronabinol zu übernehmen
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten/der Patientin (Datenschutz gemäss Vorgaben Datenschutzgesetz gewährleistet)
  • Schriftliche Einverständniserklärung des Patienten für eine Behandlung mit Dronabinol
  • Angaben über die bisher für die Behandlung dieser spezifischen Krankheit eingesetzten Medikamente
  • Beabsichtigte Dosierung
  • Vorgesehene Behandlungsdauer
  • Schriftliche Zustimmung des verantwortlichen Arztes, alle 6 Monate einen Zwischenbericht über den Stand der Behandlung zu erstellen sowie einen Schlussbericht zu verfassen und diese Berichte an das Bundesamt für Gesundheit zu senden
  • Genaue Beschreibung über die Art der Überwachung und Betreuung des Patienten (bei Beginn und nach der Stabilisierung)
  • Vorgesehener Ablauf der Logistik für die Abgabe des Medikaments an den Patienten (direkte Abgabe durch den verantwortlichen Arzt oder Abgabe durch eine öffentliche Apotheke oder durch ein Spital?)
  • Falls das Medikament von einer Apotheke abgegeben werden soll: Angabe des Namens und der Adresse der Apotheke
  • Angaben über die Art der Finanzierung der Therapie, da die Kosten nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden müssen

Hier findet sich der ganze Text

Nicht ganz so einfach, nicht?
Erstens muss man die gesundheitlichen Voraussetzungen mitbringen (einfach so bekommt man es nicht), dann einen Arzt finden, der bereit ist damit einen Versuch zu wagen und sich durch die Papierberge zu wühlen. Dann das Gesuch einreichen und wenn man die Sonderbewilligung hat, bekommt man das Mittel (Dronabiol) in der Schweiz bisher anscheinend nur in einer einzigen Apotheke, die die Bewilligung für den Handel damit hat. Die Bahnhof Apotheke in Langnau, Bern.  in Apotheken. Die muss es aber wahrscheinlich auch erst bestellen, denn das gehört nicht zum Standardsortiment und wird immer noch nur wenig gebraucht. (siehe Update)

Zu beachten ist auch die Sache mit dem Preis: die Krankenkasse ist nicht verpflichtet das zu übernehmen – und die Lösung ist reichlich teuer: 5ml etwa 220 Franken?

Also: Es ist möglich, aber alles andere als einfach. Ich denke, es ist eine Reserve für wenn die klassischen Therapien nicht genügend gebracht haben.
Die gute Sache ist aber, dass sie am Entwickeln von offiziellen Cannabis-Medikamenten sind. Das kann zwar noch etwas dauern, aber es wird kommen. In Deutschland, Österreich, Kanada und einigen anderen Ländern gibt es schon zugelassene Formen und Medikamente. Aber vorläufig ist es dort anscheinend genauso schwierig wie hier, daran zu kommen.

Bis dann ist selber anbauen wahrscheinlich die einfachere Lösung – wenn auch nicht legal. Und dran denken: Rauchen ist ungesund, besser ist es als Tee -und dann unbedingt mit Milch!

Update 2012: Es ist inzwischen auch für andere Apotheken möglich an Cannabis-Extrakt zu kommen, auch wenn das immer noch sehr aufwendig ist und eine Spezial-Bewilligung braucht, die man aber beantragen kann. Für den Patienten gelten noch immer dieselben Bedingungen wie oben beschrieben.

20 Kommentare zu „Cannabis via Rezept?

  1. gibts angaben zu der konzentration der lösung die da für die genannten 220 franken abgegeben wird? pures thc werden die ja sicher nicht in flaschen füllen.

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  2. Bei uns in Colorado ist Canabis auf Rezept inzwischen erlaubt. Berechtigte Personen duerfen auch eine kleine Anzahl von Pflanzen selbst halten. Die Meinungen darueber gehen hier sehr weit auseinander.
    Erschreckend wird es, wenn eine Muttti mit Teenagern es selbst anbaut und anwendet. Ich moechte meine Kids dann nicht unbedingt dorthin zu Besuch schicken!

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    1. Warum nicht?
      Weil die Mutti der Teenager die Teenager-Freunde ihrer Kinder zum Cannabisrauchen anstiftet?
      Weil die Mutti krank ist?

      Zu einem Winzer würdest du die Kids aber schon schicken? Oder zu einer Person, die ein Schmerzpflaster (oder ähnliches) hat?

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      1. Wein und Schmerzpflaster wuerde ich nicht in die gleiche Schublade mit Drogen wie Canabis stecken, obwohl ich dem Gedankengang folgen kann.
        Alkohol und Teenager haben hier auch nicht die gleiche Selbstverstaendlichkeit wie in Deutschland.
        Ich faende es einfach nicht notwendig, dass Kinder mit Drogen (wie Canabis) einen selbstverstaendlichen Umgang lernen. Ist nun mal auch gesetzlich nicht vergleichbar mit Wein.

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    2. Ich denke, da kann man kaum eine Pauschal-Aussage machen, weil es ja letzthin auf den Charakter dieser Mutti ankommt.
      Aber wenn sie – sagen wir mal Multiple Sklerose hat, und das ihre Beschwerden lindert, sie es für diesen Bedarf anbaut und in vielleicht sogar in Teeform einnimmt -und es also nicht braucht um sich einen Kick zu holen, dann hätte ich kaum Bedenken.

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      1. Ich halte auch bei medizinischen Zwecken den Selbstanbau für äußerst problematisch.

        Zunächst mal hat der Selbstanbau durchaus was illegales und anrüchiges an sich; ich würde auch nicht wollen, dass mir meine Kinder berichten, dass beim Nachbar im Wohnzimmer Hanf gedeiht und womöglich von ihm noch Tipps bekommen, wie man das Zeugs am besten anbaut (Luftfeuchtigkeit, Licht, etc.).

        Dann sehe ich das auch pharmazeutisch etwas bedenklich: Beim Selbstanbau kann kein Patient durchblicken, welchen THC-Gehalt die Pflanze denn nun wirklich hat, insbesondere, da der Samen ja aus einer durchaus illegalen Quelle sein dürfte (da liegt selten ein Prüfzertifikat dabei).

        Soweit ich gelesen habe, hat THC bei einigen Krankheiten therapeutische Vorteile. Was spricht dagegen, sich den Hanf in Pharmaqualität Ph.Eur (oder Ph. Helv.) mit kontrolliertem Gehalt aus der Apotheke auf BTM-Rezept zu besorgen? Im Moment doch eigentlich nur die Gesetzeslage, dass THC als BTM nicht verkehrsfähig und verschreibungsfähig ist, oder?

        Fazit: Der Gesetzgeber ist gefragt, dass Zeugs bei gewissen Patientengruppen verkehrsfähig und verschreibungsfähig zu machen (auf BTM-Rezept)! Dann hat man das mit dem anrüchigen Anbau gleich weg vom Fenster!

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  3. Ach, mein Lieblingsthema, wie nett. :-)

    Momentan ist es in Deutschland auch so, dass als Therapieoption nur der völlig überteuerte Reinstoff THC (Dronabinol) zur Verfügung, der aufwendig synthetisiert werden muss. Dann noch das BtM-Handling und die Notwendigkeit, das Zeug als Rezeptursubstanz zu verarbeiten, und alles wird extra teuer.
    Cannabis als Phytopharmakon mit der gegebenen Mischung von Substanzen wirkt aber besser als nur die Einzelsubstanz THC, denn besonders das Cannabidiol hat einen wichtigen Wirkungsanteil. Eingesetzt würde also ein Extrakt. Es gibt sogar bereits ein zugelassenes Präparat namens Sativex, Glückwunsch an die Pioniere GW Pharmaceuticals!
    Wenn Deutschland es jetzt tatsächlich noch schafft, das BtmG sinnvoll anzupassen und das Produkt zugelassen wird, dann wäre einigen Krebs- und MS-Patienten wirklich sehr geholfen. Auch wenn der BtM-Rezeptkram wohl weiter bleiben wird.

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  4. Sativex ist zwar zugelassen, aber noch nicht auf dem Markt, da solche „Feinheiten“ wie der Beipackzettel noch nicht geklärt sind.

    Quelle: http://www.gwpharm.com/Sativex%20%20Regulatory%20%20Update.aspx

    Und dann wird es um die Frage gehen, ob es die Kassen bezahlen werden. Das tun sie bisher nur in Einzelfällen und es ist nicht zu erwarten, dass es sich ändern wird.

    Diejenigen, die heutzutage bereits Dronabinol bekommen, beziehen es entweder privat oder sind privat versichert.

    Es bleibt also alles wie es ist.

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    1. Überdies wird Sativex in D einzig und allein zur Behandlung von MS zugelassen, derweil die Deutsche Multiple Sklerose-Gesellschaft Cannabis oder Cannabis-Arzneimitteln weiterhin jeden medizinischen Nutzen abspricht.

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  5. Eine Sache zu dem Link zu der Bahnhof-Apotheke in Langnau, den Du oben angegeben hast:
    Ich finde das, was diese Apotheke auf Ihrer Homepage zu Cannabinol schreibt, ethisch äußerst problematisch!

    In Deutschland gibt es das Heilmittelwerbegesetz. Darin steht, dass es – unter anderem – verboten ist, für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel unter Laien (also der normalen Bevölkerung) zu werben…
    Der Grund dafür ist, dass dem Laien nicht ersichtlich ist, ob ihm starke Arzneimittel helfen oder schaden und man vermeiden möchte, dass die Pharmaindustrie einen Bedarf an verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beim Endkunden weckt; verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen nur dann angewendet werden, wenn sie der Arzt für notwendig hält.
    Das finde ich als Heilberufler durchaus richtig!

    Cannabis ist jetzt nicht nur verschreibungspflichtig, sondern ist zusätzlich ein Betäubungsmittel.

    Diese Bahnhof-Apotheke in Langnau macht auf ihrer Homepage ziemlich offensiv Werbung für die Anwendung von Cannabis. Es wird detailiert die Historie der Anwendung von Cannabis beschrieben und durchaus auch weniger seriöse Anwendungsgebiete wie Keuchhusten, Asthma und Hühneraugenmittel (SIC!) genannt.

    Zu guter letzt wird dann noch ein Buch zum Konsum von Haschisch als Medikament auf der Homepage empfohlen.

    Vielleicht übertreibe ich jetzt ja, aber meiner Meinung nach fordert die Seite ja geradezu zum Konsum eines verschreibungspflichtigen (BTM-) Medikaments auf. Finde ich nicht okay und auch für den Berufsstand von uns Apothekern unangemessen.

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    1. Hallo Steven,

      die Rechtssituation ist in der Schweiz sicher etwas anders, sonst hätte man der Apotheke schon Stress gemacht. Außerdem ist es kein zugelassenes Medikament, sondern ein für die Rezeptur verfügbarer Wirkstoff.

      Schau Dir die Homepage mal genauer an:
      Das genannte Buch ist die Dissertation des Apothekers und eher geschichtlich angehaucht!
      Der Apotheker hat selbst wohl ein Faible für Medizinhistorie und alternative Therapierichtungen, die auf der Homepage sehr ausführlich beschrieben sind, meist mit historischen Hintergründen und Zitaten.
      Die Apotheke scheint sehr liebevoll eingerichtet und die Homepage ist ebenfalls sehr individuell gestaltet. Es gibt sogar eine eigene Medikamentenmarke mit pflanzlichen Medikamenten. Die haben in der Apotheke sogar eine halbautomatische Kapselherstellung! Wie geil ist das denn?
      Der Inhaber selbst ist offenbar Mitglied der seriösen „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“, in der sich keine Kiffer, sondern Ärzte und Juristen wiederfinden.

      Ich sehe da in Dr. Fankhauser einen sehr engagierten Kollegen, der seine Tätigkeit in erster Linie als Heilberufer ausführt und der aus Überzeugung den Einsatz von Cannabis bzw. Cannabinoiden legal (!) unterstützt.

      Natürlich müssen BtMs mit Bedacht eingesetzt werden, aber mit dem kontrollierten sinnvollen Einsatz von Cannabis-Extrakten könnte nach meiner Überzeugung vielen Menschen echt geholfen werden. Genauso wie mit Opioiden den Schmerzkranken, den man Jahrzehnte lange eine ordentliche Schmerztherapie vorenthalten hat.

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  6. Sehr gut recherchierter Artikel.
    In Deutschland sind die Verhältnisse ähnlich (restriktiv). Cannabis auf Rezept gibt es demnach nicht, sondern nur auf Antrag und nach (kostenpflichtiger) Genehmigung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), welches im Verdacht steht jedweden Fortschritt bei der Vergabe oder beim Selbstanbau von natürlichem Cannabis möglichst zu verhindern, damit die Pharmafia weiterhin überteuerte Produkte wie Dronabinol, Nabilon oder Sativex an den Patienten bringen kann.
    Natürliches Cannabis von der Fa. BEDROCAN, das aus den Niederlanden importiert wird, wird in Deutschlands Apotheken zwei- bis dreifach so teuer vertrieben wie auf dem Schwarzmarkt. Überdies sind jüngst erst erhebliche Lieferschwierigkeiten der hiesigen Vertriebsfirma (FAGRON) aufgetreten, so dass Patienten über Wochen hinweg nicht versorgt werden konnten.
    Man stelle sich einen solchen Ausfall bei der Versorgung mit Opiaten bzw Opioiden vor…

    Richtet man seinen Blick einmal nach Kalifornien, Oregon oder Kanada, so sieht man deutlich wie rückständig Europa beim Thema Cannabis als Medizin sich anstellt.
    Man kann diese auf dem Rücken von chronisch kranken Menschen ausgetragene Rückständigkeit an einem konkreten Beispiel festmachen:

    Deutschland
    Einwohner: 82 Millionen.
    Cannabis-Erlaubnis-Inhaber: 60

    Israel
    Einwohner: 7.6 Millionen
    Erwartete Erlaubnis-Inhaber für 2010: 5000

    Kritikern der Zulassung von pflanzlichem Cannabis als Medizin darf empfohlen werden sich einmal ausführlich mit der diesbezüglichen Medizin-Historie auseinanderzusetzen. Fankhausers Buch spricht Bände. Ein Blick in die Liste der Anwendungsmöglichkeiten von Cannabis unter
    http://boards.cannabis.com/medicinal-cannabis-health/179526-granny-storm-crows-mmj-reference-list-2010-a.html
    sollte genügen, um sich ein zutreffendes Bild über das Potential von Cannabis als Medizin machen zu können.

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