Die doppelte Pumpe

… gehört von einer „Nachbarapotheke“.

Eine Frau wird nach der Geburt ihres Kindes aus dem Spital entlassen. Sie bekommt vom Spital eine Milchpumpe mit, … die aber im Auto vergessen wird.

Ein paar Tage darauf mietet sie in der Apotheke eine neue Milchpumpe der gleichen Marke, weil sie ja eine braucht.

4 Monate später.
Sie finden die erste Milchpumpe im Auto wieder (Hoppla). Sie bringen sie ins Spital zurück.

Jetzt will sie bei der Rückgabe der Pumpe in der Apotheke die Miete für die 2. Milchpumpe nicht zahlen. Schliesslich habe sie nur eine gebraucht und nicht zwei (und zwei Mieten zahlt die Krankenkasse nicht). Es folgt ein Riesenaufstand der Kundin in der Apotheke, aber der Apotheker bleibt hart.

Und ich finde das richtig: Immerhin hat sie sie verwendet – und dass sie zwei hatte, ist auf ihre eigene Schusseligkeit zurückzuführen und nicht die Schuld der Apotheke oder des Spitals.

Was denkt ihr?

34 Kommentare zu „Die doppelte Pumpe

  1. Es ist schon kurios, auf welche Argumente Leute zurückgreifen. Schade, daß ich diese Argumentation noch nicht früher kannte. Da gab es nämlich Leihbüchereien, bei denen man pro Buch und Woche einen kleinen Betrag entrichtet hat. Ich wüßte nicht, daß es jemand interessiert hätte, ob man das entliehene Buch gelesen hat oder nicht. Um welchen Betrag geht es eigentlich bei der entliehenen Milchpumpe?

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  2. Vollkommen richtig, sie hatte nun mal zwei Stück für die Zeit gemietet, die anderen nicht zur Verfügung standen – wie oft sie welches Exemplar benutzt hat, ist da irrelevant.

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  3. Wenn sie sich die Kosten hätte sparen wollen, hätte sie die Spital-Pumpe im Auto suchen sollen. Schon derb, auf welche Ideen die Leute kommen.

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  4. Klar muss sie bezahlen.
    ABER habt etwas Verstaendnis fuer eine schusselige Neumama. Da hat man soviel Stress mit dem Baby, dass man leider viel vergisst auch Stilldemenz genannt :-)

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    1. Aber nach 4 Monaten sollte man doch mal in die Tüte im Auto geblickt haben wenn man nicht weiß was drin ist.

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    2. Ich such grad den Ironiebutton. Als ich gestillt habe, hab ich (soweit ich mich zurück erinnere, ist schon einige Zeit her) nix verschusselt. Und ne Milchpumpe hab ich nicht gebraucht. Man kann aber für alles eine Ausrede finden.

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  5. Die Logik der Dame ist mir vollkommen schleierhaft, und natürlich muss sie Zahlen, schliesslich hat sie beide Pumpen belegt. Aber ich habe schon häufiger die Erfahrung gemacht, dass Leute mit so etwas durchkommen, weil sie so unendlich nerven und man einfach seine Ruhe vor denen haben möchte.

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  6. Wenn man sowas in der Apotheke mieten kann, dass ist es wohl eher teurer und grösser… also nicht CHF 30.- und in der Grösse eins Handys. Eher Schuhkarton und ab CHF 100.- aufwärts…

    Schuhkarton im Auto verlieren? Hallo? Fährt die einen Omnibus???

    Mich erschreckt es immer wieder feststellen zum müssen, dass sehr, sehr viele Menschen doch tatsächlich der Meinung sind, dass jedes, aber auch wirklich jedes Missgeschick, das ihnen widerfährt, sei es auch noch so klein und auch aufgrund eigenem Verschulden entstanden, von jemand anderem für sie „bezahlt“, abgefangen, behoben werden soll. Es ist absolut kein Verständnis und keine Einsicht vorhanden, selber für eigene Fehler (und schon gar nicht für die von anderen) die Verantwortung zu übernehmen. Und wenn man mal wirklich nichts für etwas kann, „Pech“ halt, dann muss auch ein anderer herhalten.

    Leute, das Leben ist hart…. dafür aber auch unfair. Also nicht rumheulen, sonder selber die Verantwortung übernehmen, mitdenken, anpacken und los!

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    1. So teuer ist die Miete der Milchpumpe gar nicht – was etwas kostet sind je nachdem die Verbrauchsmaterialien, das ist unterschiedlich. Und wenn man denkt, dass die Apotheke dann noch etwas Arbeit hat mit der Pumpe – putzen und sterilisieren, was geht – gratis ist halt nichts mehr.
      Aber von der Grösse her ein Schuhkarton, das kommt hin.
      Wie das Auto wohl aussieht, wenn man das darin verlieren kann?

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  7. Leute gibts…

    Jetzt mal ehrlich, hallo. Wenn ich mir 2 Milchpumpen ausleihe und die Kasse zahlt nur eine Milchpumpe, muss ich die zweite Milchpumpe halt selber zahlen.

    Lass mich mal raten: War das eher der Typ Akademikerin oder Bild-Zeitungsleserin? ;-)

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  8. A „Hallo – darf ich mir mal Deine Kamera ausleihen“
    B „klar“
    ….
    A „sorry, Deine Kamera ist mir runtergefallen und kaputt“
    B „Die hat 100€ gekostet. Die musst Du mir ersetzen“
    A „Ich bezahl doch nicht 100€ für eine kaputte Kamera“

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    1. Das saublöde ist jetzt beim deutschen Rechtssystem:
      Wenn Du jemandem eine Sache leihst und er macht sie Dir dann kaputt, dann ist er rechtlich nicht verpflichtet, sie Dir zu bezahlen. Du hast ihm die Sache *zur Verfügung gestellt*, damit ist er nicht haftpflichtig.

      Das ist der Grund, warum ich NIEMALS jemandem (auch keinem guten Freund) mein Auto zur Verfügung stellen würde. Wenn er das Ding in den Graben fährt, ist er mir nicht haftpflichtig (und das zahlt dann auch keine Haftpflichtversicherung)

      Nur so am Rande…

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        1. cool, also leihe ich mir was hochwertiges aus, geht „ausversehen“ kaputt und ich muss nix zahlen. Bin ich mir nicht sicher, ob das so hinkommt. Aber in D ist alles möglich

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        2. Die Info stammt von meinem Versicherungsfritzen, der mich ziemlich tierisch davor gewarnt hat, mal jemandem mein Auto zu geben. Ich habe das Auto dann jemandem „zur Verfügung gestellt“. Wenn der es dann in den Graben reinjagt, zahlt das keine Haftpflicht (da bin ich mir sicher!) und der Leiher muss des Weiteren ebenfalls nicht für den Schaden aufkommen (da bin ich mir weniger sicher).

          Wo ich mir wieder relativ sicher bin, ist folgende Sache: Wenn mir jemand hilft (z.B. Wohnungsumzug) und er knallt mir die teuere Vase zu Bruch, dann zahle ich die Vase selbst und nicht der Bekannte.

          Anders würde es allerdings bei Vorsatz oder anscheinend grober Fahrlässigkeit (Alkohol) aussehen.

          Wie gesagt, ich bin aber kein Jurist…

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      1. DAS stimmt so nicht.

        Genau kenn ich die Klausel nicht, aber im Prinzip sagt sie aus: Leihe mir X für Tätigkeit z und wenn X bei z kaputt gehen kann, musst Du das in kauf nehmen.
        Oder anders: Wenn ein Spaten beim Umgraben kaputt gehen kann und er kaputt geht, ist das kein Verschulden des Beliehenen.
        Prügelt er mit dem Spaten aber auf ein StahlbetonKonstruk ein, schon.

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        1. Das ist doch das, was ich meine, oder?

          Geht eine geliehene, also „zur Verfügung gestellte Sache“ kaputt, kommt es darauf an, warum sie kaputt gegangen ist:
          War es normale Gebrauchsabnutzung, war es fahrlässig (einfach mal nicht aufgepasst), war es grob fahrlässig (klassisch: Alkohol) oder war es absichtlich?

          Muss ein Jurist beantworten, ich bin Apotheker…

          Ich weiss das daher nicht…

          Um auf das Post zurück zu kommen: Ist es fahrlässig eine Kamera fallen zu lassen oder sollte das eine Kamera aushalten (beispielsweise, wenn sie nur 20 cm gefallen ist)?

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        2. Also, alles nicht ganz richtig:
          wenn ich jemandem was leihe und der macht es kaputt, zahlt meine Haftpflichtversicherung tatsächlich nichts (weiso auch, ich habs ja nicht kaputt gemacht). Der andere haftet aber schon, d.h. er muss es mir ersetzen. Allerdings schließen oft die Haftpflichtversicherungen in ihren Versicherungsbedingungen aus, dass sie in solchen Fällen eintreten (weil es da dann oft Versicherungsbetrug gibt: was dir ist was kaputt gegangen, komm wir melden es meiner Haftpflicht……).

          Im Klartext heißt das also: wenn ich jemandem was leihe und der macht es kaputt, wird wohl keine Versicherung zahlen. Wenn derjenige also kein Geld hat, um den Schaden selber zu zahlen, kriege ich nix. Und genau das ist der Grund, warum ich mein Auto oder andere teure Sachen nicht oder nur an Leute verleieh, bei denen ich weiß, dass sie im Falle iens Falles auch für Schäden einstehen würden.

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        3. @Birgit: Stimme dir in allem zu, nur zur Ergänzung: Gute Haftpflicht-Tarife decken so einen Schaden bis zu einer gewissen Grenze (bei meinem Tarif um die 5000 Euro, glaube ich) mit ab und auch den verwandten Fall, dass du beispielsweise jemandem beim Umzug hilfst und dabei was fallenlässt. Allerdings wiederum nicht für Kfz, die sind in jeder Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Da wird i.d.R. die Vollkasko zahlen (wenn für das Auto eine abgeschlossen ist) und danach die Prämie kräftig erhöhen :-)

          Und die Frau aus dem Blog-Posting macht mich fassungslos.

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        4. Also bei uns gibt es die Möglichkeit in der Haftpflichtversicherung aufzunehmen, dass sie bei einem Unfall mit einem ausgeliehenen Auto zahlen – das kostet dann natürlich auch mehr Prämien …

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  9. also, es ist doch recht merkwürdig, wenn die Kasse nur die Miete für eine Pumpe zahlt: schliesslich hat die Frau doch (so sie gesund ist) zwei „Anschlüsse“ :-)

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  10. Man glaubt gar nicht, wie viele solche Leute es gibt. Bei uns heisst es immer, wenn man zu spät zum Termin erscheint: „Man findet Sie überhaupt nicht. Das ist ja eine Zumutung.“ Tja, wenn man nicht weiss, wo es ist: Einfach mal eher losgehen!

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  11. Wer zweimal mietet, zahlt zweimal Miete.
    Selbst wenn sie wenig dafür kann* – die Krankenkasse oder der Apotheker können noch viel weniger dafür, nämlich garnix.

    *wonach es noch nicht mal aussieht

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