Generika – eine Betrachtung (3)

Generika: – Politik und Preise.

Das folgende gilt für die Schweiz und Stand im Jahr 2010

Wegen der möglichen Einsparungen werden Generika durch das EDI (Eidgenössisches Department des Inneren) gefördert.

Es gilt das Substitutionsrecht:
Apotheker/Innen können Originalpräparate durch Generika Generika welche mindestens 20% billiger sind als das Original ersetzen.
Ausnahme: der Arzt verlangt ausdrücklich die Abgabe des Originals! Das muss er das durch den handschriftlichen Vermerk auf dem Rezept „aus medizinischen Gründen nicht substituieren“ machen, wenn die Krankenkasse das normal übernehmen soll. Die Krankenkasse muss diese Bemerkung akzeptieren.

Ich kann also in der Apotheke zusammen mit dem Einverständnis des Patienten ein geeignetes Generikum aussuchen. Dafür muss ich nicht beim Arzt nachfragen – er sollte aber abschliessend über die Wahl des Medikamentes informiert werden (für seine Unterlagen).

Preisbildungsprozess Generika: – nach was für Kriterien werden die Preise gebildet?
Man schaut auf den Umsatz des Originals während 4 Jahren vor Patentablauf:

  • > 16 Mio Umsatz pro Jahr -> das Generika darf maximal -50% vom Preis des Original-Fabrikabgabepreises kosten.
  • > 8 Mio Umsatz / Jahr -> das Generika darf maximal -40% vom Preis des Original-Fabrikabgabepreises kosten.
  • < 8 Mio Umsatz / Jahr -> das Generika darf maximal -20% vom Preis des Original-Fabrikabgabepreises kosten.

Um den Generika-Umatz zu fördern gibt es noch die Verordnung 20% Regel: (seit 2006)
Es wird ein erhöhter Selbstbehalt von 20% (statt den normalen 10%) auf Original-Präparate verrrechnet, sofern ein Generikum vorliegt und der Preis des Originalpräparates nicht gesenkt wurde.

10 % Preisdifferenz sind oft nicht sehr viel, allerdings hat diese Regel den Generika Aufschwung gegeben wegen einem vermehrten Interesse der Öffentlichkeit. Dazu kommt noch, dass die Pharmafirmen wegen der 20% Unterschied-Regel die Preise ihrer Originalmedikamente senken, damit sie nicht da hineinfallen — und dann senken oft die Generikafirmen die Preise ihrer Medikamente noch etwas mehr, damit sie es wieder tun ….

Auf der anderen Seite: die Substitution lohnt sich je länger je weniger weil die Preise der Originalmedikamente ja eben auch gesenkt werden.

In Deutschland ist die Situation eine ganz andere. (Korrigiert mich, wenn ich das falsch verstanden habe):

Dort schreibt die Krankenkasse bei der der Patient versichert ist den Apothekern vor welches Generikum sie abzugeben haben. Weder Apotheke noch Arzt haben grossen Einfluss darauf, vorgebend ist einzig der aktuelle Vertrag der Krankenkasse mit den Generikafirmen – und der kann all Vierteljahr ändern. Im schlechtesten Fall bekommt also der chronisch kranke Patient mit Bluthochdruck alle 4 Monate neu aussehende Tabletten. Dass das ein Problem sein kann, dazu kommen wir im nächsten Teil.

Teil 4: Generika Substitution im praktischen Alltag

27 Kommentare zu „Generika – eine Betrachtung (3)

  1. Für Deutschland: Wäre mir nicht bewusst, dass das so wäre…

    Ich bin mir einigermassen sicher, dass das der Apotheker raussuchen kann und dann natürlich die Firma nimmt, die für das entsprechende Quartal die besten Prämien anbietet ;)

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  2. Für Deutschland stimmt das soweit ich es als chronisch kranker junger Mensch überblicken kann.
    Welches Thyroxin-Präperat mir abgegeben wird ändert sich teilweise wirklich jedes Quartal.
    Besonders nervig ist es, wenn ich das Original bekomme, wenn mich eine Generikum genau so glücklich macht. Ich muss dafür dann aber die 5€ Selbstbeteiligung tragen, was bei manchen Generika nicht der Fall ist.

    Ich vermute jedoch, dass auch in DE der Arzt angeben kann, wenn eine Präperat nicht substituiert werden darf.

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    1. in D sind alle schilddrüsenhorme zuzahlungspflichtig … soweit ich das überblicke und die 5€ = rezeptgebühr.

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    2. Wenn Du nicht möchtest, dass das Präparat ausgetauscht wird, sag Deinem Arzt, dass er ein Kreuzchen in das Kästchen machen soll, in dem auf dem Rezept „aut idem“ steht. Dann muss die Apo exakt die Firma abgeben, die auf dem Rezept steht.

      Es kann aber sein, dass der Arzt das nicht möchte. Der Grund ist der, dass auch Ärzte mittlerweile sogenannten Retaxationen ausgesetzt sind. Das bedeutet, er schreibt was auf und denkt, die Krankenkasse bezahlt das, und die Kasse sagt ihm dann nachträglich, dass ER das bezahlen müsse.
      Bitte verstehe dann Deinen Arzt auch, wenn er das nicht möchte. (nach bestem Wissen und Gewissen als Apotheker gepostet, bitte Bestätigung oder Ablehnung durch einen Arzt).

      Total krankes System hier in D…

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      1. Kleiner Nachtrag zur Ergänzung: Bitte das Kreuzchen nicht selber machen! Eine Änderung eines Rezepts ist eine Urkundenfälschung, da steht Gefängnis drauf…

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  3. Für Deutschland würde ich auch widersprechen wollen.
    In meiner Familie gibt es ein paar gute Tabletten- und Kapselschlucker (von Bluthochdruck bis zu komplexeren Krankheiten).
    Der Blutdruck-Medis sind seit Jahren die gleichen und bei den komplexeren gibt es ein Wechsel der Tabletten (auch auf Generika o.ä.) wenn eine Umstellung aus ärztlicher Sicht erfolgen soll. Eine Ärztin hat deswegen fast geweint, weil bei dem Cocktail, der gut gewirkt hat, eine Tablette um die 60Euro gekostet hat und 2 oder 3 davon am Tag nötig waren..
    In Deutschland scheint es bei den Generika/Originalpräparaten auch mit auf das Krankenkassen-Budget, das der Arzt für den jeweiligen Patienten hat, anzukommen. Aber das ist in der Tat eine interessante Frage. Mal schaun, wann ich meinen Mediziner des Vertrauens wieder treffe – muss ihn da unbedingt mal fragen.

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  4. In Deutschland schließen die Krankenkassen sogenannte Rabattverträge mit den Arzneimittelherstellern. Sprich: Der Hersteller macht der Kasse einen besonderen Preis, dafür schreibt die Kasse ihren Kunden vor, dieses Medikament zu nehmen. Dafür kriegen sie es normalerweise ohne Selbstbehalt.
    Wenn es trotzdem das Original oder ein anderes Generikum (Stichwort Epilepsie) sein soll, muss der Arzt das ausdrücklich auf dem Rezept vermerken (ein bisschen sinnlos, dass er dafür das „aut idem“ ankreuzen muss, aber wir wollen uns ja nicht über Kleinigkeiten aufregen) und der Patient muss den Unterschied zum Medikament aus dem Rabattvertrag zuzahlen.
    Die Rabattverträge sind für JEDES Medikament anders (ich weiß nicht genau, für wie viele „Standardmedikamente“ es Rabattverträge gibt), die Hersteller müssen also für jedes Medikament ein Angebot an die Krankenkasse senden und die entscheiden in jedem Fall extra – jede Krankenkasse! Und sie gelten immer für 3 Monate, z.T. wechselt also der Hersteller alle 3 Monate.
    Herzlich willkommen im Chaos…

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    1. Genau so ist es.
      @retterweblog – ne, der Apotheker darf/kann nicht heraussuchen, was ihm da am meisten bringt…

      Für den Kunden (und auch für die Apotheke) wäre es wesentlich einfacher und von der Compliance (Therapietreue) besser, wenn es für einen Wirkstoff einfach einen festen Betrag gäbe, den die Kasse erstattet, und die Apotheke dann das Präparat, dass der Arzt / Kunde will, abgeben darf. Kostet es mehr als der Erstattungsbetrag, zahlt der Kunde die Differenz.
      Aber das wird man wohl mit den Krankenkassen und ihrrer Rabattvertragsverliebtheit nicht machen können… obwohl wirklich viele Kunden bereit wären, einen oder gar zwei Euro mehr zu zahlen, damit sie ihr seit Jahren gewohntes Präparat weiter nehmen dürfen…

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  5. In D sollte der Apotheker bestimmte (Vertrags-Generika) für bestimmte Kassen rausgeben. Bei der grundsätzlichen Gleichheit von Erstherstellerpräparat und Generikum (die erwähnten Pippifaxunterschiede mal außen vor) wäre das ok. Die richtigen Hämmer kommen aber wo anders: Die Vielzahl der Pharmafirmen, die mit den Generika den Markt mit lauter unterschiedlichen Schachteln und Tablettenformen überschwemmen, verwirren die alten Patienten. Die sind immer wieder von der Rolle und glauben nicht, dass Ramipril 1A pharma das gleiche ist wie Ramipril Ratiopharm oder Ramilich usw.
    Würde die Zulassung eines Mittels zentral geregelt und nicht jeder Hersteller den Markt mit Spam-Pills überfluten dürfen, wäre es ganz easy. Nur nicht lukrativ!

    Das Heulen der Ärztin bei 2xtgl 60.- für Tabletten ist verständlich, denn in D wird der Arzt finanziell bestraft, wenn er über eine bestimmte Kostengrenze hinaus verschreibt. Dass die Krankheiten sich nicht daran halten ist dann das Pech des Arztes. 35 000.- Euro kostet sowas im Schnitt, wenn sie einen drankriegen. Dass sowas Verschreibungen manipuliert kann man sich denken?

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  6. die rabattverträge sind teilweise nicht wirklich sinnvoll. die substitutionspflicht ist sogar, aus pharmazeutischer sicht, teilweise ganz klar NICHT zu vertreten – obwohl ich ein freund der substitution bin. (s.u.)

    so will eine krankenkasse, dass ich eine bestimmte anti-baby-pille durch eine andere substituiere. auch bei schildrüsenhormonen, clopidogrel-präperaten oder psychopharmaka finde ich es nicht sinnvoll, wenn nicht sogar gefährlich.

    nichtsdestotrotz sollten die apotheker (GALENIKER!) entscheiden dürfen, ob oder ob nicht substituiert werden kann/darf (und nicht meine software).

    ich bekomme jedes mal einen verbalen ausfall, wenn der patient sagt „der arzt hat aber extra sandoz/stada/hexal/… aufgeschrieben“ worauf man wohl nur sagen kann: „der arzt ist kein galeniker. und wenn er gewollt hätte, dass sie die firma xyz bekommen, hätte er ein kreuzchen gesetzt“

    ebenfalls schlimm ist, dass mir die krankenkasse teilweise retaxationen wegen 0,35€ schicken und das, weil ich den rabattvertrag für ein ANTIBIOTIKUM nicht erfüllt habe (und ja, ich habe vergessen „CITO!“ aufs rezept zu schreiben).

    peinlich, peinlich, peinlich.

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    1. Krass finde ich aber die Tatsache in D, dass manche Krankenkasse unter Retaxation folgendes versteht:
      Das billigste Medikament kostet 50,20 Euro, die Apotheke hat ein Medikament für 50,40 Euro abgegeben, der Patient muss nicht nochmal kommen, erhält dieselbe Packung wie beim letzten Mal (gerade für ältere Leute sehr wichtig) und kann sofort mit seiner Medikation anfangen.

      Die Kasse zahlt der Apotheke jetzt aber weder 50,40 Euro noch 50,20 Euro, sondern gar nix. Es wurde ja nicht die korrekte Firma abgegeben. Man drückt sich um die Zahlung.

      Das tritt insbesondere bei einer bestimmten, durchaus bekannten Krankenkasse auf (und jeder, der in D im Gesundheitswesen arbeitet, weiss wahrscheinlich, welche Kasse ich meine).

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      1. Noch witziger is das ja wenn es nur um 0,01€ geht

        mitlerweile ist der Stückelungsknopf (A taxieren B abgeben) mein bester Freund geworden

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        1. Wenn ich jetzt sage, ich verstehe das, wäre es gelogen.
          Bedeutet das, du verrechnest der Krankenkasse Medikament A und gibst Medikament B ab?
          Und wie sieht das mit der Dokumentation aus? Ah, nein, warte. Ihr dürft das ja nicht dauerhaft festhalten.

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        2. @Pharmama:
          Die andere Möglichkeit ist die, dass eine Apotheke, wenn das gängige Antibiotikum der Firma „HabichnochniegehörthabichdaherauchnichtdaaberdieKrankenkassehateinenVertrag“, welches man aber auch von gängigen Firmen wie Hexal oder Ratiopharm da hat (da aber halt 5 cent teuerer), aufgeschrieben ist, erstmal bestellt, um nach 2 Tagen zu erfahren, dass das Medikament von der Firma wieder in 2 Wochen lieferbar ist. Gut, die Krankheit wurde halt dann systemisch.

          Rechtlich ist das so geregelt, dass die Apotheke *im Einzelfall* >bei pharmazeutischen Bedenken< natürlich auch die Firma abgeben kann, die sie da hat. Das muss dann aber auf dem Rezept ausführlich begründet werden.
          Also auf dem Rezept: einem DIN A 6 – Zettel, der eh schon voll geschrieben ist… Das heisst, man muss sich dann erstmal noch 5 Minuten hinsetzen und eine Formulierung überlegen, warum ein Medikament abgegeben wurde, welches 5 ct teuerer ist.
          Und wenn Du Pech hast, zahlt die Krankenkasse dann trotzdem nicht und die Apo bleibt auf den Kosten sitzen.

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  7. Wie verhält es sich genau mit Enantiomeren? Wirkstoff ist ja der gleiche nur „spiegelverkehrt“ (sorry bin kein chemiker, aber so wurde es mir gesagt). Je nachdem ist das Generika ja nur spiegelverkehrter Wirkstoff der aber u.u. komplett anders auf den menschl. Körper wirkt. Vlt. könntest du dies noch etwas genauer erläutern.

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    1. Es kommt darauf an, wass Du jetzt meinst:
      Beispielsweise kann ein „rechtsdrehendes“ Enantiomer wirken und das „linksdrehende“ ist als Wirkstoff unwirksam (oder umgekehrt).
      Das ist z.B. bei Cetirizin, Loratadin und Omeprazol so, das sind Mischungen (sogenannte Racemate) aus dem wirksamen und unwirksamen Enantiomer.
      Es gibt diese Wirkstoffe auch „enantiomerenrein“ (also „aufgereinigt“) unter den Wirkstoffnamen LevoCETIRIZIN, DesLORATADIN und EsOMEPRAZOL.

      Für die Kassen sind das „chemisch unterschiedliche“ Wirkstoffe, sollten also eigentlich nicht gegeneinander ausgetauscht werden dürfen.

      Allerdings ist der medizinische Nutzen dieser Neuentwicklungen mehr als fraglich, da das unwirksame Enantiomer halt einfach nicht wirkt und praktisch keine Nebenwirkungen hat.

      Jeder vernünftige Arzt wird daher seinem Patienten das Racemat (die Mischung) aufschreiben und nicht den enantiomerenreinen Wirkstoff.
      Ist wirklich einfach rausgeschmissenes Geld!

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      1. aber das „schöne“ ist ja, dass die enantiomere immer (noch) unter die verschreibungspflicht fallen … ;)

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        1. genau man gibt z.b ratiopharm ab und berechnet CT

          manchmal bringt das ganze dann auch noch gewinn für uns (vor allem aber keine zeternden Kunden)

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        2. @Bäddi: Das sie unter die Verschreibungspflicht fallen, macht schon Sinn. Es sind ja neue Wirkstoffe, deswegen weiss man nicht um alle Nebenwirkungen.

          Das „Schöne“ ist, dass sie damit in D auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse verschreibungsfähig sind. Das billige Loratadin gegen Heuschnupfen geht ja nicht, das teuere Desloratadin, die Scheininnovation, geht…

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        3. @steve: genauso war das gemeint … ;)

          und im ernst: die nebenwirkungen bei enantiomeren … die im körper wohlmöglich racemate ausbilden … ich denke, dass das alles noch recht überschaubar ist.

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        4. Gebe ich Dir recht.
          Aber die Regelung im deutschen Arzneimittelgesetz, dass ein neuer Wirkstoff – und dazu gehört halt nun mal ein enantiomerenreimer Wirkstoff – *aus Sicherheitsgründen* die ersten 5 Jahre verschreibungspflichtig ist, macht *aus Sicherheitsgründen* ja durchaus erstmal Sinn.

          Die deutsche Regelung, dass verschreibungsfreie Medikamente – also Medikamente, die eben weniger Nebenwirkungen aufweisen, so dass sie der Patient auch ohne Rezept eines Arztes kaufen kann – nicht mehr von der Kasse bezahlt werden, macht dagegen keinen Sinn.
          Das führt dazu, dass ein Zahnarzt gegen Zahnschmerzen nach dem „Reissen eines Zahns“ eben nicht das nebenwirkungsarme Ibuprofen (gutes Schmerzmittel), sondern das stark mit Nebenwirkungen behaftete Novalgin aufschreibt, da das das einzige ist, was die Kasse bezahlt.

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  8. Situation für Deutschland:

    Der Rabattvertrag ändert sich nicht alle viertel Jahre. Wäre auch zuviel Aufwand. Rabattverträge für Krankenkassen werden auf 2 Jahre mindestens geschlossen.

    Dabei gibt es 2 Prinzipien: Entweder wird ein Rabattvertrag in einer europaweiten Ausschreibung ausgeschrieben, verhandelt und festgesetzt (alleine dieses Vorgehen ist so aufwendig und kostenintensiv, dass sich quartalsmäßige Wechsel gar nicht lohnen würden), dann ist es ok, wenn es nur eine Firma für einen Arzneistoff ist.

    Das wäre der Idealfall: Eine Firma, ein Arzneistoff, Wechsel max. alle 2 Jahre.

    Eine andere, weniger kostenintensive und rechtlich weniger anfechtbare Möglichkeit sind „freie“ Rabattverträge: Es wird ein Rabattvertrag angeboten, und jeder, der bereit ist, die Bedingungen zu akzeptieren, kann „beitreten“. So kommt es dazu, dass mehrere Firmen einen Wirkstoff bereitstellen.

    Hinzu kommen noch die auslaufenden Rabattverträge der letzten 2 Jahre, für die es meistens eine Übergangsfrist gibt.

    So kann es passieren, dass ein Patient alle Quartale ein neues Präparat erhält. Rein theoretisch ist es aber auch möglich, dass ein Patient nur alle zwei Jahre oder (falls der Rabattvertrag erneuert wird) in größeren Zeitabständen ein Präparatewechsel durchmachen muss.

    Möglichkeiten, den Rabattvertrag der Kasse umzusetzen, gibt es einige. Zugegebenermassen sind diese Möglichkeiten arbeitsintensiv.

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  9. Die Situation hier in D ist ein einziges Chaos. Nicht nur, dass es ca. 8.000 Rabattverträge gibt und jede Kasse ihr eigenes Ding macht, die Ärzte den ganzen Bohei kaum verstehen (das hängt unter anderem mit der Angst vor Regressen zusammen, die die kranken Kassen immer wieder schürt) und es häufig zu Lieferschwierigkeiten bei den „Rabattfirmen“ gibt (ich sag nur Heumann…). Die Fusionitis der Krankenkassen tut dann ein Übriges und führt auch nicht gerade zur Rechtssicherheit bei.

    Alles in allem sehe ich die Rabattverträge gerade für ältere Patienten, die seit Jahren oder Jahrzehnten „ihr“ Medikament erhalten haben und nun recht häufig umgestellt werden (Packung sieht anders aus, Tablette sieht anders aus, Teilbarkeit ist anders etc. pp.) extrem problematisch. Aber vielleicht ist das auch nur ein Trick der Politik um das bereits vor Jahren propagierte „sozialverträgliche Frühableben“ zu fördern… Würde mich jedenfalls nicht wundern.

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  10. Hallöchen!

    Vorsicht bei allen in D, die das rabattbegünstigte Mittel A drucken und das an Lager liegende (aber nicht rabatt-konforme) Mittel B abgeben:
    wir haben schon Ärger von Firma A bekommen, da wir nachweislich (!!!, wie schauen die uns bitte schön in die Bestellungen?!?)) dieses Präparat nie bestellt haben. Da wir es aber gedruckt hatten, musste Firma A den Rabatt-Betrag an die Krankenkasse zahlen – ohne vorher den Gewinn gemacht zu haben…

    Chaos hoch drei!!!

    Ausserdem versuchen clevere Firmen die Rabattverträge zu umgehen, indem sie Packungen mit N3=98 Stück rausbringen. Verschreibt der Arzt nur den Wirkstoffnamen ohne Stückzahl, müssen wir die 98er abgeben – egal, was der Rabattvertrag sagt.

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