Wurde das Medikament bezogen?

Wie erfährt der Arzt, ob der Patient das verschriebene Medikament überhaupt bezogen hat?
Im Normalfall überhaupt nicht.
Der Arzt stellt das Rezept aus, der Patient bekommt das Rezept mit – und dann kann er damit machen, was er will: Es in einer Apotheke einlösen, es in einer Versandapotheke einlösen, es in die Mülltonne werfen …
Im Prinzip ist das sogar gewollt: der Patient hat die letzte Entscheidung, ob er das Medikament beziehen / respektive nehmen will. Bei der Selbstdispensation des Arztes – also, wenn der Arzt die Medikamente gleich selbst abgibt,  ist das nicht so gegeben. Der Patient kann die Medikamente natürlich auch dann einfach nicht nehmen – und das sehe ich dann teilweise an den (recht vielen!) ungeöffneten Packungen mit Dosierungs-Kleber vom Arzt, die ich in der Apotheke zum Entsorgen zurückbekomme. Es gibt sogar Beobachtungs-Studien, die zeigen, dass der Medikamentenabfall in den SD Kantonen einiges höher ist, als in den Nicht-SD Kantonen.

In der Schweiz bekommt der Arzt höchstens noch eine Rückmeldung, wenn er ein Medikament verschrieben hat und die Apotheke das Generikum des Medikamentes abgegeben hat – der Arzt sollte ja auch in den Unterlagen haben, welches der Patient jetzt bekommen hat. Bei uns erledigt diese Aufgabe die Abrechnungsstelle (Ofac oder Ifac) gesammelt.

Es gibt aber schon eine Möglichkeit, dass der Arzt erfährt, ob der Patient das Medikament bezogen hat. So habe ich letzthin einen Fax von einem Arzt bekommen auf dem unter dem Rezept stand:

„Frau Wankelmütig will das Medikament morgen bei ihnen abholen. Falls sie nicht kommt, benachrichtigen sie mich bitte.“

8 Kommentare zu „Wurde das Medikament bezogen?

  1. Liebe Pharmama,
    leider kein Bild einer ‚apoteket‘ von meinem langen Stockholmaufenthalt, dafür ein Video aus Schweden:

    Mit einem herzlichen ‚hej då‘
    Hausfrau Hanna (

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  2. Zu dem Thema fällt mir die Kundin von heute ein, die mich fragte, ob das Oprazol, das der Arzt ihr (via ihren Ehemann!) mitgegeben hat, etwas ähnliches sei wie das Pantozol, das sie auf Dauerrezept hat. Als die Antwort positiv ausfiel, war sie ziemlich sauer auf den Arzt…und ich lächelte in mich hinein ^_^

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  3. Nein, es ging einfach um diese unmögliche Gewohnheit, ungefragt ein Medikament mitzugeben. Entweder war das Dauerrezept für Pantozol von einem anderen Arzt, oder der Arzt hats einfach nicht (mehr) gewusst.
    Von meinem Gefühl her führen SD-Ärzte ziemlich schlecht Buch darüber, was sie auf ihre Rezepte schreiben…

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  4. @ Pharmama: Wie ist das denn in der Schweiz rechtlich? Darfst du den Arzt anrufen, um zu „petzen“, falls die Kundin das Medikament nicht holt? Und würdest du es auch ohne schlechtes Gewissen tun?

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    1. Angesicht der Tatsache, dass der Arzt das Fax wohl zusammen mit dem Patient gemacht hat (der musste sagen, wohin es geht), hat der Patient wohl faktisch seine Einwilligung dazu gegeben.
      Man soll ja zusammenarbeiten.
      Ansonsten hast Du Recht: ohne Einwilligung des Patienten darf ich seine Daten nicht weitergeben. Und ich würde es in einem anderen Fall auch nicht machen – also, wenn z.B. die Anfrage erst später käme, dann würde ich erst beim Patient nachfragen, ob das ok so ist.

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  5. Dazu eine kleine Frage. Was bedeutet die Abkürzung „rep.“ auf einem Rezept? Vielen Dank für die Hilfe?

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