Original, Comarketingmedikament, generisches Original und Generikum

Der Wirkstoff Pantoprazol ist ein Protonenpumpenhemmer der also die Magensäureproduktion hemmt. Man verwendet es demnach gegen Magenbrennen, saurem aufstossen sowie bei Magen- und Darmgeschwüren. Auf dem Markt in der Schweiz ist der Wirkstoff seit 1997 – und zwar vertrieben durch die Firma Nycomed. Die stellte sowohl Pantozol (s. Bild oben links) als auch Zurcal her – das Co-Marketingpräparat. Preislich waren beide identisch.

Diesen Sommer 2010 läuft das Patent für den Wirkstoff Pantoprazol aus und es werden diverse Generika erwartet. Aber schon jetzt ist es so, dass man das Pantozol günstiger haben kann, denn Nycomed (eben die Original-Herstellerfirma) vertreibt jetzt schon ihre eigene Arzneimittelkopie. Der Fachausdruck dafür ist „Generisches Original“. Es ist vollständig identisch mit dem Originalpräparat und unterscheidet sich nur (leicht) im Namen und Verpackung: Pantoprazol Nycomed (s. Bild oben rechts). Es ist einiges günstiger im Preis – ich bin dabei die Pantozol auszuverkaufen und nur noch die Pantoprazol an Lager zu haben.

Daneben gibt es aber (auch von der Firma Nycomed) jetzt frisch noch das freiverkäufliche und ohne Rezept erhältliche Pantoprazol Control (im Bild unten).

Also stellt die Firma Nycomed im Moment aus einem Wirkstoff 4 Medikamente her: Pantozol, Zurcal, Pantoprazol Nycomed und Pantozol Control. – Ich glaube die wollen den Markt überschwemmen.

Und im Sommer wird’s noch lustiger, wenn dann die ganzen „echten“ Generika kommen.

17 Kommentare zu „Original, Comarketingmedikament, generisches Original und Generikum

  1. … in D gibts die ganzen Generika ja schon. Die „Pan“-Schublade ist übervoll … Es leben die Rabattverträge! :-/

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  2. Verschiedene identische Produkte von einem Unternehmen? Was die sich einfallen lassen, um möglichst effektiv beim Idio… äh Kunden anzukommen, ist ja schon „krank“. Gibts dagegen nicht auch was von Ratiopharm? Oder mehreres? ;)

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  3. Richtig toll waren ja auch die Vorstöße von Nycomed, um den in Deutschland geltenden Rabattartikel zu entkommen.

    So gibt es N1-Packungen mit 14 Tabl und mit 15 Tabl.
    N2 Packungen haben 28, 30, 56 oder 60 Tabletten
    N3 Packungen haben dann 98 und 100 Tabl. zur Auswahl.

    Pantoprazol NYC (so heißt das generische Original Pantoprazol Nycomed in D) waren die ersten, die die „ungerade“ Packungsgrößen einführten (also 14, 28, 56, 98), um so sicher zu gehen, dass sie auf jeden Fall auf dem Markt bleiben, wenn die Ärzte nur N-Größen verordnen.

    (Für alle die damit nichts anfangen können: verordnet der Arzt Pantoprazol 20mg N1 muss die kleinste! N1 genommen werden, also 14 Tabl. und nicht die 15 Stück der von den Kassen bevorzugten Rabatt-Artikel-Generika)

    Mittlerweile gibt es Pantoprazol von allen Generika-Firmen in allen Größen, so dass wir schier in dem ganzen Zahlendschungel!

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    1. Wo Optimalitätskriterien geschaffen werden, optimieren die Hersteller eben ihre Produkte ;)
      Blöd, wenn man ein so offensichtlich ausnutzbares System baut.

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    2. Genau aus dem Grund bin ich nicht in der Apotheke. Wer nicht absolut den Überblick hat, der darf sich beim kleinsten Fehler einen Anpfiff von der Krankenkasse einsammeln (freundlich-wissenschaftlich „Retaxation“ genannt.

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    3. Ohja, die verschiedenen Packungsgrößen sind wirklich putzig…und machen uns in der Apotheke die Schübe voller und voller *Augen roll*

      Zum Thema Originale:
      Wir hatten letztens eine Kundin, der Pantoprazol NYC (weil es so auf dem Rezept stand) mitgegeben wurde. Daheim merkte sie dann, daß die Schachtel „ganz anders“ aussieht als die vorherige. War ja auch das Original.
      Sie kam dann wieder und bestand auf das Original. Zum Glück ist die entspr. Praxis genau gegenüber und die Dame Privatpatientin, so konnten wir das Rezept ändern lassen…aber erklär das mal einer Oma Müller-Meier-Schmidt mit der gesetzlichen KK *Kopf schüttel*

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  4. Ah, da würde mich mal was interessieren. Bei uns in Deutschland gibt es jetzt auch Medikamente bei Sodbrennen frei verkäuflich, aber vorher brauchte man ein Rezept. Jetzt gibt es dieselben Medikamente und meine Frage ist: Hat das genau den selben Wirkstoff? Also selbe Menge usw.

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    1. Antwort für die Schweiz: Im Fall von Pantozol: Ja. Gleicher Wirkstoff, gleiche Menge.
      Im Fall von Zantic/Ranitidin: Jaein: Gleicher Wirkstoff, weniger Inhalt (75mg statt 150 respektive 300)

      In Deutschland ist Omeprazol auch schon rezeptfrei. So ich weiss, dürfte das dieselbe Menge Wirkstoff wie im Original sein: 20mg.

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    1. Naja, das rezeptpflichtige wird (im Normalfall) von der Krankenkasse übernommen – dafür darf man aber keine Werbung für das Medikament machen. Das freiverkäufliche wird dafür beworben – und die Krankenkasse übernimmt das nicht.

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      1. Will mal widersprechen:

        Eigentlich ist der Unterschied zwischen Verschreibungspflichtig und Verschreibungsfrei folgender:

        Beispiel 1:
        Eine 12 Stückpackung Immodium (Mittel gegen Durchfall) ist in D verschreibungsfrei. Das Mittel hilft gegen Durchfall, hat wenig Nebenwirkungen => Verschreibungsfrei.
        Die 100 Stückpackung ist Verschreibungspflichtig. Grund: Wenn jemand so einen starken Durchfall hat, dass er mehr als 12 Stück davon nehmen muss, muss er zum Arzt => Verschreibungspflichtig

        Beispiel 2:
        Das Voltarengel (100g) (Gel gegen Schmerzen) ist zugelassen gegen akute Schmerzen (Prellung, Verstauchung, etc.) => Verschreibungsfrei
        Das Voltaren Emulgel (identische Zusammensetzung, etwa selber Inhalt) ist ausserdem noch zusätzlich zugelassen gegen Rheuma, Arthritis, etc. Das sind chronische Krankheiten, die in die Hand eines Arztes gehören, daher ist das Mittel dazu auch verschreibungspflichtig.

        Beispiel 3:
        Ibuprofen mit 400 mg/Tbl. ist verschreibungsfrei gegen akute Schmerzen. Ibuprofen 800 mg/Tbl. ist verschreibungspflichtig.
        Grund 1: Ist gegen stärkere chronische Schmerzen.
        Grund 2: Ab etwa 3000 mg / Tag wird das Zeugs leber- und nierenschädlich. Und bei einer 400 mg -Tbl. muss man eben da einfach mehr Tabletten schlucken, bis die schädliche Wirkung eintritt => bei 8 Schmerztabletten überlegt es sich der Laie dann doch eher mal einen Arzt aufzusuchen verglichen mit 4 Tabletten der stärkeren Dosierung.

        Beispiel 4 dürfte das von Dir erwähnte Pantoprazol sein: Wenn das Mittel gegen akute Magenübersäuerung wirken soll => verschreibungsfrei.
        Wenn das Mittel in der Packungsbeilage ausserdem noch als Indikation Krankheiten wie chronischer Reflux, Magengeschwür hat, die in die Hand eines Arztes gehören => verschreibungspflichtig.

        Fazit: Eigentlich macht die Nummer schon Sinn, dass ein und dasselbe Mittel einmal verschreibungsfrei ist und ein andermal nicht.

        Das Perverse ist aber (zumindest in D), dass die Kassen keine verschreibungsfreien Arzneimittel mehr bezahlen.
        Macht keinen Sinn, ist aber so…

        Falls die Daten veraltet sein sollten, persönliches Sorry vorweg. Bin als Apotheker wegen diesen ganzen Reformen vor 4 Jahren in die Industrie gewechselt.

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  5. Wenn ich mich recht erinnere, sollen ab Sommer in D auch mehr Generetika verschrieben werden.

    Bei Sodbrennen in der Schwangerschaft habe ich immer Heilerde getrunken. Hat ziemlich geknirscht hinterher. *g* Hat aber geholfen

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  6. die wollen den Markt zuwerfen, bis es umgangssprachlich „aus den Ohren“ rauskommt
    .. und was ist die Ursache und Folge gleichzeitig?
    Na klar: Überproduktion von Magensäure :-(

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