Rundumschutz

Kunde: „Konnten sie das Medikament für meine Katze bestellen?“
Pharmama: „Ja, es ist hier.“ (holt es)
Kunde: „Wieviel kostet es?“
Pharmama: „32 Franken.“
Kunde: „Auch wenn es über die Versicherung geht?“
Pharmama: „Sie haben eine Versicherung für die Katze?“
Kunde: „Nein, ich meinte meine.“

… Sorry, das kann ich nicht machen.

es gibt ja inzwischen Haustierversicherungen, aber die haben keinen Vertrag mit den Apotheken, so dass man als Tierhalter das Medikament auch erst einmal selbst bezahlen muss. Über die Krankenkasse des Tierhalters lässt sich das aber auf keinen Fall abrechnen.

7 Kommentare zu „Rundumschutz

  1. Ich hab meiner Apothekerin mal ein Privatrezept hingelegt. Da wurde ich gefragt „Ist Schrödinger *Nachname* – ihre Tochter oder ihr Sohn? Dann läuft das ja eigentlich über die Familienversicherung.“ „Nee, Schrödinger ist meine Katze.“ Das Rezept auf Schrödinger *Nachname* ausgestellt :-) Fand ich ja schon süss!

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    1. Kommt drauf an wo und für welches Medikament…
      In Deutschland haben Tierärzte das Dispensierrecht: sie dürfen selbst eine Hausapotheke betreiben und Medikamente an die Tierhalter verkaufen. In dem Fall gibts natürlich kein Rezept, sondern nur die Packung übern Tresen;)
      Wenn der Tierarzt aber keine Hausapotheke hat oder das Medikament nicht hat (und nicht bestellen will, weil es z.B. ein Humanarzneimittel ist, das er sonst nie braucht), kann er ein ganz normales Privatrezept ausstellen, mit dem du dann zur Apotheke tigern darfst.
      Wie das in der Schweiz geregelt ist weiß ich ehrlich gesagt nicht, zumindest in der EU steht Deutschland mit den tierärztlichen Dispensierrecht alleine da (wenn ich mich noch richtig an AVO erinner:D)

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      1. Bis vor ein paar Jahren war es so, dass der Tierarzt in der Schweiz sogar das Monopol auf die Bestellung und den Vertrieb von Tierarzneimitteln hatte. Weil das aber eigentlich dem Recht widersprach, dürfen das inzwischen die Apotheken auch. – Wobei wie bei den Humanarzneimitteln die freie Abgabe nur auf die Listen C beschränkt ist und die Listen A und B Rezeptpflichtig sind und jetzt entweder vom Tierarzt abgegeben werden (wie bisher) oder – wenn er das auch nicht hat – in der Apotheke mit Rezept bezogen werden kann.
        Die Rezepte dafür sehen recht unterschiedlich aus. lehnen sich aber an den „Menschen-„Rezepten an.

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        1. Letztendlich sind die Privatrezepte auch nur ein hübscher Vordruck…
          Patient, Arzt (Stempel), Medikament und Unterschrift auf nem weißen Blatt reicht auch…

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