Und im Notfall die „Pille danach“…

Inzwischen dürfte es auch einer breiteren Bevölkerung bekannt sein, dass man in der Schweiz die Notfallkontrazeption, die sogenannte Pille danach nicht nur vom Arzt, sondern auch in der Apotheke bekommt.

Allerdings müssen dabei ein paar Dinge abgeklärt werden, darum ist ein persönliches Gespräch mit der Apothekerin nötig.

Keine Abgabe ohne dieses Gespräch.

Dass es wichtig (und richtig) ist, zeigte sich schon bei verschiedenen Fällen:

Fall 1

Ein Mann kommt in die Apotheke und verlangt die Pille danach.

Apothekerin: „Ich muss direkt mit der Frau sprechen, die sie dann nimmt, ansonsten kann ich sie nicht abgeben.“

Mann: „Ja, das ist ein bisschen kompliziert. Wissen Sie, es handelt sich dabei nicht um meine Frau, sondern um meine Freundin. Die ist auch verheiratet und ihr Mann soll nicht herausbekommen, dass sie ein Verhältnis hat.“

Apothekerin: „Ok. Ich muss ja auch nicht mit ihrem Mann sprechen, sondern nur mit der Frau, die es bekommt.- Ich bezweifle, dass sie mir die nötigen Informationen über die gesundheitliche Vorgeschichte geben können.“

Immerhin muss ich auch über Allergien, andere Medikamente und die medizinische Vorgeschichte fragen.

Fall 2

Kundin (in den späten 30ern): „Ich brauche die Pille danach.“

Im Verlauf der Fragen: Apotheker: „Wie verhüten sie normalerweise?“

Frau: „Ich nehme Gynera.“ (eine Pille)

Apotheker: „Haben sie eine Dosis ausgelassen?“

Frau: „Ja, 4“

Apotheker: „Und wo in der Packung sind sie?“

Frau: „Am Ende.“

Apotheker: „Wie viele Tabletten sind noch übrig?“

Frau: „Keine, Ich fange erst in 3 Tagen wieder an.“

Es stellt sich also heraus, dass sie in der 7 tägigen Einnahmepause ist. Der Apotheker erklärt ihr, wie die Pille funktioniert und dass sie die Pille danach nicht braucht (Sie ist auch in der Einnahmepause geschützt)

Frau: „Ich glaube ihnen nicht. Kann ich die Pille danach trotzdem haben?“

Nein! Sie brauchen sie nicht.

Fall 3

Eine andere Kundin antwortete auf die Frage, wann der ungeschützte Geschlechtsverkehr denn stattgefunden hat mit: „Noch nicht.“

Apothekerin: „Erklären sie das bitte.“

Kundin: „Mein Freund kommt heute abend von der Geschäftsreise zurück und da will ich mit ihm schlafen. Ich nehme aber im Moment keine Pille und will nicht schwanger werden.“

Apothekerin: Aha. Sie wissen, dass es auch Kondome gibt?“

Kundin: „Ja, aber mein Freund sagt, dass Kondome ihn stören und er dann nicht so viel spürt.“

Apothekerin: „Ich kann Ihnen die Pille danach nicht geben. Sie ist keine Methode zur Empfängnisverhütung sondern eine Notfallmassnahme.“

Aber Echt!

Fall 4

Anfrage von einem Mädchen am Telefon (sie tönte sehr jung): „Also, wenn ich 5-6 Wochen Schwanger bin und die Pille danach nehme – verliere ich dann das Baby?“

Nein! Die Pille danach wirkt nur innert der ersten 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr (in Amerika nennt man sie auch die Morning after Pill) – danach kann man sie nicht mehr verwenden. Sie bewirkt auch keinen Schwangerschaftsabbruch, also keinen Abort. Sie verhindert nur, dass sich das Ei in der Gebärmutterschleimhaut einnisten kann.

Seltsamer Telefonanruf

Den hatte ich vor ein paar Tagen, danach meinte ich nur zu einer Kollegin: wenn das ein Test war, dann hab ich ihn vermasselt.

Ein Mann mit deutschem Akzent ruft an.

Er nennt seinen Namen nicht (finde ich immer unhöflich) sondern beginnt gleich mit der Frage:

„Hallo, sie sind doch eine Apotheke?“

Pharmama: „Ja.“

Kunde: „Ich kenne mich in den Schweizer Apotheken nicht so aus – führen Sie auch Kondome?“

Pharmama: „Ja, das haben wir auch.“

Kunde: „Oh, gut. Was für Marken haben sie denn?“

Pharmama: „Das kommt wohl auf die Apotheke an. Wir haben Durex und Ceylor“.

Kunde: „Und da gibt es auch unterschiedliche Sorten …?“

Pharmama (hat langsam genug und vermutet ausserdem, dass sie dem seltsamen Kerl nächstens noch die Unterschiede der Kondome erklären muss: „Ja, da gibt es unterschiedliche Sorten. Warum gehen sie nicht einfach in die nächste Apotheke, da wird man ihnen sicher zeigen, was es gibt. Einen schönen Tag noch.“

Zu meiner Entschuldigung kann ich nur sagen: Ich hatte schon ein, zwei Mal Anrufe in der Apotheke von irgendwelchen Perverslingen, die sich unter dem Deckmantel einer medizinischen Frage aufgeilen wollten. Seitdem bin ich da etwas gebrannt und einiges kürzer angebunden, wenn ich derartiges vermute.

Wie in diesem Fall.

Gefälscht und verfälscht: Rezepte

Es kommt immer wieder einmal vor, dass in der Apotheke versucht wird, Rezepte einzulösen, die gefälscht sind. Am meisten haben wohl die richtig grossen Apotheken damit zu tun – und solche, die zu ungewöhnlichen Zeiten offen haben: z.B. im Notfalldienst am Wochenende oder abends vor 10 Uhr.

Gefälschte Rezepte zu erkennen ist manchmal gar nicht so einfach. Es gibt allerdings ein paar Warnzeichen:

  • das Rezept lautet auf ein oder mehrere der folgenden Medikamente: Schlafmittel, starke Beruhigungsmittel, starke Schmerzmittel
  • es sind meistens die Grosspackungen
  • der Kunde (oder die Kundin) kommt zu einer Randzeit, wenn der Arzt nicht erreichbar ist. Z.B. Samstag Nachmittag, abends nach 6 Uhr, Sonntags im Notfalldienst, zur Mittagszeit zwischen 12 und 2 Uhr
  • der Kunde zahlt sein Rezept selbst (das ist deutlich)
  • er/sie ist sehr nervös und oder macht auf eilig
  • das Rezept selbst kann manchmal auffällig sein: zu deutlich geschrieben, nicht im typischen Stil gehalten (z.B. 1 Packung statt 1 OP), Farbkopien…

Ich kann mich noch gut an mein erstes gefälschtes Rezept erinnern, das war im 4. Studienjahr zu meiner Praktikumszeit. Es war Mittagszeit, fast 1 Uhr als dieser Junge Mann in die Apotheke kommt. Ich nehme das Rezept entgegen, darauf steht:

1 Packung Dormickum 30 Stück

So ausgeschrieben. In einer Schrift, die eher der eines Schulkindes gleicht (Ärzte schreiben ja oft unleserlich, aber nicht so). Der Stempel fehlt, die Unterschrift ist ebenso lächerlich lesbar. Das Rezept sieht aus wie eine Kopie von einem tipexierten Rezept.

Ich schaue das Rezept an, ich runzle die Stirne und schaue (wohl etwas ungläubig) den Kunden an. Der Gedanke „meint der das wirklich ernst?“ schiesst mir durch den Kopf, dann schaue ich wieder das Rezept. Ich überlege, was ich jetzt wohl tun soll. Offensichtlich hat der junge Mann das gemerkt, denn als ich das nächstemal den Kopf hebe, sehe ich ihn nur noch von hinten aus der Tür verschwinden. Das Rezept hat er mir gleich hiergelassen.

Das korrekte Vorgehen in einem solchen Fall wäre: Abgabe verweigern (oder höchstens eine kleine Packung abgeben wenn man sich nicht sicher ist). Eine Kopie des Rezeptes machen (oder noch besser: einziehen). Bei nächster Gelegenheit beim Arzt nachfragen, ob ein Missbrauch vorliegt. Und wenn das bestätigt ist, macht man ein Fax mit den Angaben an den Kantonsapotheker, der die Info an die anderen Apotheken weiterleitet. Dann sind diese gewarnt und es wird immer schwieriger derart Missbrauch zu treiben.

Es gibt übrigens auch den Fall von verfälschten Rezepten. Dabei handelte es sich um Originalrezepte, auf denen etwas verändert wurde – meistens die Menge oder Dosis. Diese kommen auch bei Stammkunden vor, die auch via Krankenkasse abrechnen können. Meist handelt es sich um die gleiche Art Medikamente. Es gab Kunden, die machten aus einem normalen Rezept ein Dauerrezept. Oder aus einer 100er Packung 200 Stück.

Meist ist der Umgang mit diesen weniger problematisch, als man denkt. Ich kläre derartige Fälle rasch mit dem Arzt ab (das müssen die Kunden nicht unbedingt mitbekommen) und mache sie dann darauf aufmerksam, dass sie halt nur die Menge bekommen, die der Arzt auch verschrieben hat.