Kosten-Gatekeeper für die Krankenkasse?

Retaxationen wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Rabattverträge auch nicht, also dass die Krankenkasse geheime Verträge mit Pharmafirmen machen und die Apotheken danach die Medikamente dieser Firmen abgeben müssen – und wenn sie sich nicht daran halten, wird der ganze Medikamentenpreis nicht erstattet.
Wobei …. irgendwie gibt es das bei uns inzwischen doch. Nur nicht ganz so öffentlich. Und wir haben hier nicht das Problem, dass die Apotheke dann nicht bezahlt wird für die Abgabe, aber der Patient wird zur Kasse gebeten. Das macht uns zum indirekten Überbringer schlechter Nachrichten und teils zum Gatekeeper der Krankenkassen. Wir versuchen deshalb die Patienten frühzeitig darauf aufmerksam zu machen.

Beispiel dazu:

Der Patient (ein Stammkunde) bringt ein Dauer-Rezept für ein neues Medikament. Yuflyma Spritzen.

Wir müssen das Medikament bestellen. Ich kenne es noch nicht, sehe nur, dass es ein Kühlprodukt und sehr teuer ist (um die 400 Franken pro Spritze), deshalb schaue ich rasch rein. Wirkstoff Adalimumab, ein Biosimilar, monoklonale Antikörper als Immunmodulator gegen Beschwerden wie Psoriasis, rheumatoide Arthritis, Morbus Crohn etc. Unter Limitationen steht: braucht eine Kostengutsprache. Ansonsten übernimmt die Krankenkasse das nicht.

Also frage ich die Patientin, ob sie eine Kostengutsprache der Krankenkasse hat.
Patientin: „Mein Arzt hat es mir mündlich bestätigt, dass es eine Kostengutsprache gibt.“
„Oh – aus Erfahrung – und damit es später keine üblen Überraschungen gibt: lassen sie sich die schriftlich geben und bringen sie sie doch vorbei. Im schlimmsten Fall müssen sie das Medikament sonst selber bezahlen.“
„Der Arzt hat sich schon sehr sicher angehört, aber … ja, ich schaue. Bitte bestellen sie es trotzdem.“

Das Medikament wird am nächsten Morgen geliefert.
Im Maileingang sehe ich dass die Patientin die Kostengutsprache beim Arzt angefordert hat, uns ins CC genommen und gebeten hat, sie auch gleich an uns zu senden. Gut.
Direkt dahinter: Mail der Arztpraxis mit der Kostengutsprache im Anhang. Schön! Nicht so schön: als ich sie öffne, lese ich: „Wir haben den Antrag erhalten und bestätigen die Kostenübernahme. Aber da das Medikament off-label angewendet wird, und wir einen Vertrag mit dem Hersteller haben, wird nur das Medikament Imraldi vergütet.“

Imraldi, nicht Yuflyma. Gleicher Wirkstoff, etwa gleicher Preis von 400 Franken, aber andere Firma.
Ich telefoniere mit der Arztpraxis. Die glauben das erst erst gar nicht, da sie im Normalfall mit dem Medikament der anderen Firma arbeiten – aber so steht es da.

Zum Glück finde ich noch Verwendung für das Yuflyma – zurücksenden geht nämlich nicht, da es ein Kühlprodukt ist.

Die Patientin bekommt also das Imraldi. Mit Erklärung. Ich glaube trotzdem, sie weiss nicht, was wir da grad verhindert haben. Bei einem Medikament, das man alle 2 Wochen spritzen muss, also pro Monat 800 plus Franken kostet …. bis das bei der Krankenkasse auffällt, was abgegeben wurde und dass das nicht der Kostengutsprache entspricht, sind etwa 3 Monate vergangen. (Dauer Schein bis zur Abrechnung: 1 Monat, plus etwa 2 Wochen, bis das von der Abrechnungsstelle an die Krankenkasse versendet wird, noch etwa 1 Monat bis die das anschauen wegen der Rückvergütung / Bezahlung der Apotheke). Das gäbe eine Rechnung in Höhe von mehreren Tausend Franken an die Patientin.

Und das wäre nicht wegen einem Fehler der Apotheke.
Ich bezweifle, dass der Arzt dafür zur Verantwortung gezogen werden würde.

Ein extremer Fall – aber inzwischen haben wir häufiger mit Ähnlichem zu tun. Und die Leute werden definitiv Preissensitiver, respektive schauen, wo das Geld hingeht. Und bei Rückweisungen der Krankenkasse, oder Rechnungen der Abrechnungsstelle der Apotheke wird bei uns reklamiert. Immerhin haben wir das abgegeben. Und vielleicht das nicht gemerkt, oder nichts gesagt. „Wenn sie was gesagt hätten, hätte ich das nicht genommen.“ Das ist der Grund, weshalb wir inzwischen gut schauen und viel kommentieren.

Beispiele:
Der Spezialverband hat eine MiGeL-Limitation. Die Krankenkasse bezahlt aus der Grundversicherung nur einen Maximalbertrag. Der liegt leider unterhalb des Verkaufspreises. Wenn der Patient eine Zusatzversicherung hat, übernimmt die (hoffentlich / vielleicht) den Rest. Keine Zusatzversicherung bedeutet: der Patient muss in der Apotheke bezahlen. Mit Zusatzversicherung, versuchen wir es da. Doof, wenn aber auch die das nicht übernimmt.

Das Vitamin D Präparat hat laut SL neuerdings eine Limitation auf die Indikation. Sie wird nur noch bei nachgewiesenem Vitamin D Mangel übernommen. Das Rezept des Arztes reicht offenbar nicht mehr als Nachweis – und dass bisher bezahlt wurde, bedeutet nicht, dass es dieses Jahr / weiterhin übernommen wird. Ich sehe in der Apotheke nicht, ob der Arzt getestet hat. Ich weiss nicht, ob ein Mangel vorhanden ist. Aber offenbar soll ich (laut Patientin, die eine Rückweisung bekommen hat) die Leute darauf hinweisen. Bei einem Produkt von nicht mal 5 Frankenk. Bei jeder Abgabe. Pro Tag gehen bei uns mindestens 10 Packungen über die Theke.

Die Stützstrümpfe wurden von der Ärztin zu früh verschrieben. Laut MiGeL zahlt die Krankenkasse 2 Paar Stützstrümpfe im Jahr. Das Problem ist, dass das Jahr definiert wird als „365 Tage nach Abgabe des ersten Paares“. Ein Bezug im Februar 25, der nächste im September 25 und dann im Januar 26 ist zu früh und es gibt eine Rechnung an den Patienten. Wusste die Ärztin nicht. Ich hab das lernen müssen – und weise darauf hin, aber … das machen / können nicht alle.

In dem Zusammenhang auch ein wichtiger HInweis an die Patienten … vor allem die mit Kostengutsprachen für Sachen wie Mounjaro oder Wegovy (die „Abnehmspritzen“): Die Kostengutsprache ist an die Krankenkasse, die sie ausstellt gebunden. Wenn sie die Krankenkasse wechseln – dann zählt die nicht mehr und sie brauchen eine neue! Das unabhängig davon, wenn auf der alten stand: „gültig bis…“

Ich mache meine Arbeit (immer noch) sehr gerne. Aber dass ich für die Krankenkassen immer mehr der „Kosten-Gatekeeper“ sein soll, nervt.

Dienstleistungen in den Schweizer Apotheken

In der Schweiz sind Apotheken Detailhändler mit dem Auftrag, die Bevölkerung mit Medikamenten zu versorgen. Sie bekommen keine Gelder vom Staat. Die Arbeit wird über Pauschalen (im LOA Vertrag mit den Krankenkassen) und Dienstleistungen finanziert, nur ein sehr geringer Teil über die Medikamentenmargen. Das ist gut, denn die Margen der Medikamente sinken seit Jahren, weil auch die Medikamentenpreise sinken. Das sind die von der Kasse bezahlten Medikamente, bei denen das BAG die Maximalpreise bestimmt. Nicht die freiverkäuflichen Sachen.

Von den LOA Pauschalen habe ich im letzten Artikel geschrieben. Hier nun etwas über die Dienstleistungen. Die Apotheken in der Schweiz erbringen eine Vielzahl von Dienstleistungen (DL): niederschwellige Gesundheitsangebote, die Arztpraxen und Notfallstationen entlasten. Sie werden vom BAG (Bundesamt für Gesundheit) gesetzlich unterstützt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen (wie der Besuch von Kursen, Beratungsraum, Analysegeräte und kantonale Bewilligungen). Sie sind personal-, zeit- und kostenintensiv – und werden auch heute noch meist nicht von den Krankenkassen rückvergütet. Nicht jede Apotheke bietet deshalb jede Dienstleistung (DL) an. Teilweise ist eine Terminvereinbarung nötig, viele Dienstleistungen können aber gerade beim Besuch in Anspruch genommen werden.

Die kostenlose Triage bieten alle Apotheken: Was kann man selbst behandeln, was ist mit Konsultation in der Apotheke möglich, was gehört zum Arzt, was ist ein Notfall?

Die Konsultation in der Apotheke teilt sich auf in:
DL Dokumentation CHF 7 (für Abgabe Liste B minus (B-) Medikamente wie Mometason NS, Domperidon)
DL Dokumentation und Abklärung CHF 12 (für Abgabe Liste Bplus (B+) Medikamente wie Sildenafil, Triptane, Ibuprofen 600)
DL Triage CHF 30 (im Beratungsraum: Themen wie Bindehautentzündung, Rachenentzündung, Schmerzen, Zeckenstich, Ohrenschmerzen, Nasennebenhöhlenentzündung, Asthma, Migräne, Allergien, Hämorrhoiden, Verstopfungen, Hauterkrankungen, erektile Dysfunktion

Messungen
Blutdruck messen CHF 5
Blutzucker messen CHF 18
Langzeit-Blutzucker Hb1Ac messen CHF 39
Cholesterinprofil / Blutfettwerte CHF 39
CRP messen (Entzündungswert) CHF39
Fiebermessung CHF 5
Gewichtsmessung CHF 5
Körperfettmessung CHF 5
Strep A Test CHF 15
Urinstatus (bei Harninfekt) CHF 10
Blutentnahme (kapillär und venös) für Labor
Cardiocheck CHF 69 (diverse Messungen plus Besprechung der Resultate)
Lungenfunktionscheck (Peakflowmeter) CHF 18
Allergiecheck CHF 69 (Bluttest Ak auf häufige Allergene und Besprechung)

Diverses Prophylaxe und Anwendung
Notfallkontrazeption / Pille danach Beratung und Abgabe (Pille separat) CHF 25

Wundversorgung nach Zeitaufwand CHF 10 bis CHF 30 (Material teils separat)
Zeckenentfernung CHF 10

Impfen CHF 25 (Impfstoff separat) – wird leider immer noch nicht von der Krankenkasse übernommen, da nur die Kosten von ärztlich durchgeführten Impfungen und Impfberatungen gemäss Artikel 12a der Krankenpflege-Leistungsverordnung übernommen werden. Das sollte nächstes Jahr hoffentlich ändern. Kantonal gibt es unterschiedliche Vorschriften, was geimpft werden darf in der Apotheke.
Impf- und Reiseberatung CHF 25
Impfdossier (Neuerfassung, Validierung und Beratung) CHF 39
Injektion durch die Apothekerin CHF 15

Ohr-Check / Otoskopie CHF 25
Ohrspülungen CHF 59 / CHF 79

Polymedikationscheck CHF 49

Hauslieferservice (nur bestehende Patienten) kostenlos bis Pauschale.

Stütz- und Kompressionsstrümpfe anmessen und bestellen (Kompressionsstrümpfe werden nur von der Krankenkasse übernommen, wenn durch Fachpersonal angemessen.)

Vermietung (Krücken, Inhalationsgeräte, Milchpumpen, Babywagen, Lichttherapielampen)

Rauchstopp-beratung

Darmkrebsvorsorge (wo nicht der Kanton das übernommen hat)

Covid Tests, Antikörpertest

Arzt per Telemedizin konsultieren

Taping

Augeninnendruckmessung

Die genannten Preise sind Preisbeispiele (Stand Mai 26) und nicht in allen Apotheken identisch.

Wie erwähnt, sind die Dienstleistungen aktuell meist Selbstzahler-Leistungen der Patienten, obwohl sie eine Erleichterung für das Gesundheitssystem darstellen.. Es gibt allerdings schon Krankenkassen, die das Potential erkannt haben und mit den Apotheken zusammenarbeiten. Vor allem die Swica. Swica-Versicherte profitieren von Vorteilen. Beim Netcare-Modell verpflichten sich Patienten (analog zum Hausarzt-Modell) zuerst das Problem in der Apotheker anschauen zu lassen. Bei der Triage entscheiden dann die Apotheker*innen, ob es einen Arztbesuch braucht. Wird die Konsultation in der Apotheke nötig, so bezahlt die Krankenkasse diese – die abgegebenen Medikamente (auch Liste B) bezahlt der Patient noch selber.

Was bezahlt die Arbeit der Apotheke?

Die Apotheke hat im Gesundheitssystem die Aufgabe, die Bevölkerung mit Medikamenten zu versorgen, zu gesundheitlichen Themen zu beraten und Dientsleistungen dazu zu bringen. In der Schweiz gibt es keinen offiziellen Versorgungsauftrag – Apotheken sind Detailhändler und eigenständige Geschäfte mit Veträgen zu anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen – vor allem Krankenkassen, damit Leistungen direkt abgerechnet werden können. Zu diesem Zweck arbeiten in der Apotheke praktisch ausschliesslich nur Fachpersonal, Apotheker*innen mit universitärer langjähriger Ausbildung, Pharmaassistent*innen und Fachmann/frau Apotheke mit Lehre.

Wie wird die Arbeit der Apotheke bezahlt? Kurz: Mit Pauschalen, über Dienstleistungen und (ein kleiner Teil) über die Marge der Medikamente und Produkte. Es ist ein wirklich kleiner Teil mit der Marge – man hat schon früh erkannt, dass die Preise der Medikamente sinken müssen, unsere Arbeit zunehmen wird. Man hat also das alte System umgestellt und vor jetzt 25 Jahren die LOA eingeführt – die Leistungsorientierte Abgabe. Dadurch fällt der finanzielle Anreiz weg, teurere oder mehr Medikamente als nötig abzugeben. Stattdessen werden Leistungen wie Beratung, Besorgung, Lagerhaltung etc. vergütet mittels Pauschalen. Die Einführung war 2001 – und … ja, Diskussionen seit dem.

Darunter so (inzwischen) Klassiker wie „Aber ich brauche keine Beratung“, und „Apothekenpreise“. Was die Leute nicht sehen: die LOA (inzwischen in der 6. Variante) hat dem Gesundheitswesen Milliarden eingespart. Jede Änderung hatte zur Voraussetzung „mindestens Kostenneutralität“ )also: muss günstiger werden). Daneben stiegen über die Jahre nicht nur die Menge der Arbeit, sondern auch alles drum rum: gesetzliche Vorgaben, Dokumentation, Limitationen durch die Krankenkassen und Nebenkosten wie Miete, Strom, Hard- und Softwarepreise, Einkaufspreise … Das einzige was immer runter geht, sind die Preise der (meisten) kassenpflichtigen Medikamente (Stichwort auch Generika und BAG schreibt die Preise dafür vor – mit Auslandsvergleich).
Übrigens: Der Anteil der Gesundheitskosten, der direkt dem Apothekenbereich (inklusive Dienstleistungen) zugeschrieben wird, liegt bei etwa 7 %. Die Gesamtkosten für Medikamente machen (laut Daten von 2021) etwa 10 % (ca. 9,1 Mrd. CHF) der gesamten Gesundheitsausgaben aus. Aber die Apotheke ist halt der Ort (neben dem Hausarzt) wo die breite Öffentlichkeit am meisten Kontakt hat mit dem Gesundheitssystem … und (trotz aller Kompliziertheit) am ehsten die Preise sieht.

Die aktuelle LOA VI definiert eine Menge unserer Arbeit in neuen Pauschalen, genauer aufgesplittet als zuvor, nach Aufwand. Medikamente mit höherer Kategorie (A) brauchen mehr Überwachung / Beratung, Erstbezüge machen mehr Arbeit als wiederholte Bezüge. Die Patienten werden davon kaum was merken (Kostenneutralität zum Vorgängersystem).

Übersicht der LOA VI Pauschalen:

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie A/neu CHF 5.23 (= TP 3.63)
(1x pro Bezug eines Medikamentes der SL, der Abgabekategorie A oder eines Medikamentes mit gültiger Kostengutsprache.
Neu bedeutet Erstabgabe oder letzte Abgabe vor mindestens 366 Tagen und kein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff (ATC 5-Code)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie A/bestehend CHF 4.28 (= TP 2.97)
(1x pro Rezeptzeile bei wiederholter Abgabe)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie B/neu CHF 4.08 (= TP 2.83)
(1x pro Bezug eines Medikamentes der SL der Abgabekategorie B, bzw. 1x/Rezeptzeile, wenn: Erstabgabe oder letzter Bezug vor mindestens 366 Tagen und kein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff (ATC-5 Code)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie B/bestehend CHF 2.07 (= TP 1.44)
(1x pro Rezeptzeile bei wiederholter Abgabe)

Sicherheits-Check Patient CHF 3.96 (=TP 2.75)
1x pro Bezug, jedoch maximal 1x pro Patient, Tag und verordnendem Arzt.

Neuerfassung und Aktualisierung Patientendaten CHF 1.14 (TP=0.79)
1x pro Bezug mindestens eines LOA-Pflichtigen Medikamentes, wenn a) der Patient zum ersten Mal in der Apotheke ein Rezept einlöst (Neuerfassung) oder b) der Patient seit 366 Tagen oder mehr kein LOA-pflichtiges Medikament mehr in der betreffenden Apotheke bezogen hat (Aktualisierung)

Anwendungserklärung CHF 3.89 (TP=2.70)
Einmal im Leben des Patienten, wenn das Rezept Medikamente zum Spritzen, zum Inhalieren oder zum Auftragen gemäss Art 10 Abs 2 Anhang A Tarifstruktur LOA V enthält UND der Patient die entsprechende Anwendungserklärung gemäss eigenen Angaben noch nie erhalten hat.

Substitution 40% der Kosteneinsparung zwischen Original und Generikum: Maximal CHF 41.04
(Einmal im Leben des Patienten für ein bestimmtes Medikament, wenn der verordnende Arzt ein Original oder Referenzpräparat verordnet hat. Die zuerst abgegebene Kleinpackung einer Dauertherapie zählt dabei nicht: erst die erste abgegebene Grosspackung.)

Wochen-Dosiersystem (3-5 Medikamente) CHF 9.45 (TP 6.56)
(1x alle 7 Tage bei Verordnung eines Wochen-Dosiersystems mit 3-5 unterschiedlichen Medikamenten. Der Sicherheits-Check Patient darf alle 7 Tage verrechnet werden.)

Wochen-Dosiersystem (6-8 Medikamente) CHF 15.75 (TP 10.94)

Wochen-Dosiersystem (9 und mehr Medikamente) CHF 21.90 (TP 15.21)

Maschinelle Verblisterung CHF 1.51 (TP 1.05)
(1x pro Bezug bei Verordnung von mindestens 3 unterschiedlichen Medikamenten gleichzeitig als Einzeldarreichungsform. Die Abrechnung erfolgt anhand der abgegebenen Anzahl „Blistertage“. Der Sicherheits-Check Patient darf zusätzlich alle 7 Tage verrechnet werden. Die Sicherheits-Checks Medikament dürfen anhand der Abgabekategorie einmal alle 90 Tage verrechnet werden.)

Einnahmekontrolle CHF 10.80 (TP 7.50)
(Einmal pro Bezug, bis mehrmals pro Tag und verordnendem Arzt unabhängig der Anzahl der Medikamente zur Einnahme. Der Sicherheitscheck Patient darf zusätzlich 1x alle 7 Tage verrechnet werden.)

Notfalldienst CHF 17.28 (TP 12.00)
(1x pro Bezug im Notfall ausserhalb der regulären Öffnungszeiten der notfalldienstleistenden Apotheke und ausserhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten des Detailhandels.)

Für Institutionspatienten (in Heimen) gibt es unterschiedliche Sicherheits-Checks Institutionspatient und Maschinelle Verblisterung Institutionspatient. Für Methadon Abgabe gibt es ebenfalls Pauschalen.

Glossar: SL= Spezialitätenliste, ATC-Code: Liste der Wirkstoffe, CHF= Franken, TP= Taxpunkt, LOA= leistungsorientierte Abgabe. Gilt nur für Medikamente der SL, die in der Abgabe-Kategorie A oder B sind, nicht für freiverkäufliche Medikamente, Wochen-Dosiersystem: durch die Apotheke für einen einzelnen Patienten wochenweise gerüstete Medikamente,

Wir durften die Liste in der Apotheke gut sichtbar aufstellen …. nicht, dass ich glaube, dass jemand sich da wirklich durchliest, während er oder sie wartet. Aber sie ist da. Infoblätter vom Apothekerverband liegen seit Anfang Jahr aus, bisher ohne Reaktion von den Patienten und Kunden. Aber ich bin sicher, die kommen noch. Spätestens wenn die ersten Krankenkassen-abrechnungen genaustens auseinander genommen werden. Denn die Leute sind Preissensitiver geworden. Logo – steigen doch fast überall die Preise.

Ich kann die Pauschalen (so) erklären. Für die Abrechnung mit der Kasse bin ich froh, dass es Computerprogramme gibt.

Antibiotikasirupe und Dosiskontrolle

Ein Fall einer Fehldosierung hat es in den letzten Tagen wieder in die Medien geschafft. Es ging dabei um ein 4 Monate altes Baby, dem ein Antibiotikasirup in zu hoher Dosis verschrieben / abgegeben wurde. Das ist wirklich nicht gut. Bemerkenswert daran ist für mich als Apothekerin, dass das nicht abgefangen wurde in der Apotheke.

Zur Erinnerung: jedes Rezept, das in der Apotheke ausgeführt wird, wird validiert. Das bedeutet, es muss kontrolliert werden, ob es das richtige Medikament, für den richtigen Patient in der richtigen Dosierung ist. Egal, wer das Rezept ausführt, es wird vor Ausgabe von einer Apothekerin noch einmal angeschaut. Neben diesem 4-Augen-Prinzip schaut bei uns am nächsten Tag ausserdem noch die nächste Apothekerin das Rezept an, bevor es eingesendet wird – also faktisch 6-Augen-Prinzip.

Im Artikel der 20 Minuten „Verrutschen Ärzte bei der Dezimalstelle, wirds für Babys heikel“ steht dann auch, dass das nicht ganz so selten vorkommt: es ist von 14% Fehlerquote bei Rezepten die Rede. Das kann ich bestätigen. Die allermeisten Fehler sind aber nicht schwerwiegend, 70% davon müssen aber (in irgendeiner Form) in der Apotheke korrigiert werden. Was hier für mich eher herausragend ist, ist dass dieser Fehler nicht erkannt wurde in der Apotheke und das Medikament tatsächlich so die Apotheke verlassen hat … und die Eltern das gefunden haben.

Gut, gerade Antibiotika-Sirupe sind sehr sicher und selbst so eine Überdosis, wie im Artikel beschrieben, hätte das Leben des Babies wohl nicht gefährdet. Gesund ist es allerdings auch nicht (Darmflora ade). Aber ja, die verschriebene (und angeschriebene) Dosierung liegt schon sehr ausserhalb des vernünftigen Bereiches – das hätte in der Apotheke auffallen müssen.
Bei Antibiotika-Sirupen müssen wir immer kontrollieren, ob die Dosierung vernünftig ist. Das beinhaltet hier mehr rechnen, als bei Tabletten, da in Milliliter umgerechnet werden muss anhand des Körpergewichtes.
Pharmawiki zeigt hier an einem Beispiel, wie:

5 ml einer Antibiotikasuspension enthalten 200 mg Wirkstoff. Das Kind muss einmal täglich 150 mg des Wirkstoffs einnehmen.
Wie viele Milliliter müssen die Eltern abmessen?

Dazu rechnet man einen Dreisatz, oder so:
Wie viele Milliliter der Suspension enthalten 1 mg Wirkstoff? 1 mg sind in 5 ml / 200 (mg) enthalten. Dies entspricht 0.025 ml.
Wie viele Milliliter der Suspension enthalten 150 mg? 150 mg x 0.025 ml/mg = 3.75 ml
Lösung: Für 150mg Wirkstoff müssen 3.75 ml des Sirups eingenommen werden.

Die Ärzte verschreiben oft die Menge ml, die eingenommen werden muss – und in der Apotheke müssen wir zurückrechnen, ob das einer vernünftigen Dosierung entspricht. Tägliche Arbeit für uns. Und Zeitaufwändig.

Da vermisse ich meinen Antibiotikarechner. Die meisten, die das lesen, werden sich nicht mal mehr daran erinnern, aber … ich habe 2017 zusammen mit einem österreicherischen Apotheker (Viktor Hafner) einen Rechner lanziert für Schweizer Antibiotikasirupe. Er sollte genau das erleichtern: Die Kontrolle, ob eine verschriebene Antibiotikadosierung vernünftig ist. Er war sehr simpel: verschriebenen Sirup auswählen und auf dem Schieber oben das Körpergewicht des Kindes einstellen – und es gab eine Spannweite aus für die Dosierung.

Für den im Artikel erwähnten Sirup sieht das dann so aus:

Screenshot

Eine Einzeldosis von 7ml liegt (wenn das Kind 6 kg schwer ist), ausserhalb. Einfach, rasch erkannt.

Ich hab den Rechner als Tool allen Interessierten gratis zur Verfügung gestellt online. Und dann kam im Oktober 2021 die Swissmedic und hat mir eröffnet, dass der Rechner als Medizinprodukt eingestuft wurde. Als solches fällt das unter ihre Kontrollaufsicht und sie wollten eine Tonne Unterlagen (Konformitätserklärung, -Bescheinigung, Klassifizierung und Produktekennzeichnung, Lizenzvereinbarung etc.). Das war für mich als Privatperson (und dazu noch alleine) unmöglich zu liefern. Weitere Bearbeitungsgebühren in unbekannter Höhe konnte ich mir auch nicht unbedingt leisten. Ich hab mich deshalb schweren Herzens entschlossen die Seite vom Netz zu nehmen.
Persönlich nutze ich sie allerdings weiterhin. Es ist auch wirklich eine Zeitersparnis und Erleichterung, auch wenn ich sie wieder mal überarbeiten sollte … manche Dosierungsempfehlungen haben in den Jahren geändert (wenn auch eher nach oben).

Ich habe auch gesucht, ob jemand anders das übernehmen würde. Leider hat sich bei uns in der Schweiz niemand gefunden – im Gegensatz zu Österreich, wo sich glaub der dortige Apothekerverein eingesetzt hat, dass der Rechner in Apotheken weiter verwendet werden kann.

Im Artikel wird auf eine Webapplikation für Fachpersonen hingewiesen, die zur Dosierungsberechnung (nicht Kontrolle?!) benützt werden kann. Ohne Name, aber ich habe sie gefunden: Es ist PEDeDose. Info auf der Seite:
„Wir haben anfangs 2019 das innovative, webbasierte Tool «PEDeDose» lanciert, dessen Software seit Dezember 2020 als Klasse IIa Medizinprodukt zertifiziert ist. PEDeDose unterstützt Gesundheitsfachpersonen in der Entscheidungsfindung bei Medikamentendosierungen und sorgt damit für einen sicheren Arzneimitteleinsatz.“
Das Tool ist nicht gratis – für 1 Apotheker kostet es pro Jahr 275 Franken. Laut Seite spart das einem aber Geld, da es Zeit einspart bei der Validation. Wenn ich 10 Rezepte pro Tag damit berechne, spare ich ca. 6500 Franken pro Jahr … sagen sie.

Wir in der Apotheke kontrollieren die Dosierungen noch gerne anhand swisspeddose.ch . Das ist für Fachpersonen, gratis, sehr ausführlich … aber es gibt auch nicht die Dosen grad in ml …

Was nutzt ihr in der Apotheke?

Nicht umsonst und nicht gratis

Ein paar einleitende Erklärungen, weil ich weiss, dass das sonst wieder Verwirrung gibt bei meinen deutschen Lesern. Apotheker*innen in der Schweiz haben inzwischen einige Kompetenzen erhalten, die sich von denen der deutschen Apotheken unterscheiden. Am besten sieht man das bei den rezeptpflichtigen Medikamenten. Wir dürfen die Medikamente der Liste B nämlich abgeben – die wurde aufgeteilt in Liste B, Liste B-minus und Liste B-plus … aber das wäre das Thema für einen eigenen Blogpost wie und warum. Wir dürfen und sollen diese Medikamente aber nicht einfach verkaufen – sondern nach Beratung und Dokumentation, dafür braucht es vorhergehende Weiterbildungen um das Wissen dazu zu erwerben. Ich zum Beispiel habe dazu den FPH Anamnese gemacht und bin inzwischen ziemlich gut in Hautproblemen, einfacheren HNO-Sachen, sowie Pädiatrie und habe erweiterte Kenntnisse in Augenproblemen, Schmerzbehandlung etc.

Das bedeutet, dass Patienten in der Apotheke informiert und beraten werden:
– ob ihr Problem durch einfache Massnahmen und OTC (rezeptfreie) Medikamente behandelt werden kann
– ob wir nach kurzer Beratung und Dokumentation wirksamere Medikamente abgeben können (noch an der Theke),
– ob das ausführlichere Beratung und Abklärung im Beratungsraum braucht für die Medikamente,
– oder ob das zum Arzt gehört – und wie schnell.

Der erste und letzte Punkt sind gratis. Für ausführlichere Beratung und die dazugehörende Dokumentation verlangen wir inzwischen etwas. Je nach Problem zwischen 7, 12 oder 25 Franken. Dazu kommen dann noch die Medikamente, die bezahlt werden müssen. Dem Patienten spart das Zeit und Geld (auch Arztbesuche sind in der Schweiz nicht gratis) – und da die Kassen das nicht zahlen müssen und das Arztbesuche verringert, entlastet das auch das Gesundheitssystem. Auf der negativ-Seite: das ist ein ziemlicher Mehraufwand für die Apotheken – neben der schon vielen Arbeit mit den Rezepten sonst, braucht das viel Zeit und ist schlecht planbar neben dem Tagesgeschäft: die Leute laufen jederzeit in die Apotheken während der (langen) Öffnungszeiten. Auch wenn vieles durch unsere Mitarbeiter vorbereitet werden kann, es ist immer ein*e Apotheker*in involviert.
Das ist auch der Grund, weshalb wir die Patienten ziemlich schnell über mögliche anfallende Kosten informieren und es zu manchen Zeiten vorkommt, dass ich das als Apothekerin nicht machen kann – entweder können die Patienten dann warten, oder müssen zu einem anderen Zeitpunkt wiederkommen.

Da war letztens der Patient im Abendverkauf – 15 Minuten vor Ladenschluss, wenn nur noch 2 Mitarbeiter in der Apotheke sind.

Mann: „Ich möchte etwas gegen Krätze“

(Es gibt eine Salbe: Scabi-med, die ist Liste B+, also Abgabe nach Beratung, Dokumentation und kostet +7 Franken. Aber erst mal:)

Pharmama: „Für wen ist das Mittel?“

Mann: „Es ist für mich. Ich habe einen Ausschlag am Arm und möchte etwas dagegen.“

(Gut: für ihn selber, dann kann ich die Beratung dafür machen und etwas abgeben, Schlecht: am Arm? Ist untypisch, vielleicht etwas anderes?“

Pharmama: „Ich kann das mit ihnen anschauen, aber um die Salbe gegen Krätze abgeben zu können, muss ich ein paar Fragen stellen und das dokumentieren. Das kostet etwas.“

Mann: „Oh, muss das sein? Ich weiss ja, was ich will, ich brauche das für den Ausschlag“ (krempelt den Ärmel hoch)“

(Ja, hmmm. Ich sagte schon, der Ort ist ungewöhnlich. Der Ausschlag ist auch untypisch für Krätze auf den ersten Blick. Ein relativ scharf umgrenzter roter Fleck mitten auf dem Arm mit leichter Schuppenbildung.)

Pharmama: „So auf den ersten Blick sieht das für mich nicht nach Krätze aus, sondern nach etwas anderem. Dafür hätten wir ihnen auch passende Medikamente, aber auch hier: wenn ich das abgeben will, muss ich das etwas genauer anschauen.“

Mann: „Was würden sie den geben? Der Arzt im Videocall hätte mir Cortisonsalbe verschrieben. Das wollte ich nicht.“

(Ah so – der Mann hatte schon eine Konsultation mit einem Arzt, aber das Ergebnis hat ihm nicht gepasst.)

Pharmama: „Cortison, weil er dachte, das sei ein Ekzem. Das wäre eine Möglichkeit, aber wie gesagt, das würde ich genauer anschauen wollen. Für heute reicht das nicht mehr – ich rate ihnen, morgen oder zu einem anderen Zeitpunkt dafür wieder zu kommen.“

(Es ist jetzt 5 Minuten vor Schluss – und er braucht ganz offensichtlich ausführlichere Anamnese und Beratung … ev. auch um ihn von seiner Selbstdiagnose abzubringen).

Mann: „Und jetzt können sie mir nichts geben?“

Pharmama: „Doch, zum Beispiel ein Hautpflegendes, gut rückfettendes Mittel. Das ist in jedem Fall von Vorteil.“

Mann: „Ah, nein. Aber wenn ich morgen komme, bekomme ich die Salbe gegen Krätze? Und dann hätte ich noch gerne Ivermectin-Tabletten.“

Pharmama: „Ob ich ihnen die Salbe abgeben kann, sehen wir in der Beratung. Die Tabletten kann ich ihnen nicht geben. Wenn sie denken, dass sie die brauchen, müssen sie zum Arzt für ein Rezept.“

Mann: „Oh, ich wollte einen Arztbesuch vermeiden und ich habe gehört, sie dürfen die Sachen auch ohne Rezept abgeben.“

Pharmama: „Manches davon, nicht alles. Und nicht auch nicht einfach so. Wie gesagt, dazu gehört die Abklärung – und die kostet etwas. Jedenfalls: überlegen sie es sich doch bis morgen, ob sie das wollen.“

Wir schliessen jetzt.

(Das war übrigens am selben Tag, als ich eine Diskussion mit einer Frau am Telefon hatte darüber, dass ich keine Ferndiagnose stellen werde für ihr Hautproblem und dass ich, wenn sie Rosalox will – das sie als Kind mal hatte – das auch nur nach kostenpflichtiger Beratung bekommt. Auch das: 15 unbezahlte Minuten.)

Covid-Recap 2024

Herbstzeit – und die richtige Zeit, mal wieder ein Update zu bringen, was die Covid-Pandemie betrifft. Es bleibt … schwierig. Das Virus ist nicht verschwunden, höchstens aus den Augen der Öffentlichkeit. Inzwischen lässt man es einfach unkontrolliert und ungebremst durchlaufen. Allgemeines Konsens ist: das Virus ist für die Mehrheit harmlos.

Die Welt hat sich geteilt, hat man vor allem in den sozialen Netzwerken stark das Gefühl – in diejenigen, die nichts mehr wissen wollen von der Pandemie und allem damit verbundenen (wie Masken, Tests, Impfungen) und die Vorsichtigen, die der aktuellen Ruhe (oder besser Stille?) nicht trauen wollen. Vielleicht sind das solche, die Verwandte und Freunde haben mit Folgeschäden einer Covid-Erkrankung oder solche mit vulneraben Angehörigen, die eine (eig. jegliche) Infektion verhindern müssen: Immunsupprimierte, Krebskranke etc. So wirklich sicher bin ich auch noch nicht, ob Covid nicht noch etwas in der Hinterhand hat. Long-Covid, langfristig (?) negativen Einfluss auf das Immunsystem, anhaltende Herz- oder Gefässchäden, Einfluss auf die Intelligenz… Ich verstehe den rationalen Aspekt dahinter, dass Beschränkungen wieder aufgehoben wurden – im Gesundheitssystem geht es um Entscheidungen, die aufgrund der Mehrheit getroffen werden müssen und den wirtschaftlichen Aspekt. Welche Folgen hat die Erkrankung? Arbeitsausfall? Spitalaufenthalte (und Kosten)?, Todesfälle (und wen trifft das: die Steuerzahler oder die Kinder oder AHV-Empfänger?), wieviele haben Folgeschäden und wie lange? Offenbar hat man entschlossen, dass der Aufwand (Prävention, Information, Masken und Tests und Impfungen zu zahlen) den Ertrag (geschützte Gesundheit und Leben) auf Ebene der Bevölkerung nicht mehr lohnt. Das hört sich hart an, aber es läuft darauf heraus: wieviel ist ein Menschenleben wert?

In der Schweiz hat das BAG jetzt ein Monitoringsystem, das in Spitälern gemeldete Grippe-, Covid- und RSV-Fälle gesammelt hat einstampfen lassen, obwohl wir ohne das nicht mal mehr richtig „beobachten“ können, etwas, das man hier ja gerne macht. Es wird jetzt nur noch im Genfer Spital HUG weitergeführt und Daten gesammelt, bis das dann (vielleicht) in ein paar Jahren wieder national möglich ist. Über die Abwasserdaten ist noch eine Aussage möglich, wieviel Coronavirusinfektionen im Umlauf sind. Covid fällt in der Schweiz nicht mehr unter die Meldepflichtigen Krankheiten und ein positiver Test hat auch keinerlei gesetzlich vorgeschriebenen Folgen (wie Quarantäneempfehlungen). Die Spitäler testen nur noch in Ausnahmefällen und wer wissen will, ob er/sie es hat, ist hauptsächlich auf Selbsttests angewiesen, oder muss sich (mühsam) jemanden suchen, der noch PCR Tests anbietet. Sehr wenige machen das noch (Labors und Apotheken) – immerhin braucht man das nicht einmal mehr zum Reisen – alle Einschränkungen sind aufgehoben. Nachdem die letzten Selbsttests im August abgelaufen sind und im Sommer keine anderen bestellbar waren, gibt es jetzt wenigstens wieder welche zu kaufen.

Masken sind zum Reizthema geworden. Enttäuschenderweise hat es sich nicht durchgesetzt, dass Kranke zum Schutz anderer freiwillig in der Öffentlichkeit Maske tragen, wie es in asiatischen Ländern üblich ist. Statt dessen trägt praktisch nur noch Maske, wer sich schützen möchte, oder wer sicher sein will, keine Infektion mit nach Hause zu den kranken Angehörigen zu nehmen. Die Maske wurde maximal diskreditiert, ihre Wirksamkeit angezweifelt, Trägern wird Paranoia und Angsstörungen unterstellt und paradoxerweise gehen die Leute tatsächlich auf Abstand, wenn man eine trägt und sitzen lieber neben den akut übel hustenden und kranken Mitmenschen, als neben der mit Maske, weil: die ist sicher krank. Alles selbst erlebt, auch wenn ich nur noch Maske trage in (hoch-)Risikosituationen: im ÖV, in der Arztpraxis oder im Spital, im Flugzeug … und vor den Ferien, weil ich nicht krank in die Ferien will. Wir benutzen FFP2 Masken – und es ist ziemlich erschreckend, wie wenig davon noch zu bekommen sind. Ohne Nachfrage, kein Angebot – in der Schweiz haben sie jetzt schon diverse Maschinen zur Maskenherstellung wieder abgestellt und eingemottet oder eingestampft.

Impfungen – das Thema, das mich am meisten enttäuscht. Ich sollte das präzisieren: Impfungen sind eine phantastische Erfindung, eine der besten Errungenschaften der Menschheit und dazu gehört auch die Covid-Impfung, auch wenn diese die Anfangserwartung leider nicht erfüllt hat … vielleicht waren die auch zu hoch? Man kann sich halt leider trotzdem anstecken mit Covid, sie ist leider nicht Nebenwirkungsfrei (wenn auch millionenfach sicherer und Folgenloser als eine Erkrankung). Sie schützt vor schweren Komplikationen der Erkrankung. Es ist immer besser, sein Immunsystem mit einer Impfung zu trainieren, als mit der Erkrankung und es gibt regelmässige Updates der Covid-Impfung an neue Varianten. Covid bekommt man mit der Impfung kaum ausgerottet, aber man könnte einen gewissen Herdenschutz aufbauen. Wenn einem das nicht in den letzten 4 Jahren maximal madig gemacht worden wäre. Die Impfgegner haben sich zu neuen Höhen aufgeschwungen und mit der Covid-Impfung auch grad alle anderen Impfungen niedergemacht. Man schreit, dass Impfungen praktisch Nötigung sei. Nebenwirkungen werden (vor allem in Deutschland) überhöht dargestellt und Falschmeldungen durch alle Medien gezogen. Wissenschaftler und Fachpersonen werden, wenn sie Impfungen unterstützen sofort als Handlanger der Pharmaindustrie diskreditiert. Die Leute waren noch nie gut in Nutzen-Risikoabschätzung und mit der Angstmache überall heute, fragt sich sogar mein Mann,
Auch sonst waren die Umstände in den letzten Jahren suboptimal zum impfen. Die Covid-Impfung gab es bis anhin nur im Mehrfachvial. Sie kam gefroren, musste aufgetaut und zubereitet und innert weniger Stunden verimpft werden. Nachdem die Impfempfehlung (und die Vorgaben beim Reisen) wegfielen, wurde der Aufwand zu gross und die Impfstellen fielen weg. Erst die grossen Impfzentren, dann die in Apotheken oder beim Arzt. Aktuell muss man wirklich suchen, wer überhaupt noch impft – und dann geht es meist nicht ohne Voranmeldung. Die letzten Jahre dürften auch viele Auffrischimpfungen zumindest bei den Erwachsenen nicht gemacht worden sein. Ich weiss, dass in der Apotheke vor Covid einiges mehr gegen anderes geimpft wurde, als aktuell wird. Hierzulande kommt dazu noch das Problem, dass (in der Covid Zeit) der eine Anbieter des elektronischen Impfausweises, der auch die Möglichkeit bot einfach selber (oder durch uns in der Apotheke) einen Check zu machen, was an Impfungen als nächstes nötig ist und wann, seinen Dienst einstellte. Jetzt müssen wir das (in Apotheke oder Arztpraxis) wieder „von Hand“ machen, was einiges mühsamer ist und länger dauert.
Stand heute (mitte September 24) gibt es aber Hoffnung: obwohl die Covid Impfung nicht mehr vom Bund übernommen wird und ziemlich restriktive Indikationen hat, wer impfen soll (und für wen es dementsprechend die Krankenkasse bezahlt): es gibt jetzt einzelne Fertigspritzen! Die sind zum Teil im Kühlschrank sogar ein paar Monate haltbar. Also keine mühselige Planung und Vorbereitung und die Apotheken (und Ärzte) können die Covid Impfung anbieten und durchführen. Jetzt können wir das zusammen mit den Grippeimpfungen machen. Und ein neues Programm um den Impfausweis zu kontrollieren sollte auch kommen. Irgendwann.