Kosten-Gatekeeper für die Krankenkasse?

Retaxationen wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Rabattverträge auch nicht, also dass die Krankenkasse geheime Verträge mit Pharmafirmen machen und die Apotheken danach die Medikamente dieser Firmen abgeben müssen – und wenn sie sich nicht daran halten, wird der ganze Medikamentenpreis nicht erstattet.
Wobei …. irgendwie gibt es das bei uns inzwischen doch. Nur nicht ganz so öffentlich. Und wir haben hier nicht das Problem, dass die Apotheke dann nicht bezahlt wird für die Abgabe, aber der Patient wird zur Kasse gebeten. Das macht uns zum indirekten Überbringer schlechter Nachrichten und teils zum Gatekeeper der Krankenkassen. Wir versuchen deshalb die Patienten frühzeitig darauf aufmerksam zu machen.

Beispiel dazu:

Der Patient (ein Stammkunde) bringt ein Dauer-Rezept für ein neues Medikament. Yuflyma Spritzen.

Wir müssen das Medikament bestellen. Ich kenne es noch nicht, sehe nur, dass es ein Kühlprodukt und sehr teuer ist (um die 400 Franken pro Spritze), deshalb schaue ich rasch rein. Wirkstoff Adalimumab, ein Biosimilar, monoklonale Antikörper als Immunmodulator gegen Beschwerden wie Psoriasis, rheumatoide Arthritis, Morbus Crohn etc. Unter Limitationen steht: braucht eine Kostengutsprache. Ansonsten übernimmt die Krankenkasse das nicht.

Also frage ich die Patientin, ob sie eine Kostengutsprache der Krankenkasse hat.
Patientin: „Mein Arzt hat es mir mündlich bestätigt, dass es eine Kostengutsprache gibt.“
„Oh – aus Erfahrung – und damit es später keine üblen Überraschungen gibt: lassen sie sich die schriftlich geben und bringen sie sie doch vorbei. Im schlimmsten Fall müssen sie das Medikament sonst selber bezahlen.“
„Der Arzt hat sich schon sehr sicher angehört, aber … ja, ich schaue. Bitte bestellen sie es trotzdem.“

Das Medikament wird am nächsten Morgen geliefert.
Im Maileingang sehe ich dass die Patientin die Kostengutsprache beim Arzt angefordert hat, uns ins CC genommen und gebeten hat, sie auch gleich an uns zu senden. Gut.
Direkt dahinter: Mail der Arztpraxis mit der Kostengutsprache im Anhang. Schön! Nicht so schön: als ich sie öffne, lese ich: „Wir haben den Antrag erhalten und bestätigen die Kostenübernahme. Aber da das Medikament off-label angewendet wird, und wir einen Vertrag mit dem Hersteller haben, wird nur das Medikament Imraldi vergütet.“

Imraldi, nicht Yuflyma. Gleicher Wirkstoff, etwa gleicher Preis von 400 Franken, aber andere Firma.
Ich telefoniere mit der Arztpraxis. Die glauben das erst erst gar nicht, da sie im Normalfall mit dem Medikament der anderen Firma arbeiten – aber so steht es da.

Zum Glück finde ich noch Verwendung für das Yuflyma – zurücksenden geht nämlich nicht, da es ein Kühlprodukt ist.

Die Patientin bekommt also das Imraldi. Mit Erklärung. Ich glaube trotzdem, sie weiss nicht, was wir da grad verhindert haben. Bei einem Medikament, das man alle 2 Wochen spritzen muss, also pro Monat 800 plus Franken kostet …. bis das bei der Krankenkasse auffällt, was abgegeben wurde und dass das nicht der Kostengutsprache entspricht, sind etwa 3 Monate vergangen. (Dauer Schein bis zur Abrechnung: 1 Monat, plus etwa 2 Wochen, bis das von der Abrechnungsstelle an die Krankenkasse versendet wird, noch etwa 1 Monat bis die das anschauen wegen der Rückvergütung / Bezahlung der Apotheke). Das gäbe eine Rechnung in Höhe von mehreren Tausend Franken an die Patientin.

Und das wäre nicht wegen einem Fehler der Apotheke.
Ich bezweifle, dass der Arzt dafür zur Verantwortung gezogen werden würde.

Ein extremer Fall – aber inzwischen haben wir häufiger mit Ähnlichem zu tun. Und die Leute werden definitiv Preissensitiver, respektive schauen, wo das Geld hingeht. Und bei Rückweisungen der Krankenkasse, oder Rechnungen der Abrechnungsstelle der Apotheke wird bei uns reklamiert. Immerhin haben wir das abgegeben. Und vielleicht das nicht gemerkt, oder nichts gesagt. „Wenn sie was gesagt hätten, hätte ich das nicht genommen.“ Das ist der Grund, weshalb wir inzwischen gut schauen und viel kommentieren.

Beispiele:
Der Spezialverband hat eine MiGeL-Limitation. Die Krankenkasse bezahlt aus der Grundversicherung nur einen Maximalbertrag. Der liegt leider unterhalb des Verkaufspreises. Wenn der Patient eine Zusatzversicherung hat, übernimmt die (hoffentlich / vielleicht) den Rest. Keine Zusatzversicherung bedeutet: der Patient muss in der Apotheke bezahlen. Mit Zusatzversicherung, versuchen wir es da. Doof, wenn aber auch die das nicht übernimmt.

Das Vitamin D Präparat hat laut SL neuerdings eine Limitation auf die Indikation. Sie wird nur noch bei nachgewiesenem Vitamin D Mangel übernommen. Das Rezept des Arztes reicht offenbar nicht mehr als Nachweis – und dass bisher bezahlt wurde, bedeutet nicht, dass es dieses Jahr / weiterhin übernommen wird. Ich sehe in der Apotheke nicht, ob der Arzt getestet hat. Ich weiss nicht, ob ein Mangel vorhanden ist. Aber offenbar soll ich (laut Patientin, die eine Rückweisung bekommen hat) die Leute darauf hinweisen. Bei einem Produkt von nicht mal 5 Frankenk. Bei jeder Abgabe. Pro Tag gehen bei uns mindestens 10 Packungen über die Theke.

Die Stützstrümpfe wurden von der Ärztin zu früh verschrieben. Laut MiGeL zahlt die Krankenkasse 2 Paar Stützstrümpfe im Jahr. Das Problem ist, dass das Jahr definiert wird als „365 Tage nach Abgabe des ersten Paares“. Ein Bezug im Februar 25, der nächste im September 25 und dann im Januar 26 ist zu früh und es gibt eine Rechnung an den Patienten. Wusste die Ärztin nicht. Ich hab das lernen müssen – und weise darauf hin, aber … das machen / können nicht alle.

In dem Zusammenhang auch ein wichtiger HInweis an die Patienten … vor allem die mit Kostengutsprachen für Sachen wie Mounjaro oder Wegovy (die „Abnehmspritzen“): Die Kostengutsprache ist an die Krankenkasse, die sie ausstellt gebunden. Wenn sie die Krankenkasse wechseln – dann zählt die nicht mehr und sie brauchen eine neue! Das unabhängig davon, wenn auf der alten stand: „gültig bis…“

Ich mache meine Arbeit (immer noch) sehr gerne. Aber dass ich für die Krankenkassen immer mehr der „Kosten-Gatekeeper“ sein soll, nervt.

Was bezahlt die Arbeit der Apotheke?

Die Apotheke hat im Gesundheitssystem die Aufgabe, die Bevölkerung mit Medikamenten zu versorgen, zu gesundheitlichen Themen zu beraten und Dientsleistungen dazu zu bringen. In der Schweiz gibt es keinen offiziellen Versorgungsauftrag – Apotheken sind Detailhändler und eigenständige Geschäfte mit Veträgen zu anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen – vor allem Krankenkassen, damit Leistungen direkt abgerechnet werden können. Zu diesem Zweck arbeiten in der Apotheke praktisch ausschliesslich nur Fachpersonal, Apotheker*innen mit universitärer langjähriger Ausbildung, Pharmaassistent*innen und Fachmann/frau Apotheke mit Lehre.

Wie wird die Arbeit der Apotheke bezahlt? Kurz: Mit Pauschalen, über Dienstleistungen und (ein kleiner Teil) über die Marge der Medikamente und Produkte. Es ist ein wirklich kleiner Teil mit der Marge – man hat schon früh erkannt, dass die Preise der Medikamente sinken müssen, unsere Arbeit zunehmen wird. Man hat also das alte System umgestellt und vor jetzt 25 Jahren die LOA eingeführt – die Leistungsorientierte Abgabe. Dadurch fällt der finanzielle Anreiz weg, teurere oder mehr Medikamente als nötig abzugeben. Stattdessen werden Leistungen wie Beratung, Besorgung, Lagerhaltung etc. vergütet mittels Pauschalen. Die Einführung war 2001 – und … ja, Diskussionen seit dem.

Darunter so (inzwischen) Klassiker wie „Aber ich brauche keine Beratung“, und „Apothekenpreise“. Was die Leute nicht sehen: die LOA (inzwischen in der 6. Variante) hat dem Gesundheitswesen Milliarden eingespart. Jede Änderung hatte zur Voraussetzung „mindestens Kostenneutralität“ )also: muss günstiger werden). Daneben stiegen über die Jahre nicht nur die Menge der Arbeit, sondern auch alles drum rum: gesetzliche Vorgaben, Dokumentation, Limitationen durch die Krankenkassen und Nebenkosten wie Miete, Strom, Hard- und Softwarepreise, Einkaufspreise … Das einzige was immer runter geht, sind die Preise der (meisten) kassenpflichtigen Medikamente (Stichwort auch Generika und BAG schreibt die Preise dafür vor – mit Auslandsvergleich).
Übrigens: Der Anteil der Gesundheitskosten, der direkt dem Apothekenbereich (inklusive Dienstleistungen) zugeschrieben wird, liegt bei etwa 7 %. Die Gesamtkosten für Medikamente machen (laut Daten von 2021) etwa 10 % (ca. 9,1 Mrd. CHF) der gesamten Gesundheitsausgaben aus. Aber die Apotheke ist halt der Ort (neben dem Hausarzt) wo die breite Öffentlichkeit am meisten Kontakt hat mit dem Gesundheitssystem … und (trotz aller Kompliziertheit) am ehsten die Preise sieht.

Die aktuelle LOA VI definiert eine Menge unserer Arbeit in neuen Pauschalen, genauer aufgesplittet als zuvor, nach Aufwand. Medikamente mit höherer Kategorie (A) brauchen mehr Überwachung / Beratung, Erstbezüge machen mehr Arbeit als wiederholte Bezüge. Die Patienten werden davon kaum was merken (Kostenneutralität zum Vorgängersystem).

Übersicht der LOA VI Pauschalen:

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie A/neu CHF 5.23 (= TP 3.63)
(1x pro Bezug eines Medikamentes der SL, der Abgabekategorie A oder eines Medikamentes mit gültiger Kostengutsprache.
Neu bedeutet Erstabgabe oder letzte Abgabe vor mindestens 366 Tagen und kein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff (ATC 5-Code)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie A/bestehend CHF 4.28 (= TP 2.97)
(1x pro Rezeptzeile bei wiederholter Abgabe)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie B/neu CHF 4.08 (= TP 2.83)
(1x pro Bezug eines Medikamentes der SL der Abgabekategorie B, bzw. 1x/Rezeptzeile, wenn: Erstabgabe oder letzter Bezug vor mindestens 366 Tagen und kein anderes Medikament mit demselben Wirkstoff (ATC-5 Code)

Sicherheits-Check Medikament Abgabekategorie B/bestehend CHF 2.07 (= TP 1.44)
(1x pro Rezeptzeile bei wiederholter Abgabe)

Sicherheits-Check Patient CHF 3.96 (=TP 2.75)
1x pro Bezug, jedoch maximal 1x pro Patient, Tag und verordnendem Arzt.

Neuerfassung und Aktualisierung Patientendaten CHF 1.14 (TP=0.79)
1x pro Bezug mindestens eines LOA-Pflichtigen Medikamentes, wenn a) der Patient zum ersten Mal in der Apotheke ein Rezept einlöst (Neuerfassung) oder b) der Patient seit 366 Tagen oder mehr kein LOA-pflichtiges Medikament mehr in der betreffenden Apotheke bezogen hat (Aktualisierung)

Anwendungserklärung CHF 3.89 (TP=2.70)
Einmal im Leben des Patienten, wenn das Rezept Medikamente zum Spritzen, zum Inhalieren oder zum Auftragen gemäss Art 10 Abs 2 Anhang A Tarifstruktur LOA V enthält UND der Patient die entsprechende Anwendungserklärung gemäss eigenen Angaben noch nie erhalten hat.

Substitution 40% der Kosteneinsparung zwischen Original und Generikum: Maximal CHF 41.04
(Einmal im Leben des Patienten für ein bestimmtes Medikament, wenn der verordnende Arzt ein Original oder Referenzpräparat verordnet hat. Die zuerst abgegebene Kleinpackung einer Dauertherapie zählt dabei nicht: erst die erste abgegebene Grosspackung.)

Wochen-Dosiersystem (3-5 Medikamente) CHF 9.45 (TP 6.56)
(1x alle 7 Tage bei Verordnung eines Wochen-Dosiersystems mit 3-5 unterschiedlichen Medikamenten. Der Sicherheits-Check Patient darf alle 7 Tage verrechnet werden.)

Wochen-Dosiersystem (6-8 Medikamente) CHF 15.75 (TP 10.94)

Wochen-Dosiersystem (9 und mehr Medikamente) CHF 21.90 (TP 15.21)

Maschinelle Verblisterung CHF 1.51 (TP 1.05)
(1x pro Bezug bei Verordnung von mindestens 3 unterschiedlichen Medikamenten gleichzeitig als Einzeldarreichungsform. Die Abrechnung erfolgt anhand der abgegebenen Anzahl „Blistertage“. Der Sicherheits-Check Patient darf zusätzlich alle 7 Tage verrechnet werden. Die Sicherheits-Checks Medikament dürfen anhand der Abgabekategorie einmal alle 90 Tage verrechnet werden.)

Einnahmekontrolle CHF 10.80 (TP 7.50)
(Einmal pro Bezug, bis mehrmals pro Tag und verordnendem Arzt unabhängig der Anzahl der Medikamente zur Einnahme. Der Sicherheitscheck Patient darf zusätzlich 1x alle 7 Tage verrechnet werden.)

Notfalldienst CHF 17.28 (TP 12.00)
(1x pro Bezug im Notfall ausserhalb der regulären Öffnungszeiten der notfalldienstleistenden Apotheke und ausserhalb der ortsüblichen Öffnungszeiten des Detailhandels.)

Für Institutionspatienten (in Heimen) gibt es unterschiedliche Sicherheits-Checks Institutionspatient und Maschinelle Verblisterung Institutionspatient. Für Methadon Abgabe gibt es ebenfalls Pauschalen.

Glossar: SL= Spezialitätenliste, ATC-Code: Liste der Wirkstoffe, CHF= Franken, TP= Taxpunkt, LOA= leistungsorientierte Abgabe. Gilt nur für Medikamente der SL, die in der Abgabe-Kategorie A oder B sind, nicht für freiverkäufliche Medikamente, Wochen-Dosiersystem: durch die Apotheke für einen einzelnen Patienten wochenweise gerüstete Medikamente,

Wir durften die Liste in der Apotheke gut sichtbar aufstellen …. nicht, dass ich glaube, dass jemand sich da wirklich durchliest, während er oder sie wartet. Aber sie ist da. Infoblätter vom Apothekerverband liegen seit Anfang Jahr aus, bisher ohne Reaktion von den Patienten und Kunden. Aber ich bin sicher, die kommen noch. Spätestens wenn die ersten Krankenkassen-abrechnungen genaustens auseinander genommen werden. Denn die Leute sind Preissensitiver geworden. Logo – steigen doch fast überall die Preise.

Ich kann die Pauschalen (so) erklären. Für die Abrechnung mit der Kasse bin ich froh, dass es Computerprogramme gibt.

Unwirtschaftliche Medikamente

Die Preisgebung von Medikamenten ist immer eine Diskussion wert. Vor ein paar Jahren habe ich mal die Frage gestellt, was einem ein schmerz-/Fiebersirup für Kinder wert ist. Wieviel darf ein Medikament kosten?

Da ging es um Dafalgan-Sirup. Das ist ein Sirup, aromatisiert, 90 ml Inhalt in einer Glasflasche, er enthält den Wirkstoff Paracetamol, den man gegen Schmerzen und Fieber einsetzt. Zur korrekten und einfachen Dosierung gibt es dazu ein Messlöffel aus Plastik, der graduiert ist nach dem Körpergewicht des Kindes. Packungsbeilage (wie bei uns üblich) in drei Sprachen (D,F,I) gibt es dazu sowie eine farbige Umverpackung.

Das Teil kostet überaschende CHF 2.55.- Ein Grund für den (fast abstrakt) tiefen Preis ist, dass das Medikament auf der Spezialitätenliste steht. Das bedeutet, es wird von der Krankenkasse-Grundversicherung übernommen. Das Bundesamt für Gesundheitswesen redet bei der Preisbildung dieser Medikamente mit. Trotzdem konnte es auch ohne Rezept in der Apotheke bezogen werden. Das es auf der Spezialitätenliste steht bedeutet dann aber auch, dass dafür keine Werbung gemacht werden darf.

Über die Jahre habe ich mich schon gewundert, ob sich die Herstellung und der Vertrieb dieses Medikamentes für die Firma noch lohnt. Die Schweiz ist ein kleiner Markt. Dass etwas ausser Handel ging aus „wirtschaftlichen Gründen“ hatten wir immer wieder mal. In letzter Zeit sogar öfters. Von manchen Mitteln gibt es wenig Generika (deshalb?) und dazu gehören inzwischen auch Sirupe mit Paracetamol. Den Ben-U-Ron Sirup gibt es nicht mehr, da haben sie das ganze Sortiment (samt Zäpfchen) eingestellt. Der Dafalgan Sirup ist also aktuell der einzige Paracetamol-Sirup in der Schweiz.

Was machen wir, wenn die Herstellerfirma entscheidet, da lohnt sich die Herstellung nicht mehr? Den Fall hatten wir tatsächlich schon mal – bei einem Antibiotikumsirup. Nachdem der Bactrim-Sirup aus „wirtschaftlichen Gründen“ vom schweizer Markt zurückgezogen wurde, war der Nopil Sirup der einzige Sirup mit diesem Wirkstoff in der Schweiz. Er steht auf der Spezialitätenliste und als das BAG da eine Preissenkung gefordert hat, hat die Firma verkündet: … der Nopil Sirup wird aus dem Markt gezogen, da die vom BAG verordneten ex-factory-Preise unter den Herstellungskosten liegen … . Zum Glück hatte das BAG dann ein Einsehen und der Preis dafür wurde wieder angehoben (auf CHF 9).

Bei Dafalgan hat die Firma jetzt scheints einen anderen Weg gefunden. Sie machen jetzt von manchen Formen zwei Varianten: Eine, die auf der Spezialitätenliste steht und von der Krankenkasse übernommen wird (mit vom BAG vorgeschriebenem Preis) und eine, die nicht auf der Spezialitätenliste steht, die grundsätzlich dasselbe enthält (eventuell mit unterschiedlicher Grösse/Menge) und für die Werbung gemacht werden dard UND wo sie den Preis selber bestimmen dürfen. So passiert bei den Dafalgan Tabletten – die jetzt freiverkäuflich Dafalgan Dolo Tabletten heissen und fast doppelt soviel kosten wie vorher (um die 6 Franken statt 3 Franken). Und nun auch für den Dafalgan Sirup.

Bis zu einem gewissen Grad kann ich das verstehen. Was mich aktuell daran aber nervt: Der neue Dafalgan Dolo Sirup mit neu 150ml und ebenfalls fast verdoppeltem Preis ist lieferbar. Der von der Kasse übernommene Dafalgan Sirup mit 90 ml fehlt … bis März! Das ist Mist. Das ist speziell Mist, wenn man wie hier Kinderärzte hat, die das oft verschreiben – und die Kinder keine Zusatzversicherung haben. Dann kann ich zwar schon auch den Dolo abgeben, aber der Sirup muss bezahlt werden in der Apotheke.

Also bin ich etwas hin-und her-gerissen. Froh, dass es noch Paracetamol-Sirup gibt. Sauer, dass er teurer geworden ist und nicht für alle auf Rezept abgegeben werden kann.

Und bei dem feilscht man um wenige Franken. Es gibt wahnsinnig teurere Mittel, die … nicht so wichtig sind, die einfach übernommen werden von der Krankenkasse (ich schau in Richtung Abnehm-Spritzen).

Wann ist Schluss?

Ich habe ein Arzt-Problem. Was … ungewöhnlich ist. Tatsächlich komme ich mit den meisten Ärzten in der Umgebung und auch sonst gut bis sehr gut aus. Man kann bei auftretenden Problemen telefonieren (oder faxen oder schreiben) und eine Lösung suchen. Die meisten Ärzte nehmen Rat oder Hinweise von unserer Seite gerne an, ohne dass sie sich dabei in ihrem Selbstwert gestört fühlen. So sollte es ja auch sein. Man arbeitet zusammen für das Wohl des Patienten. Leider gibt es Ausnahmen. Mit so einer muss ich mich im Moment herumschlagen.

Das … Grundproblem ist, dass der Arzt älter ist. Damit meine ich nicht (nur) älter als ich, sondern wirklich: er ist weit über das Alter hinaus, in dem man sich pensionieren lässt. Also: er geht so gegen die 90 Jahre. Und ja: er praktiziert noch. Deswegen habe ich ja Probleme mit ihm: er empfängt Patienten und verschreibt (potente) Medikamente auf Rezept. Das wird zunehmend problematischer, denn da stimmt einiges nicht (mehr).

Wenn man nachfragen muss … reagiert er sehr schwierig. Die Telefonnummer auf dem Rezept ist offenbar die von sich zu Hause. Wenn er abnimmt, dann nur mit „Ja?“, oder bestemfalls dem Namen … was uns schon diverse Male irritiert hat, denn wir müssen sicher sein, dass wir am richtigen Ort sind mit unseren Fragen zu den Rezepten oder Patienten. Gelegentlich erwischt man auch seine Frau und einmal hatte ich sogar die Haushilfe, die gerade anwesend war am Telefon. Er selber reagiert mürrisch, abweisend bis desinteressiert auf Nachfragen, weshalb wir das schon nur im Notfall machen … Leider müssen wir nun aber bei fast jedem Rezept nachfragen, weil irgendetwas kritisches nicht stimmt. Ein paar Beispiele weshalb wir schon anrufen mussten:

Er verschreibt dem Patienten statt dem bisherigen langwirksamen Venlafaxin ER 150 einmal täglich gegen seine Depression auf einmal normale Venlafanin 75 – ohne Dosierungsangabe. Bei Nachfrage meint er, dass der Patient da „selber entscheiden soll“ was er nehmen will … und wie. Das ist ein Medikament bei dem abruptes Absetzen (oder grosse Dosisverringerungen) mit ziemlichen Nebenwirkungen verbunden sind.

Er verschreibt der (sehr) lactoseintoleranten Patientin Valium. Auf Nachfrage nach einem Ersatz (auch die Generika haben Lactose drin), meldet er nach ein paar Tagen, sie soll halt Librium nehmen. Das ist seit meinem Arbeitsbeginn vor 20 Jahren in der Schweiz nicht mehr unter dem Namen im Handel – heute gibt es das noch als Kombipräparat… das wollte er nicht.

Er verschreibt Leponex (Clozapin) neu für einen Patienten. Da auf dem Rezept nicht steht: „BBK sic“ – also ob die Blutbildkontrolle, die bei diesem Medikament nötig ist gemacht wird – fragt man nach. Er reagiert ungehalten: O-Ton: „Ist das etwas neues?“ Nein, das ist so seit ich angefangen habe zu arbeiten. Und als ich insistiere dass das nötig ist, fragt er erst „Kann ich nicht verschreiben was ich will als Arzt?!“ – und resümiert schliesslich, dass er keine Blutbildkontrollen machen kann und wird und empfiehlt dass ich das trotzdem abgeben soll und der Patient halt noch zu einem anderen Arzt gehen soll für die Kontrollen … Der (wahrscheinlich) shizophrene Patient hatte daran gar keine Freude.

Auf Rezept steht Risperdal 1mg (keine Dosierung) und Valpurin 300mg  Valpurin gibt es nicht als Medikamenten-Namen in der Schweiz, wir vermuten, dass es sich um Valproinsäure handelt, aber da „vermuten“ bei Rezepten nicht reicht fragt man zur Sicherheit beim Arzt nach. Antwort: „Das war der Wunsch der Patientin, dass ich das so aufschreibe. Nein, dann geben sie ihr das nicht.“ Ein Medikament gegen Epilepsie, bipolare Störungen und Depressionen, die nicht anders behandelt werden können…

Beinahe lustig ist dagagen was mir der Patient (mit dem ich anlässlich eines Rezeptes über ihn reden konnte) berichtete: dass der Arzt während den Terminen (beim Arzt zu Hause notabene) regelmässig fast einschläft.

Das sind nur die letzten Beispiele. Bei mir (und meinen Mit-Apothekerinnen) hinterlässt das einfach zunehmend ein unangenehmes Gefühl. Der Arzt war früher ein sehr guter und bekannter Arzt … hat aber offenbar den Moment verpasst, aufzuhören.

Ah ja – ich habe meine Bedenken an die dafür zuständigen Stellen gemeldet. Ein „First“ für mich in bald 20 Jahren Berufsleben – und ich habe es auch wirklich nicht gerne getan.

Ergebnis: Der Arzt besitzt (tatsächlich) noch eine Praxisbewilligung und der Kantonsarzt meint, meine Bedenken und was bisher vorgefallen ist reichen nicht aus für eine Untersuchung zum eventuellen Entzug derselben.

Das stimmt: bis jetzt ist nichts „passiert“ – hauptsächlich weil ich und die anderen Apotheker da wirklich ein Auge drauf haben … aber …? Vielleicht muss es ja nicht grad eine Untersuchung zum Entzug sein – aber jemand sollte mit ihm reden.

Echt übel

Eine Frau kommt in die Apotheke mit dem Ärzteausweis eines Freundes, der im Moment krank bei ihr zuhause liegt. Der Arzt hat ihr einen Zettel mitgegeben mit 2 Medikamenten, die sie ihm besorgen soll.

Einen Moment habe ich wohl etwas seltsam geschaut und (-misstrauisches ich) Schlaf- und Beruhigungsmittel oder so etwas erwartet … aber nein. Auf dem Zettel steht

Spasmo cibalgin Supp und Torecan supp.

Ah ja.
Oder besser: Ah, Schlecht.
Beides gibt es nicht mehr. Die Spasmo cibalgin seit sicher 7 Jahren, die Torecan Zäpfchen seit letztem Jahr.
Ich kann sie ersetzen, nicht durch das genau gleiche, aber durch solche mit ähnlicher Wirkung: Buscopan Supp und Itinerol Supp. (Supp ist übrigens eine Abkürzung für Suppositorien, also eben Zäpfchen).
Ich könnte aber auch fragen, ob sie beim Torecan die Tabletten will – die gibt es noch, oder statt den Buscopan Paspertin Zäpfchen….

Die Frau gibt mir darauf die Telefonnummer von ihnen zuhause – ihr Mann ist auch noch da, der wird abnehmen.
Das tut er auch. Als ich ihn frage, ob ich den Arzt wohl kurz ans Telefon bekommen kann, versucht er es – aber die andauernden (und lauten!) Kotzgeräusche im Hintergrund zeigen schnell, dass er nicht zu sprechen ist.

Ich gebe dann halt den von mir selbst ausgesuchten Ersatz mit. Auch wenn die beide nicht rezeptpflichtig sind, sollten sie helfen.

Dass der Arzt das nicht wusste, dass es die Medikamente nicht mehr gibt, wundert mich nicht. Als Psychiater hat er nicht so viel mit den somatischen Sachen zu tun.

Ich hoffe, die Medikamente haben ihm dann geholfen.

Unleserlich – ein Fallbeispiel

Lange habe ich kein unleserliches Rezept mehr gebracht. Nun denn, hier kommt ein brandaktuelles Beispiel (kein Aprilscherz, trotz Datum). Wer kann es entziffern?

Ehrlich, damit hatte auch ich Mühe.

Auf der positiven Seite: so handgeschriebene Rezepte werden seltener. Wir sehen die inzwischen eigentlich nur noch von (ziemlich) alten Ärzten, die nie ihr Praxissystem upgedated haben. Die werden jährlich weniger. Sie werden pensioniert – und viele finden keine Nachfolger.

Weshalb können wir das in der Apotheke trotzdem oft lesen?
– jahrelange Übung: wir kennen „unsere“ Ärzte und ihre Schrift.
– Wir kennen die verschriebenen Medikamente. Viele Ärzte haben ein begrenztes Repertoire und verschreiben ihre 20-30 Standardmedikamente.
– Deduktion: Wir können die Patienten fragen, für was sie es brauchen (auch wenn sie selber den Namen des Medikamentes vielleicht nicht wissen).
– Deduktion: Die Fachrichtung des Arztes kann helfen.
– Deduktion: Die Dosierung oder Packungsgrösse lässt vielleicht Rückschlüsse zu.
– Deduktion: der Arzt schreibt so (was kann ich entziffern?) also ist das vielleicht auch (Buchstabe etc.)
– Hilfe von den anderen Mitarbeitern: vielleicht können die besser entziffern, was das heisst?

Trotzdem – auch nachdem wir so eine Idee bekommen haben, was es sein könnte, mussten wir beim Arzt telefonisch nachfragen. Wir wollen ja sicher sein, dass das richtige Medikament abgegeben wird. Ich mag es übrigens nicht, wenn die Pharmaassistentin mit so einem Rezept kommt und sagt: „Was heisst das? Also ich lese ….“ denn dann bin ich vorbeeinflusst und lese das auch. Besser ist nur zu fragen: „Was liest du da?“

Also, was habt ihr beim obigen Rezept gelesen? Schreibt es in die Kommentare, bevor ihr weiterlest.

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Ausstellungsdatum: 1.4.25 (ja, nicht 28)
DRp (also Dauerrezept) 1 Jahr
Irgendetwas…sachet

Es war dann Movicol Sachet, ein Abführmittel mit Macrogol, das es auch in Deutschland und Österreich gibt.
bestätigt durch den Patienten und den Arzt.

Es hätte auch Monuril Sachet heissen können – obwohl da das Dauerrezept weniger Sinn macht, da es sich dabei um ein Antibiotikum bei Blasenentzündung handelt.

Die Fachrichtung des Arztes war hier nicht hilfreich.