von *der* Frau

Mann in der Apotheke: „Ich hätte gerne ein Celebrex*.“

Pharmama: „Haben Sie dafür ein Rezept?“

Mann: „Nein. Aber ich habe das schon von der Frau bekommen.“

Pharmama (leicht irritiert): „Von welcher Frau?“

  • andere Apothekerin? Ärztin?

Mann: „Na, von meiner Frau.“

Hmpf. Das kommt häufiger vor, dass Ehepartner untereinander Medikamente austauschen. Leider auch rezeptpflichtige Sachen, wo es wirklich gut wäre, die Anwendung vorher abzuklären.

*Celebrex: rezeptpflichtiges Schmerzmittel, einziger noch Überlebender der COX2 Hemmer, weil nach der Vioxx Sache die meisten vom Markt gezogen wurden wegen (wahrscheinlich) erhöhten Herzinfarktraten.

21 Kommentare zu „von *der* Frau

  1. das setzt sich auch irgendwie nicht durch, dass man nicht einfach wahllos verschriebene Medis des (Ehe)Partners einwirft

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  2. Schon ein paar Monde her, bekam ich mal einen leeren Blister „Morphin 100mg retard Tabletten“ unter die Nase gehalten.
    Will ich eine Packung kaufen.
    Ähem, die scheinen verschreibungspflichtig..?
    Ist mir egal.
    Mir aber nicht?
    Aber die haben prima gewirkt.
    Ja, das glaube ich unbesehen. Kann ich trotzdem ohne Rezept nicht rausrücken.
    Nun, ich will keinen Stress. Ich will die nur meinem Nachbarn zurück geben. Der hat mir die ausgeborgt.
    Ah ja. Kann ich verstehen. Aber ich will auch keinen Stress – nur genau den habe ich mit der Buchführung dazu, besonders wenn ich kein Rezept nachweisen kann.
    Nun drück mal nen Auge zu und gib mir die!
    Nö. Reden Sie mit Ihrem Arzt drüber. Wobei ich Zweifel habe, dass der Ihnen ein passendes Rezept gibt…
    Grummel grummel grummel.
    Ja, ich wünsche Ihnen auch noch einen schönen Tag! Wiedersehn.

    Zur „Vioxx-Sache“: Als ich nun in einer halbwegs aktuellen Studie gelesen habe, dass ganz schnödes Diclofenac genau das selbe mortalitätserhöhende Potential hat wie damals das böse böse herzinfarktauslösende Vioxx, dann denke ich immer noch, dass meine damalige Vermutung, der Vioxx-„Skandal“ sei eine Revanche der us-amerikanischen Regierung an MSD, weil die auf ein Patent (und den daraus resultierenden Originalpreis) bestanden haben, durchaus nicht unbegründet war – ich kann mich bloß nicht mehr erinnern, was MSD damals der US-Regierung „angetan“ hatte… (Und nein, ich bin sonst kein Anhänger von Verschwörungstheorien.) Vielleicht bin ich ja bald ein Fall für Memantin-HCl. Na Fakt ist, einige meiner Patienten haben Vioxx noch lange hinterhergetrauert, weil sie damit die wenigsten Nebenwirkungen hatten… Das war übrigens eine Rückrufaktion mit Rückruf vom Patienten – inklusive Rückerstattung der Zuzahlung. Was ein bürokratischer Aufwand, mit Listen, welcher Patient welche Charge zurückgebracht hat, und welche Zuzahlung er erstattet bekam, und und und… alle „alten Zeiten“ waren auch nicht gut. :D

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    1. Jaaa – deshalb wollte ich hier auch nicht Skandal schrei(b)en :-)Tatsächlich ist es doch so, dass so ziemlich alle NSAID zumindest im Verdacht stehen, das Herzinfarkt-Risiko zu erhöhen. Beim Ibuprofen haben sie es letzthin nachgeprüft und gefunden, dass das zumindest bei den hohen Dosierungen da auch der Fall ist. Also … weshalb nicht der ganz Rest? Diclofenac, ASS, Naproxen, Mefenaminsäure …

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      1. „Alle Ding‘ sind Gift und nichts ohn‘ Gift; allein die Dosis macht, das ein Ding‘ kein Gift ist.“

        Wer hat das nochmal gesagt?!? :)

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    2. …wenn Du das Memantin brauchst – kann man mit Alzheimer eigentlich Apotheker sein? :-)

      Seid im übrigen froh, dass der Alzheimer einen relativ „neutralen“ Namen hatte. Stellt Euch vor, der hätte „Freundensprung“, „Ficker“, oder „Schlotterhose“ geheissen. „Opa hat Schlotterhose“ – „Oma hat Ficker“… ggg

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      1. Wieso sollte man mit Morbus Alzheimer nicht mehr Apotheker sein können? Ab man dann noch arbeitsfähig ist, ist eine andere Frage…

        Übrigens, die Bedeutung von Worten (und damit auch von Namen) ändert sich durchaus, manchmal schleichend, manchmal – je nach Mode und gesellschaftlichen Umbrüchen – ziemlich schnell. Z.B. wird „wichsen“ derzeit hauptsächlich mit dem vulgär sexuellen (und negativ besetzten) Aspekt verwendet; dass es auch mal Dinge wie „schlagen“ und auch „polieren“ bedeutete, ist im allgemeinen Sprachgebrauch weitgehenst in den Hintergrund geraten. Was sich dann im „Korrigieren“ von Büchern wie „Die kleine Hexe“ niederschlägt. Zum Thema des imaginären „Morbus Ficker“ lohnt es sich deshalb durchaus, in der Wiki zu lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Ficken Erstaunlich, woher z.B. der Nachname „Schwerfeger“ stammt… Wer weiß schon, welche Bedeutung heutige Worte des regulären Sprachgebrauchs in 20 oder 100 Jahren haben werden? Vielleicht sind dann „Chips“ als Kartoffelprodukt nur noch eine wage Erinnerung, weil sich die Menschheit hauptsächlich von „Soylent Green“ ernährt…

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          1. PSCHT! Nicht verraten, sonst kommen die netten Müllmänner zu einem vorzeitigen Entsorgungstermin!

            Und bei Futarama wurde „Soylent Green Cola“ durch „Slurm“ (welches aus den in Dosen abgefüllten Körpersekreten der Schneckenkönigin besteht) vom Markt verdrängt… ;-)

            Das ganze hat aber durchaus auch einen ernsteren Hintergrund, wenn es tatsächlich mal ums nackte Überleben geht: http://de.wikipedia.org/wiki/Fuerza-A%C3%A9rea-Uruguaya-Flug_571#Kannibalismus Meines Wissens nach gab es auch Anklagen wegen Kannibalismus gegen einige der geretteten Passagiere, aber diese Verfahren wurden aus humanitären Überlegungen alle eingestellt.

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    3. Oha, das „Ausborgen“ ist BtM-rechtlich extremst haarig. Da ist man mal eben im Bereich Verstoß gegen §3 BtmG (Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln), und schwupps hat man eine Straftat begangen nach §29 (1) BtMG mit potentiell Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Böse Falle und definitiv keine Bagatelle wie der Besitz von ein paar Gramm Hasch zum Eigenverbrauch.
      Also bloss keine gut wirksamen Medikamente teilen, auch wenn es gut gemeint ist. Allerdings muss man sicher auch zur Verteidigung sagen, dass kaum ein Otto Normalverbraucher das Thema Betäubungsmittel in den Sinn kommt, wenn er ein Arzneimittel in der Hand hält. Betäubungsmittel sind ja die bösen Drogen die man hinter dem Bahnhof bekommt und nicht die vom netten weissbekittelten Apotheker um die Ecke…

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      1. Ach Gottchen. Nach neuester Rechtssprechung ist sogar das (behördlich nicht genehmigte) Verdicken von Arzneimitteln in D keine Straftat – solange „keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt“. Und wenn ich ein – von der KrankenKasse bereits bezahltes und für mich fast kostenloses – Arzneimittel in der „Elektrischen Bucht“ versetzte, liegt natürlich KEINE Gewinnabsicht dahinter – denn zum (fast) Nulltarif eingekauft und dem meistbietenden verkauft, wer würde da schon an „Gewinn“ glauben? Einzig die Apotheker haben beim Verkauf von Arzneimitteln eine Gewinnerzielungsabsicht, weswegen ich als Apotheker PRIVAT keine AM verkaufen darf, im Gegensatz zu meinem Nachbarn. Über deutsche Rechtsprechung schüttel ich einfach nur noch den Kopf. Siehe auch hier: http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/internethandel-ebay-verschreibungspflichtige-arzneimittel-ohne-rezept-apotheker/

        Derweil verticken Patienten ihre „Freetyle Libre“-Teststreifen und -Geräte zu Höchstpreisen, alles vorher bezahlt von der Solidargemeinschaft, und Abbott unterstützt das ganze auch noch exklusiv, und die KrankenKassen finden es Spitze. Wohingegen ich als Apotheker nicht mal eine Packung TS LEGAL erwerben darf, dann verstoße ich gegen Abbotts Rechtsauffassung… Ich muss diese Welt nicht mehr verstehen – und ich werde es wohl auch nicht mehr, so viel Mühe ich mir auch gebe…

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        1. Vorsicht, nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Beim Verzichten über die Bucht ohne gewerblichen Hintergrund gibt es eine Gesetzeslücke.
          Bei BtM sieht das anders Aus Und ist sehr klar geregelt. Gewinnerziehlungsabsicht ist da völlig irrelevant.

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          1. Ja, die Gesetzeslücke ist SEHR groß. Kann man nachschauen im AMG, hier: http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/BJNR024480976.html

            Sollte man via §47 – wer darf AM an wen abgeben, deren Vertreib Apotheken vorbehalten ist – nicht weiterkommen…
            …kommt man mit §13 Herstellungserlaubnis weiter. Denn es ist unstrittig, dass schon eine UMVERPACKUNG ein Herstellungsschritt ist. Eine Packung, die NICHT MEHR VOLLSTÄNDIG IST in den Verkehr zu bringen ist also auch ein „Herstellungs-Tatbestand“, denn die Teilentnahme des Inhalts ist ein HERSTELLUNGSSCHRITT. Das SO HERGESTELLTE AM ist damit aber NEU ZULASSUNGSPFLICHTIG! Damit dürften so ziemlich alle E-Bucht-AM-Privat-Verkäufer automatisch zum „Hersteller“ mutieren, nur dass sie dafür nach §14 Entscheidung über die Herstellungserlaubnis dazu gar nicht ermächtigt wurden… Ich weiß jetzt aus dem Kopf nicht, wie das Strafmaß für „illegale Herstellung und Vertrieb von nicht zugelassenen Arzneimitteln“ aussieht, aber mehrere Jahre Knast sollten da schon drin sein.

            Die Arzneimittel-Gesetzgebung ist Deutschland ist WASSERDICHT, da ist keine Lücke! Was die Richter allerdings draus machen in dem sie da Dinge hineininterpretieren… Na lassen wir es gut sein, denn mit dem fraglichenRichterspruch, der tatsächlich allein auf die Gewinnerzielungsabsicht des Verkäufers zielte, und diese auch noch FALSCH auslegte, könnte ich privat und als Nicht-Apotheker JEDES Arzneimittel rechtssicher und folgenfrei (weiter)verkaufen, egal ob BtM, TFG, T-Kartei oder doping.geeignete Mittel… Wenn ich den fraglichen Richter mit dessen (mit dem Urteil bewiesener) Intelligenz verprügeln würde, der würde nicht mal „Aua“ sagen dabei… —just my 2c—

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          2. Ach so, das AMG unterscheidet nicht zwischen „gewerblich“ und „privat“. Illegal hergestellte AM sind halt illegal hergestellte AM, ob ich die privat oder gewerblich verhökere ist dem AMG egal.

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